Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2113
OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15 (https://dejure.org/2017,2113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.01.2017 - 4 LC 115/15 (https://dejure.org/2017,2113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - 4 LC 115/15 (https://dejure.org/2017,2113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 90 Abs 4 SGB 8; § 82 Abs 1 S 3 SGB 12; § 85 SGB 12; § 83 SGB 12
    Familienzuschlag; Geschwisterkindergeld; Geschwisterkinderzuschlag; Kindergeld; Kindertagesstätte; Kinderzuschlag; Monatsprinzip; Teilnahmebeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1978
  • FamRZ 2017, 1363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10

    Einkommen; Einkommensberechnung; Geschwisterkindergeld; Herabstufung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15
    Das Wort "ausdrücklich" ist dabei nicht im engen Sinn so zu verstehen, dass das jeweilige Gesetz eine ausdrückliche Zweckbestimmung enthalten muss; es genügt, wenn sich eine Zwecksetzung dem Gesetz, etwa aus dessen Kontext oder den Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung, eindeutig entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.5.2011 - 5 C 10.10 -, BVerwGE 139, 386 Rn. 13; BayVGH, Urt. v. 26.3.2012 - 12 BV 10.1744 -).

    Dies folgt daraus, dass die vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 12.5.2011- 5 C 10.10 -, BVerwGE 139, 386 Rn. 16) festgestellte personale Zuordnung des Kindergeldes zum jeweiligen Kind für den Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG so nicht anzunehmen ist.

    Die gesetzliche Ausgangslage ist bei §§ 90 Abs. 3, 4 SGB VIII, 82 ff. SGB XII daher gerade mit Blick auf Geschwisterkinder eine andere als in dem Fall, den das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 12. Mai 2011 (- 5 C 10.10 -, BVerwGE 139, 386) zur Berücksichtigung des Geschwisterkindergeldes bei der Berechnung von Kostenbeiträgen für Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 91, 93 SGB VIII a. F. entschieden hat.

  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15
    Bei Rechtsstreitigkeiten um Leistungen der Jugendhilfe kann ein Hilfeanspruch grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden, in dem der Träger der Jugendhilfe den Hilfefall geregelt hat; regelmäßig ist das der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, DVBl. 1996, 304; Senatsbeschl. v. 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -).

    Eine Ausnahme von der Regel, dass Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung nur die Zeit bis zum Erlass des letzten Behördenbescheides ist, gilt aber dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zahlungszeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, DVBl. 1996, 304).

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15
    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (BVerwG, Urt. v. 18.4.2013 - 5 C 18.12 -, NJW 2013, 2457 Rn. 22 m.w.N.; Urt. v. 12.9.2013 - 5 C 35.12 -, BVerwGE 148, 13 Rn. 27).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12

    Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15
    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (BVerwG, Urt. v. 18.4.2013 - 5 C 18.12 -, NJW 2013, 2457 Rn. 22 m.w.N.; Urt. v. 12.9.2013 - 5 C 35.12 -, BVerwGE 148, 13 Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 LB 154/10

    Erfordernis eines neuen Antrags auf Kostenübernahme gegenüber einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15
    Bei Rechtsstreitigkeiten um Leistungen der Jugendhilfe kann ein Hilfeanspruch grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden, in dem der Träger der Jugendhilfe den Hilfefall geregelt hat; regelmäßig ist das der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, DVBl. 1996, 304; Senatsbeschl. v. 19.1.2011 - 4 LB 154/10 -).
  • VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166

    Kindergartenbeitrag; Übernahme durch den Träger der Jugendhilfe; Berechnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15
    Eine aus teleologischen Erwägungen über den Gesetzeswortlaut des § 82 SGB XII hinaus erfolgende Einordnung des Kinderzuschlags als Einkommen des jeweiligen Kindes, für das er gezahlt wird, ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Bayreuth (Urt. v. 30.1.2012 - B 3 K 11.166 -) nicht vorzunehmen.
  • VGH Bayern, 26.03.2012 - 12 BV 10.1744

    Bei der Einkommensermittlung nach § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bleibt das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15
    Das Wort "ausdrücklich" ist dabei nicht im engen Sinn so zu verstehen, dass das jeweilige Gesetz eine ausdrückliche Zweckbestimmung enthalten muss; es genügt, wenn sich eine Zwecksetzung dem Gesetz, etwa aus dessen Kontext oder den Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung, eindeutig entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.5.2011 - 5 C 10.10 -, BVerwGE 139, 386 Rn. 13; BayVGH, Urt. v. 26.3.2012 - 12 BV 10.1744 -).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 4 LC 85/07

