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   OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16   

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OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16 (https://dejure.org/2018,3786)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2018 - 9 LC 217/16 (https://dejure.org/2018,3786)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 (https://dejure.org/2018,3786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 162 Abs. 2 AO 1977; § ... 162 Abs. 1 AO 1977; § 191 Abs. 1 AO 1977; § 199 Abs. 1 AO 1977; § 219 AO 1977; § 33 Abs. 1 AO 1977; § 47 AO 1977; Art 3 Abs. 1 GG; § 10 Abs. 3 KAG ND 2007; § 10 Abs. 4 KAG ND 2007; § 11 Abs. 1 Nr. 2a KAG ND 2007; § 11 Abs. 1 Nr. 4b KAG ND 2007
    Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Zulässige Schätzung der Übernachtungszahlen in Haftungsbescheiden der Stadt Cuxhaven für nicht abgeführte Kurbeiträge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässige Schätzung der Übernachtungszahlen in Haftungsbescheiden der Stadt Cuxhaven für nicht abgeführte Kurbeiträge

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kurbeiträge dürfen für Gästeübernachtungen geschätzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 785
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Bayreuth, 05.04.2006 - B 4 K 05.1089
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
    Eine Kurbeiträge erhebende Kommune ist in einem Haftungsbescheid gegenüber den Unterkunftgebern (hier: einem Hotel) entsprechend § 162 AO i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG 2012 zur Schätzung der Anzahl der Kurzzeitgäste und der Anzahl der Übernachtungen befugt (entgegen OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - und - B 4 K 05.774 -).

    Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 2000 (- 1 L 125/00 -) und des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 5. April 2006 (- B 4 K 05.1089 u.a. -) beziehe, sei die dort vertretene Ansicht weder mit dem Wortlaut des Gesetzes (§ 11 NKAG i. V. m. § 162 AO) noch mit Sinn und Zweck dieser Regelung vereinbar.

    Der in der Rechtsprechung zur Haftung von Unterkunftgebern für Kurbeiträge - wie auch vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil - vertretenen Auffassung, wonach in einer Vielzahl von Abgabefällen, für die ein Haftungstatbestand eingetreten sein könne, nicht eine durchschnittliche Anzahl von Abgabefällen und ein durchschnittlicher Abgabensatz geschätzt werden dürfe, sondern die Voraussetzungen für die Heranziehung individuell ermittelt werden müssten und die Gemeinde daher die Übernachtungsfälle feststellen müsse (OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 50; VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - juris Rn. 39 und - B 4 K 05.774 - juris Rn. 42; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 1.11.1991 - 5 TH 1431/89 - KStZ 1992, 175), vermag der Senat hingegen jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht zu folgen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2000 - 1 L 125/00

    Rechtmäßigkeit von erhobenen Kurbeiträgen; Formelle Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
    Eine Kurbeiträge erhebende Kommune ist in einem Haftungsbescheid gegenüber den Unterkunftgebern (hier: einem Hotel) entsprechend § 162 AO i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG 2012 zur Schätzung der Anzahl der Kurzzeitgäste und der Anzahl der Übernachtungen befugt (entgegen OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - und - B 4 K 05.774 -).

    Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 2000 (- 1 L 125/00 -) und des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 5. April 2006 (- B 4 K 05.1089 u.a. -) beziehe, sei die dort vertretene Ansicht weder mit dem Wortlaut des Gesetzes (§ 11 NKAG i. V. m. § 162 AO) noch mit Sinn und Zweck dieser Regelung vereinbar.

    Der in der Rechtsprechung zur Haftung von Unterkunftgebern für Kurbeiträge - wie auch vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil - vertretenen Auffassung, wonach in einer Vielzahl von Abgabefällen, für die ein Haftungstatbestand eingetreten sein könne, nicht eine durchschnittliche Anzahl von Abgabefällen und ein durchschnittlicher Abgabensatz geschätzt werden dürfe, sondern die Voraussetzungen für die Heranziehung individuell ermittelt werden müssten und die Gemeinde daher die Übernachtungsfälle feststellen müsse (OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 50; VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - juris Rn. 39 und - B 4 K 05.774 - juris Rn. 42; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 1.11.1991 - 5 TH 1431/89 - KStZ 1992, 175), vermag der Senat hingegen jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht zu folgen.

  • VG Bayreuth, 05.04.2006 - B 4 K 05.774
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
    Eine Kurbeiträge erhebende Kommune ist in einem Haftungsbescheid gegenüber den Unterkunftgebern (hier: einem Hotel) entsprechend § 162 AO i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG 2012 zur Schätzung der Anzahl der Kurzzeitgäste und der Anzahl der Übernachtungen befugt (entgegen OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - und - B 4 K 05.774 -).

