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   OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 13 LA 99/13   

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https://dejure.org/2013,26750
OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 13 LA 99/13 (https://dejure.org/2013,26750)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2013 - 13 LA 99/13 (https://dejure.org/2013,26750)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2013 - 13 LA 99/13 (https://dejure.org/2013,26750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung persönlichen Erscheinens bei mangelnder Kooperationsbereitschaft des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 82 Abs. 4 S. 1
    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung persönlichen Erscheinens bei mangelnder Kooperationsbereitschaft des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung persönlichen Erscheinens bei mangelnder Kooperationsbereitschaft des Betroffenen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2012 - 11 ME 84/12

    Pflicht zum persönlichen Erscheinen eines Ausländers vor Mitgliedern einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 13 LA 99/13
    Die zuständige Behörde kann und darf sich im Regelfall durchaus erhoffen, dass es sich der Betroffene in der konkreten Situation anders überlegen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 3. April 2012 - 11 ME 84/12 -, juris, Rdnr. 4; Funke-Kaiser, a.a.O., Rdnr. 113; enger: HessVGH, Beschl v. 16. August 200 - 9 TG 2206/00 -, juris, Rdnr. 7).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 13 LA 99/13
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach Juris).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 13 LA 99/13
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach Juris).
  • VGH Hessen, 16.08.2000 - 9 TG 2206/00

    Nichtmitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung - Durchsetzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 13 LA 99/13
    Die zuständige Behörde kann und darf sich im Regelfall durchaus erhoffen, dass es sich der Betroffene in der konkreten Situation anders überlegen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 3. April 2012 - 11 ME 84/12 -, juris, Rdnr. 4; Funke-Kaiser, a.a.O., Rdnr. 113; enger: HessVGH, Beschl v. 16. August 200 - 9 TG 2206/00 -, juris, Rdnr. 7).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 13 LA 99/13
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach Juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 13 LA 99/13
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, Juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 13 LA 99/13
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, Juris).
  • VG Stade, 16.08.2021 - 1 B 863/21

    Keine Erledigung durch Zeitablauf; Zumutbarkeit einer Freiwilligkeitserklärung;

    Denn allenfalls mit Blick auf die nach Rücknahme des Asylantrags durch das Bundesamt nach § 32 Satz 1 AsylG noch zu treffende Entscheidung über das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG erscheint es gerechtfertigt, den Ausländer weiterhin (aber nur bis zur Rechtskraft der Einstellungsentscheidung) sämtlichen Mitwirkungspflichten zu unterwerfen (vgl. zum Vorstehenden und zu weiteren Erwägungen: Houben, in: BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 1. April 2021, § 15 AsylG, Rn. 18 ff.; Hoffmeister, in: Marx, Ausländer- und Asylrecht, 4. Auflage, 2020, § 11, Rn. 25 f.; nach Hofmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage, 2016, § 82 AufenthG, Rn. 60, ist § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG die einzige Vorschrift, nach der Ausländer zur Vorsprache bei Auslandsvertretungen verpflichtet werden können; s. zu einer auf § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG gestützten Vorspracheanordnung bei einem ehemaligen Asylbewerber auch Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 2013 - 13 LA 99/13 -, juris; nach Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 2016 - 13 ME 155/16 -, Rn. 6, juris ist die Aufforderung zur Passbeschaffung gegenüber einem ehemaligen Asylbewerber auf § 46 Abs. 1 AufenthG zu stützen; s. insoweit auch Nds. OVG, Beschluss vom 01. September 2020 - 13 ME 312/20 -, juris).

    Die Vorspracheanordnung findet ihre Rechtsgrundlage in § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (vgl. dazu Hofmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage, 2016, § 82 AufenthG, Rn. 60; Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 2013 - 13 LA 99/13 -, juris).

    Sofern jedoch das Hindernis allein in der - möglicherweise auch beim Antragsteller anzunehmenden - mangelnden Kooperationsbereitschaft im Rahmen von Passbeschaffungsmaßnahmen liegt, ist in der Regel nicht von einer Unverhältnismäßigkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens auszugehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 2013 - 13 LA 99/13 -, Rn. 5, juris).

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