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   OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05   

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OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05 (https://dejure.org/2007,13889)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.05.2007 - 2 LB 409/05 (https://dejure.org/2007,13889)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 2 LB 409/05 (https://dejure.org/2007,13889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Anrechnung des Studiums an einer Verwaltungsfachhochschule auf das Studienguthaben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit des Abstellens auf fachtheoretische und fachpraktische Studienzeiten bei der Berechnung der Studienzeit; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Erhebung von ...

  • Judicialis

    NBG § 25; ; NHG § 11; ; NHG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBG § 25; NHG § 11; NHG § 13
    Zur Anrechnung des Studiums an einer Verwaltungsfachhochschule auf das Studienguthaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Abstellens auf fachtheoretische und fachpraktische Studienzeiten bei der Berechnung der Studienzeit; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Erhebung von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05
    (1) Gebühren sind öffentlichrechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder durch eine sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und die dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken; ihre besondere Zweckbestimmung, Einnahmen zu erzielen, um speziell die Kosten der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung ganz oder teilweise zu decken, unterscheidet die Gebühr regelmäßig von der Steuer (BVerfG, Beschluss vom 06. Februar 1979, - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217-234).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05
    Inzwischen ist obergerichtlich und höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung der Studiengebühren weder gegen die Ausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, noch die Anwendung der Regelung auch auf solche Studierende, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten des NHG begonnen haben, gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2006, - 1 BvR 1750/01 - [zur Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühr für Langzeitstudierende in Baden-Württemberg], VR 2006, 287-288; BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2005, - BVerwG 6 B 22.05 -, Juris und vorgehend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Dezember 2004, - 8 A 3358/04 u.a. - [zur Studiengebühr für Langzeitstudenten -], DVBl 2005, 518-523; Senat, Beschluss vom 13. Januar 2004, - 2 ME 364/03 - , NdsRpfl 2004, 108-109).
  • BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 232.98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05
    Zu der Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (s. etwa BVerwG, Urteil vom 31. März 2004, - BVerwG 8 C 5.03 -, BVerwGE 120, 246 ; Beschluss vom 20. Januar 1999, - BVerwG 8 B 232.98 -, Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 10; stRspr), wobei dies bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 1994, - BVerwG 11 B 152.94 -, Juris, und Beschluss vom 04. Juli 2006, - BVerwG 5 B 90.05 -, Juris), mithin hier der 8. September 2003 als der Zeitpunkt des Ergehens des Widerspruchsbescheides.
  • BVerwG, 05.10.2006 - 6 B 33.06

    Einschränkungen des im Art. 4 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05
    Auch ein Verstoß der hier maßgeblichen Normen gegen unmittelbar geltende völkerrechtliche Vorschriften - gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (BGBl. II 1973, 1569) - ist nicht erkennbar (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2006, - BVerwG 6 B 33.06 -, Juris).
  • EuGH, 21.01.1992 - C-310/90

    Nationale Raad van de Orde der Architecten / Egle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05
    Ähnlich hierzu ist z.B. seit Jahren die Architektenausbildung in Deutschland zum Teil derart strukturiert, dass Bestandteil des vierjährigen Fachhochschulstudiums zwei Praxissemester sind; für die hierdurch erlangten Fachhochschulabschlüsse hat der EuGH entscheiden, dass eine Ausbildung, die vier Jahre dauert und die von der Fachhochschule organisierte und begleitete Praxissemester umfasst, als vierjähriges Studium auf Vollzeitbasis anzusehen ist (EuGH, Urteil vom 21. Januar 1992, - Rs. C-310/90 [Nationale Raad van der Orde van Architecten / Ulrich Egle], NVwZ 1992, 357).
  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1750/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05
    Inzwischen ist obergerichtlich und höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung der Studiengebühren weder gegen die Ausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, noch die Anwendung der Regelung auch auf solche Studierende, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten des NHG begonnen haben, gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2006, - 1 BvR 1750/01 - [zur Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühr für Langzeitstudierende in Baden-Württemberg], VR 2006, 287-288; BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2005, - BVerwG 6 B 22.05 -, Juris und vorgehend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Dezember 2004, - 8 A 3358/04 u.a. - [zur Studiengebühr für Langzeitstudenten -], DVBl 2005, 518-523; Senat, Beschluss vom 13. Januar 2004, - 2 ME 364/03 - , NdsRpfl 2004, 108-109).
  • BVerwG, 12.07.2005 - 6 B 22.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05
    Inzwischen ist obergerichtlich und höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung der Studiengebühren weder gegen die Ausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, noch die Anwendung der Regelung auch auf solche Studierende, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten des NHG begonnen haben, gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2006, - 1 BvR 1750/01 - [zur Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühr für Langzeitstudierende in Baden-Württemberg], VR 2006, 287-288; BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2005, - BVerwG 6 B 22.05 -, Juris und vorgehend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Dezember 2004, - 8 A 3358/04 u.a. - [zur Studiengebühr für Langzeitstudenten -], DVBl 2005, 518-523; Senat, Beschluss vom 13. Januar 2004, - 2 ME 364/03 - , NdsRpfl 2004, 108-109).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2004 - 8 A 3358/04

    Mündliche Verhandlung zu Studiengebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05
    Inzwischen ist obergerichtlich und höchstrichterlich geklärt, dass die Erhebung der Studiengebühren weder gegen die Ausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, noch die Anwendung der Regelung auch auf solche Studierende, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten des NHG begonnen haben, gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2006, - 1 BvR 1750/01 - [zur Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühr für Langzeitstudierende in Baden-Württemberg], VR 2006, 287-288; BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2005, - BVerwG 6 B 22.05 -, Juris und vorgehend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Dezember 2004, - 8 A 3358/04 u.a. - [zur Studiengebühr für Langzeitstudenten -], DVBl 2005, 518-523; Senat, Beschluss vom 13. Januar 2004, - 2 ME 364/03 - , NdsRpfl 2004, 108-109).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht demgegenüber nicht (BVerwG, Urteil vom 21. August 2003-, - BVerwG 3 C 49.02 -, BVerwGE 118, 379-385).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 409/05
    Zu der Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (s. etwa BVerwG, Urteil vom 31. März 2004, - BVerwG 8 C 5.03 -, BVerwGE 120, 246 ; Beschluss vom 20. Januar 1999, - BVerwG 8 B 232.98 -, Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 10; stRspr), wobei dies bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 1994, - BVerwG 11 B 152.94 -, Juris, und Beschluss vom 04. Juli 2006, - BVerwG 5 B 90.05 -, Juris), mithin hier der 8. September 2003 als der Zeitpunkt des Ergehens des Widerspruchsbescheides.
  • BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer

  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2009 - 2 A 10084/09

    Diplomabschluss an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben ist ein erster

    Dass das dortige Studium in § 24 Abs. 2 LBG auch als "Vorbereitungsdienst" bezeichnet wird, steht nach alledem seiner rechtlichen Qualifizierung nicht entgegen (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.05.2007 - 2 LB 409/05 -, juris Rn. 29).
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