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   OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95   

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https://dejure.org/1997,4413
OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95 (https://dejure.org/1997,4413)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.1997 - 6 L 5476/95 (https://dejure.org/1997,4413)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 1997 - 6 L 5476/95 (https://dejure.org/1997,4413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 74 BauO ND; § 75 BauO ND
    Nachbarrecht; Abwehranspruch; Heranrückende Bebauung; Bauvorbescheid; Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarrecht; Abwehranspruch; Heranrückende Bebauung; Bauvorbescheid; Rechtsschutzbedürfnis

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95
    Außerdem darf diese Entwicklung der Sachlage deshalb nicht zum Nachteil der Beigeladenen zu 1) berücksichtigt werden, weil sie erst während des vom Kläger angestrengten Rechtsbehelfsverfahrens eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1969 - IX C 18.67 -, DÖV 1970, 135, 137, sowie v. 14.4.1978 - 4 C 96 und 97.76 -, DVBl. 1978, 614, 615 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95
    Richtig ist zwar, daß ein Vorhaben sich nicht im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfügt, wenn es (zwar den Rahmen der näheren Umgebung nicht überschreitet, es jedoch) an der gebotenen Rücksichtnahme auf die sonstige, vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe stehende Bebauung fehlen läßt (vgl. BVerwG. Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369, 385 f.).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95
    Diese Annahme fußte - ihrerseits - auf der früheren Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urt. v. 9. Dezember 1983 - 4 C 44.80 -, BVerwGE 68, 241, 244 ff., sowie v. 17. März 1989 - 4 C 14.85 -, DVBl. 1989, 673, 674 f.).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95
    Dies sicherzustellen ist Aufgabe der Grenzabstandsvorschriften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, NVwZ 1985, 653).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95
    Außerdem darf diese Entwicklung der Sachlage deshalb nicht zum Nachteil der Beigeladenen zu 1) berücksichtigt werden, weil sie erst während des vom Kläger angestrengten Rechtsbehelfsverfahrens eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1969 - IX C 18.67 -, DÖV 1970, 135, 137, sowie v. 14.4.1978 - 4 C 96 und 97.76 -, DVBl. 1978, 614, 615 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95
    Das führt dazu, daß die beseitigte Bausubstanz bei der rechtlichen Würdigung mit zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986 - 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34, 38 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 131/89

    Zulässigkeit; Bau; Spielhalle; Wohngebiet; Parkplätze; Ruhestörung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95
    Abwehrrechte erkennt das Nds. OVG namentlich dann an, wenn das angegriffene Vorhaben in einem Bereich verwirklicht werden soll, der deshalb als "grüne Lunge" zu bezeichnen ist, weil er ein von der Straße abgesetztes Wohnen gewährleistet und von Bebauung sowie sonstiger Störung bislang freigehalten worden ist (vgl. z.B. Urt. v. 16.6.1982 - 1 A 143/80 -, BRS 39 Nr. 59; Senatsurt. v. 23.9.1991 - 6 L 131/89 -, BRS 52 Nr. 115).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95
    Diese Annahme fußte - ihrerseits - auf der früheren Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urt. v. 9. Dezember 1983 - 4 C 44.80 -, BVerwGE 68, 241, 244 ff., sowie v. 17. März 1989 - 4 C 14.85 -, DVBl. 1989, 673, 674 f.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.06.1982 - 1 A 143/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95
    Abwehrrechte erkennt das Nds. OVG namentlich dann an, wenn das angegriffene Vorhaben in einem Bereich verwirklicht werden soll, der deshalb als "grüne Lunge" zu bezeichnen ist, weil er ein von der Straße abgesetztes Wohnen gewährleistet und von Bebauung sowie sonstiger Störung bislang freigehalten worden ist (vgl. z.B. Urt. v. 16.6.1982 - 1 A 143/80 -, BRS 39 Nr. 59; Senatsurt. v. 23.9.1991 - 6 L 131/89 -, BRS 52 Nr. 115).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 1 L 116/89

    Kabelkaltzerlegungsanlage; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95
    Das läßt entgegen der früheren Rechtsprechung des Nds. OVG (vgl. z.B. Urt. v. 24. März 1993 - 1 L 116/89) das Rechtsschutzbedürfnis für diese Klage nicht entfallen.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 23.94

    Rechtsschutzinteresse für eine Nachbarklage; Verhältnis Bauvorbescheid -

  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

  • VG Berlin, 09.06.2016 - 19 K 284.12

    Nachbarschutzklage: Baugenehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit

    Aus dieser Rechtsprechung ist zum Teil gefolgert worden, der Vorbescheid erledige sich mit Erteilung der Baugenehmigung (vgl. - allerdings unter Kritik des Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts - Schenke, Rechtsprobleme gestufter Verwaltungsverfahren an Beispiel von Bauvorbescheid und Baugenehmigung, DÖV 1990, 489 ), jedenfalls aber entfalle das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen den Vorbescheid; der Nachbar sei gehalten, seine Rechte im Verfahren gegen die Baugenehmigung zu wahren, eine Entscheidung über die Verletzung seiner Rechte durch den Bauvorbescheid sei ihm nach Erlass der Baugenehmigung nicht (mehr) von Nutzen (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. März 1994 - VGH 5 S 99/94 -, NVwZ 1995, 716, sowie Urteile vom 9. Dezember 1993 - VGH 5 S 2340/93, juris Rn. 18, und vom 8. Mai 1990 - VGH 5 S 2571/89 -, juris Rn. 27; ferner etwa auch die frühere Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, referiert im Urteil vom 24. April 1997 - OVG 6 L 5476/95 -, juris Rn. 3).

    Im Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 23/94 - (NVwZ 1995, 894) hat das Bundesverwaltungsgericht seine frühere Rechtsprechung unterdessen "modifiziert (aufgegeben)" (so Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24. April 1997, a.a.O.).

    Danach entscheidet allein das Landesrecht, ob die Regelungswirkungen des Bauvorbescheides mit Erteilung einer Baugenehmigung entfallen (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24. April 1997, a.a.O., Rn. 4).

    Vielmehr bestehen dessen Rechtswirkungen fort und werden die Regelungen des Bauvorbescheides in die Baugenehmigung lediglich nach Art des "Baukastenprinzips" inkorporiert (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24. April 1997, a.a.O. m.w.Nachw.).

    Die gegenteilige Annahme kommt nur in Betracht, wenn die Bauaufsichtsbehörde mit Erteilung der Baugenehmigung den Bauvorbescheid ausdrücklich für erledigt erklärt und so seine Wirkungen aufhebt (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24. April 1997, a.a.O.; vgl. zum Ganzen im Übrigen auch schon den Beschluss der Kammer vom 30. April 2010 - VG 19 L 24.10 -, S. 11 f. d. amtl. Abdr.; nachträglich für wirkungslos erklärt).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 3 L 281/03

    Klage einer Nachbargemeinde gegen geplanten Verbrauchermarkt

    Dies ist nicht geschehen (in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, U. v. 24.04.1997 - 6 L 5476/95 -, OVGE 47, 338 - zit. nach juris -).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

    Vielmehr bestehen die Rechtswirkungen des Bauvorbescheides fort, seine Regelungen werden nach Art des Baukastenprinzips in die Baugenehmigung übernommen (6. Senat des erkennenden Gerichts, Urteil vom 24.4.1997 - 6 L 5476/95 -, OVGE 47, 338; Schmaltz, a.a.O., § 74, Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04

    Antrag eines Nachbarn auf Aussetzung der Vollziehung ; Vorläufiger Rechtsschutz

    Wenn die Antragstellerin demgegenüber ausführt, der Bauaufsichtsbehörde stehe es frei, trotz Widerspruchs gegen den Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens erneut und vollständig zu überprüfen und dann dem Vorhaben die Vorteile des § 212a BauGB zukommen zu lassen, so verkennt dies grundsätzlich den Zusammenhang der §§ 74 und 75 NBauO (vgl. zum Folgenden: Grosse-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 7. Aufl., § 74 RdNrn. 7, 11, 12 und - vor allem - 21; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.4.1997 - 6 L 5476/95 -, OVGE 47, 338 = NdsVBl. 1998, 142 = NdsRpfl. 1998, 156).
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2002 - 1 LB 140/02

    Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnheims für altersverwirrte Menschen in einem

    Die Erteilung der Baugenehmigung für das umstrittene Vorhaben führt nicht zum Fortfall des Rechtsschutzinteresses der Nachbarklage gegen den Bauvorbescheid (vgl. Urt. d. 6. Sen. v. 24.4.1997 - 6 L 5476/95 -, NdsVBl. 1998, 142).
  • VG Frankfurt/Main, 15.09.2010 - 8 K 3407/09

    Beiladung der Widerspruchsführer gegen einen Bauvorbescheid im Verfahren auf

    Deshalb muss der Inhalt des noch nicht bestandskräftigen Bauvorbescheides in der Baugenehmigung erneut geregelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1983 - 4 C 44.83 -, BVerwGE 68, 241 = NJW 1984, 1474 = BRS 40 Nr. 46; Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 14.85 -, NVwZ 1989, 863 = BRS 49 Nr. 168; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.03.1992 - 2 CS 92.627 -, BayVBl. 1993, 85; Beschluss vom 01.04.1999 - 2 CS 98.2646 -, NVwZ 1999, 1363 = BRS 62 Nr. 192; Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.10.1997 - 1 S 639/96 -, LKV 1998, 202 = BRS 59 Nr. 196; Niedersächsisches OVG, 24.04.1997 - 6 L 5476/95 -, NdsVBl.
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