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   OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10   

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OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10 (https://dejure.org/2012,7813)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.2012 - 7 LC 83/10 (https://dejure.org/2012,7813)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 7 LC 83/10 (https://dejure.org/2012,7813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sachliche Unzuständigkeit einer Gemeinde als Vorhabensträgerin des Neubaus einer Umgehungsstraße

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 Abs. 4 NStrG; § 47 Nr. 3 NStrG; § 1 Abs. 1 NVwVfG; § 75 Abs. 1 VwVfG
    Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde als sachlich zuständige Trägerin für ein Straßenneubauvorhaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde als sachlich zuständige Trägerin für ein Straßenneubauvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kommunale Entlastungsstraße Grasleben kann nicht gebaut werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde als sachlich zuständige Trägerin für ein Straßenneubauvorhaben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kommunale Entlastungsstraße Grasleben kann nicht gebaut werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 651
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.1998 - 4 L 49/97

    Kreisstraße; Gehweg; Radweg; Straßenbaulast; Planfeststellungsbehörde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10
    Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entspricht die Einreichung des Plans (§§ 38 Abs. 4 NStrG, 1 Abs. 1 NVwVfG, 73 Abs. 1 VwVfG) der Antragstellung im Sinne der §§ 1 Abs. 1 NVwVfG, 22 Satz 2 VwVfG (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 73 Rn. 12a; vgl. auch OVG Schl-H, Beschl. v. 15.9. 1998 - 4 L 49/97 -, SchlHA 1998, 315 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 29, m. w. N.).

    Den Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit des die Planfeststellung beantragenden Vorhabensträgers kommt deshalb eine drittschützende Wirkung zu (vgl. OVG Schl-H, Beschl. v. 15.9. 1998 - 4 L 49/97 -, SchlHA 1998, 315 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 38 und 39), soweit der Zuständigkeitsmangel auch jene Teile des Vorhabens betrifft, die in ursächlichem Zusammenhang mit den Einwirkungen auf Rechte und Belange des jeweils Betroffenen stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.7. 2011 - BVerwG 9 A 14.10 -, juris, Langtext Rn. 12 und 13).

    Die Definition des Vorhabens und deren weitere Konkretisierung zu einem Plan (im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 VwVfG i. V. m. den §§ 38 Abs. 4 NStrG und 1 Abs. 1 NVwVfG) ist nämlich zunächst einmal Sache des Vorhabensträgers (vgl.: OVG Schl-H, Beschl. v. 15.9. 1998 - 4 L 49/97 -, a. a. O., Rn. 38, m. w. N., und Hoppe, Zur Ausübung der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Planfeststellung und Plangenehmigung, DVBl. 1997, 789 ff.), sodass die Planfeststellungsbehörde im Wege eines abwägenden Nachvollziehens von bereits vorgefundenen Planungen ausgeht und sich diese - trotz ihrer weitgehenden Gestaltungsfreiheit - in substanziellen Elementen zu Eigen machen wird, wenn es zu einer Feststellung des Plans kommt.

    Der Vorhabensträger hat daher auf die der Planfeststellungsbehörde vorgelegten Planungsunterlagen in besonderem Maße Einfluss und kann als "Motor" des Verfahrens bezeichnet werden (OVG Schl-H, Beschl. v. 15.9. 1998 - 4 L 49/97 -, a. a. O., Rn. 39, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04

    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10
    Im Fall einer neu zu bauenden Straße kommt es darauf an, welchen Charakter der Verkehr aufweist, der sie voraussichtlich nutzen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 11.1. 2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378 [379]; vgl. Wendrich, NStrG, 4. Aufl. 2000, § 3 Rn. 2).

    Die subjektive Zielsetzung der planenden Behörde ist nur dann entscheidend, wenn sie in Einklang mit den objektiv vorliegenden Gegebenheiten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 11.1. 2006 - 7 ME 288/04 -, a. a. O.).

    Das schließt die Rüge der sachliche Unzuständigkeit des Vorhabensträgers ein (vgl. zur Einordnung von Zuständigkeitsfehlern: Nds. OVG, Beschl. v. 11.1. 2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378 [380]).

    Die Rüge fehlender sachlicher Zuständigkeit unterliegt daher nicht der Einwendungspräklusion (BVerwG, Urt. v. 14.7.2011 - BVerwG 9 A 14.10 - juris, Leitsatz 1 und Langtext Rn. 12; OVG NRW, Urt. v. 2.9.2009 - 11 D 33/08.AK - DVBl 2009, 1587 [1588]; Nds. OVG, Beschl. v. 11.1.2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378 [380]).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1992 - 6 K 3012/91

    Bebauungsplan; Ortsdurchfahrt; Bundesstraße; Umgehung; Gemeinde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10
    Zu Unrecht entnimmt daher der Beklagte dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1992 - 6 K 3012/91 - (NVwZ-RR 1993, 345 ff., - hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 7), dass die planende Behörde im Rahmen einer Planung nicht abschließend zu prüfen habe, wie die geplante Straße später (voraussichtlich) einzustufen sei.

    Die zutreffende Einordnung einer geplanten Straße in die richtige Straßengruppe ist daher unerlässlich, um die privaten Belange der von der Herstellung der Straße betroffenen Bürger richtig einzuschätzen und zu gewichten (Nds. OVG, Urt. v. 29.10.1992 - 6 K 3012/91 -, NVwZ-RR 1993, 345 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 7, und Bay. VGH, Urt. v. 12.10.2007 - 8 N 06.783 -, BayVBl. 2008, 564 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 35).

  • VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783

    Straßenplanungsrecht: Bebauungsplan // Umgehungsstraße als "Ortsstraße"; Funktion

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10
    Die zutreffende Einordnung einer geplanten Straße in die richtige Straßengruppe ist daher unerlässlich, um die privaten Belange der von der Herstellung der Straße betroffenen Bürger richtig einzuschätzen und zu gewichten (Nds. OVG, Urt. v. 29.10.1992 - 6 K 3012/91 -, NVwZ-RR 1993, 345 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 7, und Bay. VGH, Urt. v. 12.10.2007 - 8 N 06.783 -, BayVBl. 2008, 564 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 35).

    Denn der Beklagte berücksichtigt nach nunmehriger Rechtsmeinung des Senats nicht ausreichend, dass eine geplante neue Straße ihre Netzfunktion (erst) in der Zusammenschau mit einer anderen, bereits vorhandenen Straße offenbaren kann, deren funktionelle Qualität im Verkehrsnetz sie durch ihr eigenes Hinzutreten in Richtung auf die Zugehörigkeit zu einer übergeordneten Straßengruppe verändert (vgl. Bay VGH, Urt. v. 12.10.2007 - 8 N 06.783 -, BayVBl. 2008, 564 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 38).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10
    Den Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit des die Planfeststellung beantragenden Vorhabensträgers kommt deshalb eine drittschützende Wirkung zu (vgl. OVG Schl-H, Beschl. v. 15.9. 1998 - 4 L 49/97 -, SchlHA 1998, 315 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 38 und 39), soweit der Zuständigkeitsmangel auch jene Teile des Vorhabens betrifft, die in ursächlichem Zusammenhang mit den Einwirkungen auf Rechte und Belange des jeweils Betroffenen stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.7. 2011 - BVerwG 9 A 14.10 -, juris, Langtext Rn. 12 und 13).

    Die Rüge fehlender sachlicher Zuständigkeit unterliegt daher nicht der Einwendungspräklusion (BVerwG, Urt. v. 14.7.2011 - BVerwG 9 A 14.10 - juris, Leitsatz 1 und Langtext Rn. 12; OVG NRW, Urt. v. 2.9.2009 - 11 D 33/08.AK - DVBl 2009, 1587 [1588]; Nds. OVG, Beschl. v. 11.1.2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378 [380]).

  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; örtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10
    Denn jedenfalls besteht nach den Umständen des Einzelfalls nicht nur die abstrakte, sondern die konkrete Möglichkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.5. 2008 - BVerwG 9 B 64.07 -, NVwZ- 2008, 795 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 7), dass die vorliegende Planungsentscheidung - unterstellt das Land, der beklagte Landkreis oder die zu 1 beigeladene Samtgemeinde wären als (etwa) zuständiger anderer Vorhabensträger tätig geworden - anders, d. h. zugunsten einer ebenso nachvollziehbaren, aber für die Kläger günstigeren Trassierung ausgefallen oder auch gänzlich unterblieben wäre.
  • VGH Bayern, 10.04.2002 - 8 B 01.1170

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer Umstufungsverfügung hinsichtlicher der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10
    Die Prüfung der Verkehrsbedeutung eines geplanten Straßeneubaus muss hiernach also in zwei Richtungen gehen (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 10.4. 2002 - 8 B 01.1170 -, BayVBl. 2003, 468 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 13; zustimmend Herber, in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kap. 9 Rn. 11.1): Zum einen ist zu ermitteln, welcher Verkehr für die geplante Straße prognostiziert wird.
  • VG Lüneburg, 18.04.2006 - 5 B 11/06

    Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsverfahrens "Ortskernentlastungsstraße"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10
    Denn bezweckt eine Planung die Verlagerung des Durchgangsverkehrs einer Landesstraße, so hat die geplante Straße in der Regel ebenfalls die Netzfunktion und damit Verkehrsbedeutung einer Landesstraße (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 18.4. 2006 - 5 B 11/06 - juris, Langtext Rn. 28 und 29).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 98/06

    Aufhebung eines (geänderten) Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10
    Dies gilt, obwohl (wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. September 2009 - 7 ME 65/09 - auf Seite 7 des Entscheidungsabdrucks näher ausgeführt hat) entgegen ihrem Vorbringen nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie durch das Vorhaben enteignend lärmbetroffen werden; denn auch ohne eine solche qualifizierte Betroffenheit, können sie die Einhaltung derjenigen Vorschriften zur gerichtlichen Prüfung stellen, die den rechtlichen Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bilden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 6.6.2007 - 7 LC 98/06 -, juris, Langtext Rn. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 33/08

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 40 in Tunnellage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10
    Die Rüge fehlender sachlicher Zuständigkeit unterliegt daher nicht der Einwendungspräklusion (BVerwG, Urt. v. 14.7.2011 - BVerwG 9 A 14.10 - juris, Leitsatz 1 und Langtext Rn. 12; OVG NRW, Urt. v. 2.9.2009 - 11 D 33/08.AK - DVBl 2009, 1587 [1588]; Nds. OVG, Beschl. v. 11.1.2006 - 7 ME 288/04 -, NVwZ-RR 2006, 378 [380]).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2005 - 7 LA 101/04

    Klassifizierung von Straßen anhand der überwiegenden Verkehrsbedeutung;

  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06

    Zurückverweis zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • VG Braunschweig, 08.05.2009 - 6 B 335/08

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

  • BVerwG, 08.10.1999 - 4 B 53.99

    Gemeindliche Selbstverwaltung; Ordnung der örtlichen Verkehrsverhältnisse;

  • VG Sigmaringen, 21.01.2016 - 2 K 505/14

    Planfeststellung; Straßenkategorie; Straßenklasse; Eingruppierung einer Straße;

    Dies bezieht sich vor allem auf die Qualität der Straße im Verkehrsnetz (zum Qualitätsmerkmal vgl. im Folgenden ausführlich unter 2.; vgl. insgesamt zu beiden Merkmalen: VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 25.04.2007 - 5 S 2243/05 -, NuR 2007, 685, Rn. 100 nach juris sowie vom 12.11.2015, a.a.O., Rn. 41 nach juris; vgl. zur jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift auch OVG Lüneburg, Urteil vom 22.02.2012 - 7 LC 83/10 -, NdsVBl 2012, 212, Rn. 67 nach juris sowie BayVGH, Urteil vom 24.02.1999 - 8 B 98.1627, 8 B 98/1631 -, DVBl 1999, 866, Rn. 28 nach juris).

    Liegen die nach dem anzuwendenden Straßengesetz einzuhaltenden Anforderungen nicht vor, führt dies zur Rechtswidrigkeit des entsprechenden Planfeststellungsbeschlusses (vgl. beispielhaft die gegen die dort streitigen Planfeststellungsbeschlüsse ergangenen, nachfolgenden Entscheidungen: OVG Lüneburg, Urteil vom 22.02.2012, a.a.O.; BayVGH, Urteile vom 24.02.1999 - a.a.O. und vom 23.10.1990 - 8 B 89.2278 -, DÖV 1991, 252).

    Eine fehlerhafte Einordnung ist auch geeignet, eine subjektive Rechtsverletzung eines vom Planfeststellungsbeschluss Betroffenen zu begründen (auch hierzu: OVG Lüneburg, Urteil vom 22.02.2012 a.a.O., Rn. 83 ff. nach juris; BayVGH, Urteil vom 23.10.1990, a.a.O. Leitsatz 1).

    Den Worten "zu dienen bestimmt sind" ist zu entnehmen, dass auch die Zweckbestimmung der Straße nach funktionalen Zielsetzungen für ihre Einstufung maßgeblich ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22.02.2012, a.a.O., Rn. 66 nach juris sowie Beschluss vom 12.01.2005 - 7 LA 101/04 -, Rn. 4 nach juris).

    Das wäre mit dem Erfordernis, die Kompetenzbereiche und die Finanzierungsverantwortung klar abzugrenzen, nicht zu vereinbaren (OVG Lüneburg, Urteil vom 22.02.2012 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 7 LB 70/14

    Notwendige Folgemaßnahme; Gemeindestraße; Kreisstraße; Straßenbaulastträger;

    Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entspricht die Einreichung des Plans (§§ 38 Abs. 4 NStrG, 1 Abs. 1 NVwVfG, 73 Abs. 1 VwVfG) der Antragstellung im Sinne der §§ 1 Abs. 1 NVwVfG, 22 Satz 2 VwVfG (vgl. Urteil des Senats vom 22.02.2012 - 7 LC 83/10 -, juris, m. w. N.).

    Ein Planfeststellungsbeschluss ist deshalb rechtswidrig, wenn er auf Antrag eines Vorhabenträgers ergeht, dem die Zuständigkeit für den geplanten Straßenbau fehlt (vgl. Urteil des Senats vom 22.02.2012, a. a. O.).

    Im Fall einer neu zu bauenden Straße kommt es darauf an, welchen Charakter der Verkehr aufweist, der sie voraussichtlich nutzen wird (vgl. Urteil des Senats vom 22.02.2012, a. a. O.; Beschluss des Senats vom 11.01.2006 - 7 ME 288/04 -, juris, m. w. N.).

    Das wäre mit dem Erfordernis, die Kompetenzbereiche und die Finanzierungsverantwortung klar abzugrenzen, nicht zu vereinbaren (vgl. Urteil des Senats vom 22.02.2012, a. a. O.).

    Es wird zwischen ihnen und dem unzuständigen Vorhabenträger ein (ungesetzliches) Rechtsverhältnis begründet, kraft dessen das Vorhaben zu dulden ist, wenn der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt (vgl. Urteil des Senats vom 22.02.2012, a. a. O.).

    In der falschen Klassifizierung einer geplanten Straße in eine Straßengruppe liegt daher ein so grundlegender Planungsfehler, dass dieser nicht in einem nur ergänzenden Verfahren unter entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG behoben werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 22.02.2012, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 15 KF 37/17

    Abstufung; Aufstufung; Einstufung; Enteignungsbehörde; Entlastungsfunktion;

    Bei der Prüfung der Verkehrsbedeutung eines geplanten Straßenbaus ist gemäß § 3 NStrG zum einen zu ermitteln, welcher Verkehr für die geplante Straße prognostiziert wird, zum anderen, ob und ggf. welche Funktion der geplanten Straße im Verkehrsnetz zukäme (im Anschluss an NdsOVG, Urteile vom 28.8.2018 - 7 LC 82/16 - und vom 22.2.2012 - 7 LC 83/10 -).

    Zu den Gemeindestraßen i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 3 NStrG gehören nach § 47 NStrG 1. die Ortsstraßen; das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen; 2. die Gemeindeverbindungsstraßen; das sind Straßen im Außenbereich, die vorwiegend den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder Ortsteile untereinander oder den Verkehr mit anderen öffentlichen Verkehrswegen vermitteln; 3. alle anderen Straßen im Außenbereich, die eine Gemeinde für den öffentlichen Verkehr gewidmet hat (zu den letztgenannten Straßen siehe NdsOVG, Urteil vom 22.2.2012 - 7 LC 83/10 - juris Rn. 72 ff.).

