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   OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 11 ME 437/10   

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OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 11 ME 437/10 (https://dejure.org/2010,27496)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.12.2010 - 11 ME 437/10 (https://dejure.org/2010,27496)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 11 ME 437/10 (https://dejure.org/2010,27496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 7 S. 2, ARB 1/80 Art. 7, RL 2004/38/EG Art. 28 Abs. 3, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 4, AufenthG § 82 Abs. 1
    Ausweisung, Ermessensausweisung, türkische Staatsangehörige, Unionsbürgerrichtlinie, vorläufiger Rechtsschutz, Beurteilungszeitpunkt, Abänderungsantrag, Assoziationsberechtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 11 LB 481/09

    Zulässigkeit einer Regelausweisung gegenüber einem als Minderjähriger ins

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 11 ME 437/10
    Dabei ist nicht zu entscheiden, ob nicht schon die dem Antragsgegner beim Erlass des Ausgangsbescheides im 14. Mai 2009 bekannte Sachlage, nämlich die im Frühjahr 1986 im Alter von drei Jahren erfolgte Einreise des Antragstellers in das Bundesgebiet und sein anschließender seit 1990 legaler Daueraufenthalt, ein hinreichender Anlass gewesen ist, über die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 ff.) gebotene extensive Annahme eines von der Regel des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG abweichenden Ausnahmefalles zu einer - vom Antragsgegner ursprünglich sinngemäß verneinten - Ermessensausweisung zu gelangen (vgl. ergänzend Senatsurt. v. 25.11.2010 - 11 LB 481/09 -, juris).

    Die damaligen einzelfallbezogenen Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit ersetzen als gesonderte, gebundene Rechtsprüfung die fehlende Ermessensausübung nicht (vgl. Senatsurt. v. 25.11.2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 11 ME 437/10
    Nachdem nunmehr die Beteiligten übereinstimmend von einer - über eine frühere Zugehörigkeit seines verstorbenen Vaters zum regulären Arbeitsmarkt abgeleitete - Assoziationsberechtigung des Antragstellers aus Art. 7 ARB 1/80 ausgehen und jedenfalls deshalb nur eine Ermessensausweisung in Betracht kommt (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 22.10.2009 - 1 C 26/08 -, BVerwGE 135, 137 ff.) , ist eine abweichend hiervon als gebundene Entscheidung ergangene Ausweisung als solche (unstreitig) nicht mehr rechtmäßig.
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 11 ME 437/10
    Dabei ist nicht zu entscheiden, ob nicht schon die dem Antragsgegner beim Erlass des Ausgangsbescheides im 14. Mai 2009 bekannte Sachlage, nämlich die im Frühjahr 1986 im Alter von drei Jahren erfolgte Einreise des Antragstellers in das Bundesgebiet und sein anschließender seit 1990 legaler Daueraufenthalt, ein hinreichender Anlass gewesen ist, über die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 ff.) gebotene extensive Annahme eines von der Regel des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG abweichenden Ausnahmefalles zu einer - vom Antragsgegner ursprünglich sinngemäß verneinten - Ermessensausweisung zu gelangen (vgl. ergänzend Senatsurt. v. 25.11.2010 - 11 LB 481/09 -, juris).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 11 ME 437/10
    Jedenfalls muss dazu nach Erlass des Bescheides objektiv eine Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2008 - 11 ME 277/07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 11 ME 437/10
    Ob die Einwände des Antragsgegners gegen das Ergebnis der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Interessenabwägung durchgreifen (vgl. zu einer vergleichbaren Fallgestaltung den Senatsbeschl. v. 8.1.2008 - 11 ME 277/07 -, ZAR 2008, 240 f. ), kann offen bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1450/09

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen yezidischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 11 ME 437/10
    Ob dies überhaupt möglich ist, braucht hier ebenfalls nicht geklärt zu werden (ablehnend OVG Münster, Urt. v. 29.6.2010 - 18 A 1450/09 - juris, m. w. N.) .
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2009 - 11 ME 408/09

    Ausweisung eines Ausländers mit besonderem Ausweisungsschutz nach Verurteilung zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 11 ME 437/10
    Das Verwaltungsgericht hat angenommen, dass es sowohl nach § 80 Abs. 7 Satz 2 als auch (hilfsweise) nach Satz 1 VwGO zu einer erneuten Sachentscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und nachfolgend zu einer Änderung des Senatsbeschlusses vom 2. November 2009 (11 ME 408/09) jedenfalls berechtigt sei.
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