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   OVG Niedersachsen, 21.01.2010 - 8 MC 11/10   

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https://dejure.org/2010,9540
OVG Niedersachsen, 21.01.2010 - 8 MC 11/10 (https://dejure.org/2010,9540)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.2010 - 8 MC 11/10 (https://dejure.org/2010,9540)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 8 MC 11/10 (https://dejure.org/2010,9540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum Erlass einer einstweiligen Anordnung im Anhörungsrügeverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 149 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 152a Abs. 6 VwGO
    Erfolgsaussichten im Anhörungsrügeverfahren als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zugehörigkeit der Kosten des Anhörungsrügeverfahrens zu den Kosten des Hauptverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 149 Abs. 1 S. 2; VwGO § 152a Abs. 6
    Erfolgsaussichten im Anhörungsrügeverfahren als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zugehörigkeit der Kosten des Anhörungsrügeverfahrens zu den Kosten des Hauptverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten im Anhörungsrügeverfahren als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zugehörigkeit der Kosten des Anhörungsrügeverfahrens zu den Kosten des Hauptverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 502 (Ls.)
  • DVBl 2010, 397
  • DÖV 2010, 372
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Soweit mit der Verfassungsbeschwerde der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. November 2009 und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 6. Januar 2010 - 8 ME 217/09 - auch hinsichtlich der weiteren Entscheidungsaussprüche sowie die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts vom 6. Januar 2010 - 8 PA 218/09 - und vom 21. Januar 2010 - 8 MC 11/10, 8 PA 9/10 und 8 ME 8/10 - angegriffen worden sind, wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
  • VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 ZB 20.30308

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Dies ist jedenfalls dann nicht mehr der Fall, wenn feststeht, dass die Anhörungsrüge keinen Erfolg hat (NdsOVG, B.v. 21.1.2010 - 8 MC 11/10 - juris Rn. 1).

    Einer Kostenentscheidung ebenso wie einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil die Kosten des Zwischenverfahrens nach § 152a Abs. 6 i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu den Kosten des Hauptverfahrens, d.h. des Verfahrens über die Anhörungsrüge, zählen und die Entscheidung somit keine eigenständige Kostenfolge auslöst (OVG LSA, B.v. 27.6.2012 - 1 M 64/12 - juris Rn. 2; SächsOVG, B.v. 15.9.2011 - 5 B 135/11 - juris Rn. 2 f.; NdsOVG, B.v. 21.1.2010 - 8 MC 11/10 - juris Rn. 2; HessVGH, B.v. 28.11.2005 - 7 Q 2684/05 - juris Rn. 12).

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