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   OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20   

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OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20 (https://dejure.org/2020,38765)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.11.2020 - 10 LA 58/20 (https://dejure.org/2020,38765)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. November 2020 - 10 LA 58/20 (https://dejure.org/2020,38765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35a SGB 8; § 36 SGB 8; § 36a Abs 3 SGB 8; § 36a Abs 2 SGB 8; § 36s Abs 1 SGB 8
    Autismusspezifische Förderung; Bedarfsdeckung; Beeinträchtigungsprofil; Beschulung; Eingliederungshilfe; Förderbedarf; Förderschwerpunkt; Hilfebedarf; Hilfeplanung; In-Kenntnis-Setzen; kooperativer Entscheidungsprozess; Kostenerstattung; Mitwirkungspflichten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17

    Pflicht einer Versandapotheke zur Vorratshaltung nach § 15 ApBetrO; Auslegung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20
    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 10 LA 90/16

    Betriebsgeheimnis; Fehlbetäubung; Geschäftsgeheimnis; ungünstige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20
    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20
    Nach § 36a Abs. 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII bedarf es - wie vorstehend ausgeführt - einer eindeutigen Willenserklärung in dem Sinne, dass der Leistungsberechtigte den Jugendhilfeträger über den konkreten Hilfebedarf in Kenntnis setzt und einen (nicht formgebundenen) Antrag auf die gewünschte Leistung stellt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.4.2012 - 12 A 659/11 -, juris Rn. 48; Schmid-Obkirchner in Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 36a Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20
    Maßgeblich ist, dass der Antrag so rechtzeitig gestellt wird, dass der Jugendhilfeträger zur pflichtgemäßen Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage ist (BVerwG, Urteil vom 11.8.2005 - 5 C 18.04 -, juris Rn. 19), d.h. er muss durch die Antragstellung in die Lage versetzt werden, seiner prüfenden, beratenden und steuernden Aufgabe im Rahmen eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses im Vorfeld der Leistungserbringung nachzukommen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.3.2003 - 12 A 1193/01 -, juris Rn. 24).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20
    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 8.3.2018 - 7 LA 67/17 -, juris Rn. 6, vom 11.12.2017 - 2 LA 1/17 -, juris Rn. 3, vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8, und vom 13.7.2017 - 8 LA 40/17 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2018 - 7 LA 67/17

    Auslegung des Begriffs der "Gebiete der Wirtschaft" in § 36 Abs. 1 S. 1 GewO;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1193/01

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Erstattung von Kosten einer

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 8 LA 40/17

    Altersrente; vorgezogene Altersrente; Alterssicherungsordnung; Ärzteversorgung;

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07

    Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 2 LA 1/17

    Doktorgrad; Entziehung; Irrtumserregung; Jahresfrist; Plagiat; Promotionsurkunde;

  • BVerwG, 17.02.2015 - 5 B 61.14

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule als eine Leistung der

  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 195/21

    Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung im Rahmen der Beschulung im

    Maßstab für die Unzumutbarkeit ist die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, die Entwicklung junger Menschen zu fördern (vgl. zum Ganzen eingehend BVerwG, Beschl. v. 17.02.2015 - 5 B 6.14 -, juris Rn. 3 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20 -, juris Rn. 28; VG Freiburg, Urt. v. 07.11.2018 - 4 K 2908/7 -, n.v., S. 10 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.02.2020 - 12 S 3015/18 -, juris Ls. 1, 3 und Rn. 14, 31 mit ausdrücklichem Hinweis darauf, dass ein Widerspruch zwischen der soeben dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Rechtsprechung des Bundesozialgerichts [vgl. Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R - juris] zu der Frage, ob der Jugendhilfeträger die Kosten für den Besuch einer Privatschule in Ausnahmefällen als eine Leistung der Eingliederungshilfe zu übernehmen habe, nicht besteht).

    Denn da die Bereitstellung der räumlichen, sächlichen, personellen und finanziellen Mittel für die Erlangung einer angemessenen Schulbildung auch solcher Kinder und Jugendlicher, deren seelische Behinderung festgestellt ist, grundsätzlich nicht dem Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sondern dem Träger der Schulverwaltung obliegt, ist die Beschulung dieser Kinder in erster Linie im Rahmen des ausdifferenzierten öffentlichen Schulsystems - ggf. durch flankierende sonderpädagogische Unterstützungsmaßnahmen - sicherzustellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20 - juris, Rn. 28 m.w.N.).

    Maßgeblich ist somit allein, ob die Entscheidung der Eltern für eine Beschulung des Klägers durch die X-Fernschule aus ihrer Perspektive und zum Zeitpunkt der Selbstbeschaffung fachlich vertretbar war (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen, in denen die Entscheidung des Betroffenen für eine Privatbeschulung für vertretbar gehalten und dementsprechend die Erstattungsfähigkeit der Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe bejaht wurde: OVG NRW, Urt. v. 22.08.2014 - 12 A 3019/11 -, juris Rn. 57 ff.; Urt. v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 -, juris Rn. 108 ff.; Bayer. VGH, Beschl. v. 05.02.2018 - 12 C 17.2563 -, juris Rn. 36 ff.; VG Freiburg, Urt. v. 07.11.2018 - 4 K 2908/17 -, n.v., S.12 ff.; bestätigt durch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.02.2020 - 12 S 3015/18 -, juris Rn. 20 ff.; VG Braunschweig, Urt. v. 23.01.2020 - 3 A 457/18 - n.v.; bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20 -, juris, dort insbes.

    Das heißt, der Betroffene muss den Jugendhilfeträger über seinen konkreten Hilfebedarf unterrichten und einen (nicht formgebundenen) Antrag auf die gewünschte Leistung stellen (vgl. jüngst etwa Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20 -, juris Ls. 2 und Rn. 26 m.w.N.).

    Selbstbeschaffung in diesem Sinne ist vielmehr erst die Deckung des jugendhilferechtlichen Bedarfs durch die unmittelbare Inanspruchnahme der Leistung eines Leistungserbringers außerhalb der Reichweite des § 36a Abs. 2 SGB VIII (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20 -, juris Ls. 3 und Rn. 26 m.w.N.).

  • VG München, 07.07.2021 - M 18 K 18.2218

    Hilfe für junge Volljährige, Privatschule mit Internat, Kostenübernahme für

    Das "Inkenntnissetzen" umfasst grundsätzlich auch eine Beantragung der begehrten Jugendhilfeleistungen, wobei für einen solchen Antrag keine besondere Form vorgeschrieben ist und er auch in der Form schlüssigen Verhaltens gestellt werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20 - juris Rn. 27; OVG NW, U.v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - juris Rn. 75; BVerwG, B.v. 17.2.2011 - 5 B 43.10 - juris).

    Diese Termine liegen vor der Selbstbeschaffung, unabhängig davon, ob hinsichtlich des Zeitpunkts der Selbstbeschaffung auf den Vertragsschluss am 10. August 2016 (so wohl BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1967 - juris Rn. 34) oder den Beginn der Hilfemaßnahme zum 1. September 2016 (so überzeugend: NdsOVG, B.v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20 - juris Rn. 26) abzustellen ist.

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung bereits umfassend geklärt, dass Leistungen der Eingliederungshilfe in Bezug auf den Schulbesuch nicht mit dem Erreichen der allgemeinen Schulpflicht enden, sondern auf Grund des Anspruchs auf eine angemessene Schulbildung (§ 35a Abs. 3 SGB VIII i.V.m. § 90 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII (a.F.) i.V.m. § 12 EingliederungshilfeV zum damaligen Zeitpunkt bzw. inhaltsgleich ab 1.1.2020: § 112 SGB IX) auch den Besuch von weiterführenden Schulen umfassen kann (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20 - juris Rn. 28; BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE.2136 - juris Rn. 33; VG München, B.v. 9.6.2020 - M 18 E 20.1392 - juris Rn. 70 m.w.N.; von Koppenfels-Spies in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 35a SGB VIII, Rn. 69 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20

    Abschreibungen; Einkommen; Gewerbebetrieb; Handelsgesellschaft, Offene; Härte,

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn der Zulassungsantragsteller mit seiner Begründung schlüssig darlegt, dass gewichtige gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe vorliegen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Änderung der Entscheidung im Berufungsverfahren führen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 25.11.2020 - 10 LA 58/20 -, juris Rn. 14).
  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 1152/21

    Eingliederungshilfe bei Legasthenie und Dyskalkulie

    Das heißt, der Betroffene muss den Jugendhilfeträger über seinen konkreten Hilfebedarf unterrichten und einen (nicht formgebundenen) Antrag auf die gewünschte Leistung stellen (vgl. jüngst etwa Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20 -, juris Ls. 2 und Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 18.07.2023 - 19 K 8696/21
    Selbstbeschaffung in diesem Sinne ist erst die Deckung des jugendhilferechtlichen Bedarfs durch die unmittelbare Inanspruchnahme eines Leistungserbringers außerhalb der Reichweite des § 36a Abs. 2 SGB VIII. vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. November 2020 - 10 La 58/20 -, juris, Rn. 26, m. w. N.

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. November 2020 - 10 La 58/20 -, juris, Rn. 26, m. w. N.

  • VG Würzburg, 24.11.2022 - W 3 K 21.1437

    Untätigkeitsklage, Kostenübernahme, selbstbeschaffte Eingliederungshilfe,

    Denn unter Selbstbeschaffung im Sinne von § 36a Abs. 3 SGB VIII ist die Deckung des jugendhilferechtlichen Bedarfs durch die unmittelbare Inanspruchnahme der Leistung eines Leistungserbringers außerhalb der Reichweite des § 36a Abs. 1 und 2 SGB VIII zu verstehen (vgl. OVG Niedersachsen, B.v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20, JAmt 2021, 230, 233; VG Freiburg, U.v. 7.10.2021 - 4 K 195/21 - BeckRS 2021, 45312 Rn. 115).
  • VG München, 21.01.2021 - M 18 E 20.6374

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Übernahme von Internats- bzw.

    Für eine Inkenntnissetzung bedarf es einer eindeutigen Willenserklärung in dem Sinne, dass der Leistungsberechtigte den Jugendhilfeträger über den konkreten Hilfebedarf in Kenntnis setzt und einen (nicht formgebundenen) Antrag auf die gewünschte Leistung stellt (vgl. NdsOVG, B.v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20 - juris Rn. 27; Schmid-Obkirchner in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 36a Rn. 44).
  • VG München, 21.09.2022 - M 18 K 18.5706

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe),

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Selbstbeschaffung bei der Einschulung in eine Privatschule ist nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages, sondern der Beginn der Beschulung (NdsOVG, B.v. 25.11.2020 - 10 LA 58/20 - juris Rn. 26).
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