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   OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13   

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OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13 (https://dejure.org/2014,11692)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.2014 - 4 LA 198/13 (https://dejure.org/2014,11692)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 (https://dejure.org/2014,11692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG; § 9 Abs. 1 UVG; § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4 VwGO
    Berechtigung eines alleinerziehenden Elternteils zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für sein bei ihm lebendes Kind im eigenen Namen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines alleinerziehenden Elternteils zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für sein bei ihm lebendes Kind im eigenen Namen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung eines alleinerziehenden Elternteils zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für sein bei ihm lebendes Kind im eigenen Namen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alleinerziehender Elternteil kann Unterhaltsvorschuss im eigenen Namen geltend machen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alleinerziehender Elternteil kann Unterhaltsvorschuss im eigenen Namen geltend machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3594
  • DÖV 2014, 763
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen, 16.03.2011 - 5 D 181/10

    Anspruch eines minderjährigen unverheirateten Kindes gegenüber den Eltern auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13
    7 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zur Klagebefugnis des alleinerziehenden Elternteils, bei dem das Kind lebt, in seinem Beschluss vom 20. Januar 2014 (12 C 13.2488) im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 23.9.1999 - 16 A 461/99 -) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 16.3.2011 - 5 D 181/10 -) Folgendes ausgeführt:.

    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen.

    Die Regelung dient der Sicherstellung, dass ein Anspruch auf Unterhaltsleistung auch dann durchgesetzt werden kann, wenn das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zusteht, derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, jedoch mit einer Verfolgung des Anspruchs nicht einverstanden ist (SächsOVG, U.v. 16.3.2011, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 27.8.2012, 6 M 111.12 - , Rn. 5 m.w.N.).

    Dieser Auffassung steht jedoch entgegen, dass bei einer nur gewollten Vertretungsregelung die Festlegung, dass der Antrag auch durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden kann, überflüssig wäre (vgl. SächsOVG, U.v. 16.3.2011, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 461/99

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ; Geltendmachung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13
    7 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zur Klagebefugnis des alleinerziehenden Elternteils, bei dem das Kind lebt, in seinem Beschluss vom 20. Januar 2014 (12 C 13.2488) im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 23.9.1999 - 16 A 461/99 -) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 16.3.2011 - 5 D 181/10 -) Folgendes ausgeführt:.

    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen.

    Darüber hinaus sprechen auch die berührten wirtschaftlichen Interessen des alleinerziehenden Elternteils dafür, dessen Klagebefugnis zu bejahen (OVG NW, U.v. 23.9.1999, a.a.O. - , Rn. 11 f. unter Verweis auf Sodan/Ziekow, Loseblatt-Kommentar zur VwGO, § 42 Rn. 412, wonach im Einzelfall auch das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG taugliche Grundlage eines elterlichen Klagerechts in Angelegenheiten ihrer Kinder sein kann).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2012 - 6 M 111.12

    Unterhaltsvorschuss; Verpflichtungsklage; Prozesskostenhilfe; hinreichende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13
    Die Regelung dient der Sicherstellung, dass ein Anspruch auf Unterhaltsleistung auch dann durchgesetzt werden kann, wenn das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zusteht, derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, jedoch mit einer Verfolgung des Anspruchs nicht einverstanden ist (SächsOVG, U.v. 16.3.2011, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 27.8.2012, 6 M 111.12 - , Rn. 5 m.w.N.).

    Zwar könnte die Norm auch dahingehend verstanden werden, dass sie lediglich eine besondere Vertretungsregelung des alleinerziehenden Elternteils enthält, ohne für diesen eine eigenständige Klagebefugnis zu normieren (insoweit offen: OVG Berlin-Bgb, B.v. 27.8.2012, a.a.O).

    Zu der ferner von dem Beklagten "vor dem Hintergrund widersprüchlicher obergerichtlicher Entscheidungen" bezeichneten "Frage der Klagebefugnis" des Elternteils, bei dem das Kind lebt, gibt es - wie oben dargestellt - keine uneinheitliche obergerichtliche Rechtsprechung mehr (das OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.8.2012 - OVG 6 M 111.12 -, hat diese Frage offen gelassen).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 4 LA 54/11

