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   OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99   

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OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99 (https://dejure.org/2000,15065)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.2000 - 4 L 3101/99 (https://dejure.org/2000,15065)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 4 L 3101/99 (https://dejure.org/2000,15065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Inanspruchnahme aus einer Verpflichtungserklärung nach AuslG 1990 § 84 durch Verwaltungsakt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 84 AuslG
    Ausländer; Erstattung; Haftung; Lebensunterhalt; Verpflichtungserklärung; Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99
    Die nach § 84 AuslG anspruchsberechtigte Behörde hat bei atypischen Gegebenheiten (!) nach Ermessen über die Heranziehung des Verpflichtungsgebers zu entscheiden; dies erfolgt durch Verwaltungsakt (wie BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - BVerwG 1 C 33.97 -, Buchholz 402.240 § 84 Nr. 2 = NVwZ 1999, 779 = DÖV 1999, 600 = FEVS Bd. 49, 289 = ZfSH/SGB 1999, 418 = InfAuslR 1999, 182).

    Außerdem habe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.11.1998 - BVerwG 1 C 33.97 -, Buchholz 402.240 § 84 Nr. 2 = NVwZ 1999, 779 = DÖV 1999, 600 = FEVS Bd. 49, 289 = ZfSH/SGB 1999, 418 = InfAuslR 1999, 182) der Inanspruchgenommene einen Anspruch darauf, dass die anspruchsberechtigte öffentliche Stelle eine Entscheidung darüber treffe, ob aus Ermessensgründen von einer Heranziehung abgesehen werden solle; das aber setze notwendig den Erlass eines Bescheides voraus.

    Denn das Verwaltungsgericht hat den Ausschluss der Leistungsklage in Fällen speziell von Ansprüchen allein aus einer Verpflichtungserklärung gemäß § 84 AuslG mit den - das Urteil entgegen der Meinung der Klägerin selbständig tragenden - Erwägungen begründet, die Regelung der Vollstreckbarkeit nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (§ 84 Abs. 2 S. 2 AuslG) setze ebenso notwendig den Erlass eines Leistungsbescheides voraus wie die vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 24.11.1998 - BVerwG 1 C 33.97 -, a.a.O.) geforderte Entscheidung der anspruchsberechtigten öffentlichen Stelle über ein Absehen von der Heranziehung des Verpflichteten zum Kostenersatz.

    Zum anderen ergibt sich der Ausschluss der Leistungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - BVerwG 1 C 33.97 -, a.a.O.) daraus, dass die Kostenerstattungspflicht hinsichtlich des Berechtigten und des Erstattungsumfangs der näheren Bestimmung bedarf.

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 24.11.1998 (a.a.O.) u.a. ausgeführt:.

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99
    Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Gebot, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. § 6 Abs. 1 HGrG), verlangen in der Regel, dass die öffentliche Hand ihr zustehende Geldleistungsansprüche durchzusetzen hat (vgl. BVerfGE 30, 292 ; Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 ).

    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG; vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).

  • VGH Hessen, 29.08.1997 - 10 UE 2030/95

    Haftung für Lebensunterhalt eines Ausländers: Rechtsnatur der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99
    1999, 31 = FEVS Bd. 49, 316; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 17.7.1997 - 12 B 96.1165 -, InfAuslR 1998, 45 = info also 1998, 93 = NVwZ-RR 98, 264, ferner HessVGH, Urt. v. 29.8.1997 - 10 UE 2030/95 -, ESVGH 48, 25 = NVwZ-RR 1998, 393 = InfAuslR 1998, 166 = DVBl. 1998, 287 ).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99
    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG; vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99
    Ob die Einwände des Verwaltungsgerichts gegen die auch vom Bundesverwaltungsgericht in einer Vielzahl von Fällen vertretene Meinung, eine Behörde, die ermächtigt sei, einen Anspruch durch einen Leistungsbescheid geltend zu machen, könne wahlweise statt dessen auch eine Leistungsklage erheben (vgl. nur BVerwG, Urt. .v. 25.10.1967 - BVerwGE 28, 153), überzeugen, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • VGH Bayern, 17.07.1997 - 12 B 96.1165

    Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers; Erstattungsanspruch für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99
    1999, 31 = FEVS Bd. 49, 316; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 17.7.1997 - 12 B 96.1165 -, InfAuslR 1998, 45 = info also 1998, 93 = NVwZ-RR 98, 264, ferner HessVGH, Urt. v. 29.8.1997 - 10 UE 2030/95 -, ESVGH 48, 25 = NVwZ-RR 1998, 393 = InfAuslR 1998, 166 = DVBl. 1998, 287 ).
  • VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - Kausalität für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99
    Bei der Beurteilung, ob ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts i.S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 - i.V.m. § 146 Abs. 4 - VwGO bestehen, kommt es nicht darauf an, ob die von dem Gericht für seine Entscheidung angeführten Gründe zutreffen; notwendig sind vielmehr ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des von dem Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses (OVG Lüneburg, B. v. 22.9.1997 - 12 M 4493/97 -, V.n.b.; ebenso: HambOVG, B. v. 20.2.1997 - Bs IV 19/97 -, DVBl. 1997, 1333; VGH BW, B. v. 21.4.1997 - 8 S 667/97 -, VBlBW 1997, 380 = DVBl. 1997, 1327; HessVGH, B. v. 15.7.1997 - 13 TZ 1947/97 -, HessJMBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1997 - 8 S 667/97

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - Auswechslung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99
    Bei der Beurteilung, ob ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts i.S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 - i.V.m. § 146 Abs. 4 - VwGO bestehen, kommt es nicht darauf an, ob die von dem Gericht für seine Entscheidung angeführten Gründe zutreffen; notwendig sind vielmehr ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des von dem Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses (OVG Lüneburg, B. v. 22.9.1997 - 12 M 4493/97 -, V.n.b.; ebenso: HambOVG, B. v. 20.2.1997 - Bs IV 19/97 -, DVBl. 1997, 1333; VGH BW, B. v. 21.4.1997 - 8 S 667/97 -, VBlBW 1997, 380 = DVBl. 1997, 1327; HessVGH, B. v. 15.7.1997 - 13 TZ 1947/97 -, HessJMBl.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.1998 - 11 L 492/97

    Ausländerbehörde; Verpflichtungserklärung; Befristetes Visum; Haftung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99
    Soweit das Verwaltungsgericht meint, die Verpflichtung, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, sei gemäß § 84 Abs. 2 Satz 2 AuslG nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar und die Vollstreckung nach dem genannten Gesetz setze wiederum einen Leistungsbescheid voraus (§ 3 Abs. 2 a VwVG), befindet es sich im Einklang mit der Rechtsprechung auch des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (NdsOVG, Urt. des 11. Senats v. 27.8.1998 - 11 L 492/97 -, NdsVBl.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99
    Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Gebot, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. § 6 Abs. 1 HGrG), verlangen in der Regel, dass die öffentliche Hand ihr zustehende Geldleistungsansprüche durchzusetzen hat (vgl. BVerfGE 30, 292 ; Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 ).
  • OVG Hamburg, 20.02.1997 - Bs IV 19/97

    Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Ernsthafte Zweifel; Zulassung der

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 10/85

    Rückzahlung von Sozialleistungen - Vermögensübernahme - Inanspruchnahme als

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2007 - 11 LC 88/06

    Haftung für durch die Abschiebung eines Ausländers entstehende Kosten; Verbindung

    Die Rechtsordnung sieht jedoch regelmäßig vor, dass bei Vorliegen atypischer Gegebenheiten von dieser Regel auch abgewichen werden darf, um bei fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Billigkeit im Einzelfall angemessen Rechnung tragen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998, a. a. O.; Bay. VGH, Urt. v. 15.12.2003 - 24 B 0.31049 -, InfAuslR 2004, 252; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.3.2006 - 13 S 155/06 -, InfAuslR 2006, 387; 4. Sen. d. erk. Ger., Beschl. v. 22.2.2000 - 4 L 3101/99 -, FEVS 51, 12).

    Ein Regelfall ist etwa gegeben, wenn die Voraussetzungen der Aufenthaltsgenehmigung, wozu auch die Erteilung eines Visums gehört, einschließlich der finanziellen Belastbarkeit des Verpflichteten im Verwaltungsverfahren voll und individuell geprüft worden sind und nichts dafür spricht, dass die Heranziehung zu einer unzumutbaren Belastung des Verpflichteten führen könnte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.2.2000, a. a. O.; Bay. VGH, Urt. v. 15.12.2003, a. a. O.).

  • VG Oldenburg, 16.04.2008 - 11 A 5223/06

    Erstattung von Abschiebungskosten; Abschiebungskosten; Verpflichtungserklärung;

    Ein Regelfall ist gegeben, wenn die Voraussetzungen des Aufenthaltstitels, wozu auch die Erteilung eines Visums gehört, einschließlich der finanziellen Belastbarkeit des Verpflichteten im Verwaltungsverfahren voll und individuell geprüft worden sind und nichts dafür spricht, dass die Heranziehung zu einer unzumutbaren Belastung des Verpflichteten führen könnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2000, - 4 L 3101/99 - BayVGH, Urteil vom 15. Dezember 2003, - 24 B 0.31049 -, <InfAuslR 2004, 252>).
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