Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11300
OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02 (https://dejure.org/2004,11300)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.12.2004 - 10 LB 6/02 (https://dejure.org/2004,11300)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Dezember 2004 - 10 LB 6/02 (https://dejure.org/2004,11300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2004 - 10 LB 4/02

    Allzuständigkeit; Anhörung; Ausgleichsaufgabe; Ausgleichszahlung; Bedarfsdeckung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02
    Der Bedarf wird von der Erfüllung der der Beklagten obliegenden Aufgaben bestimmt (ständige Rechtsprechung des Nds. OVG zur Kreisumlage, vgl. Urt. v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 18 des UA; Urt. v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, DVBl. 2003, 278, 279; Urt. v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95  -, NdsVBl.

    In diesem Rahmen ist der durch § 76 Abs. 2 Satz 1 NGO in Bezug genommene § 15 Abs. 1 NFAG im Grundsatz nur dann mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und der damit verbundenen Finanzhoheit zu vereinbaren, wenn die Festsetzung der Umlagesätze den Mitgliedsgemeinden eine angemessene Finanzausstattung belässt und ihnen ein substanzieller Finanzspielraum zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung verbleibt (Urteile des Senats v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 26 des UA, v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, DVBl. 2003, 278, 279 und v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95 -, NdsVBl. 1999, 163, 164 m.w.N.).

    Eingeschlossen ist darin - neben der Befugnis zur Erhebung der Samtgemeindeumlage an sich - das Recht zur eigenverantwortlichen Festsetzung des Umlagesatzes (vgl. zur Festsetzung der Kreisumlage Senatsurt. v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 28 des UA; BbgVerfGH, Urt. v. 15. Oktober 1998 - VfGBbg 38/97 u.a. -, NVwZ-RR 1999, 90, 91).

    Weil die Festsetzungsbefugnis der Beklagten maßgeblich geprägt ist durch eine komplexe Prognose in Bezug auf die Finanzlage der von der Samtgemeindeumlage betroffenen Mitgliedsgemeinden hat die Beklagte eine Einschätzungsprärogative, die nur insoweit eine gerichtliche Überprüfung zulässt, ob die Beklagte bei ihrer Wertung alle ihr durch die Mitgliedsgemeinden bekannt gewordenen oder sonst bekannten und erkennbaren Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob das Entscheidungsergebnis nicht offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Urteile des Senats zur Kreisumlage v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 29 des UA, und v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, DVBl. 2003, 278, 281).

    Als signifikantestes Merkmal mit einer umfassenden Aussagekraft zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde hat der Senat bereits früher die sogenannte "freie Spitze" anerkannt (Urt. v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, a.a.O.; s.a. Urt. v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 - a.a.O. und OVG Saarland, Urt. v. 19. Dezember 2001 - 9 R 5/00 -, zitiert nach juris).

    Zugleich hat der Senat aber auch entschieden, dass das Fehlen einer freien Spitze allein nicht geeignet ist, den Schluss zu ziehen, dass in diesem Fall bereits die finanzielle Mindestausstattung einer Gemeinde nicht mehr gewährleistet sei (Urteile des Senats zur Kreisumlage v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, a.a.O., und v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, a.a.O., mit Hinweis auf OVG Saarland, Urt. v. 29. August 2001 - 9 R 2/00 -, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 30 des UA) kommt es auch nicht darauf an, dass für die Klägerin eine Betätigungsmöglichkeit bei den freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten nicht mehr gegeben gewesen wäre, wenn sie die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben ausreichend dotiert hätte und somit für die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben Mittel nicht mehr zur Verfügung gestanden hätten.

    Denn es fällt in die Entscheidungskompetenz der Gemeinde, sich in Zeiten knapper Einnahmen bei der Erfüllung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben Beschränkungen aufzuerlegen und weniger als 5% (oder im Falle pauschalierender Aufteilung zwischen Mitgliedsgemeinde und Samtgemeinde 2%) ihrer Mittel dafür aufzuwenden, ohne dass die finanzielle Mindestausstattung gefährdet wäre (Urteile des Senats v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02  -, S. 31 des UA, und v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, DVBl. 2003, 278, 281).

    Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass ein Landkreis bei der Festlegung der Kreisumlage alle entscheidungserheblichen Tatsachen zu Grunde zu legen und in seine Abwägung einzubeziehen hat (Urt. v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 15 des UA).

    Denn die "freie Spitze" ergibt sich - wie bereits dargelegt - aus der Differenz aus dem haushaltsrechtlich dem Vermögenshaushalt zuzuführenden Überschuss des Verwaltungshaushalts und den Ausgaben für die Kredittilgung hat (Senatsurt. v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 29 des UA).

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2002 - 10 LB 3714/01

    Finanzausgleich; Kreisumlage; Kreisumlagehebesatz; Mehreinnahmen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02
    Der Bedarf wird von der Erfüllung der der Beklagten obliegenden Aufgaben bestimmt (ständige Rechtsprechung des Nds. OVG zur Kreisumlage, vgl. Urt. v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 18 des UA; Urt. v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, DVBl. 2003, 278, 279; Urt. v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95  -, NdsVBl.

    Die hiernach in Betracht zu ziehenden Aufgaben sind diejenigen, die die Beklagte in zulässiger Weise wahrzunehmen hat (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 3. September 2002, aaO; Ehlers, DVBl. 1997, 225, 229).

    Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung begrenzt damit den Bedarf der Beklagten und die zu dessen Deckung zu erhebende Samtgemeindeumlage (Nds. OVG, Urt. v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95 -, aaO; Urt. v. 3. September 2002, aaO).

    In diesem Rahmen ist der durch § 76 Abs. 2 Satz 1 NGO in Bezug genommene § 15 Abs. 1 NFAG im Grundsatz nur dann mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und der damit verbundenen Finanzhoheit zu vereinbaren, wenn die Festsetzung der Umlagesätze den Mitgliedsgemeinden eine angemessene Finanzausstattung belässt und ihnen ein substanzieller Finanzspielraum zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung verbleibt (Urteile des Senats v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 26 des UA, v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, DVBl. 2003, 278, 279 und v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95 -, NdsVBl. 1999, 163, 164 m.w.N.).

    Zur Frage des Maßstabs, wann bei der Festlegung der Umlagesätze die Grenze zwischen einer noch rücksichtsvollen Beachtung der gemeindlichen Interessen einerseits und einer sich als für die Finanzkraft der Gemeinden unzumutbaren Belastung andererseits erreicht oder gar überschritten wird, hat der Senat bereits früher zur Kreisumlage entschieden, dass die Überschreitung einer bestimmten sogenannten "Frakturlinie" (vgl. z.B. Thieme, DVBl. 1983, 965, 970; Schmidt-Jortzig, Kommunalrecht 1982, Rz 778; Schmidt-Jortzig/Makswit, Handbuch des kommunalen Finanz- und Haushaltsrechts 1991, Rz 162) für diese Frage nicht als verbindliches Merkmal für die Rechtmäßigkeit eines Umlagesatzes in Frage komme (Urt. v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 - , a.a.O.; Urt. v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95 -, a.a.O.; s. a. Urt. v. 25. Februar 1986 - 2 OVG A 98/82 -, DÖV 1986, 1020, 1023; im Ergebnis auch OVG Schleswig, Urt. v. 20. Dezember 1994 - 2 K 4/94 -, DVBl. 1995, 469, 471; Hennecke, Der Landkreis 1998, 168, 179; Ehlers, DVBl. 1997, 225, 230; Stein, ZKF 1997, 2, 3).

    Weil die Festsetzungsbefugnis der Beklagten maßgeblich geprägt ist durch eine komplexe Prognose in Bezug auf die Finanzlage der von der Samtgemeindeumlage betroffenen Mitgliedsgemeinden hat die Beklagte eine Einschätzungsprärogative, die nur insoweit eine gerichtliche Überprüfung zulässt, ob die Beklagte bei ihrer Wertung alle ihr durch die Mitgliedsgemeinden bekannt gewordenen oder sonst bekannten und erkennbaren Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob das Entscheidungsergebnis nicht offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Urteile des Senats zur Kreisumlage v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 29 des UA, und v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, DVBl. 2003, 278, 281).

    Als signifikantestes Merkmal mit einer umfassenden Aussagekraft zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde hat der Senat bereits früher die sogenannte "freie Spitze" anerkannt (Urt. v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, a.a.O.; s.a. Urt. v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 - a.a.O. und OVG Saarland, Urt. v. 19. Dezember 2001 - 9 R 5/00 -, zitiert nach juris).

    Zugleich hat der Senat aber auch entschieden, dass das Fehlen einer freien Spitze allein nicht geeignet ist, den Schluss zu ziehen, dass in diesem Fall bereits die finanzielle Mindestausstattung einer Gemeinde nicht mehr gewährleistet sei (Urteile des Senats zur Kreisumlage v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, a.a.O., und v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, a.a.O., mit Hinweis auf OVG Saarland, Urt. v. 29. August 2001 - 9 R 2/00 -, zitiert nach juris).

    Denn es fällt in die Entscheidungskompetenz der Gemeinde, sich in Zeiten knapper Einnahmen bei der Erfüllung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben Beschränkungen aufzuerlegen und weniger als 5% (oder im Falle pauschalierender Aufteilung zwischen Mitgliedsgemeinde und Samtgemeinde 2%) ihrer Mittel dafür aufzuwenden, ohne dass die finanzielle Mindestausstattung gefährdet wäre (Urteile des Senats v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02  -, S. 31 des UA, und v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, DVBl. 2003, 278, 281).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.1999 - 10 L 6960/95

    Kreisumlage; Bedarfsbestimmung; Finanzbedarf; Landkreis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02
    Der Bedarf wird von der Erfüllung der der Beklagten obliegenden Aufgaben bestimmt (ständige Rechtsprechung des Nds. OVG zur Kreisumlage, vgl. Urt. v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 18 des UA; Urt. v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, DVBl. 2003, 278, 279; Urt. v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95  -, NdsVBl.

    1999, 163, 164 = DVBl. 1999, 842, 843; Urt. v. 27. Januar 1999 - 10 L 7190/95  -, VwRR N 1999, 103, 104; Urt. v. 25. Februar 1986 - 2 OVG A 98/82 -, DÖV 1986, 1020 = DVBl. 1986, 1063, 1064).

    Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung begrenzt damit den Bedarf der Beklagten und die zu dessen Deckung zu erhebende Samtgemeindeumlage (Nds. OVG, Urt. v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95 -, aaO; Urt. v. 3. September 2002, aaO).

    In diesem Rahmen ist der durch § 76 Abs. 2 Satz 1 NGO in Bezug genommene § 15 Abs. 1 NFAG im Grundsatz nur dann mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und der damit verbundenen Finanzhoheit zu vereinbaren, wenn die Festsetzung der Umlagesätze den Mitgliedsgemeinden eine angemessene Finanzausstattung belässt und ihnen ein substanzieller Finanzspielraum zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung verbleibt (Urteile des Senats v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, S. 26 des UA, v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, DVBl. 2003, 278, 279 und v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95 -, NdsVBl. 1999, 163, 164 m.w.N.).

    Zur Frage des Maßstabs, wann bei der Festlegung der Umlagesätze die Grenze zwischen einer noch rücksichtsvollen Beachtung der gemeindlichen Interessen einerseits und einer sich als für die Finanzkraft der Gemeinden unzumutbaren Belastung andererseits erreicht oder gar überschritten wird, hat der Senat bereits früher zur Kreisumlage entschieden, dass die Überschreitung einer bestimmten sogenannten "Frakturlinie" (vgl. z.B. Thieme, DVBl. 1983, 965, 970; Schmidt-Jortzig, Kommunalrecht 1982, Rz 778; Schmidt-Jortzig/Makswit, Handbuch des kommunalen Finanz- und Haushaltsrechts 1991, Rz 162) für diese Frage nicht als verbindliches Merkmal für die Rechtmäßigkeit eines Umlagesatzes in Frage komme (Urt. v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 - , a.a.O.; Urt. v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95 -, a.a.O.; s. a. Urt. v. 25. Februar 1986 - 2 OVG A 98/82 -, DÖV 1986, 1020, 1023; im Ergebnis auch OVG Schleswig, Urt. v. 20. Dezember 1994 - 2 K 4/94 -, DVBl. 1995, 469, 471; Hennecke, Der Landkreis 1998, 168, 179; Ehlers, DVBl. 1997, 225, 230; Stein, ZKF 1997, 2, 3).

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02
    Diese Qualität der in Streit stehenden Umlage als Instrument des Finanzausgleichs zwischen öffentlichen Aufgabenträgern (so z.B. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363, 393) schließt auch eine "Frakturlinie" aus, die an den sogenannten Halbteilungsgrundsatz im Vermögensteuerrecht anknüpft (vgl. hierzu Wimmer, NVwZ 1998, 28; Schwarz in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz, 4. Aufl. 2001, Art. 106 Rz. 140).

    Die Samtgemeindeumlage ist neben ihrer Eigenschaft als wesentliches Finanzierungselement der Samtgemeinden ein Mittel, das das erzielte Aufkommen jenseits des eigentlichen Umlagevorgangs den umlagepflichtigen Körperschaften (Gemeinden) in anderer Verteilung wieder zufließen lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 1991, a.a.O., S. 389 f.; BVerwG, Urt. v. 25. März 1998 - 8 C 11.97 -, NWVBl. 1998, 314, 315 zur Kreisumlage), das Umlageaufkommen also im kommunalen Raum belässt (BVerwG, Urt. v. 25. März 1998, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.02.1986 - 2 A 98/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02
    1999, 163, 164 = DVBl. 1999, 842, 843; Urt. v. 27. Januar 1999 - 10 L 7190/95  -, VwRR N 1999, 103, 104; Urt. v. 25. Februar 1986 - 2 OVG A 98/82 -, DÖV 1986, 1020 = DVBl. 1986, 1063, 1064).

    Zur Frage des Maßstabs, wann bei der Festlegung der Umlagesätze die Grenze zwischen einer noch rücksichtsvollen Beachtung der gemeindlichen Interessen einerseits und einer sich als für die Finanzkraft der Gemeinden unzumutbaren Belastung andererseits erreicht oder gar überschritten wird, hat der Senat bereits früher zur Kreisumlage entschieden, dass die Überschreitung einer bestimmten sogenannten "Frakturlinie" (vgl. z.B. Thieme, DVBl. 1983, 965, 970; Schmidt-Jortzig, Kommunalrecht 1982, Rz 778; Schmidt-Jortzig/Makswit, Handbuch des kommunalen Finanz- und Haushaltsrechts 1991, Rz 162) für diese Frage nicht als verbindliches Merkmal für die Rechtmäßigkeit eines Umlagesatzes in Frage komme (Urt. v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 - , a.a.O.; Urt. v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95 -, a.a.O.; s. a. Urt. v. 25. Februar 1986 - 2 OVG A 98/82 -, DÖV 1986, 1020, 1023; im Ergebnis auch OVG Schleswig, Urt. v. 20. Dezember 1994 - 2 K 4/94 -, DVBl. 1995, 469, 471; Hennecke, Der Landkreis 1998, 168, 179; Ehlers, DVBl. 1997, 225, 230; Stein, ZKF 1997, 2, 3).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seinem Beschluss vom 22. Juni 1995 (- 2 BvL 37/91 -, BVerfGE 93, 121), entschieden, dass die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten dürfe, sobald die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrags bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt.
  • OVG Saarland, 19.12.2001 - 9 R 5/00

    Genehmigungsverfahren bei der Feststetzung einer Kreisumlage; Ermessen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02
    Als signifikantestes Merkmal mit einer umfassenden Aussagekraft zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde hat der Senat bereits früher die sogenannte "freie Spitze" anerkannt (Urt. v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, a.a.O.; s.a. Urt. v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 - a.a.O. und OVG Saarland, Urt. v. 19. Dezember 2001 - 9 R 5/00 -, zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 29.08.2001 - 9 R 2/00

    Ermessen der Kommunalaufsicht bei der Mitgestaltung einer Kreisumlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02
    Zugleich hat der Senat aber auch entschieden, dass das Fehlen einer freien Spitze allein nicht geeignet ist, den Schluss zu ziehen, dass in diesem Fall bereits die finanzielle Mindestausstattung einer Gemeinde nicht mehr gewährleistet sei (Urteile des Senats zur Kreisumlage v. 7. Juli 2004 - 10 LB 4/02 -, a.a.O., und v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 -, a.a.O., mit Hinweis auf OVG Saarland, Urt. v. 29. August 2001 - 9 R 2/00 -, zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1994 - 2 K 4/94

    Kreisumlage in Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02
    Zur Frage des Maßstabs, wann bei der Festlegung der Umlagesätze die Grenze zwischen einer noch rücksichtsvollen Beachtung der gemeindlichen Interessen einerseits und einer sich als für die Finanzkraft der Gemeinden unzumutbaren Belastung andererseits erreicht oder gar überschritten wird, hat der Senat bereits früher zur Kreisumlage entschieden, dass die Überschreitung einer bestimmten sogenannten "Frakturlinie" (vgl. z.B. Thieme, DVBl. 1983, 965, 970; Schmidt-Jortzig, Kommunalrecht 1982, Rz 778; Schmidt-Jortzig/Makswit, Handbuch des kommunalen Finanz- und Haushaltsrechts 1991, Rz 162) für diese Frage nicht als verbindliches Merkmal für die Rechtmäßigkeit eines Umlagesatzes in Frage komme (Urt. v. 3. September 2002 - 10 LB 3714/01 - , a.a.O.; Urt. v. 27. Januar 1999 - 10 L 6960/95 -, a.a.O.; s. a. Urt. v. 25. Februar 1986 - 2 OVG A 98/82 -, DÖV 1986, 1020, 1023; im Ergebnis auch OVG Schleswig, Urt. v. 20. Dezember 1994 - 2 K 4/94 -, DVBl. 1995, 469, 471; Hennecke, Der Landkreis 1998, 168, 179; Ehlers, DVBl. 1997, 225, 230; Stein, ZKF 1997, 2, 3).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, NST-N 2002, 288, 290), der der Senat folgt, ist vielmehr in der Regel die Gebührenkalkulation und -bemessung nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind.
  • StGH Niedersachsen, 25.11.1997 - StGH 14/95

    Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich vom

  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 130.96

    Kommunalrecht - Verfassungsmäßigkeit der Kreisumlage

  • VerfG Brandenburg, 15.10.1998 - VfGBbg 38/97

    Regelung über Ausgleichszahlungen der Landkreise an kreisangehörige Gemeinden gem

  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89

    Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei

  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger

  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78

    Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von

  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.10.1961 - VI B 23.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.11.2004 - 1 B 33.04

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren.

  • BVerwG, 15.11.2006 - 8 C 18.05

    Samtgemeindeumlage; Umlage; Finanzausgleich; Kommune; Selbstverwaltungsgarantie;

    OVG 10 LB 6/02.
  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen

    Eine starre Begrenzung des Umlagesatzes etwa auf 50 %, wie sie die Klägerinnen unter Hinweis auf den im Steuerrecht entwickelten sog. Halbteilungsgrundsatz postulieren, kommt jedenfalls nicht in Betracht (BVerwG vom 15.11.2006 BVerwGE 127, 155/160; NdsOVG vom 27.12.2004 Az. 10 LB 6/02 ; Henneke in Henneke/Pünder/Waldhoff, Recht der Kommunalfinanzen, 2006, § 14 RdNr. 119; vgl. dazu auch BayVerfGH vom 28.11.2007 Vf. 15-VII-05 ).
  • VG Halle, 11.04.2019 - 3 A 476/16

    Verbandsgemeindeumlage

    Die Verbandsgemeinde ist zum Ausgleich der Finanzkraft der Mitgliedsgemeinden nur insoweit verpflichtet, als es die eigene Leistungsfähigkeit zulässt (vgl. in Bezug auf die Samtgemeinde in Niedersachsen: Nds. OVG, Urteil vom 27. Dezember 2004 - 10 LB 6/02 - NdsVBl. 2005, S.124, 129).
  • VG Stade, 31.03.2015 - 1 A 2752/12

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung der Sparkassen zur Entrichtung von Umlagen für

    Dieser aufgabenbezogene Kostenbegriff - der im Übrigen auch für die Kreisumlage vertreten wird (vgl. OVG Nds. Urt. v. 07.07.2004 - 10 LB 4/02 -, juris, Rn. 39; Urt. v. 27.12.2004 - 10 LB 6/02 -, juris, Rn. 35, VG München, Urt. v. 22.10.2009 - M 10 K 09.1380, M 10 K 09.1381 -, juris, Rn. 51; anders OVG NRW, Urt. v. 22.02.2005 - 15 A 130/04 -, juris, Rn. 23 ff.) - ergibt sich für Umlagen auf der Grundlage des § 9 Abs. 2 Satz 5 der Satzung daraus, dass die dort genannten Kosten die Sparkassen betreffen müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht