Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10358
OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21 (https://dejure.org/2021,10358)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.2021 - 13 ME 187/21 (https://dejure.org/2021,10358)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 2021 - 13 ME 187/21 (https://dejure.org/2021,10358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,10358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 GG; Art 19 Abs 3 GG; Art 3 Abs 1 GG; § 123 Abs 1 S 2 VwGO; § 123 Abs 3 VwGO; § 47 Abs 6 VwGO; § 920 Abs 2 ZPO
    Anordnung, einstweilige; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Außervollzugsetzung, vorläufige; Beschwerde; click and meet; Corona-Verordnung; Feststellung, vorläufige; Folgenabwägung; Hauptsache, Vorwegnahme; hohe Wahrscheinlichkeit; Möbeleinzelhandel; offen; Schließung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schließung von Möbeleinzelhandelsgeschäften

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21
    Das Verfahren nach § 47 VwGO entfaltet daher gegenüber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung im Wege der Feststellungsklage keine Sperrwirkung (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006 - 1 BvR 541/02 -, BVerfGE 115, 81, 95 f. - juris Rn. 50; BVerwG, Urt. v. 28.6.2000 - BVerwG 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276, 278 - juris Rn. 29).

    Dem System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes kann nicht entnommen werden, dass außerhalb des § 47 VwGO die Überprüfung von Rechtsetzungsakten ausgeschlossen sein soll (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 9.12.1982 - BVerwG 5 C 103.81 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388

    Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21
    Entgegen der Beschwerde ist auch ein Vorrang des Verfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht gegeben (a.A. Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 -, juris Rn. 2 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21

    Befreiung; Beschwerde; Ein- und Rückreisende; Quarantäne; vorläufiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21
    Danach wird für eine stattgebende Eilentscheidung in einer derartigen Situation verlangt, dass eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren besteht und durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 2.3.2021 - 13 ME 72/21 -, juris Rn. 5 f., und v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 ff. sowie Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 13 MN 70/21

    Corona; Eilverkündung; Folgenabwägung; Inzidenz; Normenkontrolleilantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21
    Die zugleich geschaffene (die Schließungswirkung von § 10 Abs. 1b Satz 1 Halbsatz 1 der Verordnung reduzierende) Möglichkeit einer beschränkten Öffnung auch von Möbeleinzelhandelsgeschäften außerhalb von Hochinzidenzgebieten im Sinne des § 18a Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung für Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung ("click and meet"), bei denen sich im Geschäft unter Wahrung des Abstandsgebots nach § 2 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung nur eine Kundin oder ein Kunde mit jeweils einer Begleitperson je 40 m² Verkaufsfläche aufhalten darf (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 11.3.2021 - 13 MN 70/21 -, juris Rn. 63) ändert ebenfalls nichts an der vorgenannten Bewertung.
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2021 - 13 MN 89/21

    Corona; Möbelhäuser; Normenkontrolleil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21
    15 In seinem Beschluss vom 4. März 2021 - 13 MN 89/21 - (juris Rn. 16 ff., insbes. Rn. 48 ff.) hat der Senat die Frage, ob § 10 Abs. 1b Satz 1 Halbsatz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung, soweit dadurch Möbeleinzelhandelsgeschäfte für den Publikumsverkehr und Besuche im Wesentlichen geschlossen sind, auch im Hinblick auf die auch hier gerügte Ungleichbehandlung rechtmäßig und daher wirksam ist, nach eingehender Prüfung als offen angesehen (= Erfolgs-/Misserfolgswahrscheinlichkeit von jeweils nur 50%).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21

    Absonderung; Befreiung; Corona; COVID-19; Immunität; Niedersächsische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21
    Danach wird für eine stattgebende Eilentscheidung in einer derartigen Situation verlangt, dass eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren besteht und durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 2.3.2021 - 13 ME 72/21 -, juris Rn. 5 f., und v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 ff. sowie Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21
    Das Verfahren nach § 47 VwGO entfaltet daher gegenüber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung im Wege der Feststellungsklage keine Sperrwirkung (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006 - 1 BvR 541/02 -, BVerfGE 115, 81, 95 f. - juris Rn. 50; BVerwG, Urt. v. 28.6.2000 - BVerwG 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276, 278 - juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2020 - 13 ME 333/20

    Einstweilige Anordnung; Feststellungsantrag; Normenkontrolleilverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21
    Einen vom Verwaltungsgericht zur Begründung dieser Auffassung allein angeführten Vorrang eines auf vorläufige Außervollzugsetzung der ihr entgegenstehenden Norm (hier: § 10 Abs. 1b Satz 1 Halbsatz 1 in Verbindung mit Satz 3 der (8.) Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 - Niedersächsische Corona-Verordnung - v. 30.10.2020 (Nds. GVBl. S. 368; zuletzt geändert durch Verordnung v. 16.04.2021 (online eilverkündet unter www.niedersachsen.de/verkuendung)) erga omnes gerichteten Verfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO vor dem Oberverwaltungsgericht hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 4. September 2020 - 13 ME 333/20 -, S. 3 ff. des Beschlussabdrucks, Veröff.
  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21
    Dem System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes kann nicht entnommen werden, dass außerhalb des § 47 VwGO die Überprüfung von Rechtsetzungsakten ausgeschlossen sein soll (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 9.12.1982 - BVerwG 5 C 103.81 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78 - juris Rn. 10).
  • VG Stade, 06.05.2021 - 1 B 569/21

    Ausschussteilnahme ohne Maskenpflicht am Sitzplatz hier: Antrag nach § 123 VwGO

    Soweit - wie hier - eine vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, setzt eine stattgebende Eilentscheidung voraus, dass eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren besteht und durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (Nds. OVG, Beschl. v. 21. April 2021 - 13 ME 187/21 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).

    Da sie hier um vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine zu erwartende Maßnahme des Antragsgegners nachsucht, kann das Gericht eine vorläufige Regelung nur treffen, wenn durch das Abwarten in der Hauptsache für die Antragstellerin schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21. April 2021 - 13 ME 187/21 -, Rn. 13, juris, m.w.N).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht