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   OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13   

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OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13 (https://dejure.org/2015,5073)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.2015 - 1 KN 140/13 (https://dejure.org/2015,5073)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 1 KN 140/13 (https://dejure.org/2015,5073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB; § 3 Abs 2 S 2 BauGB; § 9 Abs 1 Nr 18a BauGB; § 9 Abs 1 Nr 24 BauGB; § 11 Abs 1 BauNVO; § 21 GeflPestSchV; § 22 Abs 2 GeflPestSchV; § 47 Abs 2a VwGO
    Abwägung; Bebauungsplan; Freilandhaltung; Geflügelhaltung; Geflügelpest; Vogelgrippe

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss von Freilandgeflügelhaltung durch Bebauungsplan?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 446
  • DVBl 2015, 651
  • DÖV 2015, 534
  • ZfBR 2015, 383
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2013 - 1 MN 90/13

    Notwendige Angaben (Arten umweltbezogener Informationen) in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13
    Die Angaben in der Auslegungsbekanntmachung vom 21.12.2011 genügen den Anforderungen des § 3 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 BauGB nicht; sie benennen lediglich die Dokumente, in denen sich Umweltinformationen finden, nicht aber die Arten von Umweltinformationen, d.h. die Themen, auf die sie sich beziehen; eine Anstoßfunktion erfüllen diese Angaben daher nicht (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 18.7.2013 - 4 CN 3.12 -, BVerwGE 147, 206 = juris Rn. 21 ff.; Senat, Beschluss v. 2.7.2013 - 1 MN 90/13 -, BauR 2013, 1658 = juris Rn. 49 ff.; Beschl. v. 20.3.2014 - 1 MN 7/14 -, BauR 2014, 949 = ZfBR 2014, 483 = juris Rn. 35).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13
    Die Grundlage hierfür findet sich unmittelbar in § 11 BauNVO (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.2002 - 4 CN 5.01 -, NVwZ 2002, 1114 = DVBl. 2002, 1121 = juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97

    Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13
    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob das Verbot der Freilandhaltung auch auf § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a) BauGB hätte gestützt werden können; Zweifeln mit Blick darauf, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer Ausdifferenzierung dieser Festsetzungsmöglichkeit eher skeptisch gegenübersteht (vgl. Beschl. v. 17.12.1998 - 4 NB 4.97 -, DVBl. 1999, 780 = BRS 60 Nr. 20 = juris Rn. 10 - offenbar allenfalls die in § 201 BauGB genannten Unterbegriffe der Landwirtschaft; evtl. großzügiger für Nr. 18 Buchst. b) Urt. v. 27.10.2011 - 4 CN 7.10 -, NVwZ 2012, 318 = BRS 78 Nr. 59 = juris Rn. 12 - auch Festsetzung bestimmter baulicher Nutzungen, sofern sie nur der Waldfunktion dienen) und die Festsetzung nach Nr. 18 Buchst. a) jedenfalls nur dann für zulässig erachtet, wenn die Landwirtschaft damit tatsächlich - zumindest auch - gefördert und nicht nur beschränkt werden soll, muss hier nicht näher nachgegangen werden.
  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13
    Dies gilt sowohl für Ort und Dauer der Auslegung als auch für die Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (BVerwG, Urt. v. 11.9.2014 - 4 CN 3.14 -, ZfBR 2015, 58 = juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 MN 7/14

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Arten vorliegender umweltbezogener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13
    Die Angaben in der Auslegungsbekanntmachung vom 21.12.2011 genügen den Anforderungen des § 3 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 BauGB nicht; sie benennen lediglich die Dokumente, in denen sich Umweltinformationen finden, nicht aber die Arten von Umweltinformationen, d.h. die Themen, auf die sie sich beziehen; eine Anstoßfunktion erfüllen diese Angaben daher nicht (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 18.7.2013 - 4 CN 3.12 -, BVerwGE 147, 206 = juris Rn. 21 ff.; Senat, Beschluss v. 2.7.2013 - 1 MN 90/13 -, BauR 2013, 1658 = juris Rn. 49 ff.; Beschl. v. 20.3.2014 - 1 MN 7/14 -, BauR 2014, 949 = ZfBR 2014, 483 = juris Rn. 35).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13
    Dafür ist das Abwägungsgebot maßgeblich, das im Hinblick auf gerichtliche Kontrolldichte, Fehlerunbeachtlichkeit und heranzuziehende Erkenntnisquellen abweichenden Maßstäben unterliegt (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 -, BVerwGE 146, 137 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2011 - 4 CN 7.10

    Waldsiedlung; Wohnnutzung; Wochenendhausnutzung; Überplanung; Festsetzung "Wald";

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13
    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob das Verbot der Freilandhaltung auch auf § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a) BauGB hätte gestützt werden können; Zweifeln mit Blick darauf, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer Ausdifferenzierung dieser Festsetzungsmöglichkeit eher skeptisch gegenübersteht (vgl. Beschl. v. 17.12.1998 - 4 NB 4.97 -, DVBl. 1999, 780 = BRS 60 Nr. 20 = juris Rn. 10 - offenbar allenfalls die in § 201 BauGB genannten Unterbegriffe der Landwirtschaft; evtl. großzügiger für Nr. 18 Buchst. b) Urt. v. 27.10.2011 - 4 CN 7.10 -, NVwZ 2012, 318 = BRS 78 Nr. 59 = juris Rn. 12 - auch Festsetzung bestimmter baulicher Nutzungen, sofern sie nur der Waldfunktion dienen) und die Festsetzung nach Nr. 18 Buchst. a) jedenfalls nur dann für zulässig erachtet, wenn die Landwirtschaft damit tatsächlich - zumindest auch - gefördert und nicht nur beschränkt werden soll, muss hier nicht näher nachgegangen werden.
  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13
    Die Angaben in der Auslegungsbekanntmachung vom 21.12.2011 genügen den Anforderungen des § 3 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 BauGB nicht; sie benennen lediglich die Dokumente, in denen sich Umweltinformationen finden, nicht aber die Arten von Umweltinformationen, d.h. die Themen, auf die sie sich beziehen; eine Anstoßfunktion erfüllen diese Angaben daher nicht (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 18.7.2013 - 4 CN 3.12 -, BVerwGE 147, 206 = juris Rn. 21 ff.; Senat, Beschluss v. 2.7.2013 - 1 MN 90/13 -, BauR 2013, 1658 = juris Rn. 49 ff.; Beschl. v. 20.3.2014 - 1 MN 7/14 -, BauR 2014, 949 = ZfBR 2014, 483 = juris Rn. 35).
  • BVerwG, 03.05.2011 - 7 A 9.09

    Planfeststellung; Wasserstraße, Planfeststellung für Ausbau von -; Abwägung, -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13
    Dass er von diesem nicht bevollmächtigt gewesen sei, ist dem Antragstellerschriftsatz vom 7.7.2014 entgegen der Behauptung der Antragsgegnerin nicht zu entnehmen; im Übrigen kann eine vollmachtlose Vertretung nachträglich analog § 177 BGB geheilt werden, was in der Regel spätestens durch die Billigung der Klageerhebung geschieht (so zu Einwendungen im Planfeststellungsverfahren BVerwG, Urt. v. 3.5.2011 - 7 A 9.09 -, NVwZ 2012, 47 = juris Rn. 31).
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Die Möglichkeit, dass Krankheiten auf den vorgenannten Übertragungswegen verbreitet werden, stellt zwar eine "sonstige Gefahr" i.S.d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar (Nds. OVG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 1 KN 140/13 -, Rn. 29 nach juris).

    Das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts, nach der es sich bei dem Verbot einer Freilandgeflügelhaltung, also dem Gebot der Einhausung einer an sich zulässigen Geflügelhaltung, um eine wirksame Vorkehrung zur Vermeidung der Gefahr einer Übertragung von Vogelgrippe handelt, durch die eine Infektion eigener Geflügelbestände mit Vogelgrippeviren durch Kontakt zu Wildvögeln und damit mittelbar die Gefahr der Weitergabe des Virus in die Nachbarschaft vermieden werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 1 KN 140/13 -, Rn. 29 nach juris).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Die Möglichkeit, dass Krankheiten auf den vorgenannten Übertragungswegen verbreitet werden, stellt zwar eine "sonstige Gefahr" i.S.d. BImSchG dar (Nds. OVG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 1 KN 140/13 -, juris, Rn. 29).

    Das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts, nach der es sich bei dem Verbot einer Freilandgeflügelhaltung, also dem Gebot der Einhausung einer an sich zulässigen Geflügelhaltung, um eine wirksame Vorkehrung zur Vermeidung der Gefahr einer Übertragung von Vogelgrippe handelt, durch die eine Infektion eigener Geflügelbestände mit Vogelgrippeviren durch Kontakt zu Wildvögeln und damit mittelbar die Gefahr der Weitergabe des Virus in die Nachbarschaft vermieden werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 1 KN 140/13 -, juris, Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2021 - 1 KN 150/19

    Gewerbegebiet; Industriegebiet; Sondergebiet; Trennungsgebot

    Das Ziel, die Entwicklung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes zu fördern, ist, wie § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. a), c) BauGB zeigt, ein städtebauliches (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 6.4.2020 - 1 MN 125/19 -, BauR 2020, 1139 = juris Rn. 10; Senatsurt. v. 25.2.2015 - 1 KN 140/13 -, NVwZ-RR 2015, 446 = juris Rn. 26); dass damit gleichzeitig Private begünstigt werden, ist für sich genommen noch kein hinreichendes Indiz für eine tatsächlich nicht städtebaulich motivierte Gefälligkeitsplanung, sondern der Regelfall (Senatsurt. v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 -, BauR 2020, 589 = NuR 2020, 351 = juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 KN 156/18

    Bebauungsplan Nr. 14 "Westdünen" der Stadt Borkum wirksam

    Grenze dieser Befugnis ist lediglich § 1 Abs. 3 BauGB (vgl. Senatsurt. v. 25.2.2015 - 1 KN 140/13 -, NVwZ-RR 2015, 446 = juris Rn. 28; v. 27.4.2011 - 1 KN 19/09 -, BRS 78 Nr. 56 = juris Rn. 53).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2023 - 10 D 187/20

    Subjektives Recht eines außerhalb des Plangebiets wohnenden Grundstückeigentümers

    vgl. demgegenüber zum Ausschluss einer Freilandgeflügelhaltung Nds. OVG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 1 KN 140/13 -, juris Rn. 29.
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