Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30211
OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05 (https://dejure.org/2005,30211)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2005 - 1 MN 57/05 (https://dejure.org/2005,30211)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 1 MN 57/05 (https://dejure.org/2005,30211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,30211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; Bebauungsplan; Anliegergrundstück; Kreisverkehr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 14 Abs 1 GG; § 1 Abs 3 BauGB; § 20 Abs 5 S 1 StrG ND; § 9a StVO; § 10 StVO; § 12 StVO; § 47 Abs 6 VwGO; Nr 2.2a TA Lärm
    Abwägung; Abwägungsgebot; Angemessenheit; Anlieger; Anliegergebrauch; Anliegergrundstück; Aufhebung; Aussetzung; Bebauungsplan; Beeinträchtigung; Belang; Einordnung; Einschränkung; einstweilige Anordnung; Einweiser; Erforderlichkeit; fließender Verkehr; gewerbliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 KN 1/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05
    das Normenkontrollverfahren 1 KN 1/05 einstweilen außer.

    Daraus ergibt sich für das Grundstück des Antragstellers zu 3. ein deutlich höherer Streitwert, als er bei der vorläufigen Streitwertfestsetzung für das Hauptsacheverfahren (B. v. 6. Januar 2005 - 1 KN 1/05 -) angenommen worden war (15.000,-- EUR).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92

    Erweiterung; Fußgängerzone; Stadtkernbereich; Zufahrten; Geschäfte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05
    Entgegen der Annahme der Antragsgegnerin, die sich hier in gewissem Umfang auf die Entscheidung des 6. Senats des Gerichts vom 17. Juni 1993 (- 6 K 4489/92 -, BauR 1993, 699 = BRS 55 Nr. 14) stützen kann, dürften diese Folgen hier allerdings in Blick zu nehmen sein.

    Art. 14 Abs. 1 GG und die Landesstraßengesetze garantieren vielmehr lediglich, dass eine angemessene Zufahrt zum Grundstück, d.h. die Straße als Verkehrsvermittler erhalten bleibt (vgl. zum folgenden Nds. OVG, Urt. v. 17.6.1993 - 6 K 4489/92 -, BauR 1993, 699 = BRS 55 Nr. 14; Kodal/Krämer-Grote, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kap. 25 Rdnrn. 16 ff.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05
    Die hierbei zu beachtenden Anforderungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309) wie folgt zusammengefasst: Das Gebot gerechter Abwägung verlangt, dass eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt stattfindet.
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05
    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Entscheidung des BVerwG vom 16. Dezember 1999 (4 CN 7.98 -, BVerwGE 110, 193 = BRS 62 Nr. 44 = DVBl. 2000, 804).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05
    Sie darf mit der Folge unterbleiben, dass die alte Norm wieder auflebt, wenn und soweit die spätere für unwirksam erklärt wird (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 -, BVerwGE 85, 289 = BRS 50 Nr. 2 = DVBl. 1990, 1182).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05
    Unzulässig ist ein Bebauungsplan, der aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht vollzogen werden kann oder der auf unabsehbare Zeit aus tatsächlichen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung hat (BVerwG, Beschl. v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 -, BRS 59 Nr. 29).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05
    Ein schwerer Nachteil in dem oben genannten Sinn liegt nur vor, wenn rechtlich geschützte Interesse in ganz besonderem Maße beeinträchtigt und dem Betroffenen außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (vgl. Erichsen/Schertzberg, DVBl. 1997, 168, 174).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1999 - 1 K 4666/97

    Bauleitplanung in Gemengelage;; Bauleitplanung; Erweiterungsfläche; Gemengelage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05
    Soweit derzeit abzusehen ist, mussten die Antragsteller vielmehr damit rechnen, dass die Antragsgegnerin bestrebt sein werde, diesen Komplex nicht verfallen zu lassen, sondern zu seinem Erhalt eine neue, andersartige gewerbliche Nutzung dorthin zu führen (vgl. zu einem ähnlichen Fall Nds. OVG, Urt. v. 23.9.1999 - 1 K 4666/97 -, BauR 2000, 528).
  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05
    Da das Gewicht dieser Gründe ungefähr dem des schweren Nachteils entsprechen muss, ist die Aussetzung des Vollzuges eine Bebauungsplanes aus diesem Anordnungsgrund zur Verhinderung vollendeter Tatsachen lediglich dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. insbes. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6.87 -, BRS 48 Nr. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15

    Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam

    Beteiligungsrechte werden durch diese gewählte Verfahrensweise der teilweisen "Überplanung" nicht verkürzt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.05.2005 - 1 MN 57/05 -, juris [Rn. 38 f.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16

    (Keine) Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in

    Entgegen der Beschwerde dürften die Antragsteller durch die beabsichtigte Straßenbaumaßnahme nicht in subjektiven Rechten verletzt werden (ebenso im Ergebnis Nds. OVG, Beschl. v. 23.05.2005 - 1 MN 57/05 -, juris).

    Überzeugend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass ein Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße i. S. des § 10 Satz 1 StVO - ebenso wie ein Rückwärtseinparken - kein unzulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die Fahrtrichtung (vgl. Hentschel/König/Dauer, StVR 43. A. 2015, § 9 StVO Rn. 51 m.w.N.; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, StVR, 24. A. 2016, § 9 Rn. 67) und der bloße Bedienvorgang, der fahrtechnisch erforderlich ist, um vom Rückwärts- zum Vorwärtsverfahren überzugehen, noch kein Halten i. S. eines selbständigen Verkehrsvorgangs darstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.04.1963 - 4 StR 82/63 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 23.05.2005, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Ortsübliche Bekanntmachung; Verletzung

    Beteiligungsrechte werden durch diese gewählte Verfahrensweise der teilweisen "Überplanung" nicht verkürzt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.05.2005 - 1 MN 57/05 -, juris [Rn. 38 f.]; s.a. Urteil des Senats vom 15.03.2018 - 1 KN 4/15 -, juris [Rn. 33]).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 79/05

    Bestehen einer Normenkontrollantragsbefugnis durch den Wunsch eines Eigentümers

    Er war Gegenstand des Eilverfahrens 1 MN 57/05, das der Senat durch Beschluss vom 23. Mai 2005 (VkBl. 2005, 631) zum Nachteil der damaligen Antragsteller entschied.

    In seinem Eilbeschluss vom 23. Mai 2005 (- 1 MN 57/05 -, VkBl. 2005, 631), welcher den Teilbereich 2 (Umgestaltung der Kreuzung H. er -/D. straße betraf, hatte der Senat Folgendes ausgeführt:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht