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   OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17   

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OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17 (https://dejure.org/2018,18179)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 (https://dejure.org/2018,18179)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 5 LA 149/17 (https://dejure.org/2018,18179)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17
    5 Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar für den Zeitraum seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 einen verschuldensunabhängigen Anspruch des benachteiligten Beamten auf eine angemessene Entschädigung nach § 15 Abs. 2 i. V. m. § 24 Nr. 1 AGG grundsätzlich anerkannt (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, juris Rn. 31 ff.).

    Ein solcher Anspruch setzt indes voraus, dass er rechtzeitig geltend gemacht worden ist (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., Rn. 46 ff.).

    Danach ist in diesen Fällen die objektive Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidungen maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., Rn. 52 m. w. N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte ist in Fallkonstellationen der hier vorliegenden Art maßgeblicher Zeitpunkt die in der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs vorgeschriebene Verkündung seines Urteils in Sachen Hennigs und Mai (- C 297/10 und C 298/10, Hennigs und Mai -, juris) am 8. September 2011, denn bereits aus diesem Urteil ergibt sich, dass ein mit den §§ 27 und 28 BBesG a. F. vergleichbares System zur Entlohnung von Beschäftigten unionsrechtswidrig ist und wegen des Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot Ausgleichsansprüche entstehen können (BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - BVerwG 2 C 15/17 -, juris Rn. 14; Urteil vom 6.4.2017 - BVerwG 2 C 20.15 -, juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 20.5.2015 - BVerwG 2 A 9.13 -, juris Rn. 13; Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., Rn. 53; Nds. OVG, Beschluss vom 5.3.2018 - 5 LA 100/17 - Hess. VGH, Urteil vom 11.5.2016 - 1 A 1926/15 -, juris Rn. 43; Sächs. OVG, Beschluss vom 8.5.2018 - 2 A 350/16 -, juris Rn. 7; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 20.2.2017 - 2 LA 86/16 -, juris Rn. 14).

    Diese Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat das Bundesverwaltungsgericht seinem Urteil vom 30. Oktober 2014 (- BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O.) zugrunde gelegt, in welchem es die rückwirkend zum 1. September 2006 in Kraft getretenen sächsischen Überleitungsvorschriften geprüft hat.

    Die Wahrung des Besitzstandes einer Personengruppe sei ein zwingender Grund des Allgemeininteresses, sodass mit dieser Regelung ein legitimes Ziel verfolgt werde (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., Rn. 69 ff.).

    Infolge der früher für den dortigen Kläger maßgeblichen Altersgrenzen für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses sei sichergestellt gewesen, dass der Unterschied in der Besoldung nicht die Differenz zwischen der ersten und der letzten Stufe einer Besoldungsgruppe habe erreichen können (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., Rn. 72).

    Der Europäische Gerichtshof habe diese besonderen administrativen Schwierigkeiten ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen, wobei die Rechtmäßigkeit der Übergangsregelung nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs nicht voraussetze, dass die Besoldungsdifferenz zwischen den diskriminierten und den nicht diskriminierten Beamtengruppen schrittweise verkleinert werde (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., Rn. 73).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17
    Diese Benachteiligung sei jedoch zur Wahrung des Besitzstandes und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwandes für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 64 ff. und 78 ff.; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, juris, Rn. 70 m. w. N.) gerechtfertigt (UA, S. 6 ff.).

    Nur ergänzend sei deshalb erneut darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Wahrung des Besitzstandes einer Personengruppe ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist (EuGH, Urteil vom 19.6.2014, a. a. O., Rn. 62 ff. m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008, a. a. O., Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008 - 5 LA 167/04 -, juris Rn. 12) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008, a. a. O.; Beschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 20.15

    Beamter; Erlangung der Kenntnis von der Benachteiligung; Klärung bei unsicherer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte ist in Fallkonstellationen der hier vorliegenden Art maßgeblicher Zeitpunkt die in der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs vorgeschriebene Verkündung seines Urteils in Sachen Hennigs und Mai (- C 297/10 und C 298/10, Hennigs und Mai -, juris) am 8. September 2011, denn bereits aus diesem Urteil ergibt sich, dass ein mit den §§ 27 und 28 BBesG a. F. vergleichbares System zur Entlohnung von Beschäftigten unionsrechtswidrig ist und wegen des Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot Ausgleichsansprüche entstehen können (BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - BVerwG 2 C 15/17 -, juris Rn. 14; Urteil vom 6.4.2017 - BVerwG 2 C 20.15 -, juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 20.5.2015 - BVerwG 2 A 9.13 -, juris Rn. 13; Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., Rn. 53; Nds. OVG, Beschluss vom 5.3.2018 - 5 LA 100/17 - Hess. VGH, Urteil vom 11.5.2016 - 1 A 1926/15 -, juris Rn. 43; Sächs. OVG, Beschluss vom 8.5.2018 - 2 A 350/16 -, juris Rn. 7; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 20.2.2017 - 2 LA 86/16 -, juris Rn. 14).

    Zudem hätte die Beklagte eine altersunabhängige Besoldungsregelung, die nicht zu höheren Bezüge führt, auch für den Zeitraum ab dem 1. September 2006 rückwirkend in Kraft setzen können (BVerwG Urteil vom 14.12.2017, a. a. O., Rn. 12; Urteil vom 6.4.2017, a. a. O., Rn. 55 ff.).

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17
    Es hat die Regelung des § 80 SächsBesG zum Stichtag 1. September 2006 für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.10.2015 - 2 BvR 413/15 -, juris Rn. 23 ff.).

