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   OVG Niedersachsen, 22.10.2004 - 7 MS 65/03   

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https://dejure.org/2004,33422
OVG Niedersachsen, 22.10.2004 - 7 MS 65/03 (https://dejure.org/2004,33422)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.10.2004 - 7 MS 65/03 (https://dejure.org/2004,33422)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 2004 - 7 MS 65/03 (https://dejure.org/2004,33422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Grünes Licht für den Baubeginn der Ortsumgehung Schortens (Landkreis Friesland) im Zuge der B 210.

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2004 - 7 MS 65/03
    a) Damit ist ihr auch verwehrt, die nach ihrer Ansicht fehlende planerische Rechtfertigung des Vorhabens zu rügen, denn die Planrechtfertigung ist ein ausschließlich öffentlicher Belang, der nur von einem enteignend Betroffenen zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.7. 1998 11 A 30.97 , NVwZ 1999, 70; Senat, Urt. v. 29.10.2002 7 KS 68/01 ).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 A 44.00

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; mittelbare (optische) Beeinträchtigung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2004 - 7 MS 65/03
    Die Lärmwerte bleiben damit weit unterhalb eines Bereichs, der für die Annahme einer Gesundheitsgefährdung in Betracht gezogen worden ist, und unter der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsgrenze (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.6. 2002 - 4 A 44.00 -, DVBl. 2002, 1494 = NVwZ 2003, 209).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2004 - 7 MS 65/03
    Bei der Auswahl unter verschiedenen infrage kommenden Trassenvarianten sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 19.5. 1998, aaO; Urt. v.14.5. 1996 7 NB 3.95 , BVerwGE 101, 166, 173 f.).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 7 K 7705/95

    Planfeststellungsverfahren; Ausschluß von Einwendungen; Umfang des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2004 - 7 MS 65/03
    Ferner kann aus § 1 Abs. 2 der Verkehrslärmschutzverordnung abgeleitet werden, dass die absolute Zumutbarkeitsschwelle und damit die Enteignungsschwelle im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht unter 70/60 dB(A) tags/nachts liegen kann (vgl. Senat, Urt. v. 21.5.1997 7 K 7705/98 , UPR 1998, 40 nur LS).
  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2004 - 7 MS 65/03
    Ein Anspruch auf Vorkehrungen zum Schutz vor Luftschadstoffen lässt sich indes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auf eine Überschreitung entsprechender Grenzwerte der 22. BImSchV stützen, weil die Einhaltung der dort festgelegten Werte keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens ist (vgl. des Näheren BVerwG, Urt. v. 26.5. 2004 9 A 6.03 , NVwZ 2004, 1237).
  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 87.98

    Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2004 - 7 MS 65/03
    Die Prognose der Verkehrsbelastung genügt den sich aus § 41 Abs. 1 BImSchG iVm der Verkehrslärmschutzverordnung für solche Immissionsprognosen ergebenden rechtlichen Anforderungen, wenn sie - wie hier - zum Teil auf ein projektbezogenes Verkehrsgutachten und zum anderen Teil auf eine allgemeine Trendprognose gestützt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4. 1999 4 B 87.98 , NVwZ-RR 1999, 567).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 11.93

    Revision - Zulassung - Fernstraßen - Lärmschutz - Unnötiges Rechtsmittel -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2004 - 7 MS 65/03
    Genügt eine Schutzauflage dem Abwägungsgebot, weil die Planfeststellungsbehörde Schallschutzbelange Betroffener wegen der Gewichtigkeit der für die Planung in ihrer konkreten Ausgestaltung sprechenden Belange unter Anordnung aktiven oder passiven Schallschutzes zurückgestellt hat und zurückstellen durfte, so besteht kein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 4 C 11.93 , NVwZ 1994, 691).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 7 KS 64/03

    Planfeststellung für den Neubau einer Ortsumgehung; Umfang der gerichtlichen

    Am selben Tage hat sie den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gestellt (Az. 7 MS 65/03), den der Senat mit Beschluss vom 22. Oktober 2004 abgelehnt hat.

    Diese Klage ist zwar zulässig, da ein Entschädigungsanspruch in Form der Übernahme eines Grundstücks wegen unzumutbarer Beeinträchtigungen im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.6.2002 - 4 A 44.00 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 59, S. 33 = NVwZ 2003, 209 = DVBl. 2002, 1494; Beschl. v. 27.1.1988 - 4 B 7.88 -, NVwZ 1988, 534 = DVBl. 1988, 538; Senat, Beschl. v. 22.10.2005 - 7 MS 65/03) und die Klägerin als klagebefugt anzusehen ist.

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 7 KS 63/03

    Planfeststellung für den Neubau einer Ortsumgehung; Umfang der gerichtlichen

    Diese Klage ist zwar zulässig, da ein solcher auf § 1 Abs. 1 Satz 1 NVwVfG, § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG beruhender Entschädigungsanspruch wegen Überschreitung des Lärmimmissionsgrenzwertes im Außenwohnbereich im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.1.1988 - 4 B 7.88 -, NVwZ 1988, 534 = DVBl. 1988, 538; Senat, Beschl. v. 22.10.2005 - 7 MS 65/03) und die Klägerin als klagebefugt anzusehen ist.
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