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   OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00   

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https://dejure.org/2001,19282
OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00 (https://dejure.org/2001,19282)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.06.2001 - 1 K 1015/00 (https://dejure.org/2001,19282)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 1 K 1015/00 (https://dejure.org/2001,19282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Festsetzung konkreter Standorte von Windenergieanlagen im Bebauungsplan; Einfluss eines Infrastrukturbeitrages auf gemeindliche Abwägung; Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 3 BBauG; § 1 Abs 6 BBauG; § 9 Abs 1 Nr 1 BBauG; § 11 Abs 3 BBauG; § 214 Abs 3 S 2 BBauG; § 215a BBauG; § 11 Abs 2 S 2 BauNVO; § 1a Abs 3 BBauG
    Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Infrastrukturbeitrag; Rechtsschutzinteresse; städtebaulicher Vertrag; Windenergieanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00
    Die Antragsbefugnis wegen einer möglichen Eigentumsverletzung ist regelmäßig zu bejahen, wenn sich ein Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732 = ZfBR 1998, 205).

    Einem Eigentümer fehlt für seinen Antrag das Rechtsschutzbedürfnis aber nur dann, wenn unzweifelhaft ist, dass er seinem Ziel, das Grundstück (in der von ihm gewünschten Weise) baulich zu nutzen, selbst dann auf unabsehbare Zeit nicht näher kommen kann, wenn der Bebauungsplan für nichtig erklärt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 4 NB 50.92 -, NVwZ 1994, 268 = BRS 55 Nr. 25; Urteil vom 10. März 1998, a.a.O. ).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00
    So sind Fehler und Irrtümer, die zum Beispiel die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung oder die Gewichtung der Belange betreffen und die sich etwa aus Akten, Protokollen, aus der Entwurfs- oder Planbegründung oder aus sonstigen Unterlagen ergeben, "offensichtlich" (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57/80 -, BVerwGE 64, 33 = BRS 38 Nr. 37).

    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder nahe liegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57/80 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.04.1997 - 4 NB 13.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bindung der planenden Gemeinde an standardisierte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00
    Es gibt nämlich in diesem Zusammenhang keine gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren und darüber hinaus in der Praxis verschiedene Bewertungsverfahren, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können, weil es auch an allgemein anerkannten einheitlichen rechtlichen Bewertungskriterien fehlt (vgl. BVerwG, Beschluss v. 23. April 1997 - 4 NB 13/97 -, NVwZ 1997, 1215 , zu § 8a BNatSchG).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00
    - 4 BN 45.98 -, ZfBR 1999, 106 = Buchholz 406.11 § 215 a BauGB Nr. 2).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00
    Zwar kann ein Bebauungsplan nichtig sein, weil die ordnungsgemäße Erschließung des Plangebietes nicht gesichert ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59/00 -, NVwZ 2001, 431 ).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00
    Ein Nachschieben der Begründung oder ihre nachträgliche Ergänzung ist nicht zulässig (Bielenberg, a.a.O.; W. Schrödter, in: Schrödter, BauGB, Komm., 6. Aufl., 1998, § 9 Rdnr. 185; vgl. auch Urteil d. Senats vom 30. Mai 2001 - 1 K 389/00 -, V.n.b.).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00
    Davon ist auszugehen, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, oder eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338 ).
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00
    Einem Eigentümer fehlt für seinen Antrag das Rechtsschutzbedürfnis aber nur dann, wenn unzweifelhaft ist, dass er seinem Ziel, das Grundstück (in der von ihm gewünschten Weise) baulich zu nutzen, selbst dann auf unabsehbare Zeit nicht näher kommen kann, wenn der Bebauungsplan für nichtig erklärt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 4 NB 50.92 -, NVwZ 1994, 268 = BRS 55 Nr. 25; Urteil vom 10. März 1998, a.a.O. ).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Abwägung ergeben sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97

    Planung einer Friedhofserweiterung - unerhebliche Fehleinschätzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00
    Ob für die konkrete Planung (einschließlich Dimensionierung) allerdings ein Bedarf besteht, ist nicht auf der Ebene des Abs. 3, sondern im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB zu ermitteln und zu gewichten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 23. Juli 1998 - 3 S 960/97 -, dok. in JURIS, Leitsatz in VGHBW-Ls 1998, Beilage 10, B 2-3; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, 7. Aufl. 1999, § 1 Rdnr. 26).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Weiterhin wird - anders als in dem von den Antragstellern angeführten und vom 1. Senat des Gerichts entschiedenen Fall (Urt. v. 25.6.2001 - 1 K 1015/00 -, juris) - in der Planbegründung sowohl in der Gestalt, die diese zur Zeit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hatte, als auch - noch deutlicher - in ihrer endgültigen Fassung die Anstoßwirkung des geschlossenen Vergleichsvertrages offengelegt.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet Windenergie - Abstände

    Zwar kann sich aus der Gesamtschau der Begründung zu einem Bebauungsplan und dem der Aufstellung des Plans vorangegangenen, zwischen den Beteiligten abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag ergeben, dass der Vertrag einen unzulässigen Einfluss auf die Abwägungsentscheidung ausgeübt hat (Entscheidung d. Sen. v. 25.6.2001 - 1 K 1015/00).
  • VG Osnabrück, 02.08.2002 - 2 A 19/01

    Abwägungsfehler; Ausschlußwirkung; Flächennutzungsplan; Windenergieanlage

    Die dargelegten Mängel im Abwägungsvorgang sind auch im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB erheblich, weil sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (vgl. zum Nachfolgenden Nds. OVG, U. v. 21.07.1999, aaO; U. v. 25.06.2001 - 1 K 1015/00).
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