    Eine solche Überleitungsregelung sei als Ungleichbehandlung auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht nur zulässig, sondern könne im Rahmen einer Abwägung zwischen dem Vertrauen des Beamten auf den Fortbestand der bisherigen Regelung und der Bedeutung des Anliegens des Gesetzgebers, ein diskriminierungsfreies Besoldungssystem zu schaffen, sogar geboten sein (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.10.2015 - 2 BvR 413/15 -, a. a. O., Rn. 26 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 08.05.2018 - 2 A 350/16

    Diskriminierende Besoldung; Entschädigung; Antragsfrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte ist in Fallkonstellationen der hier vorliegenden Art maßgeblicher Zeitpunkt die in der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs vorgeschriebene Verkündung seines Urteils in Sachen Hennigs und Mai (- C 297/10 und C 298/10, Hennigs und Mai -, juris) am 8. September 2011, denn bereits aus diesem Urteil ergibt sich, dass ein mit den §§ 27 und 28 BBesG a. F. vergleichbares System zur Entlohnung von Beschäftigten unionsrechtswidrig ist und wegen des Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot Ausgleichsansprüche entstehen können (BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - BVerwG 2 C 15/17 -, juris Rn. 14; Urteil vom 6.4.2017 - BVerwG 2 C 20.15 -, juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 20.5.2015 - BVerwG 2 A 9.13 -, juris Rn. 13; Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, a. a. O., Rn. 53; Nds. OVG, Beschluss vom 5.3.2018 - 5 LA 100/17 - Hess. VGH, Urteil vom 11.5.2016 - 1 A 1926/15 -, juris Rn. 43; Sächs. OVG, Beschluss vom 8.5.2018 - 2 A 350/16 -, juris Rn. 7; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 20.2.2017 - 2 LA 86/16 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008, a. a. O.; Beschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).
  • VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2270/15

    Schadensersatzansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17
    Auch das Verwaltungsgericht Hannover hat die Überleitungsregelungen in §§ 71 bis 73 NBesG unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts gebilligt (VG Hannover, Urteil vom 7.7.2017 - 13 A 2270/15 -, juris Rn. 52 ff.).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17
    Diese Benachteiligung sei jedoch zur Wahrung des Besitzstandes und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwandes für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 64 ff. und 78 ff.; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, juris, Rn. 70 m. w. N.) gerechtfertigt (UA, S. 6 ff.).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1926/15

    Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16

    Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung; vorherige

  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 A 9.13

    Anspruch eines Beamten auf Besoldung nach der höchsten Stufe seiner

  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 209/16

    Fristen für Anträge auf Entschädigung wegen einer altersdiskriminierenden

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2022 - 5 LC 208/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Begründungspflichten;

    Die Frist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, juris Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 5; Däubler/Beck, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Kommentar, 5. Auflage 2022, § 15 AGG Rn. 114).

    Danach ist in diesen Fällen die objektive Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidungen maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, juris Rn. 52 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 6).

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist die in der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs vorgeschriebene Verkündung seines jeweiligen Urteils ungeachtet der Frage, wann der Betroffene vom Umstand der altersdiskriminierenden Besoldung überhaupt Kenntnis erlangt hat und wann ihm entsprechende Gerichtsurteile bekannt geworden sind (BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - BVerwG 2 C 15.17 -, juris Rn. 14 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 6).

    Dem ist der erkennende Senat (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.7.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 5.3.2018 - 5 LA 100/17 - Beschluss vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 6) ebenso wie andere Obergerichte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11.5.2016 - 1 A 1926/15 -, juris Rn. 43; Sächs. OVG, Beschluss vom 8.5.2018 - 2 A 350/16 -, juris Rn. 7; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 20.2.2017 - 2 LA 86/16 -, juris Rn. 14) gefolgt.

    Diese Rechtsprechung lässt sich auf die Übergangsregelungen in §§ 71, 72 NBesG n. F. übertragen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 17, 21).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 18/15 -, Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 10 LA 9/18

    Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge; Erfüllung; Gehörsverstoß; rechtliches

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 18/15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18

    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer Wiederaufforstung; Parkanlage im Sinne

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Beschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 23/22

    Basisprämie; Cross-Compliance-Verstoß; FFH-Gebiet; Fräsen; Natura 2000-Gebiet;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.1.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 18/15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.8.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18

    Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 18.15 -, Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 10 LA 46/18

    Betriebsinhaber; Betriebsprämie; Betriebsprämienregelung; Fläche; Grünland;

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 10 LA 234/20

    Buchführungsunterlagen; Cash-Flow; Dürrehilfe; Einnahmen- und Überschussrechnung;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32, und vom 13.1.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 18/15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.8.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2020 - 10 LA 200/19

    Junglandwirt; nationale Reserve; regionale Obergrenze; Zuweisung von

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 -, nicht veröffentlicht, vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 - und vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 78/20

    Betreuung; Dauerverwaltungsakt; Fahrdienst; Fahrtkosten; Kindergartenjahr;

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 04.03.2019 - 10 LA 1/18 -, nicht veröffentlicht, vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2023 - 10 LA 38/23

    35 %-Grenze; Dürrehilfe; Einkommensteuerbescheid; Einkünfte; Existenzgefährdung;

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2022 - 10 LA 124/21

    Erschwernisausgleich; Punktwerttabelle

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22

    Erstaufforstung; Schmuckreisig; Waldbegriff; Waldeigenschaft;

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2023 - 10 LA 114/22

    Richtlinie; NiB-AUM; Anbau; Förderung; Winterhart; Zwischenfrüchte; Zu den

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22

    Beeinflussung des Wahlergebnisses; Briefwahlunterlagen; Wahlbeeinflussung;

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2020 - 10 LA 214/19

    Befreiung; Belastungsgleichheit; Ermäßigung; Flächenverhältnis; Pauschalierung;

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2019 - 10 LA 380/18

    Beseitigung; Einzugsbereiche; Pflicht; Tierkörper

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