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   OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11   

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https://dejure.org/2012,22415
OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11 (https://dejure.org/2012,22415)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.08.2012 - 12 LB 170/11 (https://dejure.org/2012,22415)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 (https://dejure.org/2012,22415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 S. 1 NDSchG; § 6 Abs. 1 BImSchG
    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S. 1 NDSchG bei erheblicher Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds des Baudenkmals in seiner Umgebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NDSchG § 8 S. 1; BImSchG § 6 Abs. 1
    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S. 1 NDSchG bei erheblicher Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds des Baudenkmals in seiner Umgebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen Windpark Mittelstenahe hat teilweise Erfolg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verschandelt eine Windkraftanlage ein Denkmal?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S. 1 NDSchG bei erheblicher Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds des Baudenkmals in seiner Umgebung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Je höher der Wert eines Denkmals einzuschätzen ist, desto eher ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds anzunehmen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 92
  • NZBau 2012, 9
  • DÖV 2013, 122
  • BauR 2013, 936
  • ZfBR 2013, 173
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 31/07

    Nachbarklage wegen Erteilung einer einfachen Baugenehmigung trotz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11
    Dazu gehöre insbesondere die in dem Urteil des Senats vom 1. Juni 2010 (- 12 LB 31/07-, DVBl 2010, 1039) nicht abschließend beantwortete Frage, in welchem Umfang dem denkmalschutzrechtlichen Beeinträchtigungsverbot nach § 8 Satz 1 NDSchG drittschützende Wirkung zukomme.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. Juni 2010 (- 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris Rdn. 48 f.) ausgeführt hat, kann dem denkmalschutzrechtlichen Beeinträchtigungsverbot nach § 8 Satz 1 NDSchG eine drittschützende Wirkung nicht (mehr) von vornherein abgesprochen werden.

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung aus den angeführten Gründen davon ausgegangen, dass das denkmalrechtliche Beeinträchtigungsverbot nicht dem individuellen Interesse des Eigentümers an der Erhaltung seines Baudenkmals, sondern dem kulturstaatlichen Allgemeininteresse dient (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.7.2008 - 12 ME 389/07 -, juris; Urt. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris).

    Die einem Eigentümer durch das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz auferlegte Pflicht, sein Denkmal zu erhalten und zu pflegen, ist nur verhältnismäßig, wenn ihm ein Abwehrrecht gegen derart intensive Beeinträchtigungen eingeräumt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347, juris Rdn. 16; Nds. OVG, Urt. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris Rdn. 49).

    Hinsichtlich des zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderlichen Fachwissens kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris Rdn. 50; Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550, juris Rdn. 58; s. auch bereits Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, NdsVBl 2008, 171, juris Rdn. 58) auf das Urteil eines sachverständigen Betrachters, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird, an.

    Hiernach hat der Begriff auch Eingang in die Rechtsprechung des erkennenden Senats gefunden (Nds. OVG, Urt. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris Rdn. 49).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11
    Das seinerzeit vom Kläger gegen die Ausweisung des Vorrangstandorts V./Q. im RROP 2004 geführte Normenkontrollverfahren ist erfolglos geblieben (Urt. des Sen. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125, juris; BVerwG, Beschl. v. 26.1.2010 - 4 BN 32.09 -, juris).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 26. März 2009 (12 KN 11/07) festgestellt habe, stünden die Interessen des Denkmalschutzes im Grundsatz der Ausweisung des Vorrangstandorts in der Nähe des klägerischen Anwesens nicht entgegen.

    Prüfungsmaßstab ist, ob und inwieweit die in der Umgebung des Baudenkmals des Klägers errichteten sechs Windenergieanlagen des Windparks Q. (dazu unter a)) unter Berücksichtigung von § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB sowie der Maßgaben des Urteils des Senats vom 26. März 2009 im Normenkontrollverfahren 12 KN 11/07 (dazu unter b)) das Erscheinungsbild des Denkmals erheblich beeinträchtigen (dazu unter c)).

    Infolge von § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB und des - rechtskräftigen - Urteils des Senats vom 26. März 2009 im Normenkontrollverfahren 12 KN 11/07 können sich die denkmalschutzrechtlichen Belange des Klägers gegenüber dem Vorhaben der Beigeladenen zu 1. und 2. nicht in der Weise durchsetzen, dass eine - substanzielle - Ausnutzung des Vorrangstandorts für Windenergiegewinnung V. /Q. insgesamt unterbleibt.

