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   OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10   

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OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10 (https://dejure.org/2010,1784)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.02.2010 - 5 ME 16/10 (https://dejure.org/2010,1784)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 5 ME 16/10 (https://dejure.org/2010,1784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreit; Auswahl anhand von Beurteilungsentwürfen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 33 Abs. 2 GG; § 114 S. 2 VwGO; § 123 VwGO; § 130 Abs. 2 VwGO; § 264 Nr. 3 ZPO; § 39 Abs. 1 VwVfG; § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG; § 45 Abs. 2 VwVfG; § 50 Abs. 3 BLV
    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das Wirksamwerden der Übertragung eines umstrittenen Dienstpostens an den Beigeladenen; Verpflichtung zur schriftlichen Darlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen bei Ablehnung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das Wirksamwerden der Übertragung eines umstrittenen Dienstpostens an den Beigeladenen; Verpflichtung zur schriftlichen Darlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen bei Ablehnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10
    Bereits in seinem Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317/07 - (NVwZ-RR 2008, 552 ff. [553]) hat der Senat zur Zulässigkeit eines Nachschiebens von Auswahlerwägungen Stellung genommen: Als Verwaltungsakt unterliegt die Ablehnung der Auswahl eines Beförderungsbewerbers einem Begründungserfordernis.

    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff. [606 Rn. 48], Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff. [553]).

    Diese Möglichkeit findet ihre Grenzen aber dort, wo das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.8. 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 -, in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff. [606 Rn. 46]; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff. [553]; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 f. [1179]).

    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt von Anlassbeurteilungen (Sonstige Beurteilungen im Sinne der Nr. 7 Abs. 1 BeurtBest) des Antragstellers und der Beigeladenen sind nicht anzustellen, weil auch diese Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb] sowie Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff. [555] ).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren hinsichtlich der Beförderung eines Beamten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10
    Bis zu ihrer Unterzeichnung durch den Beurteiler ist sie daher in ihrer Gesamtheit als Beurteilung im Rechtssinne nicht existent (Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).

    Darüber hinaus kann sie - selbst nach ordnungsgemäßer schriftlicher Ausfertigung - vor ihrer Eröffnung und Besprechung noch keine voll geeignete Grundlage für Auswahlentscheidungen nach dem Leistungsgrundsatz sein (Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, a. a. O.; Lemhöfer, in: Schröder u. a., Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand: Sep. 2009, § 50 BLV [2009] Rn. 0.1 und Rn. 02. i. V. m. §§ 40/41 BLV a. F. Rn. 46 und 47).

    Einen neuen argumentativen Unterbau stellt es indessen dar, wenn die Ablehnung der Auswahl für einen Beförderungsdienstposten, die an noch nicht existente Regelbeurteilungen anknüpfte, damit begründet wird, dass nunmehr nachträglich Regelbeurteilungen, die eine solche Entscheidung zu rechtfertigen vermögen, erstmals erstellt und eröffnet worden seien (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10
    Das Auswahlverfahren ist nämlich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft und es lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201]).

    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt von Anlassbeurteilungen (Sonstige Beurteilungen im Sinne der Nr. 7 Abs. 1 BeurtBest) des Antragstellers und der Beigeladenen sind nicht anzustellen, weil auch diese Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb] sowie Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff. [555] ).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10
    Vielmehr folgt aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG eine Verpflichtung der Antragsgegnerin, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.7. 2007 - 2 BvR 206/07 -, DÖD 2007, 279 ff. [280 f.] = NVwZ 2007, 1178 f. [1179]).

    Diese Möglichkeit findet ihre Grenzen aber dort, wo das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.8. 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 -, in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff. [606 Rn. 46]; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff. [553]; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 f. [1179]).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10
    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff. [606 Rn. 48], Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff. [553]).

    Diese Möglichkeit findet ihre Grenzen aber dort, wo das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.8. 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 -, in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff. [606 Rn. 46]; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff. [553]; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 f. [1179]).

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 5 ME 130/09

    Antragsänderung; Darlegungsbeschwerde; Darlegungsmangel; Dienstpostenübertragung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10
    Das Begehren hat sich nämlich - spätestens - am 16. November 2009 erledigt, als die Übertragung des umstrittenen Dienstpostens an die Beigeladenen wirksam wurde (vgl. Nds. OVG Beschluss v. 14.9. 2009 - 5 ME 130/09 -, juris, Langtext Rn. 21).

    In der begehrten Untersagung der Dienstpostenübertragung ist das Verlangen nach einer Wegsetzung der Beigeladenen aber nicht enthalten (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 14.9. 2009 - 5 ME 130/09 -, juris, Langtext Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, IÖD 2009, 90, = PersV 2009, 460, hier zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob für alle Bewerber zeitnahe dienstliche Beurteilungen vorliegen, die noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen, da für die Auswahlentscheidung hinsichtlich Leistung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen und der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist.
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10
    Zu den Umständen, die eine Anlassbeurteilung erforderlich machen, gehören namentlich einschneidende Veränderungen, die seit der letzten Regelbeurteilung in Bezug auf die Verwendung einer Beamtin eingetreten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.9. 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 -, DVBl. 2006, 574 [578]).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07

    Anspruch eines Beamten auf weitere Beteiligung an einem Auswahlverfahren für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10
    Ein absolutes rechtliches Hindernis für eine Auswahl des Antragstellers kann nämlich vor dem Hintergrund des Inhalts der Vorlage vom 20. April 2009, der die Antragsgegnerin schließlich selbst gefolgt ist, in dem bis zum 29. Januar 2010 fehlenden formellen Abschluss des Disziplinarverfahrens nicht gesehen werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v.18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184, hier zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10
    Diese Möglichkeit findet ihre Grenzen aber dort, wo das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.8. 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 -, in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff. [606 Rn. 46]; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff. [553]; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 f. [1179]).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10

    Verpflichtung zum Treffen einer Auswahlentscheidung über die Vergabe einer

    Denn eine Behörde kann die Gründe einer Auswahlentscheidung grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachholen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff.; Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

    Die Antragsgegnerin hat die Auswahlentscheidung nicht in unzulässiger Weise mit einem neuen argumentativen Unterbau versehen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/10 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, juris; Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

    Der Antragsgegner hat die Auswahlentscheidung nicht in unzulässiger Weise mit einem neuen argumentativen Unterbau versehen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

  • VG Hannover, 08.06.2010 - 13 A 6173/09

    Konkurrentenverfahren; Beurteilung; Vergleichbarkeit; unterschiedlicher Maßstab;

    Denn eine Behörde kann die Gründe einer Auswahlentscheidung grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachholen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ff.; Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

    Die Antragsgegnerin hat die Auswahlentscheidung nicht in unzulässiger Weise mit einem neuen argumentativen Unterbau versehen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/10 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, juris; Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

    Indem der Antragsgegner nunmehr mit Schriftsatz vom 14. Juni 2011 das Gegenteil vorgetragen hat, hat er die Auswahlentscheidung in unzulässiger Weise mit einem neuen argumentativen Unterbau versehen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10761/18

    Wirksamkeit der Beurteilung eines Beamten mit Bekanntgabe

    Vor dem Zeitpunkt der Bekanntgabe sind dienstliche Beurteilungen rechtlich betrachtet nicht existent und demgemäß für anstehende Beförderungsentscheidungen und sonstige Personalmaßnahmen nicht verwendbar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August vom 27. August 1998 - 1 WB 15.98 -, BVerwGE 113, 255 [257] und vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 -, NVwZ-RR 2012, 32 und juris, dort Rn. 40; OVG Nds, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 ME 16/10 -, ZBR 2010, 424 und juris, dort Rn. 22; OVG NW, Beschlüsse vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 -, juris Rn. 8; vom 11. Februar 2016 - 1 B 1206/15 -, juris Rn. 13 vom 6. Juni 2017 - 6 B 33/17 -, juris Rn. 11, und vom 8. Mai 2018 - 6 B 119/18 -, juris Rn. 12; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl. 2017, § 11 Rn. 30; Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Loseblattkommentar, Stand Juni 2018, Teil B Rn. 321).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2010 - 10 ME 186/09

    Anforderungen an die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts in

    Dies betrifft jedoch nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 [606 Rn. 48], Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 [553], und Beschl. v. 24.2. 2010 - 5 ME 16/10 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

    Diese Möglichkeit findet ihre Grenzen aber dort, wo das Wesen der ursprünglichen Ermessensentscheidung verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.8. 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 -, in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem sie die Behörde gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 [606 Rn. 46]; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 [553], und Beschl. v. 24.2. 2010 - 5 ME 16/10 -, a. a. O.; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 9.7. 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 [1179]).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Ebenso steht es dem Verwaltungsgericht grundsätzlich bei der Prüfung der Frage, ob im Falle der Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs es sich nicht ausschließen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (zu diesem Maßstab siehe BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), nicht zu, eine auf den vermuteten Inhalt einer Beurteilung gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs abzugeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 - Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 6 CE 13.119

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

    Bis zu ihrer Unterzeichnung durch den Beurteiler waren die Beurteilungen, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, in ihrer Gesamtheit als Beurteilung im Rechtssinne noch nicht existent (vgl. NdsOVG, B.v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 - juris Rn. 22).

    Eine solche "Wesensveränderung" stellt es dar, wenn der Dienstherr die Ablehnung der Bewerbung auf einen Beförderungsdienstposten, die ursprünglich auf noch nicht vorhandene Regelbeurteilungen gestützt war, damit begründet, dass nunmehr nachträgliche Beurteilungen erstellt, eröffnet und mit den Betroffenen besprochen seien, die die zuvor getroffene Auswahlentscheidung im Nachhinein rechtfertigten (NdsOVG, B.v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 - juris Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10

    Stützen eines Urteils über Leistung, Befähigung und fachliche Eignung eines

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung des Antragsgegners ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt einer für den Antragsteller neu zu fertigenden Anlassbeurteilung, wie sie Gegenstand der Ausführungen des Antragsgegners im Beschwerdeverfahren sind, sind vom Verwaltungsgericht nicht anzustellen und auch nicht nachzuvollziehen, weil auch diese Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 sowie Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ; Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -, PersR 2010, 318 ).

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09

    Annahme einer Voreingenommenheit des Erstbeurteilers und damit einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2024 - 2 M 478/23

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung nach Statusänderung

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10

    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum

  • VG München, 22.07.2015 - M 21 K 14.3868

    Dienstliche Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2010 - 5 LA 305/08

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Abbruch des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 1 B 1042/11

    Ausnahmsweise Unschädlichkeit des Fehlens eines nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09

    Geltendmachung der Unterlassung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens mit

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 ME 256/12

    Dokumentationspflicht der für die Entscheidung maßgeblichen Auswahlerwägungen in

  • VG Göttingen, 13.04.2022 - 3 B 238/21

    Amtsangemessene Beschäftigung; Auswahlentscheidung; Beurteilung; DTAG;

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2010 - /08

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtbeförderung bei Nichtvornahme der Besetzung des

  • VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.3799

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsspielraum; irrtümliche anfängliche

  • VG Düsseldorf, 26.11.2010 - 13 L 1173/10

    Besetzung eines Dienstpostens der Dienststellenleitung beim Finanzamt für

  • VG Magdeburg, 10.03.2015 - 5 A 209/14

    Dienstliche Beurteilung eines Polizeibeamten: Abänderung einer Anlassbeurteilung

  • VG München, 10.12.2013 - M 21 E 13.4721

    Bundesbeamtenrecht; Beförderungsdienstposten; Konkurrentenstreit;

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