    Untersagung des Abschlusses von Vereinbarungen betreffend das Projekt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13
    Die Darlegung der Divergenz, die § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO verlangt, erfordert daher u. a. die Angabe des obergerichtlich oder höchstrichterlich entwickelten Rechtssatzes, die Bezeichnung des Rechtssatzes, mit dem das Verwaltungsgericht von dem obergerichtlich oder höchstrichterlich gebildeten Rechtssatz abgewichen sein soll, und Erläuterungen dazu, worin die Abweichung konkret besteht (Senatsbeschluss vom 11.7.2012 - 4 LA 54/11 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488

    § 9 Abs. 1 UVG räumt dem alleinerziehenden Elternteil eine eigenständige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13
    7 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zur Klagebefugnis des alleinerziehenden Elternteils, bei dem das Kind lebt, in seinem Beschluss vom 20. Januar 2014 (12 C 13.2488) im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 23.9.1999 - 16 A 461/99 -) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 16.3.2011 - 5 D 181/10 -) Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 30.07.2007 - 12 C 07.673
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13
    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen.
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2009 - 4 LA 798/07

    Ausgehen von einem Bereithalten von Geräten zum gemeinsamen Empfang bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7.4.2011 - 4 LA 98/10 -, 8.10.2009 - 4 LA 234/09 - und 24.2.2009 - 4 LA 798/07 - Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.).
  • VG Würzburg, 14.06.2011 - W 3 K 11.341

    Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13
    Der Umstand, dass das materiell-rechtlich anspruchsberechtigte Kind (bei ordnungsgemäßer Vertretung nach §§ 1626, 1629 BGB, §§ 1773 ff. BGB) daneben selbst klagebefugt ist, schließt ein eigenständiges Klagerecht des alleinerziehenden Elternteils nicht aus (VG Würzburg, U.v. 14.6.2011, W 3 K 11.341; U.v. 7.7.2011, W 3 K 11.170 - ).".
  • VGH Bayern, 06.07.2010 - 12 C 10.1063

    Unterhaltsvorschussrecht- Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe-

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13
    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen.
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 4 PA 198/12

    Rückforderung des zu viel gezahlten Unterhaltsvorschusses für ein Kind

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13
    Er hat zur Begründung dieses Zulassungsgrundes nämlich lediglich behauptet, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von dem Beschluss des Senats vom 13. August 2012 (4 PA 198/12) abweiche, jedoch keinen Rechtssatz bezeichnet, den das Verwaltungsgericht aufgestellt haben und mit dem es von einem vom Senat gebildeten Rechtssatz abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • VG Würzburg, 07.07.2011 - W 3 K 11.170

    Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG

  • OVG Bremen, 11.04.2013 - 2 A 181/12
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17

    Weitergewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende;

    Diese Vorschrift umfasst die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, Nds.Rpfl 2015, S. 139 f., Rn. 6 ff. bei juris; VGH München, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 12 C 13.2488 -, NJW 2014, S. 876, Rn. 7 f. bei juris; OVG Münster, Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/99 -, FamRZ 2000, S. 777 ff., Rn. 7 bei juris; OVG Bautzen, Urteil vom 16. März 2011 - 5 D 181/10 -, LKV 2011, S. 277 f., Rn. 8 bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 4 PA 124/19

    Klagebefugnis; Unterhaltsvorschuss

    Der Senat hat mit Beschluss vom 26. Mai 2014 (- 4 LA 198/13 -) entschieden, dass der alleinerziehende Elternteil, bei dem das Kind lebt, für die Geltendmachung des Anspruchs auf Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für sein Kind selbst klagebefugt ist.
  • VG Münster, 07.04.2021 - 6 K 1924/18
    OVG, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, juris, mit weiteren Nachweisen, u.a. mit dem Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/99 -, www.nrwe.de.
  • VG Aachen, 14.12.2020 - 10 K 3417/18

    Unterhaltsvorschuss; Wohnsitzklausel; Wohnsitz in einem anderen EU-Staat;

    Dieses Recht der Klägerin kann aus der Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG abgeleitet werden, die ein eigenständiges Antragsrecht des oben genannten Elternteils bzw. des gesetzlichen Vertreters vorsieht, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/91 -, Rz. 7 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, Rz. 7, 9; BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 12 C 13.2488 -, Rz. 7 ff, jeweils juris; Grube, UVG, 2020, EL Rz. 112 und § 9 Rz. 2 sowie bereits: Helmbrecht, UVG, 5. Auflg.
  • VG Cottbus, 30.07.2020 - 8 K 595/20
    Diese Vorschrift umfasst die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 17; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, juris Rn. 7 ff.).
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