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   OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13   

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OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13 (https://dejure.org/2013,17773)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.07.2013 - 12 ME 37/13 (https://dejure.org/2013,17773)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 12 ME 37/13 (https://dejure.org/2013,17773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 BauGB; § 35 BauGB; § 3e UVPG
    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 33; BauGB § 35; UVPG § 3e
    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13
    Mithin obliegt es nach § 3c Satz 1 und 2 UVPG der "Einschätzung der zuständigen Behörde", eine Entscheidung darüber zu treffen, ob es einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Sen. v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, unter Hinweis auf: BVerwG, Urt. v. 7.12.2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208; OVG NRW, Urt. v. 19.6.2007 - 8 A 2677/06 -, ZNER 2007, 237).

    Ein Anspruch auf Neubescheidung setzt in der gegebenen Konstellation voraus, dass die Gründe, mit denen der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung abgelehnt worden sind, nicht tragen und die Genehmigung nicht aus anderen erkennbar durchgreifenden Gründen zu versagen ist (Urt. d. Sen. v. 15.5.2009 - 12 LC 55/07 -, a. a. O.; v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 55/07

    Möglichkeit eines Bescheidungsurteils bei Ablehnung einer Genehmigung durch eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13
    In dieser Fallgestaltung entfällt die Verpflichtung des Gerichts zur Herbeiführung der Spruchreife, weil ansonsten im Verwaltungsverfahren noch nicht behandelte komplexe technische Fragen erstmals im gerichtlichen Verfahren erschöpfend geprüft werden müssten (sog. "steckengebliebenes Genehmigungsverfahren", dazu etwa Urt. d. Sen. v. 15.5.2009 - 12 LC 55/07 -, UPR 2009, 395).

    Ein Anspruch auf Neubescheidung setzt in der gegebenen Konstellation voraus, dass die Gründe, mit denen der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung abgelehnt worden sind, nicht tragen und die Genehmigung nicht aus anderen erkennbar durchgreifenden Gründen zu versagen ist (Urt. d. Sen. v. 15.5.2009 - 12 LC 55/07 -, a. a. O.; v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13
    Mithin obliegt es nach § 3c Satz 1 und 2 UVPG der "Einschätzung der zuständigen Behörde", eine Entscheidung darüber zu treffen, ob es einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Sen. v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, unter Hinweis auf: BVerwG, Urt. v. 7.12.2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208; OVG NRW, Urt. v. 19.6.2007 - 8 A 2677/06 -, ZNER 2007, 237).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13
    Die Antragstellerin rügt ebenfalls ohne Erfolg, dass die 29. Änderung des Flächennutzungsplans unwirksam sei, weil die Beigeladene sich nicht im Sinne der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, DVBl 2013, 507; vgl. auch Beschl. d. Sen. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, juris) im Planungsprozess den Unterschied zwischen harten und weichen Tabuzonen bewusst gemacht und ihn dokumentiert habe.
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Umwelt-RBG) mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13
    Zum einen kann - wie beschrieben - ein Beschwerdeführer im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr mit einem Vortrag gehört werden, der bereits in erster Instanz zum Gegenstand der Prüfung hätte gemacht werden können, aber - wie hier - "aufgespart" worden ist (vgl. auch Beschl. d. Sen. v. 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, NordÖR 2010, 255).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12

    Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13
    Die Antragstellerin rügt ebenfalls ohne Erfolg, dass die 29. Änderung des Flächennutzungsplans unwirksam sei, weil die Beigeladene sich nicht im Sinne der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11, 2.11 -, DVBl 2013, 507; vgl. auch Beschl. d. Sen. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, juris) im Planungsprozess den Unterschied zwischen harten und weichen Tabuzonen bewusst gemacht und ihn dokumentiert habe.
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 12 KN 80/12

    Antragsbefugnis eines Unternehmens der Windenergie bzgl. Erwerbs von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13
    Davon abgesehen ist dieser Mangel im Abwägungsvorgang (vgl. Urt. d. Sen. v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, juris) jedenfalls unbeachtlich, weil er - nach Lage der Akten - nicht im Sinne von § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in der maßgeblichen Fassung vom 27. August 1997 (vgl. § 233 Abs. 2 Satz 3 BauGB) innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 8 A 2677/06

    Entfall der Verpflichtung des Gerichts zur Herbeiführung der Spruchreife bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13
    Mithin obliegt es nach § 3c Satz 1 und 2 UVPG der "Einschätzung der zuständigen Behörde", eine Entscheidung darüber zu treffen, ob es einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Sen. v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, unter Hinweis auf: BVerwG, Urt. v. 7.12.2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208; OVG NRW, Urt. v. 19.6.2007 - 8 A 2677/06 -, ZNER 2007, 237).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10

    Beschränkung der Windenergieanlagen in Konz unwirksam

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13
    Die Kammer teile - aus den im Einzelnen aufgeführten Gründen - nicht die von der Antragstellerin geltend gemachte Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urt. v. 21.1.2011 - 8 C 10850/10 -, DVBl. 2011, 504), nach der eine Beschränkung der Anlagenzahl in einem Flächennutzungsplan nicht möglich sein solle.
  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13
    Ob ein solcher Anspruch auf Neubescheidung überhaupt Gegenstand einer einstweiliger Anordnung sein kann, ist umstritten (ablehnend: BVerwG, Beschl. v. 16.8.1978 - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110; Bay. VGH, Beschl. v. 3.6.2002 - 7 CE 02.637 -, NVwZ-RR 2002, 839; bejahend: Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Aug. 2012, Rn. 158 ff., Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 214, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 2 S 16.11

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Erteilung einer Baugenehmigung; unzumutbare

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 12 ME 311/11

    Verweigerung der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CE 02.637
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1990 - 1 A 77/88
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 1. Aufl. 2009, Rn. 466; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 12 ME 37/13 -, NuR 2013, 894, juris Rn. 14; siehe auch BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83, juris Rn. 32.
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 5 ME 50/21

    Becherde gegen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens einer Professur wegen

    In den zitierten Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist zwar die Frage angesprochen worden ist, ob das Beschwerdegericht an der Berücksichtigung von Beschwerdevortrag gehindert sei, wenn dieser Vortrag neues Vorbringen beinhaltete, welches nicht Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung gewesen sei und welches über eine Auseinandersetzung mit der Begründung des Verwaltungsgerichts hinausgehe (so Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 20.7.2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 12 ME 37/13 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 14.1.2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 14.9.2016 - 7 ME 76/16 -, juris Rn. 3).

    Diese Frage war jedoch in jenen Entscheidungen teilweise nicht entscheidungserheblich (so Nds. OVG, Beschluss vom 20.7.2012, a. a. O., Rn. 10; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn. 17ff.; Beschluss vom 14.9.2016, a. a. O., Rn. 4ff.).

    Außerdem ist den zitierten Entscheidungen die Differenzierung zu entnehmen, dass eine Berücksichtigung neuen Vortrags im Beschwerdeverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei; Bedenken ergäben sich aber in Konstellationen, in denen dem Beschwerdeführer ein "unbotmäßiges Aufsparen von Gründen" entgegengehalten werden könne oder neue, erst nach Abschluss der erstinstanzlichen Entscheidung entstandene Tatsachen vorgetragen würden, die es rechtfertigen könnten, ein Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO anzustrengen (so Nds. OVG, Beschluss vom 10.3.2010, a. a. O., Rn. 27; Beschluss vom 20.7.2012, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 14.1.2015, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 14.9.2016, a. a. O., Rn. 3; in diesem Sinne auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2007, a. a. O., Rn. 5).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Unabhängig davon, inwieweit für die Frage, ob eine Existenzgefährdung tatsächlich zu erwarten ist, auch die wirtschaftlichen Verflechtungen einer Gesellschaft etwa in einem Konzernverbund zu berücksichtigen sind (vgl. dazu NdsOVG, Beschl. v. 24.07.2013 - 12 ME 37/13 -, juris, RdNr. 19), fällt auch in diesem Zusammenhang zu Lasten der Antragstellerin ins Gewicht, dass ihr seit Bestehen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 22.09.2004 bekannt war, dass das Freilager wegen der Gefahr, dass von ihm schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, nur für einen Übergangszeitraum bestehen bleiben konnte durch eine Lagerhalle zu ersetzen war.
  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

    b) Gemäß § 3a Satz 4 UVPG unterliegt die aufgrund der Vorprüfung getroffene behördliche Feststellung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben soll, einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (so bereits die Rechtsprechung vor der in § 3a Satz 4 UVPG eingeführten "Klarstellung" [BT-Drs. 16/2494, S. 21]; Nds. OVG, Beschluss vom 24.07.2013 - 12 ME 37/13 -, juris, Rn. 14; Urteil vom 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, Rn. 49 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208-230, juris, Rn. 48).
  • VGH Hessen, 18.09.2020 - 9 B 1175/20

    Anordnung der Stilllegung und Beseitigung eines Altreifenlagers nach § 20 Abs. 2

    Es ist vielmehr zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin über verschiedene Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaften wirtschaftlich mit der C-Gruppe verflochten ist, die als Muttergesellschaft dazu in der Lage sein dürfte, der Antragstellerin die erforderlichen Mittel zukommen zu lassen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 12 ME 37/13 -, juris Rn. 19).
  • VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16

    Zum Verhalten von Limikolen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen

    Die Klägerin konnte ihr Klagebegehren wegen der fehlenden Spruchreife, die auf den naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum des Beklagten zurückzuführen ist, beschränken, § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17.06.2003 - 4 B 14/03 -, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2013 - 12 ME 37/13 -, juris Rn. 14 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.06.2014 - 22 B 13.1358 -, juris Rn. 42, 44; Schmidt in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 113 Rn. 41, 47, 50.; Decker in: BeckOK VwGO, 46. Edition, Stand: 01.07.2018, § 113 VwGO Rn. 73).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2013 - 12 ME 114/13

    Aufforderung zur Vorlage eines Keimgutachtens als behördliche Verfahrenshandlung

    Eine entsprechende Regelungsanordnung, die einen möglichen Anspruch auf Neubescheidung des (aus Sicht des Antragstellers) rechtswidrig abgelehnten Antrags in der Hauptsache endgültig vorwegnehmen würde, kommt aber nur in Betracht, wenn der Antragsteller anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, würde er auf den Abschluss eines Klageverfahrens verwiesen werden (Beschl. d. Sen. v. 24.7.2013 - 12 ME 37/13 -, juris Rn. 17; ob ein Anspruch auf (Neu-)Bescheidung überhaupt Gegenstand einer einstweiligen Anordnung sein kann, ist schon umstritten, vgl. dazu Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, a. a. O., § 123 Rn. 158 ff., Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a. a. O., Rn. 209 ff., jeweils m. w. N.).
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