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   OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 8 LA 123/12   

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https://dejure.org/2013,372
OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 8 LA 123/12 (https://dejure.org/2013,372)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.2013 - 8 LA 123/12 (https://dejure.org/2013,372)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - 8 LA 123/12 (https://dejure.org/2013,372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Veschulden eines Begünstigten als Voraussetzung für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides nach § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VwVfG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Veschulden eines Begünstigten als Voraussetzung für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides nach § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VwVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veschulden eines Begünstigten als Voraussetzung für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides nach § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VwVfG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2011 - 10 S 2545/09

    Aufhebung von Zuwendungsbescheiden; Marktentlastungs- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 8 LA 123/12
    Der Tatbestand dieser Bestimmung verlangt für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides ein Verschulden des Begünstigten nicht, vielmehr reicht die objektive Nichterfüllung der Auflage aus (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes, BT-Drs. 7/910, S. 72; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7.4.2011 - 10 S 2545/09 -, juris Rn. 31; Hamburgisches OVG, Urt. v. 29.3.2000 - 5 Bf 50/96 -, juris Rn. 53; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl., § 49 Rn. 72a; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 49 Rn. 50, 105).

    Denn durch die Zulässigkeit des Widerrufs bei Nichterfüllung einer Auflage soll kein schuldhaftes Fehlverhalten geahndet, sondern lediglich eine bestimmte, an den Zuwendungsempfänger geknüpfte Verhaltenserwartung gesichert werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7.4.2011, a.a.O.; Kopp/Ramsauer, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 8 LA 123/12
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • OVG Hamburg, 26.07.1999 - 3 Bf 92/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 8 LA 123/12
    Maßgeblich ist allein, ob die Behandlung der Rechtssache für den im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entscheidenden Richter mit besonderen Schwierigkeiten verbunden gewesen ist (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 26.7.1999 - 3 Bf 92/99 -, NVwZ-RR 2000, 190).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 8 LA 123/12
    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.2010 - 8 LA 65/10 -, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 124a Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 8 LA 123/12
    Solche Schwierigkeiten sind nur dann anzunehmen, wenn die Beantwortung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage oder die Klärung einer entscheidungserheblichen Tatsache in qualitativer Hinsicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 26.1.2011 - 8 LA 103/10 -, juris Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 8 LA 123/12
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Senatsbeschl. v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 29.03.2000 - 5 Bf 50/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 8 LA 123/12
    Der Tatbestand dieser Bestimmung verlangt für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides ein Verschulden des Begünstigten nicht, vielmehr reicht die objektive Nichterfüllung der Auflage aus (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes, BT-Drs. 7/910, S. 72; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7.4.2011 - 10 S 2545/09 -, juris Rn. 31; Hamburgisches OVG, Urt. v. 29.3.2000 - 5 Bf 50/96 -, juris Rn. 53; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl., § 49 Rn. 72a; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 49 Rn. 50, 105).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 8 LA 155/13

    Widerruf und Rückforderung einer i.R.d. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der

    Vielmehr reicht die objektive Nichterfüllung der Auflage aus (vgl. Senatsbeschl. v. 21.1.2013 - 8 LA 123/12 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7.4.2011 - 10 S 2545/09 -, juris Rn. 31; Hamburgisches OVG, Urt. v. 29.3.2000 - 5 Bf 50/96 -, juris Rn. 53; Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes, BT-Drs. 7/910, S. 72; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl., § 49 Rn. 72a; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 49 Rn. 50, 105).

    Sie weist zwar zu Recht darauf hin, dass ein mangelndes Verschulden des Zuwendungsempfängers hinsichtlich der Nichterfüllung der zum Widerruf berechtigenden Auflage im Rahmen der Ermessensentscheidung Berücksichtigung finden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 21.1.2013, a.a.O., Rn. 9 mit weiterem Nachweis).

    Die Frage c. ist in der Rechtsprechung des Senats dahingehend geklärt, dass es für das Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen nach § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwVfG nicht auf ein Verschulden des Zuwendungsempfängers ankommt, vielmehr die objektive Nichterfüllung der Auflage ausreicht (vgl. Senatsbeschl. v. 21.1.2013, a.a.O.).

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