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   OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07   

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OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07 (https://dejure.org/2007,13860)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.2007 - 5 ME 137/07 (https://dejure.org/2007,13860)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 5 ME 137/07 (https://dejure.org/2007,13860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um eine nicht ausgeschriebene Stelle; Schriftlichkeit der Beurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs. 1 S. 3 BLV; § 45 VwVfG; § 123 VwGO
    Fehlerhaftes Auswahlverfahren hinsichtlich der Beförderung eines Beamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um eine nicht ausgeschriebene Stelle; Versagung einer Beförderung aufgrund noch nicht existenter Regelbeurteilungen; Beförderungsauswahl ohne Vorliegen der ...

  • Judicialis

    BLV § 40 Abs. 1 S. 3; ; VwGO § 114 S. 2; ; VwVfG § 35 S. 1; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 2; ; VwVfG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; Mitteilung; Schriftform; Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren hinsichtlich der Beförderung eines Beamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um eine nicht ausgeschriebene Stelle; Versagung einer Beförderung aufgrund noch nicht existenter Regelbeurteilungen; Beförderungsauswahl ohne Vorliegen der ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 116/07

    Streit über die Besetzung eines im Fachbereich des Geoinformationsdienstes der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07
    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass des Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen", in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (Nds. OVG, Beschl. v. 16.5. 2007 - 5 ME 116/07 -, Juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. 2005, Rn 18 und 19 zu § 45).

    Denn auch in solchen Fällen findet die Anwendung des § 114 Satz 2 VwGO ihre Grenze dort, wo das Wesen des ursprünglichen Verwaltungsaktes verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.08.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - in Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem ihn der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen "Unterbau" versieht (Nds. OVG, Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 - und v. 31.05.2006 - 5 ME 254/05 - Bay. VGH, Beschl. v. 21.01.2005 - 3 CE 04.2899 -, NVwZ-RR 2006, 346 [346 f.]).

  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07
    Denn auch in solchen Fällen findet die Anwendung des § 114 Satz 2 VwGO ihre Grenze dort, wo das Wesen des ursprünglichen Verwaltungsaktes verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.08.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - in Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem ihn der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen "Unterbau" versieht (Nds. OVG, Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 - und v. 31.05.2006 - 5 ME 254/05 - Bay. VGH, Beschl. v. 21.01.2005 - 3 CE 04.2899 -, NVwZ-RR 2006, 346 [346 f.]).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07
    Denn auch in solchen Fällen findet die Anwendung des § 114 Satz 2 VwGO ihre Grenze dort, wo das Wesen des ursprünglichen Verwaltungsaktes verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.08.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - in Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem ihn der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen "Unterbau" versieht (Nds. OVG, Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 - und v. 31.05.2006 - 5 ME 254/05 - Bay. VGH, Beschl. v. 21.01.2005 - 3 CE 04.2899 -, NVwZ-RR 2006, 346 [346 f.]).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07
    Das Auswahlverfahren ist nämlich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft und es lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201]).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07
    Dieser rechtlichen Einordnung steht es nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin Beförderungsstellen der vorliegenden Art nicht ausschreibt, sodass in der "Information" nicht zugleich die Ablehnung einer ausdrücklichen Bewerbung (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 25.8. 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 [129]) liegt.
  • VGH Bayern, 16.10.1989 - 3 CE 89.02833
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07
    Deshalb dürfte bei ihm auch die Zuständigkeit für die solchen Ernennungen vorausgehende Auswahlentscheidung gelegen haben (vgl. Hess. VGH Beschl. v. 28.6.2006 - 1 UE 981/05 -, NVwZ-RR 2007, 42 [43]; Bay. VGH, Beschl. v. 16.10.1989 - 3 CE 89.02833 -, NVwZ 1990, 285 [286] - allerdings zum jeweiligen Landesrecht).
  • VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05

    Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe; Beförderung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07
    Deshalb dürfte bei ihm auch die Zuständigkeit für die solchen Ernennungen vorausgehende Auswahlentscheidung gelegen haben (vgl. Hess. VGH Beschl. v. 28.6.2006 - 1 UE 981/05 -, NVwZ-RR 2007, 42 [43]; Bay. VGH, Beschl. v. 16.10.1989 - 3 CE 89.02833 -, NVwZ 1990, 285 [286] - allerdings zum jeweiligen Landesrecht).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Dieses Schreiben stellt einen Verwaltungsakt dar, obwohl es keiner ausdrücklichen Bewerbung des Antragstellers den Erfolg versagt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, JURIS, RdNr. 5 des Langtextes).

    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (Nds. OVG Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, JURIS, RdNr. 10 des Langtextes, m. w. N.).

    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt einer dienstlichen Beurteilung des Antragstellers zu einem nunmehr aktuellen Stichtag sind indessen ohne Belang, weil eine solche dienstliche Beurteilung bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, Juris, RdNr. 6 des Langtextes) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb] sowie Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Bis zu ihrer Unterzeichnung durch den Beurteiler ist sie daher in ihrer Gesamtheit als Beurteilung im Rechtssinne nicht existent (Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).

    Darüber hinaus kann sie - selbst nach ordnungsgemäßer schriftlicher Ausfertigung - vor ihrer Eröffnung und Besprechung noch keine voll geeignete Grundlage für Auswahlentscheidungen nach dem Leistungsgrundsatz sein (Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, a. a. O.; Lemhöfer, in: Schröder u. a., Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand: Sep. 2009, § 50 BLV [2009] Rn. 0.1 und Rn. 02. i. V. m. §§ 40/41 BLV a. F. Rn. 46 und 47).

    Einen neuen argumentativen Unterbau stellt es indessen dar, wenn die Ablehnung der Auswahl für einen Beförderungsdienstposten, die an noch nicht existente Regelbeurteilungen anknüpfte, damit begründet wird, dass nunmehr nachträglich Regelbeurteilungen, die eine solche Entscheidung zu rechtfertigen vermögen, erstmals erstellt und eröffnet worden seien (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07

    Anspruch eines Beamten auf weitere Beteiligung an einem Auswahlverfahren für die

    Eine solche dienstliche Beurteilung kann nämlich bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, Juris, Rn. 6 des Langtextes) und auch dem Gericht ist eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb]).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 ME 291/08

    Zugrundelegen dienstlicher Beurteilungen bezogen auf unterschiedliche

    Die im Vorbringen der Antragsgegnerin und im Beschluss des Verwaltungsgerichts anklingenden Mutmaßungen über fehlende wesentliche Leistungssteigerungen des Antragstellers und damit über den aktuellen Inhalt einer dienstlichen Beurteilung sind ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, juris Langtext Rn 6) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb]; Beschlüsse d. Senats v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 -, RiA 2008, 184 = juris Langtext Rn 12, v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 - DÖD 2008 = juris Langtext Rn 26, u. v. 20.2.2008 - 5 ME 505/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2008 - 5 ME 505/07

    Regelung der Zuständigkeit für die Erst- und Zweitbeurteilung im Geschäftsbereich

    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt einer zu einem aktuellen Stichtag erstellten künftigen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers - und des Beigeladenen - sind nämlich ohne Belang, weil dienstliche Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung grundsätzlich nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.7. 2007 - 5 ME 137/07 -, Juris, RdNr. 6 des Langtextes) und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201 unter B I 2 b bb] sowie Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - und vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 - beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07

    Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung wegen der auf einem unzutreffenden

    Vielmehr lässt sich aufgrund des Fehlers bei der Bewertung des stellenbezogenen Auswahlgesprächs nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ-RR 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 ME 137/07 -).
  • VG Gelsenkirchen, 31.05.2016 - 12 K 743/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Beförderung; dienstliche Beurteilung;

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Juli 2007- 5 ME 137/07 -, juris Rn. 6.
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