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   OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97   

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OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97 (https://dejure.org/1998,8181)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.1998 - 1 L 525/97 (https://dejure.org/1998,8181)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 1 L 525/97 (https://dejure.org/1998,8181)
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  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97
    Dieses Recht kann in Anspruch nehmen, wem in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale, nämlich an die politische Überzeugung, an die religiöse Grundentscheidung oder an andere unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt intensive und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sind oder unmittelbar gedroht haben (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86, 1000/86, 961/86 - DVBl. 1990, 102 = NVwZ 1990, 151 = BVerfGE 80, 315).

    Dem Asylgrundrecht liegt die von der Achtung der Unverletztlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, daß kein Staat das Recht hat, Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des einzelnen aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in seiner politischen Überzeugung, seiner religiösen Grundentscheidung oder in für ihn unverfügbaren Merkmalen liegen, die sein Anderssein prägen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, a.a.O.).

    Ob eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende, zielgerichtete politische Verfolgung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmales erfolgt, ist dem BVerfG zufolge anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, a.a.O.).

    Während insoweit das BVerwG früher davon ausging, daß eine Strafbarkeit wegen aktiver politischer Betätigung zum Schutz des Staates oder seiner Einrichtungen grundsätzlich keine polische Verfolgung begründet, ist nunmehr durch das BVerfG geklärt, daß der Schutzbereich des Art. 16 a Abs. 1 GG nicht nur die politische Gesinnung als solche und ihre Bekundung, sondern grundsätzlich auch ihre Betätigung umfaßt (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, a.a.O.).

    Die Rechtsprechung des BVerfG fordert daher, um derartigen staatlichen Maßnahmen gleichwohl den Charakter politischer Verfolgung zu nehmen, zusätzliche, an objektive Umstände anknüpfende Kriterien (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, a.a.O.; Beschl. v. 28.2.1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Asyl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97
    Auch Maßnahmen, mit denen ein Staat staats- oder regierungsfeindliche Aktivitäten mit strafrechtlichen Sanktionen bekämpft, um das Rechtsgut des eigenen Bestandes oder der politischen Identität zu verteidigen, kann grundsätzlich asylrechtsbegründende politische Verfolgung sein (BVerfG, Beschl. v. 4.12.1991, a.a.O.; Beschl. v. 28.2.1992 - 2 BvR 1608/90 - InfAuslR 1992, 215).

    Die Rechtsprechung des BVerfG fordert daher, um derartigen staatlichen Maßnahmen gleichwohl den Charakter politischer Verfolgung zu nehmen, zusätzliche, an objektive Umstände anknüpfende Kriterien (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, a.a.O.; Beschl. v. 28.2.1992, a.a.O.).

    Schließlich ist es regelmäßig nicht asylbegründend, wenn die staatliche Strafverfolgung der - legitimen - Terrorismusbekämpfung dient (BVerfG, Beschl. v. 28.2.1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.12.1991 - 2 BvR 657/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97
    Liegt aber auch die betätigte politische Überzeugung im Schutzbereich des Asylrechts, so kann eine staatliche Verfolgung von Taten, die aus sich heraus allein eine Umsetzung politischer Überzeugung darstellensogar separatistische und politische revolutionäre Aktivitäten - grundsätzlich politische Verfolgung sein und zwar auch dann, wenn der Staat hierdurch das Rechtsgut des eigenen Bestandes oder seiner politischen Identität verteidigt(BVerfG, Beschl. v. 4.12.1991 - 2 BvR 657/91 - NVwZ 1992, 561 = InfAuslR 1992, 69).

    Auch Maßnahmen, mit denen ein Staat staats- oder regierungsfeindliche Aktivitäten mit strafrechtlichen Sanktionen bekämpft, um das Rechtsgut des eigenen Bestandes oder der politischen Identität zu verteidigen, kann grundsätzlich asylrechtsbegründende politische Verfolgung sein (BVerfG, Beschl. v. 4.12.1991, a.a.O.; Beschl. v. 28.2.1992 - 2 BvR 1608/90 - InfAuslR 1992, 215).

    Dies bedarf dann stets einer besonderen Begründung (BVerfG, Beschl. v. 4.12.1991, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 23.10.1996 - AN 12 K 94.45074
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97
    Ob diesen Angaben des Klägers in dieser Allgemeinheit gefolgt werden kann, bedarf keiner Entscheidung (zurückhaltend insoweit auch die dem Senat bekannte Rechtsprechung (vgl. etwa VG Ansbach, Urt. v. 23.10.1996 - 12 K 94.45074; VG Ansbach, Urt. v. 18.7.1996 - 12 K 94.34553), die diese Frage jeweils offenlassen).

    Diese Einschätzung des Senats wird im übrigen von der ihm bekannten Rechtsprechung im Ergebnis geteilt (vgl. insoweit VG Würzburg, Urt. v. 23.2.1996 - 2 K 94.31821 - VG Ansbach, Urt. v. 18.7.1996 und 23.10.1996, aaO; VG Aachen, Urt. v. 29.8.1996 - 4 K 1656/95.A).

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97
    Auch nach der Rechtsprechung des BVerwG wohnt dem Begriff der politischen Verfolgung ein finales Moment inne, weil nur dem auf bestimmte Merkmale einzelner Menschen oder Gruppen zielenden Zugriff asylbegründende Wirkung zukommt (so bereits BVerwGE 67, 184 = NVwZ 1983, 674; BVerwGE 77, 258 = NVwZ 1987, 895).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97
    Generell ist vielmehr davon auszugehen, daß nicht ganz unerhebliche Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheiten in derartigen Fällen bereits die erforderliche Intensität aufweisen (BVerwG, Urt. v. 20.11.1990 - 9 C 74.90 = NVwZ 1991, 382 schon im Falle einer nur dreitägigen Inhaftierung).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97
    Auch nach der Rechtsprechung des BVerwG wohnt dem Begriff der politischen Verfolgung ein finales Moment inne, weil nur dem auf bestimmte Merkmale einzelner Menschen oder Gruppen zielenden Zugriff asylbegründende Wirkung zukommt (so bereits BVerwGE 67, 184 = NVwZ 1983, 674; BVerwGE 77, 258 = NVwZ 1987, 895).
  • VG Aachen, 29.08.1996 - 4 K 1656/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97
    Diese Einschätzung des Senats wird im übrigen von der ihm bekannten Rechtsprechung im Ergebnis geteilt (vgl. insoweit VG Würzburg, Urt. v. 23.2.1996 - 2 K 94.31821 - VG Ansbach, Urt. v. 18.7.1996 und 23.10.1996, aaO; VG Aachen, Urt. v. 29.8.1996 - 4 K 1656/95.A).
  • VG Ansbach, 18.07.1996 - AN 12 K 94.34553
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97
    Ob diesen Angaben des Klägers in dieser Allgemeinheit gefolgt werden kann, bedarf keiner Entscheidung (zurückhaltend insoweit auch die dem Senat bekannte Rechtsprechung (vgl. etwa VG Ansbach, Urt. v. 23.10.1996 - 12 K 94.45074; VG Ansbach, Urt. v. 18.7.1996 - 12 K 94.34553), die diese Frage jeweils offenlassen).
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