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   OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03   

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OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03 (https://dejure.org/2003,9670)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.11.2003 - 13 LB 179/03 (https://dejure.org/2003,9670)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. November 2003 - 13 LB 179/03 (https://dejure.org/2003,9670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 Abs 1 AuslG; Art 20 Abs 1 Nr 2 SSR
    Abmeldung von Amts wegen; Armenier; Aserbaidschan; kein Abschiebeverbot; Meldepflicht; neugeregelte Staatsangehörigkeit; Nichterwerb; Staatsangehörigkeit; Verlust

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1
    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht, Sowjetunion, Auslandsaufenthalt, Verlust, Verfolgungsbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03
    Es bestehe daher kein Zweifel, dass es jedenfalls an der "Verfolgungsdichte" (BVerwGE 85, 139/142) fehle, die erst die Annahme einer Gruppenverfolgung rechtfertigen würde.

    Danach komme es nicht mehr darauf an, ob demgegenüber immerhin das Gebiet von Berg-Karabach als sogenannte "inländische Fluchtalternative" anzusehen wäre (vgl. dazu BVerwGE 67, 314; 85, 139; 101, 134; 105, 204; 108, 84), wie der Senat schon früher angenommen habe und wo die Kläger auch heute ganz gewiss sicher wären.

    Entgegen der Ansicht der Kläger würde für sie im Übrigen nicht der eingeschränkte Wahrscheinlichkeitsmaßstab (BVerfGE 54, 341/360 ff.) gelten, da eine etwaige Vorverfolgung des Klägers zu 1) jedenfalls nicht kausal für die Asylantragstellung war (BVerfGE 74, 51; BVerwGE 77, 258; 85, 139; 87, 52; das war offenbar lediglich der Wunsch, in Deutschland zu bleiben, und nicht nach Armenien zurückzukehren).

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03
    Denn das Asylbegehren der Kläger ist infolge des Fehlens der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit nunmehr gegenstandslos geworden (BVerwG, Urt. vom 15.5.85, 9 C 30.85, DVBl. 1986, 510; Urt. vom 24.10.95, 9 C 3.95, DVBl. 1996, 205).

    Dieser gesetzlich geregelte Nichterwerb ist auch keineswegs auf Armenier beschränkt (mag er auch vor allem diese betreffen) und danach nicht politisch motiviert (vgl. BVerwG, Urt. vom 12.2.85, 9 C 45.84, DVBl. 1985, 579; Urt. vom 24.10.95, 9 C 3.95, aaO; Urt. vom 24.10.95, 9 C 75.95, NVwZ-RR 1996, 471; Beschl. vom 7.12.99, 9 B 474.99, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 224).

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03
    Danach komme es nicht mehr darauf an, ob demgegenüber immerhin das Gebiet von Berg-Karabach als sogenannte "inländische Fluchtalternative" anzusehen wäre (vgl. dazu BVerwGE 67, 314; 85, 139; 101, 134; 105, 204; 108, 84), wie der Senat schon früher angenommen habe und wo die Kläger auch heute ganz gewiss sicher wären.
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03
    Entgegen der Ansicht der Kläger würde für sie im Übrigen nicht der eingeschränkte Wahrscheinlichkeitsmaßstab (BVerfGE 54, 341/360 ff.) gelten, da eine etwaige Vorverfolgung des Klägers zu 1) jedenfalls nicht kausal für die Asylantragstellung war (BVerfGE 74, 51; BVerwGE 77, 258; 85, 139; 87, 52; das war offenbar lediglich der Wunsch, in Deutschland zu bleiben, und nicht nach Armenien zurückzukehren).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03
    Dieser gesetzlich geregelte Nichterwerb ist auch keineswegs auf Armenier beschränkt (mag er auch vor allem diese betreffen) und danach nicht politisch motiviert (vgl. BVerwG, Urt. vom 12.2.85, 9 C 45.84, DVBl. 1985, 579; Urt. vom 24.10.95, 9 C 3.95, aaO; Urt. vom 24.10.95, 9 C 75.95, NVwZ-RR 1996, 471; Beschl. vom 7.12.99, 9 B 474.99, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 224).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03
    Danach komme es nicht mehr darauf an, ob demgegenüber immerhin das Gebiet von Berg-Karabach als sogenannte "inländische Fluchtalternative" anzusehen wäre (vgl. dazu BVerwGE 67, 314; 85, 139; 101, 134; 105, 204; 108, 84), wie der Senat schon früher angenommen habe und wo die Kläger auch heute ganz gewiss sicher wären.
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03
    Denn das Asylbegehren der Kläger ist infolge des Fehlens der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit nunmehr gegenstandslos geworden (BVerwG, Urt. vom 15.5.85, 9 C 30.85, DVBl. 1986, 510; Urt. vom 24.10.95, 9 C 3.95, DVBl. 1996, 205).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 B 198.02

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03
    Dieser Beschluss des Senats ist vom Bundesverwaltungsgericht wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden (Beschl. vom 27.2.03, 1 B 198.02).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03
    Soweit die Kläger nunmehr (Schriftsatz vom 17.11.03, S. 31) hilfsweise die Verpflichtung der Beklagten festgestellt haben möchten, dass eine Abschiebung nicht nach Armenien erst nach entsprechender Prüfung zulässig sei, ist die Klage unzulässig, da die Frage der Abschiebung, wie gesagt, nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens ist, abgesehen davon, dass ein entsprechender Anspruch ohnehin mangels Bedürfnissen nicht besteht (BVerwGE 115, 267).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2002 - 13 L 1954/00

    Aserbaidschan, Armenier, Gruppenverfolgung, Mittelbare Verfolgung, Verfolgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03
    Mit Beschluss vom 3. April 2002 (13 L 1954/00) hat der Senat der Berufung entsprochen, wobei er angenommen hat, dass die Kläger die Staatsangehörigkeit Aserbaidschans besitzen.
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

  • BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2012 - 7 LB 140/06

    Vertreibung der armenischen Bevölkerungsgruppe Aserbaidschans durch das

    In dem daraufhin erneut anhängigen Berufungsverfahren (13 LB 179/03) hat der Beteiligte unter Bezugnahme auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2002 - 1 L 239/01 - sinngemäß ergänzend vorgetragen (Bl. 14 ff. Bd. I GA zu 13 LB 179/03): Die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit der Kläger sei zu bezweifeln.

    Ihres Erachtens seien eine etwaige Ausbürgerung und Einreiseverweigerung in Bezug auf Aserbaidschan sehr wohl asylerheblich (Bl. 39 Bd. I GA zu 13 LB 179/03).

    Mit Beschluss vom 24. November 2003 - 13 LB 179/03 - (Bl. 197 ff. Bd. II GA zu 13 LB 179/03) hat der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auf die Berufung des Beteiligten die Klagen wiederum insgesamt abgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

    Auf weitere Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 12.04 - (Bl. 292 ff. Bd. II GA zu 13 LB 179/03) auch den Beschluss vom 24. November 2003 aufgehoben und die Sache erneut zurückverwiesen.

    Durch Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 13 LB 13/05 - (Bl. 504 ff. Bd. IV GA zu 13 LB 179/03), berichtigt mit Beschluss vom 23. Dezember 2005 - 13 LB 13/05 - (Bl. 518 Bd. IV GA zu 13 LB 13/05), hat der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auf die Berufung des Beteiligten die Klagen erneut insgesamt abgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

    Im Ergebnis denselben Standpunkt nimmt Prof. Dr. Luchterhandt, Universität Hamburg, ein (vgl. etwa Gutachten v. 15.12.1997 für das VG Augsburg, S. 3 [Anlagen zum Schriftsatz der Kl. v. 17.11.2003 in 13 LB 179/03]).

    In dieselbe Richtung weisen ferner verschiedene Auskünfte des Auswärtigen Amtes: So heißt es etwa in der Auskunft vom 7. Februar 1996 - Az.: 514-516.00/22502 [Anlagen zum Schriftsatz der Kl. v. 17.11.2003 in 13 LB 179/03], dass Art. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 26. Juni 1990 alle am 1. Januar 1991 legal mit Wohnsitz in der Aserbaidschanischen SSR registrierten sowjetischen Staatsangehörigen de jure auch zu aserbaidschanischen Staatsangehörigen machte.

    Hinsichtlich der Rechtsordnung der UdSSR, die als Hintergrund des Staatsangehörigkeitsgesetz vom 26. Juni 1990 zu sehen ist, legt indessen Prof. Dr. Luchterhandt (Universität Hamburg) in seinem Gutachten vom 15. Dezember 1997 für das VG Augsburg, S. 2 [Anlagen zum Schriftsatz der Kl. v. 17.11.2003 in 13 LB 179/03]) überzeugend dar, dass gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz der UdSSR vom 1. Dezember 1978 zwar die Staatsangehörigkeit grundsätzlich im Wege der Geburt erworben wurde.

    Hierzu führt das Auswärtige Amt in seiner Auskunft vom 2. April 2003 - Az.: 508-516.80/41 090 - an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht [Anlagen zum Schriftsatz der Kl. v. 17.11.2003 in 13 LB 179/03] weiter aus, dass das Personenregistrierungssystem in der ehemaligen Sowjetunion eine behördliche Abmeldung nur dann vorsah, wenn eine Person ihren Wohnsitz in eine andere Sowjetrepublik verlegte und sich an ihrem neuen Wohnort bei den dortigen Behörden neu anmeldete.

    Zu späteren Zeitpunkten haben allerdings auf der Grundlage verschiedener ministerieller Anweisungen Löschungen armenischer Volkszugehöriger in den Melderegistern stattgefunden (vgl. etwa die Auskünfte des Auswärtigen Amtes vom 2.4. 2003 - Gz.: 508-516.80/41 090 - und v. 28.4. 2003 - Gz.: 508-516.80/41 123 - an das VG Schleswig [jeweils Anlagen zum Schriftsatz der Kl. v. 17.11.2003 in 13 LB 179/03]).

    Vielmehr geht aus der Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 2.4.2003 - Gz.: 508-516.80/41 090 - an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Anlagen zum Schriftsatz der Kl. v. 17.11.2003 in 13 LB 179/03) hervor, dass das Personenregistrierungssystem in der ehemaligen Sowjetunion, das im hier interessierenden Zeitraum des Jahres 1991 in Aserbaidschan noch Gültigkeit besaß, eine Abmeldung nur dann vorsah, wenn eine Person ihren Wohnsitz in eine andere Sowjetrepublik verlegte und sich an ihrem neuen Wohnort bei den dortigen Behörden neu anmeldete.

    Erst mit ihr schied die betroffene Person aus der Staatsangehörigkeit Aserbaidschans aus (Universität Hamburg [Prof. Dr. Luchterhandt], Gutachten v. 15.12.1997 für das VG Augsburg, S. 4, und Gutachten v. 17.10.2000, für das VG Würzburg, S. 4 [jeweils Anlagen zum Schriftsatz der Kl. v. 17.11.2003 in 13 LB 179/03]; AA, Auskunft v. 10.4. 2000 - Az.: 514-516.80/35 758 - an das VG Oldenburg [Anlage zum Schriftsatz der Kl. v. 17.11.2003 in 13 LB 179/03]).

    Eine Entziehung der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit von staatlicher Seite wurde nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes bislang nicht durchgeführt (AA, Auskunft vom 2.4. 2003 - Az.: 508-516.80/41 090 - an das Schlesw.-Holst. VG, S. 2, Nr. 3, [Anlage zum Schriftsatz der Kl. v. 17.11.2003 in 13 LB 179/03]).

    De facto ist es offenbar zu einer Nichtanwendung des Art. 20 Abs. 2 des aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 26. Juni 1990 gekommen, wofür auch spricht, dass sich nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes die aserbaidschanischen Auslandsvertretungen geweigert haben, Meldungen aserbaidschanischer Staatsangehöriger im Sinne des Art. 20 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 26. Juni 1990 anzunehmen, wenn die Ausreise der Betroffenen illegal, d. h. ohne vorherige Genehmigung durch das zuständige Innenministerium zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland erfolgte (AA, Auskunft v. 7.2. 1996 - Az.: 514-516.00/22 502 - an das VG Ansbach [Anlage zum Schriftsatz der Kl. v. 17.11.2003 in 13 LB 179/03]).

    Nach dem 30. Juni 1998 konnte eine solche Registrierung schon deshalb nicht mehr vorgenommen werden, weil Art. 20 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes der aserbaidschanischen SSR mit dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes der aserbaidschanischen Republik am 30. September 1998 abgeschafft wurde (AA, Auskunft v. 10.4. 2000 - Az.: 514-516.80/35 758 - an das VG Oldenburg [Anlage zum Schriftsatz der Kl. v. 17.11.2003 in 13 LB 179/03]).

    Indessen vermag der erkennende Senat der seitens des 13. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 13 LB 13/05 - (Bl. 504 ff. Bd. IV GA zu 13 LB 179/03) vertretene Rechtsaufassung nicht beizutreten, dass die Klägerinnen zu 2 und zu 3 auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 Ziffer 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 30. September 1998 n u r vom einem (asylrechtlich unerheblichen) Nichterwerb einer neuen Staatsbürgerschaft betroffen gewesen seien und offenbleiben könne, was aus ihrer vor diesem Gesetz etwa bestehenden alten aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit geworden sei, da diese nicht mehr "relevant" sei.

  • VG Schleswig, 14.04.2004 - 4 A 54/01

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Russland (A), Staatenlose,

    Bei dieser Lesart stellt Art. 5 Ziff. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1998 für alle diejenigen, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, einen Verlusttatbestand dar i. S. d. Art. 16 Ziff. 4 des Gesetzes dar (a. A. OVG Lüneburg, Beschluss v. 24.11.2003, 13 LB 179/03, das wohl von einem Nichterwerb einer "neuen" Staatsangehörigkeit ausgeht).

    Der damit verbundene mögliche Verlust der Staatsangehörigkeit knüpft nicht an asylerhebliche Merkmale an (vgl zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Beschluss v. 24.11.2003, 13 LB 179/03).

  • VG Schleswig, 05.01.2005 - 4 A 233/04

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Sowjetunion, Ausbürgerung,

    Bei dieser Lesart stellt Art. 5 Ziff. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1998 für alle diejenigen, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, einen Verlusttatbestand dar i. S. d. Art. 16 Ziff. 4 des Gesetzes dar (a. A. OVG Lüneburg, Beschluss v. 24.11.2003, 13 LB 179/03, das wohl von einem Nichterwerb einer "neuen" Staatsangehörigkeit ausgeht).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts sowie des OVG Lüneburg (Beschluss vom 24.11.2003, 13 LB 179/03), des VG Braunschweig (Urteil vom 04.12.2002, 8 A 546/01), des OVG Münster (Beschluss vom 14.03.2001, 11 A 5348/98.A) sowie des VG Oldenburg (Urteil vom 10.11.2003, 1 A 4315/01) hat der genannten Personenkreis entweder die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit zu keinem Zeitpunkt erlangt, oder sie aber zwar erlangt, aber zu einem späteren Zeitpunkt (nämlich mit dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes aus dem Jahre 1998) wieder verloren bzw. ist von einem (de facto) Verlust der Staatsangehörigkeit auszugehen bzw. davon, dass Aserbaidschan gegenüber diesem Personenkreis faktisch die Rolle eines nicht zur Aufnahme bereiten Drittstaates angenommen hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Das folgt bereits daraus, dass sich die Kläger dort nicht "als Staatenlose" aufgehalten haben: Als sie dort - bis November 1989 - gelebt haben, waren sie Staatsangehörige der ehemaligen UdSSR (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 24.11.2003 - 13 LB 179/03 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2004 - 1 LB 6/04

    Aserbaidschan, Uden, Christen (armenisch-apostolische), Mittelbare Verfolgung,

    Ob an dieser Beurteilung (auch) in Bezug auf die gegenwärtigen Verhältnisse in Aserbaidschan festzuhalten ist (vgl. ­ verneinend ­ OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.11.2003, 13 LB 179/03; OVG Weimar, Urt. v. 26.08.2003, 2 KO 155/03, juris), kann vorliegend offen bleiben.
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