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   OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14   

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OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14 (https://dejure.org/2014,40161)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.11.2014 - 5 LB 7/14 (https://dejure.org/2014,40161)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. November 2014 - 5 LB 7/14 (https://dejure.org/2014,40161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Auswahlverfahren; Beförderung; rechtswidrige Beurteilung; Fahrlässigkeit; Kausalität; Konkurrentenmitteilung; Pflichtverletzung; Schadenabwendungspflicht; Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterlassene Konkurrentenmitteilung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14
    Denn der unterlegene Bewerber hat stets Anspruch auf eine verbindliche Information durch den Dienstherrn über das Ergebnis des Auswahlverfahrens, damit er nicht Gefahr läuft, ein Rechtsmittel auf ungesicherter tatsächlicher oder rechtlicher Grundlage zu ergreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.4.2004 - BVerwG 2 C 26.03 -, juris Rn. 15 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 21).

    Denn die oben genannten Grundsätze sind auch bei Beförderungsaktionen zu beachten, bei denen eine große Zahl von Beamten zur gleichen Zeit befördert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.4.2004, a. a. O., Rn. 15).

    Denn der zeitnah in Anspruch genommene primäre Rechtschutz ist nach Durchführung des Vorverfahrens am ehesten zur Aufklärung und Würdigung komplexer Verwaltungsentscheidungen wie z. B. der Auswahl unter vielen Beförderungsbewerbern geeignet (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.4.2004, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.).

    Ob es der Verletzte schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen, hängt davon ab, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen des Verkehrskreises verlangt werden muss, dem der Verletzte angehört (BVerwG, Urteil vom 1.4.2004, a. a. O., Rn. 13).

    Unerlässlich ist es demzufolge, dass der Dienstherr seine Auswahlentscheidung dem unterlegenen Bewerber rechtzeitig vor Ernennung des Mitbewerbers mitteilt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.9.1989 - 2 BvR 1576/88 -, juris) und ihm Gelegenheit gibt, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern, dass die besetzbare Planstelle mit einem anderen Bewerber endgültig besetzt wird und für den unterlegenen Bewerber nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.4.2004, a. a. O., Rn. 15).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14
    Eine letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung stellt sich als vertretbar dar, wenn die Rechtsfrage nicht einfach zu beurteilen und weder durch die Rechtsprechung geklärt noch im Schrifttum abschließend behandelt ist (BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - BVerwG 2 C 37.04 -, juris Rnrn. 23 ff. m. w. N.).

    Hierfür muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten wäre (BVerwG, Urteil vom 17.8.2005, a. a. O., Rn. 26).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14
    36 Ein Beamter kann von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 23.12 -, juris Rn. 42 m. w. N.).

    Dagegen sind keine späteren, neuen Erkenntnisse in die Beurteilung der Polizeidirektion C. vom August 2012 eingeflossen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 23.12 -, juris Rn. 45 a. E.).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14
    Unerlässlich ist es demzufolge, dass der Dienstherr seine Auswahlentscheidung dem unterlegenen Bewerber rechtzeitig vor Ernennung des Mitbewerbers mitteilt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.9.1989 - 2 BvR 1576/88 -, juris) und ihm Gelegenheit gibt, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern, dass die besetzbare Planstelle mit einem anderen Bewerber endgültig besetzt wird und für den unterlegenen Bewerber nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.4.2004, a. a. O., Rn. 15).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14
    Denn der unterlegene Bewerber hat stets Anspruch auf eine verbindliche Information durch den Dienstherrn über das Ergebnis des Auswahlverfahrens, damit er nicht Gefahr läuft, ein Rechtsmittel auf ungesicherter tatsächlicher oder rechtlicher Grundlage zu ergreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.4.2004 - BVerwG 2 C 26.03 -, juris Rn. 15 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.01
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14
    Denn die dienstliche Beurteilung als solche ist kein Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.2002 - BVerwG 2 C 10.01 -, juris Rn. 15), die Klage des Klägers gegen die Beurteilung hatte deshalb keine aufschiebende Wirkung i. S. v. § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. zu der Wirkung einer Klage gegen eine Untersuchungsanordnung BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14
    Die fehlende aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Beurteilung hat zur Folge, dass die Beurteilung zur Grundlage von Auswahlentscheidungen gemacht werden kann und die Behörde grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Beförderungsverfahren "auszusetzen", nur weil einer der Bewerber eine für die Auswahlentscheidung bedeutsame dienstliche Beurteilung angreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.2002 - BVerwG 2 C 19.01 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14
    Diesem Begründungserfordernis ist nicht bereits dann genügt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Gründe für die Auswahlentscheidung durch mündliche Auskunft oder Einsichtnahme zugänglich gemacht werden, sondern dem erfolglosen Beförderungsbewerber sind bereits diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, juris, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14
    Diesem Begründungserfordernis ist nicht bereits dann genügt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Gründe für die Auswahlentscheidung durch mündliche Auskunft oder Einsichtnahme zugänglich gemacht werden, sondern dem erfolglosen Beförderungsbewerber sind bereits diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, juris, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2009 - 1 B 1518/08

    Ernennung und Beförderung eines mitkonkurrierenden Beamten; Besetzung einer

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2016 - 3 Sa 9/16

    Konkurrentenklage, öffentlicher Arbeitgeber, Bestenauslese, Auswahlverfahren,

    e) Die Mitteilung des Dienstherrn muss das Ergebnis der Auswahlentscheidung und die maßgebenden Gründe enthalten (OVG Lüneburg vom 25.11.2014 - 5 LB 7/14 - Juris, Rz. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 1 A 1923/14

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Beförderung i.R.d. Vergabe

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. November 2014 - 5 LB 7/14 -, juris, Rn. 64, unter Bezugnahme auf VG Göttingen, Urteil vom 29. Mai 2013 - 1 A 300/12 -, juris, Rn. 24; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl. 2013, § 3, Rn. 76.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 215/15

    Erholungsurlaub; Mindesturlaub; Prozesszinsen; Rechtsmissbrauch;

    Denn die Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln tritt nach dem auch im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB nicht ein, wenn der Verletzte mögliche, auch formlose, Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2007 - BVerwG 2 B 35.07 -, juris Rn 10; Nds. OVG, Urteil vom 11.2.2014 - 5 LB 72/13 - Urteil vom 25.11.2014 - 5 LB 7/14 -, juris Rn 59).

    Ob es der Verletzte schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen, hängt davon ab, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen des Verkehrskreises verlangt werden muss, dem der Verletzte angehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.4.2004 - BVerwG 2 C 26.03 -, juris Rn 13; Nds. OVG, Urteil vom 25.11.2014, a. a. O., Rn 59).

  • VG Hannover, 25.04.2016 - 13 A 3977/15

    Auswahlverfahren; Beurteilung; Beweislastumkehr; Kausalität; Nichtbeförderung;

    Rechtsgrundlage dieses unabhängig vom Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) bestehenden Anspruchs ist das Beamtenverhältnis; eines Rückgriffs auf die Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf es nicht ((OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 2015 - 5 LB 105/14 -, Rn. 36, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26.1.2012 - BVerwG 2 A 7.09 -, juris Rn 15 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 10.1.2014 - 5 LA 167/13 - Beschluss vom 30.6.2014 - 5 LA 51/14 - Urteil vom 25.11.2014 - 5 LB 7/14 -, juris Rn 36).

    Danach handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (vgl. § 276 Abs. 2 BGB und BVerwG, Urteil vom 26.1.2012, a. a. O., Rn 39; Nds. OVG, Beschluss vom 30.6.2014 - 5 LA 51/14 - Urteil vom 25.11.2014, a. a. O., Rn 50; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 2015 - 5 LB 105/14 -, Rn. 50, juris).

