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   OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01   

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OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01 (https://dejure.org/2001,13903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.04.2001 - 4 PA 1166/01 (https://dejure.org/2001,13903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. April 2001 - 4 PA 1166/01 (https://dejure.org/2001,13903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch nach dem AsylbLG Anspruchsberechtigter auf Leistungen in entsprechender Anwendung des BSHG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 1 AsylbLG
    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen; entgegenstehende Gründe; freiwillige Ausreise; Identitätsnachweis; Reisepass; Vergünstigung für Leistungsberechtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 M 3889/00

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Ausländer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01
    Ein der Ausreise und Abschiebung entgegenstehender persönlicher und humanitärer Grund, der die Vergünstigung auslöst, kann aber dann gegeben sein, wenn der Betroffene diese Situation auch durch eigene Bemühungen nicht beenden kann (wie Beschl. v. 08.02.2001 - 4 M 3889/00 -).

    Er führte in einem Parallelverfahren (Beschluss vom 8. Februar 2001 - 4 M 3889/00 - ) aus:.

    Der Senat hält indessen an den zitierten Gründen des Beschlusses vom 8. Februar 2001 - 4 M 3889/00 - fest.

  • BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97

    Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01
    Die Einschränkungen der Leistungen nach dem BSHG durch das Asylbewerberleistungsgesetz sind demzufolge verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) auch nur gerechtfertigt, weil die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personen über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht nicht verfügen und bei ihnen ein sozialer Integrationsbedarf fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.1998 - 5 B 82.97 -, NVwZ 1999, S. 669 = FEVS 49, 97; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.6.1997 - 12 L 5709/96 -, NVwZ-Beil. 1997, S. 95 = Nds.Rpfl. 1997, S. 269 sowie Beschl. v. 21.6.2000 - 12 L 3349/99 - NVwZ-Beil. 2001, 11).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 29.9.1998 - BVerwG 5 B 82.97 -, FEVS 49, 97) hat vornehmlich nicht darauf abgehoben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürften deshalb gemindert werden, weil sich der Asylbewerber - typischerweise - nur vorübergehend im Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes aufhalte.

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 12 MA 1012/01

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahme; Ausreise;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01
    Daraus, dass § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht auf tatsächliche Gründe abstellt, ergibt sich unter Beachtung der rechtssystematischen Zusammenhänge, dass nur solche Umstände, die als ausschließlich tatsächliche Gründe anzusehen sind, nicht berücksichtigt werden, jedoch solche tatsächlichen Umstände beachtlich sein können, die zusätzlich auch als humanitäre oder persönliche Gründe zu werten sind (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung; a.A. Nds. OVG, 12. Senat, Beschl. v. 27.03.2001 - 12 MA 1012/01 -).

    Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat sich der zitierten Ansicht des beschließenden Senates zwar nicht angeschlossen und mit Beschluss vom 27. März 2001 - 12 MA 1012/01 - hierzu ausgeführt:.

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01
    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht festgehalten, es treffe nicht zu, dass das Existenzminimum durch die Regelsatzleistungen des Bundessozialgesetzes konkretisiert würde, und hat in diesem Sinne die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 153, 171) interpretiert.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01
    Die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darf einer unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01
    Unabhängig von der ausländerrechtlichen Einordnung von Gründen, die einer Abschiebung entgegenstehen, bleibt somit im Hinblick auf § 2 AsylbLG eigenständig zu prüfen, ob entweder diese Gründe auch humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe sind, aus denen die Ausreise nicht erfolgen kann und aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, oder aber neben den ausländerrechtlich für eine Duldung bereits genügenden Gründen weitere Gründe für eine Zuerkennung von Leistungen entsprechend dem BSHG gem. 2 Abs. 1 AsylbLG vorliegen (Senat, Beschl. v. 17.1.2001 - 4 M 4422/00 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99

    Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01
    Die Einschränkungen der Leistungen nach dem BSHG durch das Asylbewerberleistungsgesetz sind demzufolge verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) auch nur gerechtfertigt, weil die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personen über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht nicht verfügen und bei ihnen ein sozialer Integrationsbedarf fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.1998 - 5 B 82.97 -, NVwZ 1999, S. 669 = FEVS 49, 97; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.6.1997 - 12 L 5709/96 -, NVwZ-Beil. 1997, S. 95 = Nds.Rpfl. 1997, S. 269 sowie Beschl. v. 21.6.2000 - 12 L 3349/99 - NVwZ-Beil. 2001, 11).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.1997 - 12 L 5709/96

    Asylbewerberleistungsgesetz; Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01
    Die Einschränkungen der Leistungen nach dem BSHG durch das Asylbewerberleistungsgesetz sind demzufolge verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) auch nur gerechtfertigt, weil die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personen über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht nicht verfügen und bei ihnen ein sozialer Integrationsbedarf fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.1998 - 5 B 82.97 -, NVwZ 1999, S. 669 = FEVS 49, 97; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.6.1997 - 12 L 5709/96 -, NVwZ-Beil. 1997, S. 95 = Nds.Rpfl. 1997, S. 269 sowie Beschl. v. 21.6.2000 - 12 L 3349/99 - NVwZ-Beil. 2001, 11).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2001 - 4 LB 2665/01

    Voraussetzungen gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG für die entsprechende Anwendbarkeit des

    Der beschließende Senat hält somit - zusammengefasst - an seiner bisherigen Auffassung fest, dass dann, wenn eine Abschiebung oder Ausreise wegen fehlender Pass- bzw. Passersatzpapiere nicht möglich ist, Gründe im Sinne des § 2 Abs. 1 letzter Halbsatz AsylbLG nur dann vorliegen, wenn festgestellt werden kann, dass der Betroffene diese Situation nicht durch eigene Bemühungen beenden kann (ebenso Beschl. v. 25.04.2001 - 4 PA 1166/01 -, V. n. b.).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 4 LC 592/02

    Ausländer; Ausländerbehörde; Ausreise; BSHG; Duldung; Hindernis; humanitäre

    Auch in Fällen, in denen der Betroffene diese Situation durch eigene Bemühungen nicht beenden könne, rechtfertige dieser Umstand regelmäßig nicht die Annahme, ein derartiges tatsächliches Ausreise- und Abschiebungshindernis stelle gleichzeitig einen rechtlichen, persönlichen oder humanitären Grund im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG dar (NdsOVG - 12. Senat -, Beschl. v. 27.03.01 - 12 MA 1012/01 - FEVS 52, 367; a. A. NdsOVG - 4. Senat -, Beschl: v. 08.02.01- 4 M 3889/00 - FEVS 52, 419; Beschl. v. 25.04.01 - 4 PA 1166/01 -).
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