Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 27.09.2011 - 8 LA 157/11 |
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 28.10.2010 - 3 A 110/09
- OVG Niedersachsen, 27.09.2011 - 8 LA 157/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2011 - 8 LA 157/11
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass das Ermessen, von welchem Gesamtschuldner die (ganze) Leistung gefordert werden soll, sehr weit ist und regelmäßig nur durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667, 1669 m.w.N.).Denn diese Verwaltungspraxis trägt dem Zweck der gesetzlich angeordneten Gesamtschuldnerschaft Rechnung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1993, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03
Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2011 - 8 LA 157/11
Nach dem gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 NKAG für die Erhebung von Friedhofsgebühren geltenden § 11 Abs. 1 Nr. 2b NKAG sind die Bestimmungen der §§ 37 bis 50 AO über das Abgabenschuldverhältnis entsprechend anzuwenden, mithin auch die des § 44 AO (vgl. Senatsurt. v. 8.12.2005 - 8 KN 123/03 -, NVwZ-RR 2006, 817, 821). - OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2011 - 8 LA 157/11
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Senatsbeschl. v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris Rn. 3). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2011 - 8 LA 157/11
Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543). - VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2011 - 8 LA 157/11
Die so getroffene Ermessensentscheidung ist mit dem von der Beklagten auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegebenen Hinweis auf die Möglichkeit des internen Ausgleichs zwischen den Gesamtschuldnern regelmäßig hinreichend begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 19).
- OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 238/10
Begründung einer subsidiären eigenen Bestattungspflicht der für den Sterbeort …
Ausgehend vom erkennbaren Zweck der in § 8 Abs. 4 Satz 2 NBestattG angeordneten Gesamtschuldnerschaft, den Gesetzesvollzug in Abgabenangelegenheiten zu vereinfachen und so effizienter zu gestalten (vgl. Senatsbeschl. v. 27.9.2011 - 8 LA 157/11 -), ist die hier geübte Verwaltungspraxis der Beklagten nicht zu beanstanden.Denn ein schutzwürdiges Interesse der Klägerin an einer weiteren Begründung gerade ihrer Inanspruchnahme ist nicht erkennbar und würde das mit der Anordnung der Gesamtschuldnerschaft verbundene Ziel einer Vereinfachung des Gesetzesvollzugs konterkarieren (vgl. Senatsbeschl. v. 27.9.2011 - 8 LA 157/11 -).