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   OVG Niedersachsen, 23.06.2005 - 1 MN 46/05   

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https://dejure.org/2005,4289
OVG Niedersachsen, 23.06.2005 - 1 MN 46/05 (https://dejure.org/2005,4289)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2005 - 1 MN 46/05 (https://dejure.org/2005,4289)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 1 MN 46/05 (https://dejure.org/2005,4289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Normenkontroll-Eilverfahren, wenn die Planfestsetzungen durch Baugenehmigungen im Wesentlichen ausgenutzt worden sind

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG; § 47 Abs. 6 VwGO
    Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens nach § 47 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Falle der Ausnutzung der Festsetzungen eines angegriffenen Bebauungsplanes durch Erteilung von baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen; ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 VI; ; VwGO § 80a III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 6; VwGO § 80a Abs. 3
    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontroll-Eilverfahren - Anordnung, einstweilige; Drittschutz; Normenkontrollverfahren; Rechtsschutzbedürfnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Normenkontrolleilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens nach § 47 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Falle der Ausnutzung der Festsetzungen eines angegriffenen Bebauungsplanes durch Erteilung von baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 691
  • BauR 2005, 1516 (Ls.)
  • BauR 2005, 1516 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1994 - 10a B 3422/93

    Einstweiliger Rechtsschutz ; Bebauungsplan; Bauplanungsrechtliche Maßgaben eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2005 - 1 MN 46/05
    Ob eine Genehmigung noch anfechtbar oder inzwischen bestandskräftig ist, lässt den allein maßgeblichen Umstand, dass sie schon erteilt worden ist, unberührt (OVG Münster, Beschl. v. 22.4.1994 - 10 a B 3422/93.NE -, BRS 56 Nr. 38).

    Der Justizgewährleistungsanspruch ändert daran nichts; denn er ist keine Grundlage dafür, sich über geltendes, hier in der Form des Rechtsschutzbedürfnisses zu beachtendes Prozessrecht hinwegzusetzen (vgl. OVG Münster, B. v. 22.2.1994 - 10a B 3422/93.NE -, ZfBR 1994, 195 = BRS 56 Nr. 38).

  • OVG Niedersachsen, 04.10.2004 - 1 MN 225/04

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2005 - 1 MN 46/05
    "Zur Frage der Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO im Falle der (mehr oder weniger vollständigen) Ausnutzung der Festsetzungen eines angegriffenen Bebauungsplanes durch Erteilung von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 4.10.2004 - 1 MN 225/04 - BauR 2005, 532 im Anschluss an seinen vorausgegangenen Beschluss vom 4.5.2004 - 1 MN 50/04 - V.n.b.) wie folgt geäußert:.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2005 - 1 MN 46/05
    Erweist sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung bei einem Erfolg seines Antrages nicht verbessern kann, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG, Urt. v. 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 11a B 1710/96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis auf Erlaß einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2005 - 1 MN 46/05
    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1983 - 10 D 1/83

    Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Anfechtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2005 - 1 MN 46/05
    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Eine erdrückende Wirkung, wie von der Klägerin angesprochen, wird allein dann angenommen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandsflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.08.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354; Urt. v. 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, BauR 1986, 542; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 -, VBlBW 2016, 287; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.08.2005 - 10 A 3138/02 -, ÖffBauR 2005, 143; Beschl. v. 13.01.2006 - 10 B 971/05 -, juris; Beschl. v. 18.02.2014 - 7 B 1416/13 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 29.07.2014 - 9 CS 14.709 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Von Bedeutung sind dabei neben messbaren Kriterien wie Höhe und Länge des Gebäudes und die Entfernung zum Nachbar auch das Verhältnis der Baukörper auf den benachbarten Grundstücken und ihre Lage zueinander sowie Erscheinungsbild und Gesamtwirkung des Bauvorhabens, wobei dies auch in Beziehung zur Bebauung und Eigenart der näheren Umgebung zu setzen ist (vgl. etwa OVG NW, Urteil vom 29. August 2005 - 10 A 3138/02 -, ÖffBauR 2005, 143, juris Rn. 50; BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2009, a.a.O., Rn. 14; VGH BW, Beschluss vom 24. Mai 2012, a.a.O., Rn. 8; zu einzelnen Kriterien und Beispielsfällen auch Troidl, BauR 2008, 1829 ff.).
  • VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 NE 05.2972

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Normenkontrolle

    A*** S*********** GmbH nicht hindern, weiterhin von der noch nicht bestandskräftigen Genehmigung für die noch nicht fertig gestellte Sporthalle Gebrauch zu machen (vgl. BayVGH vom 7.7.2003 1 NE 03.984; NdsOVG vom 23.6.2005 NVwZ-RR 2005, 691; OVG NRW vom 9.12.1996 NVwZ-RR 1997, 1006; VGH BW vom 18.2.1997 NVwZ-RR 1998, 613).

    Durch eine positive Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO wird nämlich nicht vorläufig festgestellt, dass der Bebauungsplan (von Anfang an) unwirksam ist (vgl. § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO); vielmehr wird lediglich die künftige Anwendung der Norm vorläufig untersagt (vgl. BayVGH vom 7.7.2003 1 NE 03.984; NdsOVG vom 23.6.2005 NVwZ-RR 2005, 691; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, § 47 RdNr. 181 mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - 7 A 2358/07

    Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung für ein Stallgebäude; Errichtung eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteile vom 3. August 2000 - 7 A 1941/99 - und vom 29. August 2005 - 10 A 3138/02 -, ÖffBauR 2005, 143, sowie Beschluss vom 10. Juni 2005 - 10 A 3664/03 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - 7 A 1984/10

    Vereinbarkeit einer Brieftaubenhaltung mit dem Gebietscharakter eines reinen

    - 10 A 3138/02 -, ÖffBauR 2005, 143, sowie Beschluss vom 10. Juni 2005 - 10 A 3664/03 -, BauR 2005, 1766.
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07

    Mittelbare Folgewirkungen einer Planung

    Der Senat hat seine Auffassung zu dieser Frage in Auseinandersetzung unter anderem mit gerade den Einwendungen, welche auch der Antragsteller hiergegen erhebt, in seinem Eilbeschluss vom 23. Juni 2005 (- 1 MN 46/05 -, NVwZ-RR 2005, 691 = NST-N 2005, 239 = NdsRpfl 2005, 387) wie folgt zusammengefasst:.
  • VG Neustadt, 26.09.2019 - 5 L 963/19

    Kein Anspruch des BUND auf Verhinderung des Fällens von Winterlinden am Jahnplatz

    Vorliegend würde die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO lediglich die künftige Anwendung des Bebauungsplans "J-Platz" verbieten und den Vollzug des genannten Bebauungsplans vorläufig, längstens bis zur Entscheidung in dem anhängigen Normenkontrollverfahren .../19.OVG aussetzen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 1 MN 46/05 -, NVwZ-RR 2005, 691).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 1 MN 28/09

    Unterbindung einer Waldrodung in Vollzug eines Bebauungsplanes auf Grundlage von

    Zwar entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO, wenn für ein Vorhaben, das der Antragsteller abwenden will, bereits die erforderliche Genehmigung erteilt und damit die Planfestsetzung jedenfalls im Wesentlichen ausgenutzt worden ist, weil die Aussetzung eines Bebauungsplans gemäß § 47 Abs. 6 VwGO nur in die Zukunft wirkt und die Vollziehbarkeit eines Genehmigungsbescheides daher nicht mehr beeinflussen kann (vgl. Beschl. d. Sen. v. 23.6.2005 - 1 MN 46/05 -, NVwZ-RR 2005, 691; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.7.1996 - 8 S 1911/96 -, DÖV 1997, 556; OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 aB 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.7.2000 - 2 Bs 179/00 -, zitiert nach juris; dazu auch Finkelnburg, Dombert, Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 299, 612).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 2 S 50.09

    Einstweilige Anordnung (abgelehnt); Normenkontrolle; fehlende Dringlichkeit der

    Das ist der Fall, wenn die Möglichkeit besteht, das Begehren im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO zu verfolgen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 3 S 3419/96 -, NVwZ-RR 1998, 613; VGH München, Beschlüsse vom 3. August 2009 - 2 NE 09.1720 -, juris, und vom 15. September 2004 - 2 NE 04.2484 -, juris; Gerhardt/Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 17. Ergänzungslieferung 2008, § 47 Rn. 185; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 47 Rn. 149, 151 f.; auf das insoweit fehlende Rechtsschutzinteresse an der begehrten vorläufigen Außervollzugsetzung abstellend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 1 MN 46/05 - BRS 69 Nr. 59; J. Schmidt, in: Eyermann, 12. Aufl. 2006, § 47 Rn. 107).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2008 - 1 MN 34/08

    Kein vorläufiger Stopp der Vorbereitungsarbeiten für Bau von

    Zwar entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO , wenn für ein Vorhaben, das der Antragsteller abwenden will, bereits die erforderliche Genehmigung erteilt und damit die Planfestsetzung jedenfalls im Wesentlichen ausgenutzt worden ist, weil die Aussetzung eines Bebauungsplans gemäß § 47 Abs. 6 VwGO nur in die Zukunft wirkt und die Vollziehbarkeit eines Genehmigungsbescheides daher nicht mehr beeinflussen kann (vgl. Beschl.d. Sen. v. 23.6.2005 - 1 MN 46/05 -, NVwZ-RR 2005, 691; VGH Bad.-Württ. , Beschl.v. 18.7.1996 - 8 S 1911/96 -, DÖV 1997, 556 [VGH Baden-Württemberg 18.07.1996 - 8 S 1911/96] ; OVG Münster, Beschl.v. 9.12.1996 - 11 aB 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Hamburg, Beschl.v. 19.7.2000 - 2 Bs 179/00 -, zitiert nach juris; dazu auch Finkelnburg, Dombert, Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 299, 612).
  • VGH Hessen, 05.05.2006 - 6 NG 1741/05

    Normenkontrolleilverfahren gegen Regelungen einer Börsenordnung; fehlendes

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2005 - 1 ME 153/05

    Abstand; Ausnahme; Bebauungsplan; Drittschutz; Einkaufszentrum;

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans;

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 401/04

    Anträge, den Bebauungsplan "Einkaufszentrum Schlosspark" in Braunschweig zu

  • VGH Bayern, 13.07.2006 - 1 NE 06.1078

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

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