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   OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05   

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OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05 (https://dejure.org/2006,4214)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.04.2006 - 5 LC 110/05 (https://dejure.org/2006,4214)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 (https://dejure.org/2006,4214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Familiennachzug eines abgelehnten Asylbewerbers zur deutschen Ehegattin

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 GG; Art. ... 8 EMRK; § 5 AufenthaltsG; § 10 Abs. 3 AufenthG; § 27 AufenthaltsG; § 28 AufenthG; § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG; § 3 Abs. 1 S. 1 AuslG; § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; § 11 Abs. 1 AuslG; § 17 Abs. 5 AuslG; § 28 Abs. 3 S. 2 AuslG; § 40 Abs. 1 AuslG; § 55 Abs. 2 AuslG; § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; § 60 Abs. 1 AuslG; § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; § 15 Abs. 2 Nr. 4 AsylVfG; § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG; § 71 Abs. 5 S. 2 AsylVfG; § 1 Abs. 1 DVAuslG; § 47 Abs. 3 S. 1 BZRG; Art. 16a Abs. 2 S. 1 GG
    Anspruch eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; Vorliegen familiärer Bindungen eines abgelehnten Asylbewerbers durch Heirat mit einer Deutschen; Weigerung der Ausfüllung der Antragsformulare für Passersatzpapiere, unerlaubten ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 10 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 3; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; AufenthG § 27 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 25 Abs. 5
    Abgelehnte Asylbewerber, Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Deutschverheiratung, Anspruch, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, Ausweisungsgrund, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Passlosigkeit, Mitwirkungspflichten, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 10 Abs. 3 S. 1; ; AufenthG § ... 27 Abs. 3 S. 2; ; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 3; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; GG Art. 66 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familiennachzug eines abgelehnten Asylbewerbers zur deutschen Ehegattin - Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Ehefrau; Ehegatte eines Deutschen; Familiennachzug; unanfechtbar abgelehnter Asylantrag; Wahrheitspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; Vorliegen familiärer Bindungen eines abgelehnten Asylbewerbers durch Heirat mit einer Deutschen; Weigerung der Ausfüllung der Antragsformulare für Passersatzpapiere, unerlaubten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 18 B 242/01

    Anspruch eines jugoslawischen Staatsangehörigen auf eine Aufenthaltserlaubnis im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05
    Auch davon, dass dem Kläger die erforderlichen Mittel für eine erneute Einreise fehlen werden (vgl. hierzu: OVG NRW, Beschl. v. 26.11.2001 - 18 B 242/01 - u. v. 8.9.1999 - 18 B 567/98 - jeweils zitiert nach der Rechtsprechungs-Datenbank im Justizportal des Landes NRW), lässt sich zur Überzeugung des Senats nicht ausgehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1999 - 18 B 567/98

    Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung im Wege des einstweiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05
    Auch davon, dass dem Kläger die erforderlichen Mittel für eine erneute Einreise fehlen werden (vgl. hierzu: OVG NRW, Beschl. v. 26.11.2001 - 18 B 242/01 - u. v. 8.9.1999 - 18 B 567/98 - jeweils zitiert nach der Rechtsprechungs-Datenbank im Justizportal des Landes NRW), lässt sich zur Überzeugung des Senats nicht ausgehen.
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05
    Funktion und Inhalt der letztgenannten Norm waren durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere Urt. v. 9.12.1997 - BVerwG 1 C 20.97 -, NVwZ 1998, 748 [750]) wie folgt geklärt worden: Die Regelung stelle eine Auffangvorschrift dar.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 10 LB 84/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05
    Die Erteilung dieses Aufenthaltstitels setzt allerdings gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG voraus, dass dem Kläger die Ausreise aus rechtlichen Gründen unmöglich ist (siehe hierzu: Nds. OVG, Urt. v. 29.11.2005 - 10 LB 84/05 -, Asylmagazin 2006, 31 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asylbewerber; Aufenthalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05
    Paragraf 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG findet hingegen auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse keine Anwendung (Nds. OVG, Beschlüsse v. 24.10.2005 - 8 LA 123/05 -, ZAR 2006, 31, - zitiert nach JURIS, und v. 29.11.2005 - 8 LA 185/05 - Göbel-Zimmermann, Die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG, ZAR 2005, 275 [278]).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05
    Im Hinblick auf die unterschiedliche Formulierung in § 10 Abs. 1 AufenthG ("in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs") und § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG ("im Falle eines Anspruchs") lässt sich allerdings erwägen, ob in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. Urt. v. 3.6.1997 - BVerwG 1 C 18.96 -, NVwZ 1998, 189 [191] m. w. N.) zu verschiedenen Vorschriften des Ausländergesetzes (§§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 11 Abs. 1 und 28 Abs. 3 Satz 2 AuslG) als Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG auch ein Rechtsanspruch genügt, der dadurch entsteht, dass die Behörde infolge einer Ermessensreduzierung auf Null zur Erteilung des Aufenthaltstitels verpflichtet ist (so: Dienelt, Der besondere Versagungsgrund des § 10 III 2 AufenthG bei als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylanträgen, ZAR 2005, 120 [122 f.], Hailbronner, AuslR, Stand: Februar 2006, Ordner 1, RdNr. 16 zu § 10 AufenthG, und Nr. 10.3.2 der Vorl. Nds. VV-AufenthG; a. A.: Discher, a. a. O., RdNr. 174 zu II-§ 10; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, RdNr. 10 zu § 10 AufenthG sowie Nr. 10.3.1 der Vorl. Anwendungshinweise des BMI v. 22.12.2004 - zitiert nach Renner, a. a. O, Vor Rdnr. 1 zu § 10 AufenthG).
  • OVG Bremen, 17.01.2000 - 1 B 461/99

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Eheschließung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05
    Sie gestatte es dem Ausländer auch dann eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, wenn es ihm aus besonderen Gründen nicht zuzumuten sei, das Bundesgebiet zum Zwecke der Erfüllung der Einreisevorschriften zu verlassen (so auch: OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschl. v. 17.1.2000 - 1 B 461/99 -, NordÖR 2000, 116, - zitiert nach JURIS, RdNr. 16 des Langtextes).
  • OVG Hamburg, 15.09.1999 - 5 Bs 235/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05
    Auszugehen ist hier davon, dass eine vorübergehende Rückkehr in die Heimat (oder eine entsprechende Ausreise in einen Drittstaat) zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Visumsverfahrens einem deutsch verheirateten Ausländer unter Berücksichtigung des Art. 6 Abs. 1 GG im Prinzip zumutbar ist (Hamb. OVG, Beschl. v. 15.9. 1999 - 5 Bs 235/99 -, zitiert nach JURIS).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05
    In derartigen Konstellationen erfüllt vielmehr § 25 Abs. 5 AufenthG i. V. m. § 5 Abs. 3 Halbsatz 2 AufenthG eine Auffangfunktion (Hailbronner, a. a. O., Ordner 1, RdNr. 99 zu § 25 AufenthG, siehe auch: OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 24.2. 2006 - 7 B 10020/06.OVG -, Asylmagazin 2006, 28 [29]).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05
    Zuzugestehen ist ihm lediglich, dass die Auslegung und Anwendung des § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG durch das Amtsgericht Kempten wohl auch in seinem Falle nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung zu vereinbaren war (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 6.3.2003 - 2 BvR 397/02 -, EzAR 355 Nr. 34, zitiert nach JURIS).
  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Denn § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, wonach von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abgesehen werden kann, steht zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht in einem Verhältnis der Spezialität (a.A. OVG Magdeburg, Beschl. v. 9.2.2009, 2 M 276/08, juris Rn. 25; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.4.2006, 5 LC 110/05, NVwZ-RR 2007, 62, juris Rn. 50; diese Frage nicht ansprechend: BVerwG, Urt. v. 30.7.2013, 1 C 15.12, BVerwGE 147, 292, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    Denn das Recht, von der Behörde die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu verlangen, hängt in seinem Bestand nicht nur von diesen Tatbestandsvoraussetzungen, sondern auch von denjenigen Anforderungen ab, die als allgemeine Erteilungsvoraussetzungen in § 5 AufenthG geregelt sind (vgl. NdsOVG, U.v. 27.4.2006 - 5 LC 110/05 -, Juris - m.w.N.).

    In diesen Fällen besteht kein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch auf Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis, sondern lediglich ein solcher auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. NdsOVG, U.v. 27.4.2006 - 5 LC 110/05 -, Juris - m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2019 - 18 A 4750/18

    Begründen eines schwerwiegenden Ausweisungsinteresses durch Straftaten

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 15. Dabei sind die genannten Normen nebeneinander anwendbar: Vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012- 18 B 562/12 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 10 C 12.1789 -, juris Rn. 35; OVG Bremen, Urteil vom 10. November 2015 - 1 LB 10/15 -, juris Rn. 35 ff.; a.A. Nds.OVG, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 -, juris Rn. 50; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 2 L 119/15 -, juris Rn. 32 f.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08

    Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG sind in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen (wie NdsOVG, Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 -, NVwZ-RR 2007, 62, m. w. Nachw.).

    Die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG sind daher in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen (NdsOVG, Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 -, NVwZ-RR 2007, 62, m. w. Nachw.).

    Wie bereits dargelegt, wird Art. 6 GG nicht verletzt, wenn dem Ehegatten eine nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau (und dem Stiefkind) zur Nachholung des Visumverfahrens abverlangt wird (vgl. auch SächsOVG, Beschl. 17.08.2006 - 3 BS 130/06 -, AuAS 2007, 15; NdsOVG, Beschl. v. 27.04.2006, a. a. O).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 5 ME 118/06

    Erlaubnis zur Fortsetzung der Beschäftigung als Küchenhilfe während laufendem

    In diesen beiden Fällen sind nämlich die §§ 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG und 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG jeweils unmittelbar bzw. entsprechend (vgl. Nds. OVG. Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) anwendbar, nach denen er verpflichtet ist, an der Beschaffung eines Identitätspapiers mitzuwirken.

    Der Antragsgegner ist nämlich gemäß den §§ 4 Satz 1 und 42 Satz 1 AsylVfG an die bestandskräftigen Entscheidungen gebunden, die das Bundesamt auf den Asylerstantrag des Antragstellers getroffen hat (vgl. Nds. OVG. Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 - a. a. O.).

    Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05.

  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Deshalb sei - wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urt. v. 27. April 2006 - 5 LC 110/05 -, juris) entschieden habe - nicht zu prüfen, ob ein Ausnahmefall vorliege, sondern ob von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG im Ermessenswege abgesehen werden könne.

    Soweit in der Rechtsprechung und Literatur teilweise angenommen wird, dass § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG als speziellere Vorschrift § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG verdränge und deshalb in den Fällen des Familiennachzugs familiäre Bindungen im Bundesgebiet nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen seien (so OVG Lüneburg, Urt. v. 27. April 2006 - 5 LC 110/05 -, juris Rn. 50; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. Februar 2009 - 2 M 276/08 -, juris Rn. 25; ebenso: Marx, in: GK-AufenthG, Stand: 26. Mai 2008, § 27 Rn. 275; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: Juni 2012, § 5 Rn. 54), folgt der Senat dem nicht.