    Anspruch auf Übernahme der für den Besuch eines Kindes in einer Kindertagesstätte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15
    Denn diese Leistung soll eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung der Eltern, deren Kinder Tageseinrichtungen i. S. d. § 22 SGB VIII besuchen, vermeiden und dient so ebenfalls der finanziellen Förderung von Familien (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.7.2007 - 4 LC 85/07 -).
  • VG Saarlouis, 12.05.2017 - 3 K 369/16

    Erlass des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege;

    In der nach § 90 Abs. 4 S. 1 SGB VIII angeordneten entsprechenden Anwendung des § 85 SGB XII kommt es auf das jeweilige Monatseinkommen der Kläger und ihres Sohnes während der Dauer des Bedarfs an, wobei unter Bedarf vorliegend die (kostenpflichtige) Inanspruchnahme von Tagespflege zu verstehen ist.(Vgl. OVG Lüneburg, B. v. 27.01.2017, 4 LC 115/15, juris.).

    In der nach § 90 Abs. 4 S. 1 SGB VIII gebotenen entsprechenden, also auf die Leistung nach § 90 Abs. 3 S. 1 SGB VIII bezogenen Anwendung sind nach § 83 Abs. 1 SGB XII Leistungen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als der Erlass des Kostenbeitrags nach § 90 Abs. 3 S. 1 SGB VIII für die Inanspruchnahme von Kindestagespflege demselben Zweck dient.(OVG Lüneburg, B. v. 27.01.2017, 4 LC 115/15, juris.) Die in § 83 Abs. 1 SGB XII geregelte Freistellung anderweitig zweckbestimmter öffentlich-rechtlicher Leistungen dient im hiesigen Kontext einerseits dazu, solche Leistungen nicht leerlaufen zu lassen, deren Zweck ein anderer ist als ihn der Erlass eines Kostenbeitrags nach § 90 Abs. 3 S. 1 SGB VIII verfolgt.

    Ziel des Erlasses nach § 90 Abs. 3 SGB VIII ist es hingegen, auch sozial schwächeren Leistungsberechtigten den Zugang zu den in § 90 Abs. 1 SGB VII genannten Angeboten - hier: zur Inanspruchnahme von Kindertagespflege - zu ermöglichen.(Stähr in: Hauck/Noftz, SGB, 08/15, § 90 SGB VIII, Rn 18; Wiesner, u. a. SGB VIII, 4. Aufl. § 90 Rn. 23.) Der Erlass dient der Vermeidung einer übermäßigen finanziellen Belastung von Eltern(Vgl. zum Zweck des Erlasses von Kostenbeitragsschulden aktuell überzeugend OVG Lüneburg, B. v. 27.01.2017, 4 LC 115/15, juris.) und verfolgt damit klar familienpolitische Ziele zur Steigerung der Vereinbarkeit von Beruf bzw. Ausbildung und Familie.

    Der Erlass soll eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung der Eltern, deren Kinder Kindestagespflege i. S. d. § 23 SGB VIII beanspruchen, vermeiden und dient so ebenfalls der finanziellen Förderung von Familien.(Vgl. OVG Lüneburg, B. v. 31.7.2007 - 4 LC 85/07 -, juris; B. v. 27.01.2017, 4 LC 115/15, juris.).

    Dies folgt aus dem Wortlaut des § 85 Abs. 1 und 2 SGB XII, der Regelungen zur Einkommensgrenze trifft und diese dem monatlichen Einkommen während der Dauer des Bedarfs gegenüberstellt.(OVG Lüneburg, B. v. 27.01.2017, 4 LC 115/15, juris.).

    Nach § 188 S. 2, Halbsatz 1 VwGO besteht Gerichtskostenfreiheit(Vgl. z.B. OVG Lüneburg, U. v. 27.01.2017, 4 LC 115/15, juris; a.A. mit dem Argument, dass Verfahren, in denen es um die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagespflege gehe, nicht der Gerichtskostenfreiheit unterfielen, weil die Kostenbeiträge als auf § 90 SGB VIII beruhende sozialrechtliche Abgaben eigener Art dem Abgabenrecht und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe, für das § 188 Satz 2 VwGO Gerichtskostenfreiheit gewähre, zuzurechnen seien: OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 12 E 157/15 -, juris; Beschlüsse vom 15.11.2002 - 16 B 2228/02 -, juris, vom 16. Februar 2006 - 12 A 3680/05 -, juris, und vom 24. Oktober 2013 - 12 E 1051/13 -, juris.).

  • OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18

    Zumutbarkeit eines Kostenbeitrages für Kindertagespflege

    Die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des OVG Lüneburg(OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.1.2017 - 4 LC 115/15 -, juris) hilft im vorliegenden Zusammenhang ebenfalls nicht weiter.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht