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   OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03   

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OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03 (https://dejure.org/2003,10102)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2003 - 12 LA 19/03 (https://dejure.org/2003,10102)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2003 - 12 LA 19/03 (https://dejure.org/2003,10102)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die die eben bezeichneten Gerichte in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz (Senat, st. Rspr. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328); denn hierin ist der für eine Divergenz i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO erforderliche prinzipielle Auffassungsunterschied nicht zu sehen.

    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruches geeignet gewesen wäre (Senat, st. Rspr. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03
    Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2002 (- 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff) und vom.

    Entsprechend den durch das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 20. Juni 2002 ( - 1 BvR 2062/96 - , NJW 2002, 2378 ff.) aufgestellten Maßstäben könne ein einmalig festgestellter Haschischbesitz zwar als Indiz für einen beabsichtigten Eigenkonsum gewertet werden, stelle für sich allein jedoch keinen Anhaltspunkt für fahreignungsrelevante körperlich-geistige Leistungsdefizite dar.

  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03
    08.07.2002 (- 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381) kommt Bedeutung auch für die Auslegung des § 14 FeV zu.

    Ergänzende Anhaltspunkte, die im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (neben der bereits genannten Entscheidung: Beschl. v. 8.7.2002 - 1 BvR 2428/95 - , NJW 2002, 2381) eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, lägen nicht vor.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03
    Es reicht aus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 (1459) = NdsVBl.

    2000, 244 (245) = NVwZ 2000, 1163).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl. 1999, 87; Meyer-Ladewig in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, aaO, RdNr. 26d zu § 124 m.w.Nachw.; Bader; NJW 1998, 409) trifft nicht zu, sie vernachlässigt die Zweistufigkeit des Verfahrens, ist auch aus Gründen der System- und Funktionsgerechtigkeit - Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfahrensbeschleunigung - nicht geboten und verweigert in einer Vielzahl von Verfahren den Zugang zu den Berufungsverfahren, obwohl das Rechtsmittel Erfolg haben wird.
  • OVG Thüringen, 28.08.2002 - 2 EO 421/02

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Feststellung der Fahreignung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03
    Zwar dürfte den von der Klägerin herangezogenen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, obwohl diese noch zu der vor In-Kraft-Treten der Fahrerlaubnisverordnung bestehenden Rechtslage ergangen sind, Bedeutung auch für die Auslegung des § 13 FeV zukommen (in diesem Sinne: OVG Thüringen, Beschl. v. 28.8.2002 - 2 EO 421/02 - , DAR 2003, 91 ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 14 FeV, Rn. 2).
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03
    Für die Darlegung reicht es aus, dass die aufgeworfene Grundsatzfrage rechtlich derart aufbereitet wird, wie dies nach Maßgabe der Begründung in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist; Rechtsfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben, brauchen im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 - 2 BvR 719/93 -, NVwZ-Beil. 1994, 65 ).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03
    Diese Voraussetzungen sind dann nicht gegeben, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v. 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG, S. 2) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgericht oder des erkennenden Senats - geklärt ist.
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl. 1999, 87; Meyer-Ladewig in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, aaO, RdNr. 26d zu § 124 m.w.Nachw.; Bader; NJW 1998, 409) trifft nicht zu, sie vernachlässigt die Zweistufigkeit des Verfahrens, ist auch aus Gründen der System- und Funktionsgerechtigkeit - Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfahrensbeschleunigung - nicht geboten und verweigert in einer Vielzahl von Verfahren den Zugang zu den Berufungsverfahren, obwohl das Rechtsmittel Erfolg haben wird.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl. 1999, 87; Meyer-Ladewig in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, aaO, RdNr. 26d zu § 124 m.w.Nachw.; Bader; NJW 1998, 409) trifft nicht zu, sie vernachlässigt die Zweistufigkeit des Verfahrens, ist auch aus Gründen der System- und Funktionsgerechtigkeit - Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfahrensbeschleunigung - nicht geboten und verweigert in einer Vielzahl von Verfahren den Zugang zu den Berufungsverfahren, obwohl das Rechtsmittel Erfolg haben wird.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines

  • VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13

    Anderweitige Verwendung; Bundesbeamter; Bundesbehörde; Dienstunfähigkeit;

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zunächst dann zu, wenn sie in rechtlicher Hinsicht eine Grundsatzfrage (Nds. OVG, Beschluss vom 22.01.2008, - 5 LA 19/07 -, juris) aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist sowie im Interesse der Rechtseinheit geklärt werden muss (Nds. OVG, Beschluss vom 24.03.2003, - 12 LA 19/03 -, juris, Rn. 12; Kopp / Schenke, VwGO, § 124 Rn. 10).
  • VG Göttingen, 22.11.2018 - 2 A 129/16

    First; Firsthöhe; Konzept; Traufe; Traufhöhe; Zitiergebot; Örtliche Bauvorschrift

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dann zu, wenn sie in rechtlicher Hinsicht eine Grundsatzfrage (Nds. OVG, Beschluss vom 22.01.2008, - 5 LA 19/07 -, juris) aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist sowie im Interesse der Rechtseinheit geklärt werden muss (Nds. OVG, Beschluss vom 24.03.2003, - 12 LA 19/03 -, juris, Rn. 12; Kopp / Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 124 Rn. 10).
  • VG Göttingen, 28.10.2021 - 2 A 312/18

    Bundesverfassungsgericht; BVerfG; Erledigung der Hauptsache; Erledigung;

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dann zu, wenn sie in rechtlicher Hinsicht eine Grundsatzfrage (Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2008 - 5 LA 19/07 -, juris) aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist sowie im Interesse der Rechtseinheit geklärt werden muss (Nds. OVG, Beschl. v. 24.3.2003, - 12 LA 19/03 -, juris, Rn. 12).
  • VG Göttingen, 22.06.2022 - 2 A 251/19

    Bauvorschrift, örtliche; Bestimmtheit; Dacheindeckung; Dachfarbe; Konzept;

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dann zu, wenn sie in rechtlicher Hinsicht eine Grundsatzfrage (Nds. OVG, Beschluss vom 22.01.2008, - 5 LA 19/07 -, juris) aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist sowie im Interesse der Rechtseinheit geklärt werden muss (Nds. OVG, Beschluss vom 24.03.2003, - 12 LA 19/03 -, juris, Rn. 12; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 124 Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2003 - 12 ME 322/03

    Besitz; Betäubungsmittel; Konsum

    In diesen zu § 15b StVZO a.F. ergangenen, aber auch für die Auslegung des § 14 FeV bedeutsamen (vgl. hierzu: Beschl. des erkennenden Senats v. 24.3.2003 - 12 LA 19/03 - , S. 5 BA) Beschlüssen hat es das Bundesverfassungsgericht als unverhältnismäßig angesehen, bereits die Feststellung des unerlaubten Besitzes einer kleinen Menge Cannabis für sich allein zum Anlass zu nehmen, dem Fahrerlaubnisinhaber ein fachärztliches Gutachten auf der Grundlage eines Drogenscreenings abzuverlangen (so auch bereits: BVerwG, Urt. v. 5.7.2001 - BVerwG 3 C 13.01 - , NJW 2002, 78).
  • VG Lüneburg, 09.09.2003 - 1 B 34/03

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylfolgeantrag; Aussetzung; Buddhismus;

    Demgemäß kommt es hier auf ernstliche Zweifel an, die dann anzunehmen sind, wenn "Unklarheiten, Unsicherheiten und vor allem Unentschiedenheit bei der Einschätzung der Sach- und Rechtslage" bestehen (Schoch u.a., aaO., Rdn. 194) bzw. ein Erfolg im Hauptsacheverfahren gleichermaßen unwahrscheinlich wie wahrscheinlich ist (Kopp, aaO, Rdn. 116; Nds.OVG Beschl. v. 24.3.2003 - 12 LA 19/03 -).
  • VG Lüneburg, 02.10.2008 - 1 B 12/08

    Vollziehbarkeit; Wirkung, aufschiebende; Suspensiveffekt; Zweifel, ernstliche;

    Ernstliche Zweifel sind dann anzunehmen, wenn Unklarheiten, Unsicherheiten und vor allem Unentschiedenheit bei der Einschätzung der Sach- und Rechtslage bestehen bzw. dann, wenn ein Erfolg im Hauptsacheverfahren gleichermaßen unwahrscheinlich wie wahrscheinlich ist (Kopp, aaO, Rdn. 116; Nds.OVG Beschl. v. 24.3.2003 - 12 LA 19/03 -).
  • VG Lüneburg, 08.07.2003 - 1 B 30/03

    Erlass; Hochschule; Langzeitstudent; Langzeitstudierender; Studiengebühr;

    Demgemäß kommt es auf ernstliche Zweifel an, die dann anzunehmen sind, wenn Unklarheiten, Unsicherheiten und vor allem Unentschiedenheiten bei der Einschätzung der Sach- und Rechtslage bestehen bzw. ein Erfolg im Hauptsacheverfahren gleichermaßen unwahrscheinlich wie wahrscheinlich ist (Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 12. Aufl. 2000, § 80 Rdnr. 116; Nds. OVG, Beschl. v. 24.3.2003 - 12 LA 19/03 -).
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