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   OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00   

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https://dejure.org/2002,15156
OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00 (https://dejure.org/2002,15156)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.10.2002 - 10 L 422/00 (https://dejure.org/2002,15156)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 10 L 422/00 (https://dejure.org/2002,15156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausländischer Hochschultitel; Ehrenprofessor

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 AkGradVO; § 10 Abs. 2 NHG; § 10 Abs. 3 NHG; § 10 Abs. 5 S. 1 NHG; § 43 Abs. 1 VwGO; § 43 Abs. 2 S. 1 VwGO
    Voraussetzungen des Führens eines von einer ausländischen Hochschule verliehenen Ehrenprofessortitels in Niedersachsen; Rechtmäßigkeit des Führens eines von der Universität Kazan in Tatarstan verliehenen Hochschultitels eines Ehrenprofessors; Abgrenzung zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausländischer Hochschultitel als Ehrenprofessor

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Führens eines von einer ausländischen Hochschule verliehenen Ehrenprofessortitels in Niedersachsen; Rechtmäßigkeit des Führens eines von der Universität Kazan in Tatarstan verliehenen Hochschultitels eines Ehrenprofessors; Abgrenzung zwischen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 44.87

    Rechtfertigung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch das Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00
    Das sogenannte Rehabilitationsinteresse begründet ein Feststellungsinteresse nur dann, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalles als schutzwürdig anzuerkennen ist (BVerwG, Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 -, Buchholz 310 § 113 Nr. 244 S. 84, 85 ff.; Beschluss vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 -, Buchholz 310 § 113 Nr. 280 S. 13 ff.).

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen dieser Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwG, Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 -, a. a. O., S. 85 m. w. N. und Urteil vom 14. Dezember 1994.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1996 - 10 A 620/91

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Baurecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00
    Nur wegen der Identität des Streitgegenstandes sollen bei Eintritt eines erledigenden Ereignisses die "Früchte des bisherigen Prozesses" nicht verloren gehen und unter den vereinfachten Voraussetzungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nutzbar gemacht werden können (OVG Münster, Urteil vom 23. April 1996 - 10 A 620/91 -, NVwZ 1997, 598-600).

    - 10 A 620/91 -, NVwZ 1997, 598-600).

  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00
    Die streitigen Beziehungen müssen sich zu einer festen Form verdichtet haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - (Buchholz 310 § 43 Nr. 31).

    Dem Kläger ist es jedoch nicht zuzumuten, die Klärung der verwaltungsrechtlichen Streitfrage, ob er den ihm verliehenen Ehrentitel in der Bundesrepublik Deutschland führen darf, als Angeklagter in einem Strafverfahren erleben zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG I C 86.64 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31; BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53/85 -, NVwZ 1988, 430-431; OVG Münster, Urteil vom 27. Juni 1996 - 13 A 4024/94 -, ZLR 1996, 603-608; Sodan / Ziekow, Kommentar zur VwGO, § 43 RN 85 ff.).

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00
    Ein im Anschluss an eine Verpflichtungsklage - wie hier - gestellter Fortsetzungsfeststellungsantrag ist unzulässig, wenn der für seine Beurteilung maßgebliche Zeitpunkt sich nicht mit dem des ursprünglichen Begehrens deckt und sich darüber hinaus die Beurteilungsgrundlage ändert (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24/91 -, BVerwGE 89, 354-357).

    Dagegen ist Bestandteil des Streitgegenstandes der Verpflichtungsklage nicht etwa (auch) die Feststellung, dass der die Genehmigung versagende Bescheid nach der Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig gewesen ist oder gar die Aufrechterhaltung der Ablehnung zu jedem Zeitpunkt bis zum Erlass des Verpflichtungsurteils rechtswidrig war; entscheidend ist nur, ob die Weigerung des Beklagten, den beantragten Verwaltungsakt zu erlassen, in dem für das Verpflichtungsbegehren entscheidenden Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz oder eben vor Eintritt des erledigenden Ereignisses, die Rechtsordnung verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992, a. a. O.).

  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00
    Dafür wäre die hinreichend bestimmte Gefahr erforderlich, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166/88 -, Buchholz 310 § 113 Nr. 202, 32 f.; Beschluss vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108/89 -, NVwZ 1990, 360).
  • BVerwG, 23.11.1995 - 8 C 9.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00
    Das sogenannte Rehabilitationsinteresse begründet ein Feststellungsinteresse nur dann, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalles als schutzwürdig anzuerkennen ist (BVerwG, Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 -, Buchholz 310 § 113 Nr. 244 S. 84, 85 ff.; Beschluss vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 -, Buchholz 310 § 113 Nr. 280 S. 13 ff.).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00
    Dafür wäre die hinreichend bestimmte Gefahr erforderlich, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166/88 -, Buchholz 310 § 113 Nr. 202, 32 f.; Beschluss vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108/89 -, NVwZ 1990, 360).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 4115/95

    Versammlungsrecht; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00
    Dieses Interesse ist im Fall der Erhebung von Schadensersatzansprüchen gegeben oder, wenn eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht oder der Verwaltungsakt diskriminierende Wirkung hatte und ein schutzwürdiges Rehabilitationsinteresse vorliegt (Nds. OVG, Urteil vom 19. Februar 1997, - 13 L 4115/95 -, NVwZ-RR 1998, 236-237).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 10 L 4422/96

    Führungsgenehmigung; Professorentitel; Wissenschaftliche Gleichwertigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00
    Bei der vom Kläger ursprünglich erhobenen Verpflichtungsklage ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats maßgeblich (vgl. Urteil des erk. Senats vom 17. November 1998 - 10 L 4422/96 -, WissR 2000, 180).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1996 - 13 A 4024/94

    Feststellungsklage; Streitiges Rechtsverhältnis; Konkretisierung; Juristische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00
    Dem Kläger ist es jedoch nicht zuzumuten, die Klärung der verwaltungsrechtlichen Streitfrage, ob er den ihm verliehenen Ehrentitel in der Bundesrepublik Deutschland führen darf, als Angeklagter in einem Strafverfahren erleben zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG I C 86.64 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31; BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53/85 -, NVwZ 1988, 430-431; OVG Münster, Urteil vom 27. Juni 1996 - 13 A 4024/94 -, ZLR 1996, 603-608; Sodan / Ziekow, Kommentar zur VwGO, § 43 RN 85 ff.).
  • BVerwG, 03.12.1987 - 1 B 135.86

    Arzt - Professor - Titelmißbrauch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 8 A 3365/99

    Erweiterung einer bestehenden Trockenabgrabung für Kies und Sand nach dem

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97

    Ausbildungsförderung bei Eignungsnachweis nach § 48 BAföG; Eignungsbescheinigung,

  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 19 A 3006/06

    Verbotswirkung einer in Nordrhein-Westfalen vor 2005 erteilten Zustimmung zur

    OVG NRW, Urteil vom 23. Februar 1990 5 A 842/89 , juris, Rdn. 3; Nds. OVG, Urteil vom 21. Oktober 2002 10 L 422/00 , NdsVBl.

    Zur Einordnung der Bezeichnung "Professor" in anderen rechtlichen Zusammenhängen vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1987 1 B 135.86 , NVwZ 1988, 366, juris, Rdn. 11; Nds. OVG, Urteil vom 21. Oktober 2002 10 L 422/00 , NdsVBl.

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