    Hier sind indessen - wie infolge des Urteils des Senats vom 26. März 2009 (- 12 KN 11/07 - nachgehend BVerwG, Beschl. v. 26.1.2010 - 4 BN 32.09 -, juris) rechtskräftig feststeht - auch die privaten denkmalschutzrechtlichen Belange des Klägers im Verfahren der Regionalplanung hinreichend abgewogen worden.

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11
    Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erfolgt eine fachliche Beratung durch das Landesamt für Denkmalpflege, das als staatliche Denkmalfachbehörde bei der Ausführung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes mitwirkt und dem insbesondere die in § 21 Satz 2 NDSchG aufgeführten Aufgaben obliegen (vgl. dazu Senatsurt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, DWW 2008, 187).

    Mit der Frage, wann eine Beeinträchtigung der Wirkung des Baudenkmals in seiner Umgebung bzw. der Bezüge zwischen dem Baudenkmal und seiner Umgebung anzunehmen ist, hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. April 2010 (- 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550, juris Rdn. 58; s. auch bereits Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, NdsVBl 2008, 171, juris Rdn. 56 ff.) befasst und hierzu ausgeführt:.

    Hinsichtlich des zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderlichen Fachwissens kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris Rdn. 50; Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550, juris Rdn. 58; s. auch bereits Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, NdsVBl 2008, 171, juris Rdn. 58) auf das Urteil eines sachverständigen Betrachters, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird, an.

    Von einer Minderung des Denkmalwerts und der Schutzwürdigkeit des Denkmals kann erst dann ausgegangen werden, wenn etwa Eingriffe in seine Substanz bereits so erheblich sind, dass der Kernbestand des Denkmals angegriffen ist (Nds. OVG, Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, NdsVBl 2008, 171, juris Rdn. 64 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07

    Schutz eines Baudenkmals nach den Bestimmungen des Denkmalschutzes als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11
    Die Beschwerde blieb erfolglos (Nds. OVG, Beschl. v. 10.7.2008 - 12 ME 389/07 -).

    Eine grundsätzliche Unvereinbarkeit der Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet mit denkmalschutzrechtlichen Belangen ist der fachlichen Stellungnahme des Landesamtes im Ergebnis damit nicht zu entnehmen, vielmehr wird die Genehmigungsfähigkeit einzelner Anlagen von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 10.8.2007 - 12 ME 389/07 -, a.a.O.).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung aus den angeführten Gründen davon ausgegangen, dass das denkmalrechtliche Beeinträchtigungsverbot nicht dem individuellen Interesse des Eigentümers an der Erhaltung seines Baudenkmals, sondern dem kulturstaatlichen Allgemeininteresse dient (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.7.2008 - 12 ME 389/07 -, juris; Urt. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 2037/11

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Missachtung der Belange des Denkmalschutzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11
    Einer Norm kommt Drittschutz zu, wenn sich aus ihrem Wortlaut, ihrem Sinn und Zweck oder aus der Gesetzessystematik ergibt, dass sie nicht nur öffentlichen Interessen, sondern auch Individualinteressen Dritter oder deren Ausgleich dient und sich dabei ein zu schützender Personenkreis bestimmen lässt, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.5.1996 - 1 C 10.95 -, BVerwGE 101, 157; Urt. v. 19.9.1986 - 4 C 8.84 -, BRS 46 Nr. 173; OVG NRW, Urt. v. 8.3.2012 - 10 A 2037/11 -, juris Rdn. 43).

    Private Interessen des Eigentümers können eine Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz mit den sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen nicht rechtfertigen (vgl. auch zu den in den wesentlichen Punkten vergleichbaren Regelungen des DSchG NRW ausführlich OVG NRW, Urt. v. 8.3.2012 - 10 A 2037/11 -, juris Rdn. 45 ff.).

    Letzteres kann auch etwa dann der Fall sein, wenn die Beziehung zwischen dem Denkmal und seiner engeren Umgebung für den Wert des Denkmals von einigem Gewicht ist und das umstrittene Bauvorhaben geeignet ist, den Denkmalwert wesentlich herabzusetzen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 8.3.2012 - 10 A 2037/11 -, juris Rdn. 62).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11
    Allerdings wäre es mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, wenn dem Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals von vornherein kein Anspruch auf Schutz vor Beeinträchtigungen der Denkmalwürdigkeit seines Anwesens durch Vorhaben in der Umgebung zugestanden würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347, juris Rdn. 16).

    Die einem Eigentümer durch das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz auferlegte Pflicht, sein Denkmal zu erhalten und zu pflegen, ist nur verhältnismäßig, wenn ihm ein Abwehrrecht gegen derart intensive Beeinträchtigungen eingeräumt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347, juris Rdn. 16; Nds. OVG, Urt. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris Rdn. 49).

    Als Rechtsbegriff ist er indes erst infolge der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Klagebefugnis des Eigentümers eines Denkmals bei einer erheblichen Beeinträchtigung von dessen Denkmalwürdigkeit relevant geworden (Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347, juris Rdn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11
    Mit der Frage, wann eine Beeinträchtigung der Wirkung des Baudenkmals in seiner Umgebung bzw. der Bezüge zwischen dem Baudenkmal und seiner Umgebung anzunehmen ist, hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. April 2010 (- 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550, juris Rdn. 58; s. auch bereits Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, NdsVBl 2008, 171, juris Rdn. 56 ff.) befasst und hierzu ausgeführt:.

    Hinsichtlich des zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderlichen Fachwissens kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris Rdn. 50; Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550, juris Rdn. 58; s. auch bereits Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, NdsVBl 2008, 171, juris Rdn. 58) auf das Urteil eines sachverständigen Betrachters, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird, an.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, juris Rdn. 58) lässt sich nicht allgemein bestimmen, bei welchen Abständen das Erscheinungsbild eines Denkmals beeinträchtigt wird.

  • BVerwG, 26.01.2010 - 4 BN 32.09

    Möglichkeit einer revisionsgerichtlichen Kontrolle des irreversiblen Landesrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11
    Das seinerzeit vom Kläger gegen die Ausweisung des Vorrangstandorts V./Q. im RROP 2004 geführte Normenkontrollverfahren ist erfolglos geblieben (Urt. des Sen. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125, juris; BVerwG, Beschl. v. 26.1.2010 - 4 BN 32.09 -, juris).

    Hier sind indessen - wie infolge des Urteils des Senats vom 26. März 2009 (- 12 KN 11/07 - nachgehend BVerwG, Beschl. v. 26.1.2010 - 4 BN 32.09 -, juris) rechtskräftig feststeht - auch die privaten denkmalschutzrechtlichen Belange des Klägers im Verfahren der Regionalplanung hinreichend abgewogen worden.

  • OVG Thüringen, 01.06.2011 - 1 EO 69/11
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11
    Jeder immissionsschutzrechtliche Antrag hat ein eigenes rechtliches Schicksal (Thür. OVG, Beschl. v. 1.6.2011 - 1 EO 69/11 -, ZNER 2011, 649, juris Rdn. 36).

    Dies gilt auch, wenn man davon ausgeht, dass ein Änderungsantrag dazu führen kann, dass die durch ein zeitlich schnelleres Einreichen der prüffähigen Unterlagen erreichte Vorrangstellung entfällt (vgl. dazu Thür. OVG, Beschl. v. 1.6.2011 - 1 EO 69/11 -, ZNER 2011, 649, juris Rdn. 42).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11
    Denkmalpflege ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, der nur durch die Inpflichtnahme des Eigentümers des Grundstücks Rechnung getragen werden kann (BVerfG, Beschl. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 B 22.12

    Abweichen von Feststellungen und Schlussfolgerungen sachverständiger Stellen; zum

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10

    Neubau einer Sporthalle neben denkmalgeschütztem Herrenhaus in Groß Kreutz

  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 1 L 3301/94

    Ringstraßenbebauung; Denkmalschutz; Denkmalwert; Flachdachgarage; Verhältnis der

  • OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 6544/95

    Denkmalwürdigkeit; Werksiedelung; Beeinträchtigung des Denkmals; Einbau von

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01

    Abwägung; Bauleitplanung; Denkmal; Denkmalschutz; Flächennutzungsplan; Friedhof;

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung

  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit der Erschöpfung des

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 7 ME 62/06

    Existenz eines Anspruchs des Eigentümers eines Baudenkmals auf Verhinderung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

    Hieran ist festzuhalten (vgl. ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 60).

    Maßgeblich ist insoweit das Urteil eines sachverständigen Betrachters, wobei das entsprechende Fachwissen durch das Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde vermittelt wird (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 16. April 2014 - 3 M 29/14 -, juris Rn. 23; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 60).

    - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 57; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. Februar 2022.

    - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 59; OVG Münster, Urteil vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, juris Rn. 68).

    Sie müssen sich aber in dem Sinne an dem Denkmal messen lassen, dass sie es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder es an der gebotenen Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten fehlen lassen dürfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 1 B 105/22 -, Rn. 37 m. w. N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 25. Juni 2013- 22 B 11.701 -, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21/12 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 58; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; erhebliche Beeinträchtigung; Denkmal; Denkmalschutz; Drittschutz;

    Als Ergebnis eines zwischen den Hauptbeteiligten des Rechtsstreits geführten Vorprozesses (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.8. 2012 - 12 LB 170/11 -, NuR 2013, 47 ff.) um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des "Windparks K." sind - ohne die von der Grundstücksgrenze aus nächstgelegene, rechtswidrige und inzwischen abgebaute Anlage M 4 (Entfernung 544 m) - westsüdwestlich des Denkmals noch fünf 99 m hohe Anlagen des "Windparks K." in einer Entfernung von 947 m (M 3), 1.326 m (M 2), 1.359 m (M 6), 1.691 m (M 5) und 1.916 m (M 8) vorhanden und bestandskräftig genehmigt.

    Es zeige sich in der konkreten Argumentation des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, dass damals maßgeblich auf die Entfernung der seinerzeit streitgegenständlichen Anlage M 4 vom geschützten Objekt abgestellt worden sei.

    Der Senat hält daran fest, dass § 8 Satz 1 NDSchG in verfassungskonformer Auslegung Drittschutz zugunsten des Eigentümers eines Baudenkmals entfaltet (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, NuR 2013, 47 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 53 und 56, m. w. N.), soweit erhebliche Beeinträchtigungen in Rede stehen.

    Wie der Senat bereits in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 - (NuR 2013, 47 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 57 ff.) über die Klage des Klägers gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den "Windpark K." ausgeführt hat, ist in rechtlicher Hinsicht Folgendes zugrunde zu legen:.

    Insoweit hält der Senat an seinen Ausführungen in dem Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 - (NuR 2013, 47 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 46, m. w. N.) fest, auf die Bezug genommen wird.

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen ist es unter denkmalschutzrechtlichem Blickwinkel nicht gerechtfertigt, die Summationswirkung der Anlagen der Windparks "H." und "K." unberücksichtigt zu lassen, nur weil die Betreiber dieser Windparks nicht identisch sind und der geringe Abstand der Windenergieanlage M 4 des "Windparks K." zu dem Baudenkmal der Gutsanlage L. im Vorprozess - 12 LB 170/11 - maßgeblich für den Teilerfolg der Klage gewesen ist.

    d) Hinsichtlich des zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderlichen Fachwissens kommt es nach Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, NuR 2013, 47 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 60, m. w. N.) auf das Urteil eines sachverständigen Betrachters an, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird.

    a) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 - (NuR 2013, 47 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 63) festgestellt hat, ist der Bezug zwischen dem Baudenkmal, der Gutsanlage des Klägers, und dessen Umgebung für den diesem Denkmal innewohnenden Wert von einigem Gewicht.

    Bejaht man die Eigenschaft der Waldparzelle als Bestandteil des Denkmals, so gelten die Feststellungen des Senats in seinem Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 - (a. a. O.) uneingeschränkt.

  • VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10

    Denkmalschutzrechtliche Bedenken eines Nachbarn gegen die Erteilung einer

    - Im Übrigen hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11).

    Letztlich sei das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nach seinem Urteil vom 23. August 2012 (12 LB 170/11) so zu verstehen, dass eine Beeinträchtigung materiell voraussetze, dass eine Erheblichkeit vorliege.

    Insoweit beruft sich die Beigeladene zu Unrecht auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. August 2012 zum benachbarten "Windpark K." (12 LB 170/11).

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geregelten Kompetenzen der Gesetzgebungsorgane und der Justizorgane ist den Gerichten bei einer solchen Rechtsfortbildung Zurückhaltung auferlegt (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11).

    Insoweit ist daher dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11) zu folgen, dass es mit der Eigentumsgarantie des Artikel 14 Absatz 1 GG nicht zu vereinbaren wäre, wenn dem Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals von vornherein kein Anspruch auf Schutz vor Beeinträchtigungen der Denkmalwürdigkeit seines Anwesens durch Vorhaben in der Umgebung zugestanden würde.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Urteil vom 23. August 2012 (12 LB 170/11) dazu angenommen, der Kläger müsse sich für diese Grundfrage entgegenhalten lassen, dass die Belange des Denkmalschutzes für das Regionale Raumordnungsprogramm abgewogen worden seien.

    für die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 99, 90 m in Betracht kommt, kann er seine weitergehenden, auf eine Verhinderung aller Windenergieanlagen gerichteten Einwendungen dem Vorhaben der Beigeladenen zu 1. und 2. nicht mit Erfolg entgegenhalten" (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris).".

    Für die Beurteilung, ob die Belange des Denkmalschutzes durch die Genehmigung konkret beeinträchtigt werden, sind auch die Anlagen des "Windparks K." zu berücksichtigen (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11).

    Für die Beeinträchtigung ist dagegen nicht erheblich, ob das Denkmal einen herausgehobenen Wert oder Rang oder eine herausgehobene Bedeutung hat (vgl. zu diesem Kriterium für eine "erhebliche Beeinträchtigung" nach § 8 Absatz 1 NDSchG: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht war zu der Bewertung gekommen (Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris):.

    Das gilt vor allem auch dann, wenn man mit dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris) annimmt, dass die Bezüge des Denkmals aus der und in die nördlich von ihm gelegene Landschaft die bedeutsameren sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Oktober 2017 - 8 B 565/17 -, juris Rn. 21 ff., vom 13. September 2017 - 8 B 1373/16 -, ZNER 2017, 448 = juris Rn. 6 ff., vom 20. Juli 2017 - 8 B 396/17 -, DVBl. 2017, 1372 = juris Rn. 11 ff., grundlegend Urteile vom 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK -, DVBl. 2016, 1191 = juris, Rn. 459 ff., und vom 1. Dezember 2011 - 8 D 58/08.AK -, NWVBl. 2012, 181 = juris Rn. 622 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse vom 18. Juni 2018 - 8 B 10260/18 -, juris Rn. 19, und vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris Rn. 49 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 22 CS 14.851 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Urteile vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 100, und vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 46; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis (im Folgenden: Gatz, Windenergieanlagen), 2. Aufl. 2013, Rn. 492 ff.; Sittig, Das Prioritätsprinzip im deutschen Verwaltungsrecht bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen (im Folgenden: Sittig, Prioritätsprinzip), 2013, S. 226 ff.

    11 ff.; Nds. OVG, Urteile vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 100, und vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 46; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14 -, juris Rn. 23; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 22 CS 14.851 -, juris Rn. 13 (erster vollständig eingereichter Genehmigungsantrag); Sittig, Prioritätsprinzip, 2013, S. 294 ff. (299); Sittig-Behm, in: Maslaton, Windenergieanlagen, 2. Aufl. 2018, Rn. 194 ff. (210); Gatz, Windenergieanlagen, 2. Aufl. 2013, Rn. 492 ff.

  • VG Hannover, 21.03.2022 - 12 A 3098/17

    Denkmalschutz; ergänzendes Verfahren; Ersetzungsbescheid; FFH-Vorprüfung;

    Jedoch ist es verfassungsrechtlich geboten, dem Eigentümer eines Denkmals ein Abwehrrecht gegen erhebliche Beeinträchtigungen zuzubilligen, da die ihm auferlegte Pflicht, sein Denkmal zu erhalten und zu pflegen, nur verhältnismäßig ist, wenn ihm ein Abwehrrecht gegen intensive Beeinträchtigungen eingeräumt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 4 C 3/08 -, juris Rdnr. 9 ff.; Nds. OVG, Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rdnr. 56).

    Letzteres kann auch dann der Fall sein, wenn die Beziehung zwischen dem Denkmal und seiner engeren Umgebung für den Wert des Denkmals von einigem Gewicht ist und das umstrittene Bauvorhaben geeignet ist, den Denkmalwert wesentlich herabzusetzen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rdnr. 57, 59).

    Dieses Fachwissen wird in Niedersachsen grundsätzlich vom Niedersächsichsen Landesamt für Denkmalpflege vermittelt, an dessen Stellungnahmen das Gericht allerdings nicht gebunden ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rdnr. 60), da es sich bei der Frage, ob das Denkmal erheblich beeinträchtigt ist, um eine vom Gericht zu beantwortende Rechtsfrage handelt.

    "Da § 8 Satz 1 NDSchG die Wirkung des Baudenkmals in seiner Umgebung und die Bezüge zwischen dem Baudenkmal und seiner Umgebung schützt, ist das Denkmal sowohl von innen, also aus der Perspektive vom Innern des Denkmals nach außen, mithin hinsichtlich der Bezüge zwischen dem Baudenkmal und seiner Umgebung, als auch aus der Außenperspektive, also von außen auf das Denkmal, mithin hinsichtlich der Wirkung des Baudenkmals und der Anlagen in seiner Umgebung, zu betrachten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rdnr. 63).

