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   OVG Niedersachsen, 26.09.2000 - 1 K 3563/99   

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https://dejure.org/2000,6795
OVG Niedersachsen, 26.09.2000 - 1 K 3563/99 (https://dejure.org/2000,6795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2000 - 1 K 3563/99 (https://dejure.org/2000,6795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2000 - 1 K 3563/99 (https://dejure.org/2000,6795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterschreitung von Abstandsflächen; Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung - Geschoßflächenzahl

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 6 BauGB; § 17 Abs 1 BauNVO; § 17 Abs 2 BauNVO; § 13 Abs 1 BauO ND; § 13 Abs 2 BauO ND
    Abstand; Abstandfläche; Abstandsfläche; Abwägung; Abwägungsbeachtlichkeit; Baugenehmigung; Geschoßflächenzahl; GFZ; Kerngebiet; Maß der baulichen Nutzung; Nutzungsmaß; Reduzierung; Vergrößerung; Wohnnutzung; Überschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einhaltung der Abstandsflächen bei geringer und vereinzelter Wohnnutzung)

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 406 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2000 - 1 K 3563/99
    Denn die Abwägungsbeachtlichkeit solcher Belange entfällt, wenn der Träger des Interesses in den Verfahren der Bürgerbeteiligung - sei es in der vorgezogenen Bürgerbeteiligung, sei es im Auslegungsverfahren - es versäumt, seine Interessen geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 9.11.1979 - 4 N 1/78, 4N /2-4.79 - BVerwGE 59, 87ff., 103f.).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2000 - 1 K 3563/99
    Damit ist aber noch nicht gesagt, dass die Antragsgegnerin sich an diese Abstimmung hätte binden wollen, zumal eine Bauplanungsverpflichtung unwirksam wäre (vgl. BVerwG, Urt. vom 1.2.1980 - 4 C 40.77 - DVBl 1980, 686 ff., 687).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2000 - 1 K 3563/99
    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet (Abwägungsausfall), wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingesellt werden muss (Abwägungsdefizit) oder wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird; ferner, wenn der Ausgleich zwischen den berührten öffentlichen Belangen außer Verhältnis zu ihrer objektiven Gewichtigkeit steht (Abwägungsfehleinschätzung, vgl. BVerwG, Urt. vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ff).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2000 - 1 K 3563/99
    Darauf, ob diese "Absichten" von dem Investor gehegt und von der Antragsgegnerin nur rezipiert worden sind, kommt es nicht an (vgl. dazu den Beschluss des erkennenden Senats vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 - BA S. 21f.).
  • BVerwG, 22.09.1989 - 4 NB 24.89

    Bauleitplanung - Vorschriften - Landesrecht - Abstandsflächen - Vereinfachtes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2000 - 1 K 3563/99
    Sie sind auch von der Rechtssetzung durch Bebauungspläne zu beachten (vgl. BVerwG, Beschl. vom 22.9.1998 - 4 NB 24/89 - NVwZ 1990, 361).
  • BVerwG, 23.01.1997 - 4 NB 7.96

    Bauplanungsrecht - Maß der baulichen Nutzung, Rechtsänderung durch BauNVO 1990

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2000 - 1 K 3563/99
    Die besonderen städtebaulichen Gründe, die das genannte Maß der baulichen Nutzung "erfordern" (und nicht bloß rechtfertigen; vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.1.1997 - 4 NB 7/96 - NVwZ 1997, 903 f.), ergeben sie aus dem Bestreben, eine intensive Nutzung der Innenstadtlage soweit wie möglich in Abstimmung mit der baulichen Nutzung der näheren Umgebung und mit der älteren baulichen Tradition des Areals zu sichern.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2000 - 1 K 3563/99
    Für den entsprechenden Begriff des Bundesrechts gilt, dass nicht etwa Gründe von zusätzlichem Gewicht gemeint sind, sondern spezielle Gründe, die sich aus der konkreten Planungssituation ergeben (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.5.1987 - 4 C 77.84- BVerwGE 77, 317 ff., 320 f.).
  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 32/79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2000 - 1 K 3563/99
    Sichtverbindungen und "Sichtachsen" gehören schließlich nicht zum Schutzgut des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes; vielmehr haben die Betriebe die Straßenverhältnisse so hinzunehmen, wie sie sich tatsächlich entwickeln; eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die Existenz eines Betriebes gefährdet wird (vgl. BGH, Urt. vom 7.7.1980 - 3 ZR 32/79 - DÖV 1981, 177).
  • VG Freiburg, 16.07.2013 - 4 K 497/13

    Baugenehmigung für den Neubau eines Geschäftshauses mit Tiefgarage; summarische

    2.5.4.1 Geht es zumindest auch um die Umsetzung besonderer, qualifizierter planerischer Lösungen bzw. städtebaulicher Ideen, so ist das ein Gesichtspunkt, der als "besonderer" städtebaulicher Grund im Sinne des § 17 Abs. 2 BauNVO anerkennungswürdig sein kann (BVerwG, Beschluss vom 26.01.1994 - 4 NB 42.93 -, juris); daher können grundsätzlich auch Gründe der Stadt- und Ortsbildgestaltung im Rahmen des § 17 Abs. 2 BauNVO maßgebend sein, sofern sie auf einem besonderen städtebaulichen Konzept beruhen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.12.1997, a.a.O.; Nieders. OVG, Urteil vom 26.09.2000 - 1 K 3563/99 -, juris; OVG RP, Urteil vom 19.02.2009 - 1 C 10256/08 -, juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand 2012, § 17 BauNVO Rn. 22).
  • VG Hannover, 21.10.2009 - 4 B 3652/09

    Abstandsunterschreitung; Kolonaden; Tageslichtquotient; gesunde Wohn- und

    Auf die den Beteiligten bekannte Entscheidung vom 26.09.00 des OVG Lüneburg (- 1 K 3563/99 -, vgl. auch BVerwG, Bes. v. 28.02.01, - 4 BN 11.01 - BVerfG, Bes. v. 10.05.01, - 1 BvR 572/01 -) wird verwiesen.
  • VG Lüneburg, 20.07.2006 - 2 A 151/05

    Abstand; Abstandsfläche; Abwehrrecht; Baugenehmigung; baugestalterische Absicht;

    Bei gewerblich genutzten Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen verlieren die Belichtungsverhältnisse daher an Bedeutung (Nds. OVG: Urteil v. 26.9. 2000 - 1 K 3563/99 -, BRS 63 Nr. 3; Beschluss v. 3.9. 2003 a.a.O.).
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