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   OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99   

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OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99 (https://dejure.org/2000,16550)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2000 - 12 L 4893/99 (https://dejure.org/2000,16550)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 12 L 4893/99 (https://dejure.org/2000,16550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Besetzung der Kammer des Verwaltungsgerichts; Übertragung auf den Einzelrichter; Besetzungsrüge im Verfahren auf Zulassung der Berufung; Negativevidenz (§ 90 BSHG)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 76 Abs 1 AsylVfG; § 90 BSHG; Art 101 Abs 1 S 2 GG; § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO; § 138 Nr 1 VwGO; § 6 VwGO; § 6 Abs 4 S 1 VwGO; § 512 ZPO
    Besetzungsrüge; Einzelrichter; Geschäftsverteilung; Negativevidenz; Verhinderung; Vertretung; Vorentscheidung; Überleitung; Übertragungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Göttingen - 2 A 2311/99
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3295/97

    Asylverfahren; Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Formlose

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
    (Nds. OVG, Beschluss vom 09.07.1997 - OVG 12 L 3295/97 -, AuAS 1997, 225 = NdsRpfl. 1997, 296 = NVwZ-RR 1998, 135 = NVwZ-Beilage 1998, 12).

    Ist dieses aber in einem Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahren (nach Zulassung) an die Vorentscheidung gebunden, so kann die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtsfehlerhaft, nicht zur Zulassung der Berufung bzw. Beschwerde führen (ebenso zur vergleichbaren Vorschrift des § 76 Abs. 1 AsylVfG, Nds. OVG, Beschl. v. 9.7.1997 - 12 L 3295/97 -, AuAS 1997, 225 mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur)." (Nds. OVG, Beschluss vom 07.11.1997 - OVG 11 M 5092/97 -).

  • OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 6803/95

    Überleitung eines Schenkungsrückgewährsanspruchs; Heimpflege;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
    Soweit der Zulassungsantrag im Weiteren ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils geltend macht, indem die Klägerin darlegt (S. 3 Zulassungsantrag, am Ende), "Tatsache ist jedoch, dass der Anspruch ganz offensichtlich nicht besteht", es sei über den Rückforderungsanspruch vor dem Zivilgericht ausgiebig verhandelt worden, "bis dem Betreuer des verstorbenen Vaters deutlich war, dass ein solcher Anspruch nicht bestehen kann", setzt sich der Zulassungsantrag nicht hinreichend mit der Rechtsprechung zum offensichtlichen Nichtbestehen des übergeleiteten Anspruchs, mithin zur sog. Negativevidenz auseinander (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1992 - BVerwG 5 C 57.88 -, FEVS 43, 99 m.w.N.; siehe auch Urt. d. Nds. OVG v. 25.3.1998 - OVG 4 L 6803/95 -); so hängt auch die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige z.B. nicht davon ab, ob der in der Person des Hilfeempfängers entstandene Rückgewähranspruch gegen den Beschenkten den Tod des Hilfeempfängers rechtlich überdauert hat - dies ist nämlich im Streit vor den Zivilgerichten zu klären, weil es, abgesehen von den Fällen der sog Negativevidenz, nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist, das Bestehen oder Nichtbestehen übergeleiteter bürgerlich-rechtlicher Ansprüche zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 10.5.1990 - BVerwG 5 C 63/88 -, BVerwGE 85, 136-139); hierzu legt der Zulassungsantrag lediglich unsubstantiiert dar, "dass der Anspruch ganz offensichtlich nicht besteht" (s.o.), ohne dies aus sich heraus verständlich und im einzelnen nachvollziehbar zu begründen.
  • OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 11 M 5092/97

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde wegen verspäteter; Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
    Ist dieses aber in einem Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahren (nach Zulassung) an die Vorentscheidung gebunden, so kann die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtsfehlerhaft, nicht zur Zulassung der Berufung bzw. Beschwerde führen (ebenso zur vergleichbaren Vorschrift des § 76 Abs. 1 AsylVfG, Nds. OVG, Beschl. v. 9.7.1997 - 12 L 3295/97 -, AuAS 1997, 225 mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur)." (Nds. OVG, Beschluss vom 07.11.1997 - OVG 11 M 5092/97 -).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
    Soweit der Zulassungsantrag im Weiteren ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils geltend macht, indem die Klägerin darlegt (S. 3 Zulassungsantrag, am Ende), "Tatsache ist jedoch, dass der Anspruch ganz offensichtlich nicht besteht", es sei über den Rückforderungsanspruch vor dem Zivilgericht ausgiebig verhandelt worden, "bis dem Betreuer des verstorbenen Vaters deutlich war, dass ein solcher Anspruch nicht bestehen kann", setzt sich der Zulassungsantrag nicht hinreichend mit der Rechtsprechung zum offensichtlichen Nichtbestehen des übergeleiteten Anspruchs, mithin zur sog. Negativevidenz auseinander (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1992 - BVerwG 5 C 57.88 -, FEVS 43, 99 m.w.N.; siehe auch Urt. d. Nds. OVG v. 25.3.1998 - OVG 4 L 6803/95 -); so hängt auch die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige z.B. nicht davon ab, ob der in der Person des Hilfeempfängers entstandene Rückgewähranspruch gegen den Beschenkten den Tod des Hilfeempfängers rechtlich überdauert hat - dies ist nämlich im Streit vor den Zivilgerichten zu klären, weil es, abgesehen von den Fällen der sog Negativevidenz, nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist, das Bestehen oder Nichtbestehen übergeleiteter bürgerlich-rechtlicher Ansprüche zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 10.5.1990 - BVerwG 5 C 63/88 -, BVerwGE 85, 136-139); hierzu legt der Zulassungsantrag lediglich unsubstantiiert dar, "dass der Anspruch ganz offensichtlich nicht besteht" (s.o.), ohne dies aus sich heraus verständlich und im einzelnen nachvollziehbar zu begründen.
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
    Ist der Senat aber in einem Berufungsverfahren (nach Zulassung) gem. § 512 ZPO an die Vorentscheidung gebunden, so kann die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtsfehlerhaft, nicht zur Zulassung der Berufung im Berufungszulassungsverfahren führen (vgl. BVerwG, VerwRspr 25, 996 [1000 f.] u. BVerwG, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 32).Dem kann nicht entgegengehalten werden, die zur Selbstkontrolle der Fachgerichte bei unanfechtbaren, aber verfassungswidrigen Entscheidungen entwickelten Grundsätze (s. dazu BVerfGE 42, 243 [248 f.) = NJW 1976, 1837; BVerwG, NVwZ 1984, 450 = DVBl 1984, 568) müßten es dem OVG ermöglichen, unanfechtbare, aber auf Verfassungsverstößen - hier wäre an die Bestimmung des Art. 101 II 1 GG zu denken - beruhende Entscheidungen der Vorinstanz in einem - nach Zulassung durchzuführenden - Berufungsverfahren zu korrigieren (vgl. OVG Schleswig, NJW 1988, 66).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1998 - 23 A 2616/98

    D (A), Verfahrensrecht, Einzelrichter, Besetzungsrüge, Geschäftsverteilungsplan,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
    (OVG Münster, Beschluss vom 19. November 1998 - 23 A 2616/98.A - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - 8 A 5900/98

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Übertragung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
    Angesichts der dargestellten Rechtslage vermag die Klägerin mit ihrem Zulassungsantrag nicht durchzudringen; ihre Besetzungsrüge erweist sich als unbeachtliche Rüge ?auf Verdacht' (vgl. dazu: OVG Münster, Beschluss vom 13. Januar 1999 - OVG 8 A 5900/98.A - m.w.N.), da der Zulassungsantrag - auch unter Berücksichtigung seiner Ergänzung, s.o. - lediglich Behauptungen aufstellt, die die Klägerin nicht substantiiert begründet, und sich in Mutmaßungen erschöpft, insbesondere auch, soweit der Zulassungsantrag in seiner Ergänzung ausführt, die Verhinderung der Richterin am Verwaltungsgericht H. am Nachmittag des 14. Oktober 1999 sei "schwer nachzuvollziehen, wenn die Kammer, in der sie vertreten soll, tatsächlich für den Nachmittag eine Sitzung anberaumt hat ... Sofern eine Richterin ... schlicht am Mittag nach Hause geht, liegt ein Fall der Verhinderung nicht vor.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 5 M 3976/99

    Bekanntgabevoraussetzung von; Besetzungsrüge; Einzelrichterübertragungsbeschluß;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
    Vielmehr ist ein Gericht nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorganges bestimmend gewesen sind, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, ob ein vorsätzliches Verhalten festgestellt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 13.6.1991, Buchholz 310 § 138 Nr. 1 VwGO Nr. 28 m. w. N.)." (Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.1999 - OVG 5 M 3976/99 -).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88

    Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
    Soweit der Zulassungsantrag im Weiteren ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils geltend macht, indem die Klägerin darlegt (S. 3 Zulassungsantrag, am Ende), "Tatsache ist jedoch, dass der Anspruch ganz offensichtlich nicht besteht", es sei über den Rückforderungsanspruch vor dem Zivilgericht ausgiebig verhandelt worden, "bis dem Betreuer des verstorbenen Vaters deutlich war, dass ein solcher Anspruch nicht bestehen kann", setzt sich der Zulassungsantrag nicht hinreichend mit der Rechtsprechung zum offensichtlichen Nichtbestehen des übergeleiteten Anspruchs, mithin zur sog. Negativevidenz auseinander (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1992 - BVerwG 5 C 57.88 -, FEVS 43, 99 m.w.N.; siehe auch Urt. d. Nds. OVG v. 25.3.1998 - OVG 4 L 6803/95 -); so hängt auch die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige z.B. nicht davon ab, ob der in der Person des Hilfeempfängers entstandene Rückgewähranspruch gegen den Beschenkten den Tod des Hilfeempfängers rechtlich überdauert hat - dies ist nämlich im Streit vor den Zivilgerichten zu klären, weil es, abgesehen von den Fällen der sog Negativevidenz, nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist, das Bestehen oder Nichtbestehen übergeleiteter bürgerlich-rechtlicher Ansprüche zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 10.5.1990 - BVerwG 5 C 63/88 -, BVerwGE 85, 136-139); hierzu legt der Zulassungsantrag lediglich unsubstantiiert dar, "dass der Anspruch ganz offensichtlich nicht besteht" (s.o.), ohne dies aus sich heraus verständlich und im einzelnen nachvollziehbar zu begründen.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81

    Folgen eines Verstoßes des Gerichts gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99
    Ist der Senat aber in einem Berufungsverfahren (nach Zulassung) gem. § 512 ZPO an die Vorentscheidung gebunden, so kann die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtsfehlerhaft, nicht zur Zulassung der Berufung im Berufungszulassungsverfahren führen (vgl. BVerwG, VerwRspr 25, 996 [1000 f.] u. BVerwG, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 32).Dem kann nicht entgegengehalten werden, die zur Selbstkontrolle der Fachgerichte bei unanfechtbaren, aber verfassungswidrigen Entscheidungen entwickelten Grundsätze (s. dazu BVerfGE 42, 243 [248 f.) = NJW 1976, 1837; BVerwG, NVwZ 1984, 450 = DVBl 1984, 568) müßten es dem OVG ermöglichen, unanfechtbare, aber auf Verfassungsverstößen - hier wäre an die Bestimmung des Art. 101 II 1 GG zu denken - beruhende Entscheidungen der Vorinstanz in einem - nach Zulassung durchzuführenden - Berufungsverfahren zu korrigieren (vgl. OVG Schleswig, NJW 1988, 66).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1989 - 22 B 22373/87
  • VGH Hessen, 01.08.2012 - 9 A 2384/11

    Besorgnis der Befangenheit im Prüfungsverfahren; Besorgnis der Befangenheit im

    Denn ein Gericht ist nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorganges bestimmend gewesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 5.99 -, DVBl. 2001, 726 unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 12 L 4893/99 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage, § 138 Rdnr. 5; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage, § 138 Rdnrn. 18 ff.).
  • OVG Sachsen, 03.12.2019 - 3 A 779/18

    Wohngeld; Amtsermittlung; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel;

    Eine Besetzungsrüge i. S. v. § 138 Nr. 1 VwGO im Berufungszulassungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ist nur dann hinreichend dargelegt, wenn der Zulassungsantrag die einen Mangel in der Besetzung begründenden Tatsachen im Hinblick auf erkennbare Mängel schlüssig und substantiiert vorträgt und dabei zugleich beachtet, dass der bezeichnete Mangel nur bei einem qualifizierten, auf objektiver Willkür begründenden Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben sein kann (NdsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2000 - 12 L 4893/99 -, juris Orientierungssatz 1; OVG LSA, Beschl. v. 18. Februar 2016 - 1 L 52/14 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2007 - 1 L 86/07

    Zum Widerruf bereits bewilligten Erholungsurlaubes

    Ebenso verkennt der Kläger, dass der "eigenmächtige" Nicht-Antritt eines Erholungsurlaubes u. U. nicht nur ein Dienstvergehen darstellen (siehe hierzu im Hinblick auf die Erholungspflicht etwa: Fürst, a. a. O., Rn. 12, 53), sondern gerade im Hinblick auf die Inanspruchnahme der richterlichen Vertretung im Verhinderungsfalle, zu dem auch der Erholungsurlaub gehört (vgl. hierzu: OVG Niedersachen, Beschluss vom 25. Januar 2000 - Az.: 12 L 4893/99 -, zitiert nach juris.web; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 23 A 2616/98.A -, zitiert nach juris.web), mit den damit zusammenhängenden Erfordernissen des Dienstes im Bereich der Rechtspflege unvereinbar sein kann (vgl.: Fürst, a. a. O., Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 A 193/21

    Großhandel mit Arzneimitteln; Mitgliedsbeiträge zur Landesapothekerkammer

    Wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt (vgl. BT-Drs. 13/1433 S. 14 und dazu Meyer-Ladewig, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Großkommentar zur VwGO, § 124 Rdnr. 49) sollte die endgültige Fassung des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO sicherstellen, dass die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter eine Zulassung der Berufung nicht rechtfertigen kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2019 - 3 A 779/18 -, juris Rn. 17; NdsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2000 - 12 L 4893/99 - , juris, Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - 9 S 25.14

    Beschwerde; Straßenbaubeitrag; Erneuerung der Fahrbahn bzw. der

    Unabhängig davon, dass es sich hierbei um eine unbeachtliche Besetzungsrüge auf Verdacht handeln dürfte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 12 L 4893/99 -, juris Rn. 23 m.w.N.), da sich ihr Vorbringen in einer Mutmaßung erschöpft, ist die Wirkung der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nach § 6 Abs. 1 VwGO nicht an die fortdauernde Zuständigkeit des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Beschlusses geschäftsplanmäßig zuständigen Mitgliedes der Kammer geknüpft.
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