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   OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09   

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OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09 (https://dejure.org/2013,491)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.2013 - 10 LA 167/09 (https://dejure.org/2013,491)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - 10 LA 167/09 (https://dejure.org/2013,491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 21 Abs. 2 VO Nr. 795/2004/EG; § 15 Abs. 1 S. 1 BetrPrämDurchfV
    Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach Art. 21 Abs. 2 VO Nr. 795/2004/EG und § 15 Abs. 1 S. 1 BetrPrämDurchfV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrPrämDurchfV § 15 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach Art. 21 Abs. 2 VO Nr. 795/2004/EG und § 15 Abs. 1 S. 1 BetrPrämDurchfV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach Art. 21 Abs. 2 VO Nr. 795/2004/EG und § 15 Abs. 1 S. 1 BetrPrämDurchfV

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08

    Betriebsprämie; Referenzwert; besondere Lage; Investition; Investitionsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris und dem folgend: Urteile des Senats vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156, vom 9. August 2011 - 10 LB 82/09 -, AUR 2012, 62; vom 21. Februar 2012 - 10 LB 89/09 -, n.v.; Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 10 LA 181/08 -, RdL 2009, 291; vom 25. Mai 2009 - 10 LA 173/08 -, RdL 2009, 205; vom 27. August 2009 - 10 LA 206/08 -, juris).

    Dies setzt aber voraus, dass die Investition von vornherein mit dem Zweck verbunden war, eine - auch im Umfang - bestimmte Produktion des Betriebs aufzunehmen oder auszuweiten, die nach dem bisherigen System mit bestimmten Direktzahlungen gefördert wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 53.08

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Anerkennung einer besonderen Lage aufgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris und dem folgend: Urteile des Senats vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156, vom 9. August 2011 - 10 LB 82/09 -, AUR 2012, 62; vom 21. Februar 2012 - 10 LB 89/09 -, n.v.; Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 10 LA 181/08 -, RdL 2009, 291; vom 25. Mai 2009 - 10 LA 173/08 -, RdL 2009, 205; vom 27. August 2009 - 10 LA 206/08 -, juris).

    Dies setzt aber voraus, dass die Investition von vornherein mit dem Zweck verbunden war, eine - auch im Umfang - bestimmte Produktion des Betriebs aufzunehmen oder auszuweiten, die nach dem bisherigen System mit bestimmten Direktzahlungen gefördert wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08

    Landwirtschaft; Betriebsprämie; betriebsindividueller Betrag; besondere Lage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris und dem folgend: Urteile des Senats vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156, vom 9. August 2011 - 10 LB 82/09 -, AUR 2012, 62; vom 21. Februar 2012 - 10 LB 89/09 -, n.v.; Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 10 LA 181/08 -, RdL 2009, 291; vom 25. Mai 2009 - 10 LA 173/08 -, RdL 2009, 205; vom 27. August 2009 - 10 LA 206/08 -, juris).

    Es muss sich um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach Art. 21 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 und § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV ist geklärt, dass es sich um objektive Nachweise dafür handeln muss, dass den Investitionsmaßnahmen eine vorherige Planung zugrunde lag und zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O., juris Rdnr. 32).

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 LA 11/09

    Festlegung höherer Zahlungsansprüche nach der Betriebsprämienregelung unter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
    Hieraus folgt weiter, dass dann, wenn die angefochtene Entscheidung in je selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein muss (Senatsbeschluss vom 15. April 2010 - 10 LA 11/09 -, AUR 2010, 177).

    Denn in einem solchen Fall muss - wie bereits eingangs ausgeführt - im Hinblick auf jeden der die Entscheidung selbständig tragenden Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (Senatsbeschluss vom 15. April 2010, a.a.O.).

  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist in diesem Zusammenhang nur dann verletzt, wenn der Verfahrensbeteiligte infolge der Ablehnung eines Schriftsatznachlasses nicht die Möglichkeit hatte, sich sachgemäß und erschöpfend zu einem bis zur Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zu äußern, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 -, Buchholz 310 § 1078 VwGO Nr. 124 und Beschluss vom 25. April 1990 - 2 B 37.90 -, juris m.w.N.; BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - I B 190/09 -, juris).

    Wird die Verweigerung eines Schriftsatznachlasses als Verfahrensfehler geltend gemacht, so muss substantiiert dargetan werden, was mit einem nachgereichten Schriftsatz vorgetragen worden wäre und inwieweit dieser Vortrag die angefochtene Entscheidung hätte beeinflussen können (vgl. BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 L 200/10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 2 A 369/02.A -, AuAS 2004, 58; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rdnr. 223).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09

    Zahlungsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris und dem folgend: Urteile des Senats vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156, vom 9. August 2011 - 10 LB 82/09 -, AUR 2012, 62; vom 21. Februar 2012 - 10 LB 89/09 -, n.v.; Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 10 LA 181/08 -, RdL 2009, 291; vom 25. Mai 2009 - 10 LA 173/08 -, RdL 2009, 205; vom 27. August 2009 - 10 LA 206/08 -, juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind für die Zuweisung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve wegen einer Investition im Sinne des Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur die innerhalb der Antragsfrist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV vom Antragsteller gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV beigebrachten Nachweise für das Vorliegen einer Investition zu berücksichtigen (vgl. Urteile des Senats vom 18. Januar 2011, vom 17. Mai 2011 - 10 LC 266/08 - und vom 9. August 2011, a.a.O.; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 2. März 2011 - 19 B 10.2815 -, juris Rdnr. 19).

  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist in diesem Zusammenhang nur dann verletzt, wenn der Verfahrensbeteiligte infolge der Ablehnung eines Schriftsatznachlasses nicht die Möglichkeit hatte, sich sachgemäß und erschöpfend zu einem bis zur Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zu äußern, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 -, Buchholz 310 § 1078 VwGO Nr. 124 und Beschluss vom 25. April 1990 - 2 B 37.90 -, juris m.w.N.; BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - I B 190/09 -, juris).
  • BVerwG, 25.04.1990 - 2 B 37.90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist in diesem Zusammenhang nur dann verletzt, wenn der Verfahrensbeteiligte infolge der Ablehnung eines Schriftsatznachlasses nicht die Möglichkeit hatte, sich sachgemäß und erschöpfend zu einem bis zur Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zu äußern, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 -, Buchholz 310 § 1078 VwGO Nr. 124 und Beschluss vom 25. April 1990 - 2 B 37.90 -, juris m.w.N.; BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - I B 190/09 -, juris).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2011 - BVerwG 3 B 39.11 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 14; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 mit zahlreichen Nachweisen) haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
    Vielmehr müssen zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung begründet sein (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11

    Betriebsindividueller Betrag für Investitionen in einen Bullenmaststall; nicht

  • OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02

    Zu den Darlegungsanforderung bei der Begründung einer Verletzung des Anspruches

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2011 - 2 L 200/10

    Verweigerung einer Schriftsatzfrist und Erfüllung der Ausweispflicht

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2009 - 10 LA 173/08

    Anspruchsbegründung für zusätzliche Direktzahlungen durch den Nachweis einer

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2009 - 10 LA 181/08

    Nachweis einer nach § 21 VO (EG) Nr. 795/2004 zu berücksichtigenden Investition

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2009 - 10 LA 206/08

    Zahlungsansprüche nach der Betriebsprämienregelung bei Erhöhung der

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LC 266/08

    Für die Anerkennung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen

  • VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815

    Einheitliche Betriebsprämie; Berechnung des betriebsindividuellen Betrages;

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist in diesem Zusammenhang nur dann verletzt, wenn der Verfahrensbeteiligte infolge der Ablehnung eines Schriftsatznachlasses nicht die Möglichkeit hatte, sich sachgemäß und erschöpfend zu einem bis zur Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zu äußern, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1981 - 3 C 38.81 - DVBl 1982, 635 f. = juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 25.4.1990 - 2 B 37.90 - juris Rn. 3; Nds OVG, B.v. 21.1.2013 - 10 LA 167/09 - juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 15 A 3909/18

    Anforderungen an eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit hinsichtlich

    vgl. BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - I B 190/09 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Januar 2018 - 12 A 2350/16 -, juris Rn. 8, und vom vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 -, juris Rn. 101; Nds. OVG, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 10 LA 167/09 -, juris Rn. 25; OVG M.-V., Beschluss vom 14. März 2011 - 2 L 200/10 -, juris Rn. 6.
  • VG Stade, 27.03.2019 - 1 A 3271/16

    Abwägungsgebot; Alternativprüfung; Artenschutzrecht; Bindungswirkung der TA Lärm;

    Vor diesem Hintergrund und aufgrund des Umstandes, dass die betreffende Einwendung auch schon im Planfeststellungsverfahren wiederholt geltend gemacht wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass für die Beigeladene zuvor keine hinreichende Gelegenheit bestanden hat, sich hierzu sachgemäß und erschöpfend zu äußern (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 10 LA 167/09 -, Rn. 24, juris).
  • VG Stade, 31.05.2023 - 1 A 604/21

    Belange der Raumordnung; ergänzendes Verfahren; Lärmemission durch

    Vor diesem Hintergrund und aufgrund des Umstandes, dass die betreffende Einwendung auch schon im Planfeststellungsverfahren wiederholt geltend gemacht wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass für die Beigeladene zuvor keine hinreichende Gelegenheit bestanden hat, sich hierzu sachgemäß und erschöpfend zu äußern (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 10 LA 167/09 -, Rn. 24, juris).
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