Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 124a Abs 3 S 4 VwGO; § 124a Abs 6 S 1 VwGO; § 130 Abs 2 Nr 2 VwGO
Aufhebung und Zurückverweisung; Berufungsbegründung; Sachantrag - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 27.06.2017 - 4 A 198/17
- OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17
- OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17
- BVerwG, 31.07.2018 - 1 B 2.18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17
Betreibensaufforderung; Meldebescheinigung; Rechtsschutzinteresse; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17
Auf den Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 1. September 2017 - 13 LA 203/17 -, dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zugestellt am 6. September 2017, wegen eines Verfahrensmangels nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen. - BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
Formerfordernis durch Ergänzung der Berufungsbegründung i.R.d. Frist; Verjährung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17
Maßgeblich sind stets die Umstände des konkreten Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.3.2017 - BVerwG 9 B 2.17 -, juris Rn. 2 m.w.N.). - BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17
Dabei wird nicht verkannt, dass die Anforderungen an eine Berufungsbegründung mit Blick auf die Gebote des effektiven Rechtsschutzes und des fairen Verfahrens nicht überspannt werden dürfen, der Zugang zu einer berufungsgerichtlichen Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Urteile also nicht unverhältnismäßig erschwert werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.1.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
- BVerwG, 04.05.2006 - 6 B 77.05
Anforderungen an die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Fortsetung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17
Dies muss in einem gesonderten Schriftsatz des Berufungsführers nach Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.5.2006 - BVerwG 6 B 77.05 -, Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 31 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 19.01.1993 - 9 L 297/89
Anschluß- und Benutzungszwang; Öffentliche Abfallentsorgung; Dauerverwaltungsakt; …
- BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03
Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17
Hierzu kann eine Bezugnahme auf das Vorbringen im vorausgegangenen Zulassungsverfahren genügen und selbst eine solche kann entbehrlich sein, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang, insbesondere dem angefochtenen Urteil, dem Antrag auf Zulassung der Berufung und dem Zulassungsbeschluss, hinreichend deutlich ergibt, ob, in welchem Umfang, mit welchem Antrag und weshalb das Berufungsverfahren durchgeführt werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.3.2004 - BVerwG 4 C 6.03 -, NVwZ-RR 2004, 541 m.w.N.). - BVerwG, 20.03.2003 - 3 B 143.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17
Dieses Begründungserfordernis ist keine bloße Förmelei (so BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003 - BVerwG 3 B 143.02 -, NJW 2003, 3288). - BVerwG, 09.05.2018 - 4 B 40.17
Bescheinigung der Kosten für den Umbau des im 2. Obergeschoss des Rückgebäudes …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17
Hiergegen hat der Kläger am 6. Februar 2017 bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig Klage - 4 A 39/17 - erhoben und die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - 4 B 40/17 - beantragt. - BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 30.14
Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17
Denn dabei übersieht er, dass dem Senat erst auf eine zulässige Berufung hin die Möglichkeit der Zurückverweisung nach § 130 Abs. 2 VwGO eröffnet ist und der Senat von dieser Möglichkeit nur Gebrauch machen darf, aber nach seinem Ermessen auch selbst eine Sachentscheidung treffen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9.2014 - BVerwG 4 B 30.14 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17 Das Berufungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 13 LB 239/17 geführt.