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   OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08   

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OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08 (https://dejure.org/2010,18339)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.10.2010 - 7 KS 143/08 (https://dejure.org/2010,18339)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 7 KS 143/08 (https://dejure.org/2010,18339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Lärmschutzansprüche an einer bestehenden Bundesautobahn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 2 VwGO; § 75 Abs. 2 VwVfG; § 2 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG; § 41 Abs. 1 BImSchG; § 9 Abs. 2 LuftVG
    Einbeziehung von Lärmschutzbelangen der Nachbarschaft in die planerische Abwägung bei Straßenbauvorhaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von Lärmschutzbelangen der Nachbarschaft in die planerische Abwägung bei Straßenbauvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage auf Lärmschutz für Anlieger nördlich der A 2 im Bereich Garbsen erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einbeziehung von Lärmschutzbelangen der Nachbarschaft in die planerische Abwägung bei Straßenbauvorhaben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 7 KS 158/04

    Nachträgliche Errichtung von Schallschutzbauten an einer Autobahn als potentiell

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08
    Auch kann zu Gunsten des Klägers unterstellt werden, dass der Lärmpegel auf seinem Grundstück sich seit Inbetriebnahme des planfestgestellten Straßenstücks um mindestens 3 dB(A) erhöht hat - erst eine solche Steigerung wird als erheblich und den Anspruch potentiell auslösend bewertet (NdsOVG, Urt. v. 27.3.2008 - 7 KS 158/04 -, juris RdNr. 30; vgl. auch § 1 der 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung -) .

    Dem Anspruch steht jedoch entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Senats Voraussetzung für einen Anspruch auf Gewährung nachträglichen Lärmschutzes nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG - unterhalb der Schwelle der Lärmsanierung - ist, dass der Betroffenen bereits nach der dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu Grunde liegenden Rechtslage objektiv einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen gehabt hätte (NdsOVG, Urt. v. 27.3.2008, aaO, LS 4).

    Den Eigentümern lediglich baureifer Grundstücke kommen die gesetzlichen Lärmschutzregelungen nicht zugute (NdsOVG, Urt. v. 27.3.2008, aaO, juris RdNr. 31).

    Ein Anspruch des Klägers auf den geltend gemachten weiteren Schallschutz ergibt sich auch nicht aus § 41 Abs. 1 BImSchG, der im Bereich des Verkehrslärmschutzes grundsätzlich an die Stelle der allgemeinen Regelung des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG tritt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 27.3.2008, aaO, juris RdNr. 20).

    Die Errichtung einer Schallschutzwand zur Lärmsanierung einer schon vorhandenen Bundesfernstraße ist - für sich genommen - daher keine "Änderung" im Sinne von § 41 Abs. 1 BImSchG (BVerwG, Urt. v. 9.2.1995, aaO; NdsOVG, Urt. v. 27.3.2008, aaO).

    Eine Fallgestaltung, in der § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG subsidiär dennoch zur Anwendung kommen könnte, etwa dann, wenn mit der Errichtung der Lärmschutzwand (auch) nachteilige Wirkungen auf Rechte Dritter verbunden sind, durch das bauliche Eingreifen also bereits vorhandener Verkehrslärm "umgelenkt" wird (vgl. BVerwG, aaO; NdsOVG, Urt. v. 27.3.2008, aaO), ist hier nicht gegeben.

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08
    Die Änderung muss sich auf deren Leistungsfähigkeit beziehen und zu einer vermehrten Aufnahme des Straßenverkehrs führen (BVerwG, Urt. v. 9.2.1995 - 4 C 26.93 -, BVerwGE 97, 367 ff = juris RdNr. 14).

    Die Errichtung einer Schallschutzwand zur Lärmsanierung einer schon vorhandenen Bundesfernstraße ist - für sich genommen - daher keine "Änderung" im Sinne von § 41 Abs. 1 BImSchG (BVerwG, Urt. v. 9.2.1995, aaO; NdsOVG, Urt. v. 27.3.2008, aaO).

    Der Bundesgesetzgeber wollte die "schleichende", nicht durch Maßnahmen des Baulastträgers veranlasste oder ausgelöste Veränderung der Verkehrsfunktion und die damit verbundene Steigerung des Verkehrslärms nicht als Fall des § 41 Abs. 1 BImSchG, sondern nur im Rahmen der Frage einer künftigen Lärmsanierung erfasst sehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.2.1995, aaO, juris RdNr. 15).

    Die Heranziehung dieser Vorschrift ist im Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 BImSchG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.2.1995, aaO, juris RdNr. 18 ff).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08
    Lärmschutzbelange der Nachbarschaft sind grundsätzlich nur dann in die planerische Abwägung einzustellen, wenn die Lärmbelastung durch das Vorhaben ansteigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 -9 A 5.07-, Buchhabi 442.09 § 18 AEG Nr. 66) Das gilt auch bei Straßenbauvorhaben.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umbau und zur Änderung von Schienenwegen sind Lärmschutzbelange Betroffener grundsätzlich nur dann in die Abwägung einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung durch das Vorhaben ansteigt (BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 5.07 -, DVBl. 2008, 1311 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 15.1.2008 - 9 B 7.07 -, NVwZ 2008, 675 ff.).

    Das gilt unabhängig von der Höhe der Lärmbelastung; selbst grundrechtlich bedenkliche Belastungswerte bilden nicht stets, sondern nur dann die Grundlage einer in der Planfeststellung zu berücksichtigenden Schutzpflicht, wenn sie dem planfestgestellten Vorhaben zuzurechnen sind ( BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 , aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08
    Die Berechnung ist nach dem Programm "SoundPlan" erfolgt, das in der Straßenplanung standardmäßig zur Anwendung gelangt und gegen dessen Verwendung sich bisher in der gerichtlichen Praxis keine Bedenken ergeben haben (vgl. bereits NdsOVG, Urt. v. 20.5.2009 - 7 KS 59/07 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 13.12.2007 -7 D 122/06.NE.-, juris; OVG SH, Urt. v. 10.10.2006 - 4 KS 12/03 -, juris).

    Dieses Rechenprogramm entspricht nach der Bestätigung des Lizenzgebers allen Anforderungen für die Durchführung von Rechenoperationen nach der 16. BImSchV iVm den RLS-90 und ist in einem Testverfahren des Bundesverkehrsministeriums und der Straßenbauverwaltung überprüft worden (vgl. OVG SH, Urt. v. 10.10.2006, aaO).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08
    Für die planfeststellungsrechtliche Abwägung im Luftverkehrsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand ein Wert von 35 dB(A) innen den Anforderungen des § 9 Abs. 2 LuftVG ausreichend Rechnung trägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 - 325; bestätigt durch BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Nichtannahmebeschl. v. 29.7.2009 - 1 BvR 1606/08 -, NVwZ 2009, 1494 ff ).

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur angemessenen Befriedigung der Wohnbedürfnisse heute grundsätzlich auch die Möglichkeit des Schlafens bei gekipptem Fenster gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.9.2006 - 4 C 4.05 -, BVerwGE 126, 340, 345) und der typische Dämmwert eines gekippten Fensters nach inzwischen gefestigter Auffassung 15 dB(A) beträgt (BVerwG, aaO m.w.N.; Urt. v. 9.11.2006 - 4 A 2001.06 - aaO; Urt. v. 16.3.2006, aaO ), so dass die Einhaltung eines Dauerschallpegels außen von 50 dB(A) einem Innenpegel von 35 dB(A) entspricht.

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08
    Die - von der Beklagten geltend gemachten - Zweifel an der Zulässigkeit und Bestimmtheit der vom Kläger for mulierten Anträge teilt der Senat in dieser Form nicht (vgl. zur Zulässigkeit der Verfolgung eines Begehrens auf weitergehenden aktiven Schallschutz im Wege einer Neubescheidungsklage entsprechend § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO: BVerwG, Urt. v. 29.1.1991 - 4 C 51.89 -, BVerwGE 87, 332, 345 ff. u. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123, 134; Urt. v. 20.1.2010 - 9 A 22.08 -, juris).

    Sie schließt die Berücksichtigung besonderer Umstände in der Person des jeweiligen Eigentümers oder Nutzers aus (BVerwG, aaO; Urt. v. 29.1.1991 - 4 C 51.89 -, BVerwGE 87, 332, 386).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 7 D 122/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08
    Die Berechnung ist nach dem Programm "SoundPlan" erfolgt, das in der Straßenplanung standardmäßig zur Anwendung gelangt und gegen dessen Verwendung sich bisher in der gerichtlichen Praxis keine Bedenken ergeben haben (vgl. bereits NdsOVG, Urt. v. 20.5.2009 - 7 KS 59/07 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 13.12.2007 -7 D 122/06.NE.-, juris; OVG SH, Urt. v. 10.10.2006 - 4 KS 12/03 -, juris).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 4.05

    Fiktive Planfeststellung; nachträgliche Schutzvorkehrungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08
    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur angemessenen Befriedigung der Wohnbedürfnisse heute grundsätzlich auch die Möglichkeit des Schlafens bei gekipptem Fenster gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.9.2006 - 4 C 4.05 -, BVerwGE 126, 340, 345) und der typische Dämmwert eines gekippten Fensters nach inzwischen gefestigter Auffassung 15 dB(A) beträgt (BVerwG, aaO m.w.N.; Urt. v. 9.11.2006 - 4 A 2001.06 - aaO; Urt. v. 16.3.2006, aaO ), so dass die Einhaltung eines Dauerschallpegels außen von 50 dB(A) einem Innenpegel von 35 dB(A) entspricht.
  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96

    Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08
    Für die vom Kläger vorgetragene Möglichkeit, den Planfeststellungsbeschluss entsprechend den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Morsleben-Urteil vom 21. Mai 1997 (Az: 11 C 1.96; Buchholz 451.171 § 9b AtG Nr. 1 ) nach § 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG zu widerrufen, fehlt es nach dem Dargelegten an den tatbestandlichen Voraussetzungen und überdies an dem erforderlichen vorgängigen Antrag an die Verwaltung (arg. e § 75 Satz 1, 2. Alt. VwGO).
  • BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung des Geldausgleichs für teure

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08
    Für die planfeststellungsrechtliche Abwägung im Luftverkehrsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand ein Wert von 35 dB(A) innen den Anforderungen des § 9 Abs. 2 LuftVG ausreichend Rechnung trägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 - 325; bestätigt durch BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Nichtannahmebeschl. v. 29.7.2009 - 1 BvR 1606/08 -, NVwZ 2009, 1494 ff ).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 59/07

    Planerische Rechtfertigung eines Instrumentenlandesystems an einer Landebahn

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

  • BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen Versagung von

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 7 KS 75/06

    Geltendmachung von höheren Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen durch Anwohner

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08

    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2017 - 11 D 12/12

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Bundesstraße 51 (B

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. November 2010 - 7 KS 143/08 -, juris, Rdnr. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2015 - 11 D 12/12

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau der

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. November 2010 - 7 KS 143/08 -, juris, Rdnr. 23.
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14

    Fluglärm; Flugplatz; UVP-Vorprüfung; Verkehrsprognose

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 9. Juli 2008 (9 A 5.07, NVwZ 2009, 50; s. auch Nds. OVG, Urteil vom 23. November 2010 - 7 KS 143/08 -, juris) ausgeführt hat, dass Lärmschutzbelange der Nachbarschaft eines Schienenwegs grundsätzlich nur dann in die planerische Abwägung einzubeziehen seien, wenn die Lärmbelastung durch das Planvorhaben ansteige.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 7 KS 161/08

    Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung von europäischem Naturschutzrecht bei

    Der Senat hat erst kürzlich mit eingehender Begründung entschieden, dass Ergebnisse von Lärmmessungen allenfalls zur Plausibilitätskontrolle der nach § 3 16. BImSchV vorzunehmenden Berechnungen dienen können (Urt. v. 27.10.2010 - 7 KS 143/08 -, UA Bl. 12).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2011 - 7 KS 129/09

    Keine Beschränkung auf Verstöße gegen schützende Rechtsvorschriften von

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu Straßenbauvorhaben sowie des Bundesverwaltungsgerichts zum Umbau und zur Änderung von Schienenwegen sind Lärmschutzbelange Betroffener grundsätzlich nur dann in die Abwägung ( § 17 Satz 2 FStrG ) einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung durch das Vorhaben ansteigt (NdsOVG, Urt. v. 23.11.2010 - 7 KS 143/08 -, [...]; v. 19.01.2011 - 7 KS 161/08 - [...], RN. 83; BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 5.07 -, DVBl. 2008, 1311 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 15.1.2008 - 9 B 7.07 -, NVwZ 2008, 675 ff.).
  • OVG Thüringen, 16.08.2018 - 1 O 169/11

    Kein Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um Auflagen für

    Es entspricht nach der Bestätigung des Lizenzgebers allen Anforderungen für die Durchführung von Rechenoperationen nach der 16. BImSchV i. V. m. des RLS-90 und ist in einem Testverfahren des Bundesverkehrsministeriums und der Straßenbauverwaltung überprüft worden (dazu NdsOVG, Urt. v. 23. November 2010 - 7 KS 143/08 -, zit. n. juris, dort Rn. 23 und OVG NRW, Urt. v. 15. Mai 2015, juris, Rn. 280 f.).
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