Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17650
OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19 (https://dejure.org/2019,17650)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2019 - 9 LA 25/19 (https://dejure.org/2019,17650)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - 9 LA 25/19 (https://dejure.org/2019,17650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,17650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG; § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG; § 138 Nr. 3 VwGO
    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Gewährung subsidiären Schutzes; Feststellung nationaler Abschiebungsverbote; Angehörige der yezidischen Sheikh-Kaste

  • Wolters Kluwer

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Gewährung subsidiären Schutzes; Feststellung nationaler Abschiebungsverbote; Angehörige der yez...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Gewährung subsidiären Schutzes; Feststellung nationaler Abschiebungsverbote; Angehörige der yezidischen Sheikh-Kaste

  • rechtsportal.de

    Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz und nationale Abschiebungsverbote; Antrag auf Zulassung der Berufung und Prozesskostenhilfe; Irak; kurdisches Autonomiegebiet; Muriden; rechtliches Gehör; Verletzung; Religionsfreiheit; Sheikh; Yeziden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 42.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19
    Entsprechendes gilt für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.8.2018 - 1 B 42.18 - juris Rn. 8; Urteil vom 31.1.2013, a. a. O., Rn. 22 ff.).

    Die Bestimmung dieses Mindestmaßes an Schwere ist relativ und hängt von allen Umständen des Falls ab (EGMR, Urteile vom 13.12.2016, a. a. O., Rn. 174; vom 21.1.2011, a. a. O., Rn. 219; BVerwG, Beschluss vom 23.8.2018, a. a. O., Rn. 9).

    Bei diesem besonders schutzbedürftigen Personenkreis können schlechte Lebensbedingungen in einem EU-Mitgliedstaat, in den eine Überstellung erfolgen soll, das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere erfüllen, wenn die Betroffenen - in einem ihnen vollständig fremden Umfeld - vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig sind und staatlicher Untätigkeit und Indifferenz gegenüberstehen, obwohl sie sich in ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befinden (vgl. EGMR, Urteil vom 21.1.2011, a. a. O., Rn. 250 ff.; BVerwG, Beschluss vom 23.8.2018, a. a. O., Rn. 10; Urteil vom 31.1.2013, a. a. O., Rn. 24).

  • EGMR, 29.01.2013 - 60367/10

    S.H.H. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben die sozio-ökonomischen und humanitären Bedingungen im Abschiebungszielstaat weder notwendig noch einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Frage, ob eine Person tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu sein (vgl. EGMR, Urteile vom 29.1.2013 - 60367/10, S. H. H. v. The United Kingdom - HUDOC Rn. 74; vom 28.6.2011 - 8319/07 und 11449/07, Sufi and Elmi v. The United Kingdom - HUDOC Rn. 278; vom 20.1.2009 - 32621/06, F. H. v. Sweden - HUDOC Rn. 92; vom 11.1.2007 - 1948/04, Salah Sheekh v. The Netherlands - HUDOC Rn. 141).

    Schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebungszielstaat, die ganz oder in erster Linie auf Armut oder auf fehlende staatliche Mittel zurückzuführen sind, um mit auf natürlichen Umständen beruhenden Gegebenheiten umzugehen, können in Anwendung des in einem solchen Fall maßgeblichen (vgl. EGMR, Urteil vom 28.6.2011, a. a. O., Rn. 282), im Verfahren N. v. The United Kingdom entwickelten Maßstabs nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu einem Verstoß gegen Art. 3 EMRK führen, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen eine Abschiebung sprechen (vgl. EGMR, Urteile vom 29.1.2013, a. a. O., Rn. 75; vom 28.6.2011, a. a. O., Rn. 278; siehe auch EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10, Paposhvili v. Belgium - HUDOC Rn. 183 zu solchen ganz besonderen Ausnahmefällen).

    Sind die schlechten humanitären Verhältnisse im Abschiebungszielstaat hingegen primär auf direkte oder indirekte Handlungen oder Unterlassungen dortiger Konfliktparteien zurückzuführen, hält der EGMR seinen im Verfahren M. S. S. v. Belgium and Greece (Urteil vom 21.1.2011 - 30696/06 - HUDOC) entwickelten und im Verfahren Sufi and Elmi v. The United Kingdom (Urteil vom 28.6.2011, a. a. O., Rn. 282 f.) auch im Hinblick auf die humanitären Bedingungen in Flüchtlingslagern in Süd- und Zentralsomalia angewandten Maßstab für besser geeignet, um einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK festzustellen (vgl. EGMR, Urteil vom 29.1.2013, a. a. O., Rn. 77).

    Danach muss die Fähigkeit des Betroffenen berücksichtigt werden, seine elementaren Bedürfnisse wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft zu befriedigen, weiter seine Anfälligkeit für Fehlbehandlungen sowie seine Aussicht auf eine Verbesserung der Lage in angemessener Zeit (vgl. EGMR, Urteil vom 29.1.2013, a. a. O., Rn. 89 ff.).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19
    Im Übrigen gehören nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 5.9.2012 - C-71/11 und C-99/11 - juris), die vom Bundesverwaltungsgericht übernommen worden ist (Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris), zu den Handlungen, die eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 9 Abs. 1 a) Richtlinie 2011/95/EU darstellen können, nicht nur gravierende Eingriffe in die Freiheit des Antragstellers, seinen Glauben im privaten Rahmen zu praktizieren, sondern auch solche in seine Freiheit, diesen Glauben öffentlich zu leben (EuGH, Urteil vom 5.9.2012, a. a. O., Nr. 62; BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., juris Rn. 24).

    Wann eine Verletzung der Religionsfreiheit die erforderliche Schwere aufweist, um die Voraussetzungen einer Verfolgungshandlung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie zu erfüllen, hängt von objektiven wie auch subjektiven Gesichtspunkten ab (EuGH, Urteil vom 5.9.2012, a. a. O., Nr. 70; BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., Rn. 28).

    Das Verbot weist die darüber hinaus erforderliche subjektive Schwere auf, wenn die Befolgung der verbotenen religiösen Praxis für den Einzelnen zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar ist (EuGH, Urteil vom 5.9.2012, a. a. O., Nr. 70, 71; BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., Rn. 29).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19
    Im Übrigen gehören nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 5.9.2012 - C-71/11 und C-99/11 - juris), die vom Bundesverwaltungsgericht übernommen worden ist (Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris), zu den Handlungen, die eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 9 Abs. 1 a) Richtlinie 2011/95/EU darstellen können, nicht nur gravierende Eingriffe in die Freiheit des Antragstellers, seinen Glauben im privaten Rahmen zu praktizieren, sondern auch solche in seine Freiheit, diesen Glauben öffentlich zu leben (EuGH, Urteil vom 5.9.2012, a. a. O., Nr. 62; BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., juris Rn. 24).

    Wann eine Verletzung der Religionsfreiheit die erforderliche Schwere aufweist, um die Voraussetzungen einer Verfolgungshandlung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie zu erfüllen, hängt von objektiven wie auch subjektiven Gesichtspunkten ab (EuGH, Urteil vom 5.9.2012, a. a. O., Nr. 70; BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., Rn. 28).

    Das Verbot weist die darüber hinaus erforderliche subjektive Schwere auf, wenn die Befolgung der verbotenen religiösen Praxis für den Einzelnen zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar ist (EuGH, Urteil vom 5.9.2012, a. a. O., Nr. 70, 71; BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., Rn. 29).

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19
    Schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebungszielstaat, die ganz oder in erster Linie auf Armut oder auf fehlende staatliche Mittel zurückzuführen sind, um mit auf natürlichen Umständen beruhenden Gegebenheiten umzugehen, können in Anwendung des in einem solchen Fall maßgeblichen (vgl. EGMR, Urteil vom 28.6.2011, a. a. O., Rn. 282), im Verfahren N. v. The United Kingdom entwickelten Maßstabs nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu einem Verstoß gegen Art. 3 EMRK führen, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen eine Abschiebung sprechen (vgl. EGMR, Urteile vom 29.1.2013, a. a. O., Rn. 75; vom 28.6.2011, a. a. O., Rn. 278; siehe auch EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10, Paposhvili v. Belgium - HUDOC Rn. 183 zu solchen ganz besonderen Ausnahmefällen).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist geklärt, dass die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren ein gewisses Mindestmaß an Schwere erreichen müssen, um ein Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK zu begründen (vgl. EGMR, Urteil vom 13.12.2016, a. a. O., Rn. 174; siehe auch EuGH, Urteil vom 16.2.2017, a. a. O., Rn. 68).

    Die Bestimmung dieses Mindestmaßes an Schwere ist relativ und hängt von allen Umständen des Falls ab (EGMR, Urteile vom 13.12.2016, a. a. O., Rn. 174; vom 21.1.2011, a. a. O., Rn. 219; BVerwG, Beschluss vom 23.8.2018, a. a. O., Rn. 9).

  • VG Köln, 30.08.2017 - 3 K 8329/16
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19
    Eine dahingehende Lagebewertung ist auch nicht den von den Klägern angeführten Urteilen der Einzelrichterin der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 7. Juni 2017 (- 3 A 3818/16 -) und des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. August 2017 (- 3 K 8329/16.A -) zu entnehmen; auch in diesen Urteilen wird jeweils eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der persönlichen Merkmale und individuellen Umstände des Betroffenen vorgenommen.

    Es habe sich angesichts der Erkenntnismittellage und der Urteile der Einzelrichterin der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 7. Juni 2017 (- 3 A 3818/16 -) und des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. August 2017 (- 3 K 8329/16.A -) insbesondere nicht angemessen mit der Versorgungslage der Yeziden im kurdischen Autonomiegebiet auseinandergesetzt.

    Es musste insbesondere keine Ausführungen zu den Urteilen der Einzelrichterin der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 7. Juni 2017 (- 3 A 3818/16 -) und des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. August 2017 (- 3 K 8329/16.A -) machen.

