Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 21.10.1996 - 8 L 632/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg - 7 A 115/93
- OVG Niedersachsen, 21.10.1996 - 8 L 632/95
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 27.11.1992 - 8 L 2159/92
Rettungsassistentengesetz; Krankenpfleger; Entsprechende Anwendbarkeit
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.1996 - 8 L 632/95
Dieser Gesichtspunkt hat auch den Senat schon veranlaßt, im Urteil vom 27. November 1993 - 8 L 2159/92 - (Nds. VBl. 1995, 42) eine Krankenpflegerausbildung nicht in den Geltungsbereich des § 13 Abs. 1 Satz 1 RettAssG einzubeziehen, weil es ein entscheidendes Kriterium des Rettungsdienstes unter Berücksichtigung des in § 3 RettAssG formulierten Ziels der Rettungsassistenten-Ausbildung darstelle, vor der Behandlung durch den Arzt die aktive Notfallbetreuung von Patienten zu sichern. - BVerwG, 08.12.1994 - 3 C 10.93
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent - Qualifizierung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.1996 - 8 L 632/95
Selbst wenn der Kläger in dem für die gerichtliche Entscheidung über seine Verpflichtungsklage maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung den 2.000-Stunden-Nachweis hätte führen können, hätte er im einzelnen darlegen müssen, daß er im Rettungsdienst nicht nur Krankentransporte durchgeführt hat, welche einen Schwerpunkt des DRK-Kreisverbandes Celle- Land darstellen, sondern daß er auch in erheblichem Umfang in der Notfallrettung aktiv gewesen ist; darüber hinaus können Bereitschaftsdienste im Büro überhaupt keine Berücksichtigung finden (vgl. hierzu im einzelnen: BVerwG, Urt. v. 8.12.1994, NJW 1995, 3070, 3071). - OVG Niedersachsen, 27.11.1992 - 8 L 8734/91
Erlaubniserteilung; Berufsbezeichnung; Rettungsassistent; Praktische Tätigkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.1996 - 8 L 632/95
Durch das Senatsurteil vom 27. November 1992 - 8 L 8734/91 - (Nds. VBl. 1995, 43) ist geklärt, daß § 13 Abs. 1 RettAssG voraussetzt, daß der Antragsteller die mindestens 2.000 Stunden umfassende praktische Tätigkeit im Rettungsdienst n a c h erfolgreichem Abschluß des 520-Stunden- Programms für Rettungssanitäter zu absolvieren hat.
- BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 46.03
Berufsbezeichnung; Rettungsassistent; Übergangsrecht; 520-Stundenprogramm; …
Das Gericht halte an der in seinem Urteil vom 21. Oktober 1996 (8 L 632/95) zur Beachtlichkeit der Niedersächsischen Lehrgangsregelung für Rettungssanitäter im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 1 RettAssG, insbesondere zur Beachtlichkeit der von § 5 Satz 2 der Niedersächsischen Lehrgangsregelung für Rettungssanitäter vorgeschriebenen 36-Monats-Frist entwickelten Rechtsauffassung auch unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht dagegen erhobenen Einwände fest. - OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 8 L 1217/00
Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"; …
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 1996 (8 L 632/95) zur Beachtlichkeit der Niedersächsischen Lehrgangsregelung für Rettungssanitäter im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 1 RettAssG, insbesondere zur Beachtlichkeit der von § 5 Satz 2 der Niedersächsischen Lehrgangsregelung für Rettungssanitäter vorgeschriebenen 36-Monats-Frist, folgendes ausgeführt: .