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   OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09   

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https://dejure.org/2014,11379
OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09 (https://dejure.org/2014,11379)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2014 - 1 LB 100/09 (https://dejure.org/2014,11379)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 1 LB 100/09 (https://dejure.org/2014,11379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eigentümer einer Sache als bauordnungsrechtlich Pflichtiger i.R.e. Nachlassverwaltung; Opfergrenze bei der Heranziehung eines Zustandsstörers zur Beseitigung von Schwarzbauten; Privilegierung einer forstwirtschaftlichen Nutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentümer einer Sache als bauordnungsrechtlich Pflichtiger i.R.e. Nachlassverwaltung; Opfergrenze bei der Heranziehung eines Zustandsstörers zur Beseitigung von Schwarzbauten; Privilegierung einer forstwirtschaftlichen Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentümer einer Sache als bauordnungsrechtlich Pflichtiger i.R.e. Nachlassverwaltung; Opfergrenze bei der Heranziehung eines Zustandsstörers zur Beseitigung von Schwarzbauten; Privilegierung einer forstwirtschaftlichen Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbe haftet für Schwarzbau!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitglieder von ungeteilter Erbengemeinschaft sind bauordnungsrechtlich Pflichtige

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitglieder von ungeteilter Erbengemeinschaft sind bauordnungsrechtlich Pflichtige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1444
  • BauR 2014, 2140
  • ZfBR 2014, 497 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 58.04

    Pferdehaltung im Außenbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09
    Eine Hobbypferdehaltung begründet keine Privilegierung (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995 - 4 B 2.95 -, juris-Rn. 5; 9.9.2004 - 4 B 58.04 -, juris-Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 4 B 2.95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09
    Eine Hobbypferdehaltung begründet keine Privilegierung (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995 - 4 B 2.95 -, juris-Rn. 5; 9.9.2004 - 4 B 58.04 -, juris-Rn. 4 ff.).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09
    76 d) Die Beseitigungsverfügung ist auch nicht nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16.2.2000 - 1 BvR 242/91 u.a. -, BVerfGE 102, 1 ff., zit. n. juris, zur Zustandsverantwortlichkeit bei Altlastensanierungen aufgestellt hat, unverhältnismäßig.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09
    Ein "Für und Wider" braucht nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17.10.2013 - 1 LA 199/11 -, Vnb; v. 9.3.2012 - 1 LA 231/09 -, juris-Rn. 36; v. 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 -, BauR 2002, 772 - auch zum Begriff "intendiertes Ermessen"; Urt. v. 5.9.2007 - 1 LB 43/07 -, juris; Beschl. v. 19.5.2010 - 1 ME 81/10 -, ZfBR 2010, 585).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 1 ME 81/10

    Anordnung des Sofortvollzugs für die Beseitigunganordnung gegenüber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09
    Ein "Für und Wider" braucht nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17.10.2013 - 1 LA 199/11 -, Vnb; v. 9.3.2012 - 1 LA 231/09 -, juris-Rn. 36; v. 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 -, BauR 2002, 772 - auch zum Begriff "intendiertes Ermessen"; Urt. v. 5.9.2007 - 1 LB 43/07 -, juris; Beschl. v. 19.5.2010 - 1 ME 81/10 -, ZfBR 2010, 585).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 7 C 27.04

    Altlast; Altlastenerkundung; Eigenkontrollmaßnahmen; Bodenkontamination;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09
    Den Gründen des Urteils des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 21.4.2004 (- 7 LC 98/02 -, Nds.VBl. 2004, 301 = juris) für die Gegenauffassung, auf die sich die Kläger berufen, ist das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3.11.2005 (- 7 C 27.04 -, NVwZ 2006, 354 = DVBl. 2006, 186 = juris), auf die hier zur Vermeidung unnötiger Längen verwiesen sei, überzeugend entgegengetreten.
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 LB 43/07

    Ansehung eines 0,9 m tiefen Dachüberstandes als untergeordneter Bauteil im Sinne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09
    Ein "Für und Wider" braucht nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17.10.2013 - 1 LA 199/11 -, Vnb; v. 9.3.2012 - 1 LA 231/09 -, juris-Rn. 36; v. 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 -, BauR 2002, 772 - auch zum Begriff "intendiertes Ermessen"; Urt. v. 5.9.2007 - 1 LB 43/07 -, juris; Beschl. v. 19.5.2010 - 1 ME 81/10 -, ZfBR 2010, 585).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 231/09

    Anordnung der Beseitigung einer Maschendrahteinfriedung auf einem Pachtgrundstück

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09
    Ein "Für und Wider" braucht nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17.10.2013 - 1 LA 199/11 -, Vnb; v. 9.3.2012 - 1 LA 231/09 -, juris-Rn. 36; v. 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 -, BauR 2002, 772 - auch zum Begriff "intendiertes Ermessen"; Urt. v. 5.9.2007 - 1 LB 43/07 -, juris; Beschl. v. 19.5.2010 - 1 ME 81/10 -, ZfBR 2010, 585).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 15/12

    Die größtenteils ungenehmigt entstandene Wohnbebauung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09
    Die Zurückhaltung, in diesen Siedlungen mit der Strenge vorzugehen, die das Bauordnungsrecht grundsätzlich zulässt, beruht darauf, dass die Bauaufsichtsbehörden dort ein in Ansätzen schutzwürdiges Vertrauen auf eine fortbestehende Nutzungsmöglichkeit infolge ihrer langjährigen Untätigkeit anerkennen (vgl. z.B. Senatsurteile v. 11.2.2014 - 1 KN 15/12, 67/12, 141/12 -, juris; Senatsurt. v. 8.9.2012 - 1 KN 129/07 -, DVBl. 2010, 1381 = juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09
    Die Zurückhaltung, in diesen Siedlungen mit der Strenge vorzugehen, die das Bauordnungsrecht grundsätzlich zulässt, beruht darauf, dass die Bauaufsichtsbehörden dort ein in Ansätzen schutzwürdiges Vertrauen auf eine fortbestehende Nutzungsmöglichkeit infolge ihrer langjährigen Untätigkeit anerkennen (vgl. z.B. Senatsurteile v. 11.2.2014 - 1 KN 15/12, 67/12, 141/12 -, juris; Senatsurt. v. 8.9.2012 - 1 KN 129/07 -, DVBl. 2010, 1381 = juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 98/02

    Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung von Aufwendungen für

  • VG Potsdam, 24.04.1996 - 2 K 1532/94
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 9 ME 149/08

    Dürftigkeitseinrede; Eigenschulden; Erbe; Erblasser; Nachlass;

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

  • VGH Bayern, 16.10.1984 - 12 B 80 A.1790
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2007 - 9 LC 345/04

    Anwendung der Regelungen aus der Abgabenordnung über die Hemmung der

  • BVerwG, 31.01.2013 - 9 B 32.12

    Klärung der Frage bzgl. Heranziehung eines Erben zur Zahlung eines

  • BVerwG, 07.02.1996 - 4 B 10.96

    Revision aufgrund eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz durch

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

  • BFH, 24.06.1981 - I B 18/81

    Beschränkung der Erbenhaftung - Übergegangene Steuerschulden - Einrede der

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2004 - 2 M 278/04

    Auswahlermessen bei Erbengemeinschaft

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

  • VG Oldenburg, 20.09.2007 - 2 A 16/05

    Verpflichtung der für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörde zur

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15

    Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen

    Auch das Verwaltungsgericht Köln geht in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 26.02.2014 (- 1 LB 100/09 -, juris Rn. 27) im Übrigen davon aus, dass es sich bei den nach dem Erbfall entstandenen Abgabenschulden nicht um Nachlassverbindlichkeiten handelt, sondern um Eigenschulden, die nicht der beschränkten Erbenhaftung unterliegen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2015 - 2 M 147/14

    Bauaufsichtliches Einschreiten: Inanspruchnahme des ehemaligen Eigentümers nach

    Während eine den Restwert überschreitende Belastung unzumutbar sein kann, wenn die zu beseitigende Gefahr auf Naturereignisse, der Allgemeinheit oder nicht nutzungsberechtigten Dritten zuzurechnende Ursachen zurückgeht und selbst eine geringere Belastung unverhältnismäßig sein kann, wenn das Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens des Pflichtigen und die Grundlage seiner privaten Lebensführung bildet, kann andererseits selbst eine den Restwert übersteigende Belastung zumutbar sein, wenn der Eigentümer das Risiko der entstandenen Gefahr bewusst in Kauf genommen hat (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26.02.2014 - 1 LB 100/09 -, juris RdNr. 76 f. unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 16.02.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, juris RdNr. 51 ff.; Beschl. d. Senats v. 03.12.2012 - 2 M 166/12 - BA S. 4 und Beschl. v. 12.06.2013 - 2 M 28/13 -, juris RdNr. 25 ff.).

    Eine vergleichbare freiwillige Übernahme des Risikos einer Inanspruchnahme (zur Beseitigung) liegt vor, wenn der Erbe eines Grundstücks in Kenntnis des desolaten Zustands der aufstehenden Gebäude es unterlässt, das Erbe auszuschlagen (§§ 1942 ff. BGB) oder - im Falle einer unverschuldeten Unkenntnis - die Annahme der Erbschaft anzufechten (§§ 1954 ff. BGB) (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26.02.2014 - 1 LB 100/09 - a.a.O. RdNr. 79).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2015 - 2 L 154/14

    Anordnung zur Entfernung einer Verglasung und Schließung der Öffnung

    Ein "Für und Wider" braucht nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (NdsOVG, Urt. v. 26.02.2014 - 1 LB 100/09 -, juris, RdNr. 72).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2022 - 1 ME 31/22

    Dereliktion; Eigentumsaufgabe; Zustandsstörer

    Die Handlungspflicht aus Zustandshaftung entsteht, ähnlich wie die an das Grundeigentum anknüpfenden Abgabenschulden, erst nach dem Erbfall und ist daher weniger einer Nachlassverbindlichkeit, also einer Schuld des Erblassers oder einer Schuld anlässlich des Erbfalls, z.B. einem Pflichtteilsanspruch oder Vermächtnis, als einer Nachlasserbenschuld vergleichbar (vgl. Senatsurt. v. 26.2.2014 - 1 LB 100/09 -, BauR 2014, 1444 = BRS 82 Nr. 204 = juris Rn. 55).
  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 A 462/18

    Baugenehmigung; Bestandsschutz; Beweislast; feststellungsfähiges

    Erweist sich im Einzelfall als unaufklärbar, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist bzw. Bestandsschutz besteht, so geht das zu Lasten dessen, der dieses Recht für sich in Anspruch nimmt, im vorliegenden Falle also zu Lasten des Klägers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.1988 - 4 B 33/88 -, juris Rn. 3, und Urt. v. 23.02.1979 - IV C 86.76 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urt. v. 26.02.2014 - 1 LB 100/09 -, juris Rn. 69; Urt. v. 11.02.2014 - 1 KN 141/12 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 09.03.2012 - 1 LA 352/07 -, juris Rn. 74, und Beschl. v. 11.05.2005 - 1 ME 22/05 - n.v., S. 3-4; Hess. VGH, Beschl. v. 15.05.2018 - 3 A 395/15 -, juris Rn. 37; OVG RP, Urt. v. 12.12.2012 - 8 A 10875/12 -, juris Rn. 40; OVG NRW, Beschl. v. 30.03.2011 - 7 A 848/10 -, juris Rn. 17; a.A. Hauth, BauR 2015, 774, 779 ff.).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat selbst für den Fall der Errichtung eines Bauwerks durch den Fiskus für eine Beweislastumkehr keinen Anlass gesehen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.02.2014 - 1 LB 100/09 -, juris Rn. 69).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2016 - 2 M 156/15

    Haftung des Fiskalerben für bauaufsichtliche Verfügung; Einstandspflicht eines

    Die sich aus der Zustandshaftung ergebende Handlungspflicht des Rechtsnachfolgers entsteht erst nach dem Erbfall originär und neu (vgl. NdsOVG, Urt. v. 26.02.2014 - 1 LB 100/09 -, BRS 82 Nr. 204, RdNr. 55 in juris; VG Lüneburg, Urt. v. 26.02.2015 - 2 A 190/13 -, juris, RdNr. 31).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 44/17

    Kosten des Abbruchs eines Gebäudes im Wege der unmittelbaren Ausführung -

    Während eine den Restwert überschreitende Belastung unzumutbar sein kann, wenn die zu beseitigende Gefahr auf Naturereignisse, der Allgemeinheit oder nicht nutzungsberechtigten Dritten zuzurechnende Ursachen zurückgeht und selbst eine geringere Belastung unverhältnismäßig sein kann, wenn das Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens des Pflichtigen und die Grundlage seiner privaten Lebensführung bildet, kann andererseits selbst eine den Restwert übersteigende Belastung zumutbar sein, wenn der Eigentümer das Risiko der entstandenen Gefahr bewusst in Kauf genommen hat (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26.02.2014 - 1 LB 100/09 -, juris RdNr. 76 f. unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 16.02.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, juris RdNr. 51 ff.; Beschl. d. Senats v. 23.02.2015 - 2 M 147/14 -, juris, RdNr. 6, m.w.N.).

    Eine vergleichbare freiwillige Übernahme des Risikos einer Inanspruchnahme (zur Beseitigung) liegt vor, wenn der Erbe eines Grundstücks in Kenntnis des desolaten Zustands der aufstehenden Gebäude es unterlässt, das Erbe auszuschlagen (§§ 1942 ff. BGB) oder - im Falle einer unverschuldeten Unkenntnis - die Annahme der Erbschaft anzufechten (§§ 1954 ff. BGB) (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.02.2015, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 26.02.2014, a.a.O., RdNr. 79).

  • VG Lüneburg, 26.02.2015 - 2 A 190/13

    Dürftigkeitseinrede; Ersatzvornahme; Kostenbescheid; Nachlassverbindlichkeit;

    Dass Entsprechendes auch für die Handlungspflicht aus Zustandshaftung gilt, hat das Nds. Oberverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil vom 26. Februar 2014 (1 LB 100/09 -, Juris Rn. 55) erneut bestätigt:.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 1 LA 102/21

    Baugenehmigung; Beweislast; Beweislastumkehr; Schwarzbau

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.7.2003 - 4 B 55.03 -, BauR 2004, 657 = BRS 66 Nr. 167 = juris Rn. 5; v. 19.2.1988 - 4 B 33.88 -, juris Rn. 3 f.; Urt. v. 23.2.1979 - 4 C 86.76 -, Buchholz 406.16 Nr. 13 = BRS 35 Nr. 206 m.w.N.), des Senats (Senatsurt. v. 26.2.2014 - 1 LB 100/09 -, BauR 2014, 1444 = BRS 82 Nr. 204 = juris Rn. 69; Senatsbeschl. v. 17.12.2021 - 1 LA 91/20 -, BauR 2022, 459 = NordÖR 2022, 127 = juris Rn. 12) und anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. aus jüngerer Zeit nur BayVGH, Beschl. v. 10.11.2021 - 15 ZB 21.1329 -, juris Rn. 10; OVG Berl.-Bbg, Beschl. v. 27.2.2020 - OVG 10 S 4/20 -, BRS 88 Nr. 71 = juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 31.1.2020 - 7 B 1318/19 -, BauR 2020, 817 = BRS 88 Nr. 88 = juris Rn. 6, alle m.w.N.) ist derjenige für das Vorliegen einer Baugenehmigung beweispflichtig, der sich darauf beruft, dass eine bestimmte bauliche Anlage in einer bestimmten Nutzung genehmigt ist.
  • VG Karlsruhe, 24.09.2015 - 9 K 710/14

    Bodenrechtlicher Bestandsschutz - Verwaltungsverfahrensrechtliche Bestandskraft

    Denn durch den Erlass der Abbruchsanordnung an den Kläger wird nur dieser als formeller Adressat zu einem bestimmten Handeln verpflichtet, hingegen wird nicht - wie beim Widerruf der Baugenehmigung der Fall - der Inhalt eines Rechts modifiziert (vgl. treffend OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.2014 - 1 LB 100/09 -, BauR 2014, 1444).
  • OVG Sachsen, 23.09.2014 - 1 B 125/14

    Nutzungsuntersagung, Ermessen, Gewerbebetrieb, Gleichbehandlungsgrundsatz,

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