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben die sozio-ökonomischen und humanitären Bedingungen im Abschiebungszielstaat weder notwendig noch einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Frage, ob eine Person tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu sein (vgl. EGMR, Urteile vom 29.1.2013 - 60367/10, S. H. H. v. The United Kingdom - HUDOC Rn. 74; vom 28.6.2011 - 8319/07 und 11449/07, Sufi and Elmi v. The United Kingdom - HUDOC Rn. 278; vom 20.1.2009 - 32621/06, F. H. v. Sweden - HUDOC Rn. 92; vom 11.1.2007 - 1948/04, Salah Sheekh v. The Netherlands - HUDOC Rn. 141).

    Schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebungszielstaat, die ganz oder in erster Linie auf Armut oder auf fehlende staatliche Mittel zurückzuführen sind, um mit auf natürlichen Umständen beruhenden Gegebenheiten umzugehen, können in Anwendung des in einem solchen Fall maßgeblichen (vgl. EGMR, Urteil vom 28.6.2011, a. a. O., Rn. 282), im Verfahren N. v. The United Kingdom entwickelten Maßstabs nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu einem Verstoß gegen Art. 3 EMRK führen, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen eine Abschiebung sprechen (vgl. EGMR, Urteile vom 29.1.2013, a. a. O., Rn. 75; vom 28.6.2011, a. a. O., Rn. 278; siehe auch EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10, Paposhvili v. Belgium - HUDOC Rn. 183 zu solchen ganz besonderen Ausnahmefällen).

    Sind die schlechten humanitären Verhältnisse im Abschiebungszielstaat hingegen primär auf direkte oder indirekte Handlungen oder Unterlassungen dortiger Konfliktparteien zurückzuführen, hält der EGMR seinen im Verfahren M. S. S. v. Belgium and Greece (Urteil vom 21.1.2011 - 30696/06 - HUDOC) entwickelten und im Verfahren Sufi and Elmi v. The United Kingdom (Urteil vom 28.6.2011, a. a. O., Rn. 282 f.) auch im Hinblick auf die humanitären Bedingungen in Flüchtlingslagern in Süd- und Zentralsomalia angewandten Maßstab für besser geeignet, um einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK festzustellen (vgl. EGMR, Urteil vom 29.1.2013, a. a. O., Rn. 77).

  • BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 78.18

    Gerichtliche Beweiswürdigung einer Kenntnis irakischer Sicherheitsbehörden von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19
    Etwaige diesbezügliche Fehler sind jedoch regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5.11.2018 - 1 B 78.18 - juris Rn. 5; vom 23.10.2017 - 1 B 144.17 - juris Rn. 6).

    Nicht hingegen verpflichtet das Gebot rechtlichen Gehörs das Gericht dazu, dem zur Kenntnis genommenen und erwogenen Vorbringen in der Sache zu folgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 1 B 78.18 - juris Rn. 2).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19
    Diese Rechtsprechung hat er in Folgeentscheidungen fortgeführt und dabei die Merkmale der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgelegt (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 16.2.2017 - C-578/16, PPU, C. K. u. a. - NVwZ 2017, 691 = juris Rn. 67).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist geklärt, dass die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren ein gewisses Mindestmaß an Schwere erreichen müssen, um ein Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK zu begründen (vgl. EGMR, Urteil vom 13.12.2016, a. a. O., Rn. 174; siehe auch EuGH, Urteil vom 16.2.2017, a. a. O., Rn. 68).

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2007 - 9 LA 229/06

    Voraussetzungen für einen Widerruf des Abschiebungsschutzes nach § 73

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19
    Sie rügen, das Verwaltungsgericht habe die Beschlüsse des Senats vom 25. Mai 2007 (9 LA 229/06) und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Februar 2006 (- 1 L 121/02 - AuAS 2006, 151) nicht hinreichend gewürdigt.

    Außerdem ist der Senat auch in seinem Beschluss vom 25. Mai 2007 (a. a. O.) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 19. März 2007 (- 9 LB 380/06 -) davon ausgegangen, dass sich die Gefahr einer Verfolgung yezidischer Würdenträger nicht allgemein und grundsätzlich beantworten lässt, sondern eine Frage der konkreten Umstände des Einzelfalls ist.

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2006 - 1 L 121/02
  • BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18

    Darlegen der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes bzw. des Grundsatzes der

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 380/06
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder

  • VG Oldenburg, 16.06.2014 - 3 A 2576/12

    Irak, Yeziden, Sheikh, Flüchtlingsanerkennung, religiöse Verfolgung, religiöses

  • BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 144.17

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des

  • VG Berlin, 17.08.2018 - 25 K 301.17
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2008 - 6 AD 2/08

    Anforderungen an die Substantiierung eines Berufungszulassungsgrundes im

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2018 - 2 LA 1106/17

    Sendebericht mit einem "OK-Vermerk" als Beleg des für die Wahrung einer Frist

  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102

    Für eine Übertragung der prozessualen Privilegierung des Vertreters des

  • BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 77.18

    Darstellen des deutschen Namens auf dem deutschen Aufenthaltstitel in gleicher

  • EGMR, 11.01.2007 - 1948/04

    Somalia, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 66.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

  • EGMR, 20.01.2009 - 32621/06

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, EMRK,

  • EGMR, 27.05.2008 - 26565/05

    N. ./. Vereinigtes Königreich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht