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   OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06   

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OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06 (https://dejure.org/2008,18656)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.07.2008 - 4 LA 22/06 (https://dejure.org/2008,18656)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 4 LA 22/06 (https://dejure.org/2008,18656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Leistungsvereinbarung nach § 93a BSHG Fassung 1999 (§ 76 SGB 12))

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Notwendigkeit der Vornahme einer Konkretisierung und Differenzierung in einer Leistungsvereinbarung nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Anforderungen an den Inhalt einer Leistungsvereinbarung; Erbringen unterschiedlicher Leistungen in einer Einrichtung für ...

  • Judicialis

    BSHG § 3 Abs. 1 S. 2; ; BSHG § 93 Abs. 2; ; BSHG § 93 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; BSHG § 93 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; BSHG § 93 a Abs. 1; ; BSHG § 93 a Abs. 2; ; SGB XII § ... 75 Abs. 3; ; SGB XII § 76 Abs. 1; ; SGB XII § 76 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Vornahme einer Konkretisierung und Differenzierung in einer Leistungsvereinbarung nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Anforderungen an den Inhalt einer Leistungsvereinbarung; Erbringen unterschiedlicher Leistungen in einer Einrichtung für ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06
    Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung, dass ihre Leistungsbeschreibung ausreichend sei, auf die Urteile des Senats vom 23. Oktober 1996 (4 L 3258/95) und 24. August 2005 (- 4 L 811/99 -, NDV-RD 2005, 114) sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1998 (- 5 B 17.97 -, BVerwGE 108, 47) verweist, übersieht sie, dass diese Urteile zu der vor dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage ergangen sind und daher für die Beurteilung der hier maßgeblichen Fragen auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage keine Hinweise zu geben vermögen.

    Der weitere Einwand der Klägerin, das Verwaltungsgericht habe zu Unrecht angenommen, dass die aus seiner Sicht zu undifferenzierte Leistungsbeschreibung einen äußeren Vergleich unmöglich mache, weil der Senat in seinen Urteilen vom 24. August 2005 (4 L 811/99 und 4 L 929/99) aufgezeigt habe, dass der äußere Vergleich auch ohne vollständige schriftliche Dokumentation des Leistungsstandards möglich sei, und es daher erst recht nicht erforderlich sei, dass die Leistungsbeschreibung Differenzierungen enthalte, führt auch nicht zu ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils.

    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) des Urteils des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen des Senats vom 23. Oktober 1996 (4 L 3258/95) und vom 24. August 2005 (4 L 811/99) besteht schon deshalb nicht, weil diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind, die sich hinsichtlich der hier maßgeblichen Fragen grundlegend von der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage unterscheidet.

    Das Verwaltungsgericht hat sich den Feststellungen in dem Urteil des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99) angeschlossen, wonach bei den in der Einrichtung der Klägerin erbrachten Leistungen hinsichtlich des Umfangs der Pflege und Betreuung sowie der Förderung und Therapie Unterschiede bestehen und deshalb eine Differenzierung der Leistungen geboten ist, und ist der Auffassung der Klägerin, die von ihrer Einrichtung erbrachte Leistung sei als Einheit anzusehen, ausdrücklich nicht gefolgt.

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3258/95

    Sozialhilfe; Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle; Überprüfbarkeit; Einigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06
    Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung, dass ihre Leistungsbeschreibung ausreichend sei, auf die Urteile des Senats vom 23. Oktober 1996 (4 L 3258/95) und 24. August 2005 (- 4 L 811/99 -, NDV-RD 2005, 114) sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1998 (- 5 B 17.97 -, BVerwGE 108, 47) verweist, übersieht sie, dass diese Urteile zu der vor dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage ergangen sind und daher für die Beurteilung der hier maßgeblichen Fragen auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage keine Hinweise zu geben vermögen.

    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) des Urteils des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen des Senats vom 23. Oktober 1996 (4 L 3258/95) und vom 24. August 2005 (4 L 811/99) besteht schon deshalb nicht, weil diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind, die sich hinsichtlich der hier maßgeblichen Fragen grundlegend von der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage unterscheidet.

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, haben Einrichtungsträger keinen Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung, sondern lediglich ein subjektiv - öffentliches Recht auf eine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss einer Vereinbarung (Urt. d. Senats v. 26.4.2006 - 4 LC 238/04 - BVerwG, Urt. v. 30.9.1993 - 5 C 41.91 -, BVerwGE 94, 202; LPK-BSHG, 6. Aufl., § 93 Rn. 21; Mergler-Zink, BSHG, Stand: August 2004, § 93 Rn. 25; a.A. Schellhorn, BSHG, 16. Auflage, § 93 Rn. 26).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 17.97

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision unter dem Aspekt eines Mangels in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06
    Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung, dass ihre Leistungsbeschreibung ausreichend sei, auf die Urteile des Senats vom 23. Oktober 1996 (4 L 3258/95) und 24. August 2005 (- 4 L 811/99 -, NDV-RD 2005, 114) sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1998 (- 5 B 17.97 -, BVerwGE 108, 47) verweist, übersieht sie, dass diese Urteile zu der vor dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage ergangen sind und daher für die Beurteilung der hier maßgeblichen Fragen auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage keine Hinweise zu geben vermögen.
  • BVerwG, 24.09.2007 - 5 B 77.06

    Zulässigkeit des Abschlusses einer rückwirkenden Leistungsvereinbarung für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06
    Soweit das Verwaltungsgericht Zweifel an der Zulässigkeit des rückwirkenden Abschlusses einer Leistungsvereinbarung geäußert hat, ist zwar durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 24.9.2007 - 5 B 77.06 - u. v. 25.9.2007 - 5 B 53.07 - vgl. auch Urt. v. 4.8.2006 - 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295), der sich der Senat angeschlossen hat (siehe u. a. Beschl. v. 30.5.2008 - 4 LA 789/07 -) geklärt, dass eine Leistungsvereinbarung auch rückwirkend abgeschlossen werden.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2006 - 4 LC 238/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, haben Einrichtungsträger keinen Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung, sondern lediglich ein subjektiv - öffentliches Recht auf eine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss einer Vereinbarung (Urt. d. Senats v. 26.4.2006 - 4 LC 238/04 - BVerwG, Urt. v. 30.9.1993 - 5 C 41.91 -, BVerwGE 94, 202; LPK-BSHG, 6. Aufl., § 93 Rn. 21; Mergler-Zink, BSHG, Stand: August 2004, § 93 Rn. 25; a.A. Schellhorn, BSHG, 16. Auflage, § 93 Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf Übernahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06
    Soweit das Verwaltungsgericht Zweifel an der Zulässigkeit des rückwirkenden Abschlusses einer Leistungsvereinbarung geäußert hat, ist zwar durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 24.9.2007 - 5 B 77.06 - u. v. 25.9.2007 - 5 B 53.07 - vgl. auch Urt. v. 4.8.2006 - 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295), der sich der Senat angeschlossen hat (siehe u. a. Beschl. v. 30.5.2008 - 4 LA 789/07 -) geklärt, dass eine Leistungsvereinbarung auch rückwirkend abgeschlossen werden.
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06
    Soweit das Verwaltungsgericht Zweifel an der Zulässigkeit des rückwirkenden Abschlusses einer Leistungsvereinbarung geäußert hat, ist zwar durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 24.9.2007 - 5 B 77.06 - u. v. 25.9.2007 - 5 B 53.07 - vgl. auch Urt. v. 4.8.2006 - 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295), der sich der Senat angeschlossen hat (siehe u. a. Beschl. v. 30.5.2008 - 4 LA 789/07 -) geklärt, dass eine Leistungsvereinbarung auch rückwirkend abgeschlossen werden.
  • BVerwG, 25.09.2007 - 5 B 53.07

    Rückwirkende Festsetzung von Schiedsstellenentscheidungen bei der Übernahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06
    Soweit das Verwaltungsgericht Zweifel an der Zulässigkeit des rückwirkenden Abschlusses einer Leistungsvereinbarung geäußert hat, ist zwar durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 24.9.2007 - 5 B 77.06 - u. v. 25.9.2007 - 5 B 53.07 - vgl. auch Urt. v. 4.8.2006 - 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295), der sich der Senat angeschlossen hat (siehe u. a. Beschl. v. 30.5.2008 - 4 LA 789/07 -) geklärt, dass eine Leistungsvereinbarung auch rückwirkend abgeschlossen werden.
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06
    Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt daher nicht in Betracht, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellen würde, wenn die Frage in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgerichts oder des beschließenden Senats - geklärt ist oder wenn sie sich anhand des Gesetzeswortlauts ohne weiteres eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1985 - 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG).
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 23 SO 147/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Scheinverwaltungsakt - Qualifikation als

    4 LA 22/06 - Juris; vgl. BSGE 102, 1 zum Abschluss "rückwirkender" Vergütungsvereinbarungen; a.A. Rabe in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl., Rn 1, 6).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06

    Verhältnis von Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a

    Im Hinblick auf die der Klägerin offen stehende und von ihr auch wahrgenommene Möglichkeit, zur Durchsetzung ihres Begehrens, mit dem Beklagten eine Leistungsvereinbarung zu schließen, Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten zu suchen - in dem Verfahren 4 LA 22/06 hat sie die Zulassung der Berufung gegen das ihre auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Beklagten für die Zeit ab dem 1. Januar 1999 gerichtete Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2005 (7 A 4338/05) beantragt -, sind hier auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, die die Erforderlichkeit einer Leistungsvereinbarung nach §§ 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 93 a Abs. 1 BSHG Fassung 1999 wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben entfallen ließen.
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06

    Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil ist beim Senat anhängig (4 LA 22/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2017 - L 2 SO 4321/16
    Derartige Angaben zu den Leistungen sind im Übrigen auch deshalb erforderlich, weil nur so überprüft werden kann, ob die Leistungen nach § 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB XII ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.7.2008 - 4 LA 22/06 -, Rn. 5, juris zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift nach dem BSHG).
  • SG Lüneburg, 19.02.2009 - S 22 SO 28/08
    Dabei handelt es sich um zwingende Mindestinhalte (vgl. Schellhorn/Schellhorn/Hohm § 75, Rd.4; Grube-Wahrendorf-Schoenfeld Kommentar zum SGB XII, § 76, Rd.3; LPK-SGB XII-Münder § 76, Rd.14; Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 136/06 - Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 22. Juli 2008 - 4 LA 22/06 -).
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