    Zwar hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Einzelfall eine erhebliche Beeinträchtigung bereits bei einer Schlagschattendauer von maximal 12 ½ Stunden pro Jahr angenommen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rdnr. 71).

    dessen Denkmalwert in bedeutsamer Weise mindern, war nicht nachzugehen, da es sich dabei nicht um eine Tatsache handelt, sondern um eine Bewertung, die dem Gericht obliegt (vgl. dazu auch Nds. OVG, Beschl. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 60).

  • VG Oldenburg, 31.03.2016 - 4 B 948/16
    Wortlaut und Systematik des Gesetzes bieten danach keine Anhaltspunkte dafür, dass der Eigentümer neben den fachlich zuständigen Denkmalschutzbehörden Belange des Denkmalschutzes als eigene Rechte wahrnehmen kann und daraus ein Schutzanspruch vor Beeinträchtigungen durch Dritte resultiert (Nds. OVG, Urt. v. 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris, m. w. N.).

    Dies gilt umso mehr, als der Landesgesetzgeber bei der von ihm vorgenommenen Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes in Kenntnis der neueren Rechtsprechung davon abgesehen hat, § 8 Satz 1 NDSchG als drittschützende Norm auszugestalten (Nds. OVG, Urt. v. 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris, Rn. 56 m. w. N.).

    Der Begriff der "erheblichen Beeinträchtigung" ist ein der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegender unbestimmter Rechtsbegriff (Nds. OVG, Urt. v. 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris, Rn. 57 m. w. N.).

    Letzteres kann auch etwa dann der Fall sein, wenn die Beziehung zwischen dem Denkmal und seiner engeren Umgebung für den Wert des Denkmals von einigem Gewicht ist und das umstrittene Bauvorhaben geeignet ist, den Denkmalwert wesentlich herabzusetzen (Nds. OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris, Rn. 59 m. w. N.).

    Dies gilt nicht nur hinsichtlich des zur Feststellung des Denkmalwerts und der Schutzwürdigkeit des Denkmals nötigen Fachwissens, sondern auch für die Kenntnisse, die zur Beantwortung der Frage erforderlich sind, ob das Erscheinungsbild des Baudenkmals (erheblich) beeinträchtigt wird (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris, Rn. 60; Urt. v. 1. Juni 2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris, Rn. 50; Urt. v. 21. April 2010 - 12 LB 44/09 -, BauR 2010, 1550, juris, Rn. 58; Urt. v. 28. November 2007 - 12 LC 70/07 -, NdsVBl 2008, 171, juris, Rn. 58).

    Eine fachgerechte Einschätzung kann mit Blick auf die historischen und baugeschichtlichen Hintergründe des zu schützenden Baudenkmals in seiner Epoche fundiert nur abgegeben werden, wenn Rang und Bedeutung des Baudenkmals im Zusammenhang mit den nachteiligen Wirkungen, die von den hinzutretenden baulichen Anlagen ausgehen, gesehen werden (Nds. OVG, Urt. v. 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris, Rn. 60).

    Vielmehr hat sie deren Aussage- und Überzeugungskraft zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (Nds. OVG, Urt. v. 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris, Rn. 60; vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. Juni 2012 - 4 B 22.12 -, juris, Rn. 6).

    § 8 NDSchG schützt die Wirkung des Baudenkmals in seiner Umgebung sowie die Bezüge zwischen dem Baudenkmal und seiner Umgebung (Nds. OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris, Rn. 63).

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Je höher der Wert des Denkmals einzuschätzen ist, desto eher kann eine erhebliche Beeinträchtigung seines Erscheinungsbilds anzunehmen sein; je schwerwiegender das Erscheinungsbild betroffen ist, desto eher kann die Schwelle der Unzumutbarkeit überschritten sein (vgl. zu § 8 NDSchG NdsOVG, U.v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 - juris Rn. 57, 59).

    Sie haben deren Aussage- und Überzeugungskraft nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (zur Bewertung durch die Verwaltungsgerichte NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/657; NdsOVG, U.v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 - juris Rn. 60 m.w.N.).

