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   OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10   

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OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10 (https://dejure.org/2011,10792)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.10.2011 - 1 KN 254/10 (https://dejure.org/2011,10792)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 1 KN 254/10 (https://dejure.org/2011,10792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Veränderungssperre zur Freihaltung eines ganzen Landschaftsteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 BauGB; § 36 BauGB; § 71 Abs. 1 NBauO
    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre mit dem Ziel des Ausschlusses einer Bebauung im Wesentlichen wegen fehlender Bebauung und besonderer Lagegunst (hier: Bereich am Fuße eines kleineren Mittelgebirgszugs)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1; BauGB § 36; NBauO § 71 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre mit dem Ziel des Ausschlusses einer Bebauung im Wesentlichen wegen fehlender Bebauung und besonderer Lagegunst (hier: Bereich am Fuße eines kleineren Mittelgebirgszugs)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre mit dem Ziel des Ausschlusses einer Bebauung im Wesentlichen wegen fehlender Bebauung und besonderer Lagegunst (hier: Bereich am Fuße eines kleineren Mittelgebirgszugs)

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 308
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
    Daher hat die planende Gemeinde in der Abwägung eine gründliche Auseinandersetzung mit der Frage vorzunehmen, ob diese Festsetzung notwendig und angemessen ist (BayVGH, Urt. v. 15.1.2007 - 1 N 04.1226 -, juris).

    Ebenso wie im Fall 1 N 04.1226 (BayVGH) schließt der von der Antragsgegnerin in Aussicht genommene Bebauungsplan Nr. 1.87 zwar auch die Vorhaben aus, welche wegen § 35 Abs. 1 BauGB verstärkte Chancen haben, im Außenbereich verwirklicht werden zu können.

    Anders als im Fall 1 N 04.1226 (BayVGH) ist der Außenbereich hier jedoch bis auf die oben genannten teilweise geringfügigen (Schießstand in der ausgebeuteten Grube; Feldscheunen, Pumpenhäuschen usw.), teils singulären Bauten (Aussiedlerhof I.) von Bebauung frei geblieben.

    Der Außenbereich der Antragsgegnerin ist damit anders als im Falle 1 N 04.1226 (BayVGH) gerade nicht von baulichen und sonstigen Anlagen geprägt.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
    Außerdem sind solche Vorstellungen erforderlich, um sachgerecht Ausnahmeanträge nach § 14 Abs. 2 BauGB bescheiden zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 13.03 -, BauR 2004, 1256).

    Insofern liegt der Fall nach neuerlicher, oben angestellter Würdigung der Planungsziele anders als in dem Falle, welchen das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Februar 2004 (- 4 CN 13.03 -, NVwZ 2004, 984 = BauR 2004, 1256 = BRS 67 Nr. 118; vgl. a. Senatsbeschluss vom 6.4.2009 - 1 MN 289/08 -, AUR 2009, 225 = BauR 2009, 1421 = BRS 74 Nr. 116) zu beurteilen hatte; der Senat hatte sich (u. a.) auf Seite 5 seines Eilbeschlusses vom 19. November 2010 (- 1 MN 141/10 -) der in diesem Zusammenhang entwickelten Grundsätze zu bedienen versucht.

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
    Mit fortschreitendem Planungsverfahren wird man der Antragsgegnerin allerdings eine Konkretisierung der Bereiche abverlangen müssen, welche von jedweder Bebauung (aus städtebaulichen Gründen) freigehalten werden sollen, und derjenigen, in denen dies - etwa wegen der Nähe schon bebauter Bereiche - ggf. mit bestimmten Abstrichen hinsichtlich Größe der Bebauung und ihrer Kaschierung/ihres Ausgleiches doch möglich sein soll (zum zeitlichen Elemente bei der Sicherung des Planaufstellungsverfahrens vgl. BVerwG, Urt. v. 7. September 1984 (- 4 C 20.81 -, BVerwGE 70, 83 = ZfBR 1984, 296 = DVBl. 1985, 116 = BauR 1985, 189 = BRS 42 Nr. 233).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2009 - 1 MN 289/08

    Steuerung der gemeindeweiten Zulassung von Tierhaltungsanlagen durch einfachen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
    Insofern liegt der Fall nach neuerlicher, oben angestellter Würdigung der Planungsziele anders als in dem Falle, welchen das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Februar 2004 (- 4 CN 13.03 -, NVwZ 2004, 984 = BauR 2004, 1256 = BRS 67 Nr. 118; vgl. a. Senatsbeschluss vom 6.4.2009 - 1 MN 289/08 -, AUR 2009, 225 = BauR 2009, 1421 = BRS 74 Nr. 116) zu beurteilen hatte; der Senat hatte sich (u. a.) auf Seite 5 seines Eilbeschlusses vom 19. November 2010 (- 1 MN 141/10 -) der in diesem Zusammenhang entwickelten Grundsätze zu bedienen versucht.
  • VGH Bayern, 16.06.2006 - 1 N 03.2347

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; offensichtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
    Die Abwägung muss besonders sorgfältig sein und insbesondere berücksichtigen, ob auf den betroffenen Flächen bisher schon ein Baurecht bestand (BayVGH, Urt. v. 16.6.2006 - 1 N 03.2347 -, ZfBR 2006, 691 = NuR 2006, 658 = BayVBl. 2007, 371).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
    Nach neuerlicher Überprüfung kommt der Senat zum Ergebnis, dass die Antragsgegnerin ihre Planungsvorstellungen schon bei Erlass der ersten Veränderungssperre vom 11. März 2010 (der Satzungsbeschluss ist insoweit der maßgebliche Zeitpunkt) hinreichend konkretisiert hatte (vgl. zu diesem Tatbestandserfordernis grundlegend BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; siehe auch Beschl. v. 12.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558 = BRS 50 Nr. 103).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
    Nach neuerlicher Überprüfung kommt der Senat zum Ergebnis, dass die Antragsgegnerin ihre Planungsvorstellungen schon bei Erlass der ersten Veränderungssperre vom 11. März 2010 (der Satzungsbeschluss ist insoweit der maßgebliche Zeitpunkt) hinreichend konkretisiert hatte (vgl. zu diesem Tatbestandserfordernis grundlegend BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; siehe auch Beschl. v. 12.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558 = BRS 50 Nr. 103).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
    Ein konkretes Baugesuch rechtfertigt daher den Erlass einer Veränderungssperre (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 = BRS 50 Nr. 9; Beschl. v. 26.6.1992 - 4 NB 19.92 -, NVwZ 1993, 475 = BRS 54 Nr. 73).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92

    Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
    Ein konkretes Baugesuch rechtfertigt daher den Erlass einer Veränderungssperre (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 = BRS 50 Nr. 9; Beschl. v. 26.6.1992 - 4 NB 19.92 -, NVwZ 1993, 475 = BRS 54 Nr. 73).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
    Der in Aussicht genommene Bebauungsplan wird namentlich nicht nach Art einer vorgezogenen Normenkontrolle geprüft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.1992 - 4 NB 35.92 -, NVwZ 1993, 473).
  • BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01

    Festsetzung einer Baulinie: Voraussetzungen?

  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

    Es gibt viele Streitfragen und immer wieder neue Entwicklungen (zuletzt z.B. die bereits zitierte Entscheidung des BAG vom 22. September 2009 (flash mob); s.a. Rehder/ Deinert/ Callsen, Atypische Arbeitskampfformen auf Arbeitnehmerseite, AUR 2012, 103 ff), was im Hinblick auf die gesellschaftspolitische Tragweite und Einbindung dieses Rechts zwangsläufig ist.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11

    Flankierung der Planungsabsichten bei Steuerung der Ansiedlung von

    Auch aus diesem Grunde ist daher zu beachten: Je größer das Gebiet ist, welches von Plan und Veränderungssperre erfasst wird, desto konkreter müssen die Planungsaussagen jedenfalls dann sein, wenn - wie hier (anders hingegen im Fall 1 KN 254/10, Senatsurteil vom 26.10.2011, noch unveröffentlicht) - nicht das gesamte Gebiet von jedweder Bebauung freigehalten, sondern "nur" erreicht werden soll, vom Planungsziel erfasste ("definierte") Anlagen in diesem Areal nur an bestimmten Stellen zuzulassen.

    Vielmehr wird es selbst dann, wenn der Beigeladene an der restriktiven Absicht festhält, Erweiterung nur in einem 50m-Korridor zuzulassen, möglich sein, in seinem Gemeindegebiet in "substanzieller Weise" (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senatsurteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, OVG-Datenbank und - mit zahlreichen Orientierungssätzen - JURIS; vgl. a. Urt. v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10 -) Tierhaltung zu betreiben.

  • VG München, 24.01.2018 - M 9 K 16.5011

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer landwirtschaftlichen

    Die avisierte Ausweisung großflächiger Gebiete als landwirtschaftliche Fläche - in welcher Form auch immer - wäre mit Blick auf die als schützenswert angegebenen Interessen der Beigeladenen nur zulässig, wenn solche Festsetzungen mit weiteren Regelungen vor allem zu von Bebauung freizuhaltenden Flächen einhergingen, vorliegend insbesondere im hier nicht näher bestimmten "noch nicht zersiedelten Übergangsbereich" (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.12.2013 - 4 BN 18.13 - B.v. 17.12.1998 - 4 NB 4.97 - BayVGH, U.v. 20.9.2016 - 15 N 15.1092 - U.v. 17.3.2015 - 15 N 13.972 - U.v. 15.1.2007 - 1 N 04.1226 - NdsOVG, U.v. 13.8.2013 - 1 KN 69/11 - OVG Rh-Pf, U.v. 20.1.2011 - 1 C 10801/10 - U.v. 29.11.1989 - 10 C 2/89 - OVG SH, U.v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10 -, jeweils zitiert nach juris und EZBK, BauGB, Stand: 126. EL August 2017, § 35 Rn. 13a).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2015 - 1 KN 66/14

    Anstoßwirkung; Außenbereich; einfacher Bebauungsplan; Bebauungsplan; Teilbarkeit;

    Es kann zwar auch ein legitimes Planungsziel sein, den Außenbereich vor den optischen Einwirkungen jeglicher größeren Bebauung zu schützen (vgl. Senatsurt. v. 13.8.2013 - 1 kn 69/11 -, BauR 2014, 72 = juris Rn. 27; v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10 -, BRS 78 Nr. 124 = juris Rn. 33, 40 ff.; v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, ZfBR 2010, 474 = BauR 2010, 1181 = juris Rn. 29 ff.).
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