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   OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 7 PA 29/14   

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https://dejure.org/2014,27542
OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 7 PA 29/14 (https://dejure.org/2014,27542)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.09.2014 - 7 PA 29/14 (https://dejure.org/2014,27542)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. September 2014 - 7 PA 29/14 (https://dejure.org/2014,27542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 PKHFV; § 117 Abs. 2 PKHFV ; § 117 Abs. 3 PKHFV ; § 117 Abs. 4 PKHFV
    Hinreichende Darlegung der Bedürftigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Darlegung der Bedürftigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichende Darlegung der Bedürftigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • rechtsportal.de

    Hinreichende Darlegung der Bedürftigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erteilung einer Maklererlaubnis - nach Inaussichtstellen der Restschuldbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3529
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 1115/10

    Rechtmäßigkeit des Anspruchs auf Erteilung einer Erlaubnis als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 7 PA 29/14
    Die Möglichkeit einer Schuldenbefreiung verdichtet sich aber zu einer konkreten Aussicht, wenn das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung durch Beschluss ankündigt (vgl. BGH, Beschl. vom 7.12.2004 - AnwZ (D) 40/04 -, NJW 2005, 1271; Beschl. vom 7.3.2005 - AnwZ (B) 7/04 -, NJW 2005, 1944; BVerwG, Urt. vom 17.8.2005 - 6 C 15.04 -, NJW 2005, 3795; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 8.12.2011 - 4 A 1115/10 -, GewArch 2012, 499).

    Die Vorschrift ist einer analogen Anwendung auf Verfahren, in denen um die Erteilung einer Erlaubnis für ein noch nicht ausgeübtes Gewerbe gestritten wird, nicht zugänglich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 8.12.2011, aaO; Nds. OVG, Beschl. vom 26.5.2014 - 7 PA 39/14 -).

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 7 PA 29/14
    Die Klage des Klägers, mit der dieser die Verpflichtung des Beklagten begehrt, ihm eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. a) GewO (Maklererlaubnis) zu erteilen bzw. den Beklagten zur Neubescheidung des Antrags vom 31. Mai 2013 zu verpflichten (vgl. dazu den Hilfsantrag vom 24.3.2014), hat nach Maßgabe des Beschwerdevortrags hinreichende Aussicht auf Erfolg, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Anforderungen an dieses Erfordernis nicht überspannt werden dürfen und die Prüfung der Erfolgsaussicht nicht dazu dient, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern (vgl. BVerfG, Beschl. vom 13.7.2005 - 1 BvR 175/05 -, FamRZ 2005, 1893).
  • BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 7/04

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 7 PA 29/14
    Die Möglichkeit einer Schuldenbefreiung verdichtet sich aber zu einer konkreten Aussicht, wenn das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung durch Beschluss ankündigt (vgl. BGH, Beschl. vom 7.12.2004 - AnwZ (D) 40/04 -, NJW 2005, 1271; Beschl. vom 7.3.2005 - AnwZ (B) 7/04 -, NJW 2005, 1944; BVerwG, Urt. vom 17.8.2005 - 6 C 15.04 -, NJW 2005, 3795; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 8.12.2011 - 4 A 1115/10 -, GewArch 2012, 499).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 7 PA 29/14
    Die Möglichkeit einer Schuldenbefreiung verdichtet sich aber zu einer konkreten Aussicht, wenn das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung durch Beschluss ankündigt (vgl. BGH, Beschl. vom 7.12.2004 - AnwZ (D) 40/04 -, NJW 2005, 1271; Beschl. vom 7.3.2005 - AnwZ (B) 7/04 -, NJW 2005, 1944; BVerwG, Urt. vom 17.8.2005 - 6 C 15.04 -, NJW 2005, 3795; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 8.12.2011 - 4 A 1115/10 -, GewArch 2012, 499).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 7 PA 29/14
    Die Möglichkeit einer Schuldenbefreiung verdichtet sich aber zu einer konkreten Aussicht, wenn das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung durch Beschluss ankündigt (vgl. BGH, Beschl. vom 7.12.2004 - AnwZ (D) 40/04 -, NJW 2005, 1271; Beschl. vom 7.3.2005 - AnwZ (B) 7/04 -, NJW 2005, 1944; BVerwG, Urt. vom 17.8.2005 - 6 C 15.04 -, NJW 2005, 3795; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 8.12.2011 - 4 A 1115/10 -, GewArch 2012, 499).
  • VG Augsburg, 03.08.2016 - Au 3 K 15.1172

    Kein Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege

    Nicht geordnete wirtschaftliche Verhältnisse liegen jedoch nach der Rechtsprechung regelmäßig dann vor, wenn über das Vermögen einer Person ein (Verbraucher-)Insolvenzverfahren eröffnet ist; erst wenn ein (Verbraucher-)Insolvenzverfahren zu einer Restschuldbefreiung führt, kann ein Zustand geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse wieder erreicht sein (vgl. allg. BVerwG, U. v. 17.8.2005 - 6 C 15/04 - BVerwGE 124, 110 - juris Rn. 27; NdsOVG, B. v. 25.9.2014 - 7 PA 29/14 - NJW 2014, 3529 - juris Rn. 5).
  • OVG Saarland, 05.10.2016 - 1 A 188/15

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Widerspruchsverfahren; Ankündigung der

    Rspr., w. Nachw. s. juris-Rdnr. 6; BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15.04 -, BVerwGE 124, 110, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 27, unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 7.12.2004 - AnwZ (B) 40/04 - NJW 2005, 1271; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.4.2016 - 1 O 44/16 -, juris, Rdnr. 7; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.9.2014 - 7 PA 29/14 -, NJW 2014, 3529, zitiert nach juris; FG Niedersachsen, Urteil vom 19.9.2013 - 6 K 85/13, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.1.2012 - 4 B 1250/11 -, juris, sowie Urteil vom 8.12.2011 - 4 A 1115/10 -, GewArch 2012, 499, zitiert nach juris; zur Rechtslage nach der am 1.7.2014 in Kraft getretenen Änderung des Restschuldbefreiungsverfahrens: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.9.2015 - 4 B 333/15 -, ZInsO 2016, 703, zitiert nach juris.
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2014 - 7 PA 67/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Leistungsunfähigkeit infolge

    Außerdem kommt bereits dem Beschluss über das Inaussichtstellen der Restschuldbefreiung nach § 291 InsO (a.F., vgl. nunmehr § 287a InsO n.F.), durch den sich die zunächst nur abstrakte Möglichkeit einer späteren Restschuldbefreiung zu einer konkreten Aussicht verdichtet, eine gesteigerte Ordnungsfunktion zu, durch die z. B. bei der Prüfung des Regelversagungsgrunds der ungeordneten Vermögensverhältnisse gemäß § 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO die Regelvermutung durchgreifend in Frage gestellt werden kann (Beschl. des Senats vom 25.9.2014 - 7 PA 29/14 - vgl. auch zu § 34d Abs. 2 Nr. 2 GewO OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 8.12.2011 - 4 A 1115/10 -, GewArch 2012, 499).

    Allerdings schließt der Umstand der Restschuldbefreiung nicht aus, dass aus anderen Gründen die Vermögensverhältnisse des Schuldners ungeordnet sein können (vgl. Beschl. des Senats vom 25.9.2014, a.a.O.) bzw. die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit gegeben sein kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 27.12.2013 - 1 L 112/13 -, juris).

  • VG Augsburg, 23.10.2015 - Au 3 K 15.1172

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

    Nicht geordnete wirtschaftliche Verhältnisse liegen jedoch nach der Rechtsprechung regelmäßig dann vor, wenn über das Vermögen einer Person ein (Verbraucher-)Insolvenzverfahren eröffnet ist; erst wenn ein (Verbraucher-)Insolvenzverfahren zu einer Restschuldbefreiung führt, kann ein Zustand geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse wieder erreicht sein (vgl. allg. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 6 C 15/04 - BVerwGE 124, 110 - juris Rn. 27; NdsOVG, B.v. 25.9.2014 - 7 PA 20/14 - NJW 2014, 3529 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2020 - 1 M 109/20

    Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden während

    OVG, Beschluss vom 25. September 2014 - 7 PA 29/14 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 4 A 987/17 -, juris Rn. 16 ff.; BeckOK, GewO, Stand 1. September 2020, § 12 GewO Rn. 62; Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 12 GewO Rn. 11; Landmann/Rohmer, GewO, Februar 2020, § 12 GewO Rn. 12; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Juli 2020, § 12 GewO Rn. 8; a. A. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2011 - 22 CS 11.34 -, juris Rn. 21).
  • VG Schleswig, 06.06.2019 - 12 A 132/17

    Versagung einer Gewerbeerlaubnis

    Nach der Gesetzesbegründung hat die Vorschrift keine Bedeutung für Gewerbe, die der Schuldner - wie hier - nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnen will (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.09.2014 - 7 PA 29/14 - juris Rdnr. 6 mit Hinweis auf weitere Rechtsprechung und auf BT-Drs. 12/3803, 103; Pielow, GewO, § 12 Rdnr. 62).
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