  • VG Aachen, 28.05.2013 - 3 K 271/11

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, BauR 2012, 1781 = juris, Rn. 48 ff.; = juris, Rn. 94 ff.; ebenso zum jeweiligen Landesrecht: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, NVwZ-RR 2013, 92 = juris, Rn. 53 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 BV 11.1631 -, juris, Rn. 21 f. und 28.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, BauR 2012, 1781 = juris, Rn. 56 ff., und vom 30. August 2012 - 2 D 81/11.NE -, juris, Rn. 43; ebenso zum jeweiligen Landesrecht: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, NVwZ-RR 2013, 92 = juris, Rn. 53 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 BV 11.1631 -, juris, Rn. 21 f. und 28.

    vgl. ebenso: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, NVwZ-RR 2013, 92 = juris, Rn. 74.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, BauR 2012, 1781 = juris, Rn. 59 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, NVwZ-RR 2013, 92 = juris, Rn. 53 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 12.

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für ein Privatgutachten bei nachträglicher

    Denn zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass zum hiernach maßgeblichen Zeitpunkt bereits mehrere, dem Kläger günstige fachliche Stellungnahmen vorhanden waren, insbesondere die Stellungnahme der Bezirksregierung Lüneburg vom 2. Juli 2004 (Bl. 1522 f. Bd. VI GA), die darin in Bezug genommene (vgl. Senatsurteil v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, S. 26, Zeilen 11 bis 15 [Bl. 1022 Rücks. Bd. V GA]) Stellungnahme des Beigeladenen zu 3) selben Datums (Bl. 781 ff. Bd. IV GA) und der Vermerk der Mitarbeiterin des Beklagten Frau N. vom 12. Oktober 2004 (Bl. 1525 f. Bd. VI. GA).

    Soweit namentlich der Stellungnahme der Beigeladenen zu 3) vom 2. Juli 2004 (Bl. 781 ff. Bd. IV GA) objektiv keine genügende Aussagekraft zukam (vgl. Senatsurteil v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, S. 32, letzter Absatz, und S. 33, erster Absatz, des Abdrucks [Bl. 1025 f. Bd. V GA]), ist weder dargetan noch ersichtlich, dass es eines Privatgutachtens bedurfte, um dies zu erkennen.

    Zum Zeitpunkt der Beauftragung dieser Stellungnahme lagen über das Gutachten des Prof. Dr. G. vom 31. Mai 2005 hinaus nicht nur unter anderem die Stellungnahme der Bezirksregierung Lüneburg vom 2. Juli 2004 (Bl. 1522 ff. Bd. VI GA), die hierin in Bezug genommene Stellungnahme des Beigeladenen zu 3) selben Datums (Bl. 781 ff. Bd. IV GA) und der Vermerk der Mitarbeiterin des Beklagten Frau N. vom 12. Oktober 2004 (Bl. 1525 f. Bd. VI. GA) vor, sondern auch die im Berufungsverfahren abgegebene Stellungnahme des Beigeladenen zu 3) vom 22. Dezember 2011 (Bl. 771 ff. Bd IV GA), der vor dem Hintergrund des Aufgabenkreises dieser Behörde (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NDSchG) und der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, S. 24, letzter Absatz, und S. 25, erster Absatz, des Abdrucks [Bl. 1021 f. Bd. V GA]) besondere Bedeutung für die Vermittlung des zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderlichen Fachwissens zukommt.

    Zwar waren das Gutachten und diese Stellungnahmen insoweit objektiv defizitär, als es an Aussagen über die isoliert in den Blick zu nehmenden beeinträchtigenden Auswirkungen allein der sechs Windenergieanlagen des Windparks L. fehlte, und hatte es die Beigeladene zu 3) in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2011, unter 5., erster Absatz, (Bl. 771 ff. [775] Bd. IV GA) abgelehnt, eine ausschließlich auf diese sechs Windenergieanlagen beschränkte Betrachtung vorzunehmen (vgl. Senatsurteil v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, S. 32, letzter Absatz, und S. 33, erster Absatz, des Abdrucks [Bl. 1025 f. Bd. V GA]).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2014 - 3 M 29/14

    Objektiv rechtlich relevante erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes

    Ob der landesrechtlich gewährte Drittschutz über dieses grundrechtlich gebotene Mindestmaß hinaus reicht (zu dieser Möglichkeit BVerwG aaO Rn. 23; verneint jeweils für das dortige Landesrecht von VGH München U. v. 25.06.2013 - 22 B 11.701 - Juris Rn. 30, OVG Lüneburg U. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - NuR 2013, 47 = Juris Rn. 56 und OVG Münster U. v. 08.03.2012 - 10 A 2037/11 - NWVBl 2012, 381 = Juris Rn. 43 ff; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg B. v. 28.09.2012 - OVG 10 S 21.12 - BRS 79 Nr. 214 = Juris Rn. 8), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    Soweit es um den Schutz des Erscheinungsbildes des Denkmals mit Blick auf Maßnahmen in seiner Umgebung geht, muss die Beziehung des Denkmals zu seiner Umgebung für das Denkmal von Bedeutung sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg B. v. 28.09.2012 - OVG 10 S 21.12 - BRS 79 Nr. 214 = Juris Rn. 9; OVG Lüneburg U. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - NuR 2013, 47, 52; OVG Münster U. v. 08.03.2012 - 10 A 2037/11 - NWVBl 2012, 381 = Juris Rn. 68).

    Sie müssen sich aber in dem Sinne an dem Denkmal messen lassen, dass sie es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder es an der die gebotenen Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten fehlen lassen dürften (vgl. OVG Hamburg B. v. 22.10.2013 - 2 Bs 283/13 - DVBl. 2014, 115 = Juris Rn. 5; VGH München U. v. 25.06.2013 - 22 B 11.701 - Juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg B. v. 28.09.2012 - OVG 10 S 21/12 - BRS 79 Nr. 214 = Juris Rn. 8; OVG Lüneburg U. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - NuR 2013, 47, 51f).

    Maßgeblich ist das Urteil eines sachverständigen Betrachters, wobei das entsprechende Fachwissen durch das Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde vermittelt wird (vgl. OVG Lüneburg U. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - NuR 2013, 47, 52).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - 3 L 62/10

    Hafen im Sinne von BauO MV 2006 § 1 Abs 2 Nr 6; wasserrechtliche Erlaubnispflicht

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 1 ME 34/21

    Brandschutz; Denkmalschutz; Grenzabstand; Nachbar; unzulässige Rechtsausübung

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 12 ME 7/18

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

  • VG Lüneburg, 03.11.2016 - 2 A 96/15

    Baugenehmigung; Denkmalschutz; Drittschutz; erhebliche Beeinträchtigung; Treu und

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmal; Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; Erscheinungsbild; Inflation;

  • VG Stade, 12.05.2016 - 2 A 74/14
  • VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 25/13

    Beeinträchtigung des Denkmalwertes durch Errichtung einer Solaranlage -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

  • VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 36/12

    Beeinträchtigung des Denkmalwertes durch Errichtung eines Wintergartens

  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 22 ZB 14.680

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für acht Windkraftanlagen

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 B 393/21

    Außenterrasse; Außenwohnbereich; Beeinträchtigungsverbot; Drittschutz;

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige Beiladung;

  • VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18

    Antragsbefugnis; Denkmal; Einschreiten des Denkmalschutzes; nachbarschützend;

  • VG Regensburg, 20.05.2015 - RO 7 K 14.424
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21

    Nachbarklage einer Denkmaleigentümerin gegen die immissionsschutzrechtliche

  • VG Hannover, 15.11.2018 - 4 B 7130/18

    Baudenkmal; Eigentümer; Einschreiten des Denkmalschutzes; Kulturdenkmal;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2022 - 8 S 1717/21

    Antragsbefugnis eines benachbarten Denkmaleigentümer - Schloss - für ein

  • VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.1080

    Erfolgreiche Klage gegen eine Baueinstellungsverfügung wegen denkmalrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2015 - 1 KN 165/13

    Bebauungsplan für benachbartes Gelände: Kann Denkmaleigentümer Normenkontrolle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - 2 R 9/21

    Widerspruch einer Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2018 - 1 LA 77/17

    Denkmal; Ensembleschutz; Landesamt für Denkmalpflege

  • VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20

    Baugenehmigung - Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO

  • VGH Hessen, 29.03.2023 - 4 A 891/21

    Zum denkmalschutzrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Hannover, 26.02.2013 - 4 A 734/12

    Beurteilungsspielraum bei der Feststellung der Denkmaleigenschaft eines

  • VG Hannover, 28.06.2018 - 4 A 4353/17

    Baudenkmal; Umgebungsschutz; Werbeanlage

  • VG Arnsberg, 31.07.2023 - 8 K 40/22
  • VG Schleswig, 29.10.2014 - 8 B 30/14

    Nachbarstreit um Abriss eines möglicherweise denkmalgeschützten Gebäudes

  • VG Schleswig, 11.09.2020 - 8 A 123/18

    Denkmalrechtliche Genehmigung

  • VG Göttingen, 13.10.2016 - 2 A 259/15
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