Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30478
OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18 (https://dejure.org/2018,30478)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2018 - 10 LA 51/18 (https://dejure.org/2018,30478)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2018 - 10 LA 51/18 (https://dejure.org/2018,30478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,30478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 1 S. 1 BWaldG; § 23 Abs. 1 WaldLG ND; § 8 Abs. 7 WaldLG ND; § 2 Abs. 2 Nr. 4 NWaldLG
    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer Wiederaufforstung; Parkanlage im Sinne des NWaldLG; Räumlicher Zusammenhang zu baulichen Anlagen

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer Wiederaufforstung; Parkanlage im Sinne des NWaldLG; Räumlicher Zusammenhang zu baulichen Anlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederaufforstungsanordnung; Begriff der Parkanlage nach niedersächsischem Waldrecht

  • rechtsportal.de

    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer Wiederaufforstung; Parkanlage im Sinne des NWaldLG; Räumlicher Zusammenhang zu baulichen Anlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wald ist freie Landschaft: Wiederaufforstungsanordnung ist rechtmäßig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (zuletzt u.a. Beschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.07.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Beschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

    Eine Rechtssache ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Beschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 01.03.2016 - 5 BN 1.15 -, Rn. 2, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 10 LA 90/16

    Betriebsgeheimnis; Fehlbetäubung; Geschäftsgeheimnis; ungünstige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (zuletzt u.a. Beschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.07.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Beschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

    Eine Rechtssache ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 01.03.2016 - 5 BN 1.15 -, Rn. 2, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17

    Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18
    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 - juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Beschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2000 - 8 A 1973/97

    Erhaltung des Baumbestandes auf einem Nachbargrundstück; Einstufung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18
    Mit § 2 Abs. 2 Nr. 4 NWaldLG sollen daher diese dem Schutz des Eigentümers dienenden Flächen nicht dem Begriff der freien Landschaft unterliegen und damit dem freien Betretungsrecht entzogen sein (vgl. Möller, a.a.O., Rn. 45.2.1.2.10; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.2000 - 8 A 1973/97 -, juris Rn. 26).

    Sie sind gekennzeichnet durch eine überwiegend an gartenbaulichen Gesichtspunkten orientierten Gestaltung, die sich insbesondere in einer gezielt geschaffenen Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Strauchflächen, Hecken, angelegten Wegen und besonderem Bodenbewuchs wie Zierrasen, Blumenrabatten oder ähnlichem zeigt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.06.2016 - 7 B 637/16 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.02.2014 - OVG 11 A 1.11 -, juris Rn. 52; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.2000 - 8 A 1973/97 -, juris Rn. 23, und Beschluss vom 22.01.1988 - 10 A 1299/87 -, NVwZ 1988, 1048, 1049; VG Hannover, Urteil vom 12.06.2018 - 4 A 2002/18 -, juris Rn. 36) und eine dementsprechende Unterhaltung aufweisen (Endres, a.a.O., § 2 Rn. 41; Lückemeier in Düsing/Martinez, a.a.O., § 2 Rn. 8; Klose/Orf, a.a.O., § 2 Rn. 44).

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 3 RBs 25/11

    Begriff der "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" i.S. von § 1 Abs. 2 LFoG NRW

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18
    Mit dieser Regelung hat der Landesgesetzgeber von seiner Befugnis nach § 2 Abs. 3 BWaldG Gebrauch gemacht und zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen (vgl. auch Endres, a.a.O., § 2 Rn. 41; Möller, Umweltrecht und Landnutzungsrecht, 6. Auflage 2016, Rn. 45.2.1.2.10; Heding/Kenning, NWaldLG, Stand: Mai 2017, § 2 Ziff. 1.4 und 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.05.2015 - 5 S 1417/14 -, juris Rn. 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - 3 RBs 25/11 -, juris Rn. 18) von dem Begriff der freien Landschaft und damit auch vom Waldbegriff ausgenommen.

    Hintergrund hierfür sind die schutzwürdigen Belange des Eigentümers und sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG sowie der Schutz seiner Privatsphäre, die die Gewährleistung der allgemein eingeräumten Befugnis, Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten, begrenzen (Enders, a.a.O., § 2 Rn. 41, 43; Klose/Orf, a.a.O., § 2 Rn. 46a; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - 3 RBs 25/11 -, juris Rn. 12; BT-Drs. 7/889, S. 40).

  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18
    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 - juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 01.03.2016 - 5 BN 1.15 -, Rn. 2, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 11 S 73.12

    Waldumwandlung; fehlende Genehmigung; Unterlassungsanordnung; Waldbegriff;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18
    Denn der Zustand des Baumbestands steht der Feststellung von Wald im Sinne der vorgenannten Vorschriften grundsätzlich nicht entgegen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.12.2014 - 4 LA 270/14 -, n.v. (dünn und windanfällig sowie fehlende Strauch- und Krautschicht); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2014 - OVG 11 S 73.12 -, juris Rn. 22; Endres, BWaldG, 2014, § 2 Rn. 13), da selbst kahlgeschlagene Flächen und geschädigte Flächen als Wald gelten (§ 2 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6 NWaldLG) und das Verwaltungsgericht hier einen 20 bis 30 Jahre alten Baumbestand festgestellt hat.

    Ein sukzessives natürliches Entstehen von Wald durch Verwilderung bzw. natürliche Ansamung, dem der Eigentümer einer bislang anders genutzten Fläche auch durchaus entgegenwirken kann, stellt eine - auch vom Gesetz vorgesehene (§ 2 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Satz 1 NWaldLG) - typische Art der Waldneubildung dar (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2014 - OVG 11 S 73.12 -, juris Rn. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.07.2000 - 7a D 101/97.NE -, juris Rn. 10 (auch zu einer ehemaligen Parkfläche); Keding/Henning/Thomas, a.a.O., § 2 Ziffer 2.2; Endres, a.a.O., § 2 Rn. 13), die unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 Satz 2 NWaldLG ebenfalls dem Schutz des § 8 NWaldLG unterfällt (Möller, a.a.O, § 2 Rn. 45.2.8).

  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18
    Hinsichtlich der Darlegung jedes der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe gilt, dass in der Begründung des Zulassungsantrags im Einzelnen und unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgeführt werden muss, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt sein soll (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.07.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 2, vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 3, vom 04.07.2017 - 5 LA 194/15 -, juris Rn. 35, vom 27.04.2017 - 8 LA 60/17 -, Rn. 2, und vom 23.09.2015 - 4 LA 230/15 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 12.08.2010 - 10 LA 36/09 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 - juris Rn. 4, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zum Darlegungserfordernis gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 01.03.2016 - 5 BN 1.15 -, Rn. 2, vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18
    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 08.03.2018 - 7 LA 67/17 -, juris Rn. 6, vom 11.12.2017 - 2 LA 1/17 -, juris Rn. 3, vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8, und vom 13.07.2017 - 8 LA 40/17 -, juris Rn. 10).

    Eine Rechtssache ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Entschädigungsanspruch; rückwirkende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (ständige Rechtsprechung des Senats: zuletzt u.a. Beschluss vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30).

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.06.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, und vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 03.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17

    Pflicht einer Versandapotheke zur Vorratshaltung nach § 15 ApBetrO; Auslegung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2000 - 7a D 101/97

    Ausweisung einer früheren Baufläche)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1988 - 10 A 1299/87
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 10 LA 36/09

    Anspruch auf Widerruf einer Erklärung eines Bürgermeisters in seiner

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 1417/14

    Beurteilung von Flächen als Wald

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 4 LA 230/15

    Äquivalenzprinzip; Beherbergungsstätte; Ferienwohnung; Kleingarten;

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - 7 B 637/16

    Zugehörigkeit von Parkanlagen zum Wohnbereich bzgl. Abgrenzung als Wald;

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2017 - 8 LA 60/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums; Beantragung

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15

    Altersabhängige Besoldung; Altersdiskriminierung; Besoldungsdienstalter;

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 8 LA 40/17

    Altersrente; vorgezogene Altersrente; Alterssicherungsordnung; Ärzteversorgung;

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 2 LA 1/17

    Doktorgrad; Entziehung; Irrtumserregung; Jahresfrist; Plagiat; Promotionsurkunde;

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2018 - 7 LA 67/17

    Auslegung des Begriffs der "Gebiete der Wirtschaft" in § 36 Abs. 1 S. 1 GewO;

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 17.18

    Annahme einer Polizeidienstuntauglichkeit nach einer Knieoperation;

  • VG Hannover, 12.06.2018 - 4 A 2002/18

    Außenbereich im Innenbereich; Innenbereich; Wald; Waldeigenschaft

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2018 - 2 LA 212/17

    Rechtskrafterstreckung eines abweisenden Verpflichtungsurteils

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2023 - 1 LB 671/20

    Zugleich als denkmalgeschützte Parkanlage qualifizierter bewirtschafteter Wald;

    zustimmend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. September 2018 - 10 LA 51/18 -(Rn.54).

    Zudem wird verschiedentlich die Vornahme laufender Unterhaltungsmaßnahmen, die den Charakter als Park sicherstellen, vorausgesetzt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. September 2018 - 10 LA 51/18 -, juris Rn. 13; Endres, BWaldG, 2. Aufl. 2022, § 2 Rn. 25).

    Dies ergibt sich zunächst aus dem Grundgedanken des Landeswaldgesetzes (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 1 LWaldG M-V), welches - ebenso wie das Bundeswaldgesetz (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 BWaldG) - der Öffentlichkeit eine allgemeine Befugnis, Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten, eröffnet, die dann wiederum in den schutzwürdigen Belangen des Eigentümers und dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG ihre Grenzen findet (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. September 2018 - 10 LA 51/18 -, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2011 - IV-3 RBs 25/11 -, juris Rn. 12, unter Verweis auf BT-Drucksache 7/889, S. 6, 40; Endres, BWaldG, 2. Aufl. 2022, § 2 Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22

    Erstaufforstung; Schmuckreisig; Waldbegriff; Waldeigenschaft;

    Ein "Entscheidungszeitraum" hinsichtlich der weiteren Nutzung der früheren Sonderkultur kann dem Eigentümer lediglich solange zukommen, wie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 3 bis 5 NWaldLG für das Vorhandensein von Wald noch nicht erfüllt sind bzw. die Ausschlüsse nach § 2 Abs. 2 und 7 NWaldLG noch vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 21.9.2018 - 10 LA 51/18 -, juris Rn. 16).

    Die Frage, ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 Satz 2 NWaldLG noch nicht erfüllt sind bzw. die Ausschlüsse nach § 2 Abs. 2 und 7 NWaldLG noch vorliegen, ist wiederum einer allgemeinen Klärung in einem Berufungsverfahren nicht zugänglich, weil die Dauer des Entstehens von Wald im Sinne der vorgenannten Vorschriften wie ausgeführt von den Umständen des konkreten Einzelfalles abhängt (Senatsbeschluss vom 21.9.2018 - 10 LA 51/18 -, juris Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2023 - 10 ME 119/22

    Anordnung der Einstellung von Bauarbeiten zur Errichtung eines die freie

    Einen weiteren Ausgleich zwischen den Eigentümer- sowie Grundbesitzerinteressen und den Interessen Dritter an der Nutzung der freien Landschaft schaffen die §§ 24 bis 32 NWaldLG , die das Betreten der freien Landschaft näher regeln, sowie § 2 Abs. 2 und 7 NWaldLG , wonach bestimmte Flächen nicht als freie Landschaft bzw. Wald gelten (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 21.9.2018 - 10 LA 51/18 -, juris Rn. 12).

    Hintergrund hierfür sind die schutzwürdigen Belange des Eigentümers und sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG sowie der Schutz seiner Privatsphäre, die die Gewährleistung der allgemein eingeräumten Befugnis, die freie Landschaft zum Zwecke der Erholung zu betreten, begrenzen (Senatsbeschluss vom 21.9.2018 - 10 LA 51/18 -, juris Rn. 12).

  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 792/20

    "Durchwachsen"; Austausch der Rechtsgrundlage; Bestimmtheit; Erledigung;

    Denn der Zustand des Baumbestands steht der Feststellung von Wald i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 NWaldLG grundsätzlich nicht entgegen, da selbst kahlgeschlagene Flächen und geschädigte Flächen nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 6 NWaldLG als Wald gelten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21. September 2018 - 10 LA 51/18 -, Rn. 10 m.w.N., juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2023 - 1 L 91/21

    Anordnung der Wiederaufforstung einer umgewandelten Waldfläche; Einordnung einer

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, steht der Einordnung einer Fläche als Wald somit nicht entgegen, dass die Bestockung mit Forstpflanzen Folge einer natürlichen Ansamung bzw. sukzessiven Verwilderung ist (so auch NdsOVG, Beschluss vom 21. September 2018 - 10 LA 51/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht