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   OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02, 6 B 2166/02   

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https://dejure.org/2002,21813
OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02, 6 B 2166/02 (https://dejure.org/2002,21813)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.08.2002 - 10 ME 118/02, 6 B 2166/02 (https://dejure.org/2002,21813)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. August 2002 - 10 ME 118/02, 6 B 2166/02 (https://dejure.org/2002,21813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zurechnung zur Gruppe der Professoren; außerplanmäßiger Professor

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG; Art 5 Abs 3 S 1 GG
    Außerplanmäßiger Professor; Betrauung; Hochschule; Hochschullehrer; Mitarbeitergruppe; Professor; Qualifikationsbeweis; Stimmrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02
    Hierbei ist das Verwaltungsgericht zu Recht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2001 - BVerwG 6 B 42/01 - zitiert nach juris m. w. N.) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973, - 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72 - BVerfGE 35, 79-170) ausgegangen, wonach ein Mitglied der Hochschule anhand materieller Kriterien der Gruppe der Professoren zuzuordnen ist.

    Wenn demgegenüber Oberärzte - wie der Kläger - auch andere Funktionen im Wissenschaftsbetrieb wahrnehmen, folgt daraus im Umkehrschluss, dass die mitgliedschaftsrechtliche Zuordnung in § 68 NHG für diese Gruppe nicht einschlägig ist, so dass eine Zuordnung zwischen der Professorengruppe und der Mitarbeitergruppe zu erfolgen hat, die sich an materiellen Kriterien im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert (BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973, - Az: 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72 - BVerfGE 35, 79-170).

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02
    Vielmehr handelt es sich bei der Krankenversorgung auch für den einzelnen medizinischen Professor um eine Zusatzaufgabe, die als staatliche Angelegenheit (vgl. § 78 Abs. 1 Nr. 2 NHG) neben seine Aufgabe, die medizinische Forschung und Lehre zu betreiben, tritt (BVerfG, Beschluss vom 8. April 1981 - BvR 608/79 - BVerfGE 57, 70 - 107).

    Die Zuständigkeiten der Leitung einer wissenschaftlichen Universitätseinrichtung dürfen nicht zu unmittelbaren Eingriffen in die den (an der Einrichtung tätigen) Professoren gewährleistete Freiheit auf wissenschaftliche Eigeninitiative sowie Wahl und Durchführung ihrer Forschungsvorhaben führen (BVerfG, Beschluss vom 8. April 1981 a. a. O.).

  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 7.94

    außerplanmäßiger Professor - Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, 'materieller

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1995 - 6 C 7/94 - NVwZ 1996, 1213), der sich der Senat anschließt, ist mit dem Begriff "Betrauung" nicht eine bloß faktische, geduldete oder gar usurpierte Übernahme von Funktionen aus eigener Machtvollkommenheit eines Hochschulbediensteten gemeint, sondern es wird eine ausdrückliche Einräumung einer Rechtsstellung bzw. Befugnis durch die zuständigen Organe im Hinblick auf die selbständige Wahrnehmung von Forschung und Lehre gefordert.

    Insoweit wird die alleinige und umfassende Verantwortung der zuständigen Hochschulorgane für die ordnungsgemäße Erfüllung der der Hochschule obliegenden Aufgaben in Forschung und Lehre sichergestellt (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 6 C 7/94 - a. a. O.).

  • BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78

    Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1981 - 1 BvR 303/78 - BVerfGE 56, 192-216) kommt mit dem Begriff der "Betrauung mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre" zum Ausdruck, dass das Merkmal der "Betrauung" gerade keine der materiellen Stellung als Hochschullehrer entsprechende, förmliche beamtenrechtliche Berufung in das Amt eines Hochschullehrers voraussetzt.
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02
    Wer als Angehöriger einer Hochschule diese Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch darauf, der Gruppe der Hochschullehrer und nicht einer anderen Gruppe zugeordnet zu werden (vgl. zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1997, - 1 BvR 1864/94, 1 BvR 1102/95 - BVerfGE 95, 193-219).
  • BVerwG, 31.07.2001 - 6 B 42.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Zuordnung eines wissenschaftlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02
    Hierbei ist das Verwaltungsgericht zu Recht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2001 - BVerwG 6 B 42/01 - zitiert nach juris m. w. N.) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973, - 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72 - BVerfGE 35, 79-170) ausgegangen, wonach ein Mitglied der Hochschule anhand materieller Kriterien der Gruppe der Professoren zuzuordnen ist.
  • OVG Berlin, 24.04.1997 - 8 S 63.97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02
    Der Anordnungsgrund besteht darin, dass der Antragsteller für den Fall, dass er materiell betrachtet Professor und nach dem NHG korporationsrechtlich als solcher zu behandeln wäre, mit dem Verweis auf das eventuell langwierige Klageverfahren unzumutbare, durch etwaigen späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr zu behebende Nachteile unter Berücksichtigung seiner nach Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Stellung (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 24. April 1997 - Az: 8 S 63.97 -, zitiert nach juris), erleiden würde.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02
    Von dem Grundsatz der Vorwegnahme der Hauptsache ist im Interesse des Gebots effektiven Rechtsschutzes eine Ausnahme zu machen, wenn einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, droht (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69-79).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2010 - 2 ME 368/09

    Beamtenrechtlicher Status als Grundlage für eine sich aus § 4 Abs. 2 Nr. 2

    Wer als hauptamtlicher Bediensteter einer Hochschule diese Voraussetzungen erfüllt, hat einen aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG abzuleitenden Anspruch darauf, der Gruppe der Hochschullehrer und nicht einer anderen Gruppe zugeordnet zu werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.2.1981 - 1 BvR 303/78 -, BVerfGE 56, 192, 208 ff; Beschl. v. 26.2.1997 - 1 BvR 864/94 u. a. -, BVerfGE 95, 193, 209 ff; ferner BVerwG, Urt. v. 13.12.1995 - 6 C 7.94 -, BVerwGE 100, 160, 164 ff; Nds. OVG, Beschl. v. 23.8.2002 - 10 ME 118/02 - Ipsen, NdsVBl. 2006, 185 ff).
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