    Subjektive Zielsetzungen der planenden Behörde sind nur relevant, wenn sie im Einklang mit den objektiven Gegebenheiten stehen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 28.8.2018, a. a. O., Rn. 31; Beschluss vom 21.12.2016 - 7 LB 70/14 - juris Rn. 59; Urteil vom 22.2.2012, a. a. O., Rn. 66; so auch BVerwG, Urteil vom 1.6.2017, a. a. O., Rn. 30).

    Zum anderen ist zu untersuchen, ob und ggf. welche Funktion der geplanten Straße im Verkehrsnetz zukäme (vgl. NdsOVG, Urteil vom 22.2.2012, a. a. O., Rn. 67).

  • BVerwG, 01.06.2017 - 9 C 4.16

    Bindungswirkung; Einleitungsbeschluss; Enteignung aus besonderem Anlass;

    Das Flurbereinigungsgericht ist bei seiner Prüfung von § 3 Abs. 1 NStrG, der die öffentlichen Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung in verschiedene Straßengruppen einteilt, und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ausgegangen (Urteil vom 22. Februar 2012 - 7 LC 83/10 - NdsVBl. 2012, 212 f.; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 7 LB 70/14 - juris Rn. 59).

    Nach dem hier einschlägigen niedersächsischen Landesstraßenrecht ist die zutreffende Klassifizierung einer geplanten Straße derart zwingend, dass der in einer Fehleinordnung liegende Planungsfehler grundsätzlich nicht nur zur Rechtswidrigkeit mit Heilungsmöglichkeit im ergänzenden Verfahren (§ 75 Abs. 1a VwVfG), sondern zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Februar 2012 - 7 LC 83/10 - NdsVBl. 2012, 212 ; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 7 LB 70/14 - juris Rn. 81 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

    Einwendungen, die der Präklusion unterliegen können, sind sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Planvorhabens abzielendes Gegenvorbringen (BVerwG, Urt. v. 17.7. 1980 - BVerwG 7 C 101.78 -, BVerwGE 60, 297 [300]; Nds. OVG, Urt. v. 22.2. 2012 - 7 LC 83/10 -, NdsVBl. 2012.212 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 87).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 15 KF 24/13

    Einleitungsbeschluss; Enteignung; Ermessen; Planfeststellung;

    Denn ein Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig, wenn er auf Antrag eines Vorhabenträgers ergeht, dem die Zuständigkeit für den geplanten Straßenbau fehlt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.02.2012 - 7 LC 83/10 -, NdsVBl 2012, 212 = juris, m. w. N.).

    Zum anderen ist zu untersuchen, ob der geplanten Straße eine Funktion im Verkehrsnetz zukäme und ggf. welche Funktion dies wäre (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.02.2012, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13

    Vorliegen einer neuen Trasse bei Errichtung des Ersatzneubaus einer

    Einwendungen, die der Präklusion unterliegen können, sind sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Planvorhabens abzielendes Gegenvorbringen (BVerwG, Urt. v. 17.7. 1980 - BVerwG 7 C 101.78 -, BVerwGE 60, 297 [300]; Nds. OVG, Urt. v. 22.2. 2012 - 7 LC 83/10 -, NdsVBl. 2012.212 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 87).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13

    Grund für eine Wiedereinsetzung in die Einwendungsfrist bei verlängerung der

    Einwendungen, die der Präklusion unterliegen können, sind hiernach sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Planvorhabens abzielendes Gegenvorbringen (BVerwG, Urt. v. 17.7. 1980 - BVerwG 7 C 101.78 -, BVerwGE 60, 297 [300]; Nds. OVG, Urt. v. 22.2. 2012 - 7 LC 83/10 -, NdsVBl. 2012.212 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 87).
  • VG Lüneburg, 01.11.2022 - 3 A 201/18

    Außenbereich; begrenzte Vorteilswirkung; Elastizität der Widmung; Gemeindestraße;

    Träger der Straßenbaulast für Gemeindeverbindungsstraßen auf dem Gebiet der Gemeinde A-Stadt ist nach §§ 47 Nr. 2, 48 Satz 1 NStrG i. V. m. § 98 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 NKomVG die beklagte Samtgemeinde (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 22.2.2012 - 7 LC 83/10 -, juris Rn. 64).
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