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22

    Absehen; atypische Fallgestaltung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse;

    Die Prüfung einer atypischen Fallkonstellation auf der Tatbestandsseite ist dabei zuerst und unabhängig von der nachfolgenden Prüfung eines Abweichungsermessens auf der Rechtsfolgenseite vorzunehmen (vgl. Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 27 AufenthG, Rn. 102 ff. m.w.N.; a.A. noch Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.4.2006 - 5 LC 110/05 -, juris Rn. 50).
  • VG München, 26.07.2013 - M 24 K 13.667

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Aber selbst wenn man - anders als das Gericht - hinsichtlich Aufenthaltstiteln aus familiären Gründen (§§ 27 - 36 AufenthG) § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG als speziellere, den allgemeineren § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG verdrängende Norm ansehen und deshalb die Frage einer Ausnahmefallgestaltung für unerheblich halten wollte (so OVG Niedersachsen U.v. 27.4.2006 - 5 LC 110/05 - NVwZ-RR 2007, 62, juris Rn. 50; OVG Sachsen-Anhalt U.v. 9.2.2009 - 2 M 276/08 - juris Rn. 25), so wäre das dann gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eröffnete Ermessen des Beklagten, von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG absehen zu können, vorliegend auf Null reduziert.

    Grund hierfür wären letztlich dieselben Aspekte, die bereits bei der Begründung der Ausnahmefallsituation dargestellt wurden (s.o.), also im Wesentlichen das Gewicht der schutzwürdigen Bindung des Klägers zu seinem Sohn A., seine im Verhältnis deutlich überwiegende lange Zeit der Straflosigkeit, die Einmaligkeit und die Geringfügigkeit der verwirklichten Straftat sowie die wegen derzeit bestehender Berufstätigkeit nicht anzunehmende Gefahr einer Wiederholung der geahndeten Straftat im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II, so dass auch im Kontext des § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nicht nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, sondern auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bestünde (vgl. insoweit auch OVG Niedersachsen U.v. 27.4.2006 - 5 LC 110/05 - NVwZ-RR 2007, 62, juris Rn. 50).

  • VG Hannover, 23.02.2010 - 4 A 4067/08

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Vaterschaft, deutsches Kind,

    Wegen des Vorliegens eines Ausnahmefalles bedarf es keiner Prüfung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (vgl. VGH Mannheim, Urt. vom 15.09.2007, - 11 S 837/06 - Urt. vom 18.11.2009, - 13 S, 2002/09 - OVG Bremen, Beschluss vom 27.10.2009, 1 B 224/09 - a.A.: OVG Magdeburg, Beschluss vom 09.02.2009, - 2 M 276/09 - OVG Lüneburg, Urt. vom 27.04.2006, - 5 LC 110/05-).

    § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ist daher nicht lex specialis zu § 5 Abs. 1 Satz 2 AufenthG mit der Folge, dass bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes in diesen Fällen stets nach behördlichem Ermessen zu entscheiden wäre (a.A. Bäuerle, in. GK-AufenthG, § 5 AufenthG Rn. 94; OVG Lüneburg, Urt. vom 27.04.2006, - 5 LC 110/05 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 09.02.2009, - 2 M 276/08 - wobei diese Entscheidungen vor dem Urteil des BVerwG vom 30.04.2009 ergangen sind).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 2 S 61.07

    Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen abgelehnten Asylbewerber zum Zwecke

    Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensbindung auf Null genügt nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2006 - 11 N 77.05 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 11 S 2523/05 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 mit Hinweisen auf Gegenmeinung hins. Ermessensreduktion - zitiert nach juris).
  • VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07

    Sachliche Zuständigkeit der zentralen Ausländerbehörde in Mecklenburg-Vorpommern

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2007 - 5 LC 44/06

    Einstellung eines Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde; Fassung des

  • VG Schwerin, 16.02.2010 - 6 B 221/07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 2 L 118/08

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck

  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 3 B 225/08

    Abschiebung; Duldung; Zumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2006 - 7 B 10791/06

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; allgemeine

  • VG Osnabrück, 24.04.2009 - 5 B 29/09

    Antrag; Antragsformular, amtliches; Antragsfrist; Aufenthaltserlaubnis;

  • VG München, 15.01.2009 - M 24 K 08.2773

    Rechtshängigkeit und Streitgegenstand

  • VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 158.09

    Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • VG Osnabrück, 21.08.2009 - 5 A 307/08

    Ablehnung; Antrag; Antragstellung; Auslandsvertretung; Beschäftigungserlaubnis;

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