    Ein Anspruch auf Schadensersatz wird hierbei schon dann regelmäßig in Betracht kommen, wenn der betroffene Beamte bei einer Entscheidung nach leistungsbezogenen Auswahlkriterien zumindest reelle Beförderungschancen gehabt hätte, wenn also seine Beförderung ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 2015, a.a.O., Rn. 55, juris, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26.1.2012, a. a. O., Rn 44 f.; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris Rn 26 - Rn 28; Nds. OVG, Beschluss vom 30.6.2014 - 5 LA 51/14 - Urteil vom 25.11.2014, a. a. O., Rn 56).

  • VG Sigmaringen, 10.02.2023 - 7 K 4878/20

    Bewerberverfahrensanspruch; Öffentlicher Dienstherr; Schwerbehinderung;

    Anders als bei § 15 Abs. 1 AGG kommt hier auch eine Schadensminderungspflicht des Klägers nicht in Betracht (vgl. NdsOVG, Urteil vom 25.11.2014 - 5 LB 7/14 - juris Rn. 59 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14

    Arbeitszeugnis; Auswahlgespräch; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; dienstliche

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass diese Beurteilungen, die keine Verwaltungsakte sind, wirksam sind, weil Widerspruch und Klage gegen eine Beurteilung keine aufschiebende Wirkung haben (vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 25.11.2014 - 5 LB 7/14 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - 6 B 557/18

    Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren bzgl. der

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, NJW 2016, 309 = juris, Rn. 14, und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, a.a.O., Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 = juris, Rn. 25; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Februar 2016 - 6 B 1357/15 -, juris, Rn. 7, vom 10. Februar 2016 - 6 B 33/16 -, NVwZ 2016, 868 = juris, Rn. 8, sowie vom 22. Dezember 2015 - 1 B 1026/15 -, juris, Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Urteil vom 25. November 2014 - 5 LB 7/14 -, juris, Rn. 44; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Auflage 2013, § 3, Rn. 81.

    Zu einer derartigen Fallgestaltung Nds. OVG, Urteil vom 25. November 2014 - 5 LB 7/14 -, a.a.O.

  • VG Göttingen, 09.03.2016 - 1 A 246/15

    Anspruch auf Beförderung; Auswahlentscheidung; Beförderung; Nichtbeförderung;

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 26.03 - OVG Lüneburg, Urteil vom 25.11.2014 - 5 LB 7/14 -, jeweils juris).

    Dieser Fehler ist hier dadurch geheilt, das gemäß Ziffer 10 der in der Konkurrentenmitteilung ausdrücklich genannten Beförderungsverfügung der PD E. vom 28.11.2014 ersuchende Beamte vom Personaldezernat der Beklagten Auskunft aus der Personalvergleichsdatei über die sie betreffende Daten erhalten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25.11.2014 - a.a.O., Rn. 48).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - 1 B 883/14

    Konkurrentenstreit Beförderung Informationspflicht Topfwirtschaft

    vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen an eine solche Konkurrentenmitteilung auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. November 2014 - 5 LB 7/14 -, juris, Rn. 44.
  • VG Minden, 16.11.2020 - 12 K 9097/17
    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 25. November 2014 - 5 LB 7/14 -, juris Rn. 45 ff.

    Unter den gegebenen Umständen kann der Kläger sich mithin nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Mitteilung der Gründe prinzipiell schriftlich zu erfolgen habe - vgl. zur grundsätzlich einzuhaltenden Form der Konkurrentenmitteilung Nds. OVG, Urteil vom 25. November 2014 - 5 LB 7/14 -, juris Rn. 44 - und Entsprechendes ihm auch angekündigt worden sei.

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 5 ME 2/16

    Anlassbeurteilung; Auswahlerwägung; Begründung; belastender Verwaltungsakt;

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 105/14

    Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Kausalität; Leistungsklage;

  • VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlkommission; Auswahlverfahren; Berufung;

  • VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 16.729

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund unterbliebener Beförderung wegen nicht

  • VG Cottbus, 01.08.2023 - 4 K 2055/18

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung

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