    Der in der Rechtsprechung zur Haftung von Unterkunftgebern für Kurbeiträge - wie auch vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil - vertretenen Auffassung, wonach in einer Vielzahl von Abgabefällen, für die ein Haftungstatbestand eingetreten sein könne, nicht eine durchschnittliche Anzahl von Abgabefällen und ein durchschnittlicher Abgabensatz geschätzt werden dürfe, sondern die Voraussetzungen für die Heranziehung individuell ermittelt werden müssten und die Gemeinde daher die Übernachtungsfälle feststellen müsse (OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 50; VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - juris Rn. 39 und - B 4 K 05.774 - juris Rn. 42; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 1.11.1991 - 5 TH 1431/89 - KStZ 1992, 175), vermag der Senat hingegen jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht zu folgen.

  • FG Münster, 23.06.2015 - 1 V 1012/15

    Inanspruchnahme aufgrund Lohnsteuerhaftungsbescheid; materielle Rechtmäßigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
    Entsprechend wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Schätzung von Schwarzlohnzahlungen in Fällen der Haftungsinanspruchnahme zugelassen, auch wenn die schwarz entlohnten Arbeitnehmer nicht individualisiert werden können, weil dies angesichts der Verschleierung ihres Einsatzes in der Natur der Sache liege (vgl. FG Münster, Beschluss vom 23.6.2015 - 1 V 1012/15 L - juris Rn. 127).
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16

    Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
    a) Es kann dahinstehen, ob die Erhebung des Strandeintritts, den die Nordseeheilbad A-Stadt GmbH, der für den Strand, Bäder und Kurbetrieb verantwortliche Eigenbetrieb der Beklagten, privatrechtlich von den Tagesgästen erhebt, rechtmäßig ist (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 9 LA 105/09

    Nachträgliche Eintreibung nicht eingezogener Kurbeiträge von "Bootstouristen"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
    Es werden allerdings keine hohen Anforderungen an die Begründung der vorzunehmenden Ermessensentscheidung gestellt, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 31.8.2010 - 9 LA 105/09 - juris Rn. 3 und 4).
  • BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86

    Anschlussgebühren - Wasserversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
    Aus einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis folgt i. V. m. dem Gleichheitssatz kein Anspruch auf eine Beibehaltung oder Wiederholung des rechtswidrigen Verhaltens der Behörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.6.1986 - 8 B 16.86 - juris Rn. 4) und erst recht kein Anspruch darauf, die rechtswidrige Verwaltungspraxis auf weitere Fälle zu erstrecken.
  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. März 1994 (- VI R 120/92 - juris Rn. 13 f.) darf zwar in einem Haftungsbescheid wegen nicht abgeführter Lohnsteuer in einer Vielzahl von Fällen ein durchschnittlicher Steuersatz nicht geschätzt werden, sondern es ist die Höhe der Lohnsteuer trotz des damit verbundenen zeitaufwendigen Arbeitsaufwandes grundsätzlich individuell zu ermitteln.
  • BFH, 03.12.1996 - I B 44/96

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
    f) Schließlich widerspräche es dem Sinn und Zweck der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen über die Haftung der Unterkunftgeber für entstandene, aber nicht eingezogene und nicht abgeführte Kurbeiträge, wenn die Unterkunftgeber als Haftungsschuldner nicht in Haftung genommen werden könnten, obgleich sie der ihnen obliegenden Pflicht, die Übernachtungsgäste festzustellen, aufzulisten, von ihnen Kurbeiträge einzuziehen und diese an die Beklagte abzuführen, nicht nachkommen (vgl. auch BFH, Beschluss vom 3.12.1996 - I B 44/96 - juris Rn. 10 zu einem an eine GmbH ergangenen Haftungsbescheid wegen nicht abgeführter Steuern für namentlich nicht bekannte Steuerschuldner).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
    Die (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (BGH, Urteil vom 29.1.2001 - II ZR 331/00 - juris 1. Leitsatz, Rn. 7 ff.).
  • VGH Hessen, 01.11.1991 - 5 TH 1431/89

    Rechtswidrigkeit der Heranziehung von sogenannten Übernachtungspassanten zum

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2005 - 9 LA 33/05

    Rechtmäßigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen auf Kur-Abgabe gegen eine

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90

    Kurabgabeeinziehung durch Campingplatz-Betreiber

  • VG Köln, 26.07.2023 - 24 K 2125/21
    vgl. zum vergleichbaren Fall der Einziehung und Entrichtung von Kurbeiträgen auch Nds. OVG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris, Rn. 67; Bay. VGH, Urteil vom 28. November 1990 - 4 B 88.2379 -, BeckRS 1990, 8674.

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris, Rn. 103.

    Im Ergebnis ebenso Nds. OVG Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris, Rn. 104; VG München, Urteil vom 17. Dezember 2010 - M 10 K 10.4473 -, juris, Rn. 17.

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18

    Abwassergebühren; Heilung; Rückwirkung; Satzungsmangel; Schätzung;

    Den Verwaltungsgerichten steht, anders als den Finanzgerichten (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), eine eigenständige Schätzungsbefugnis nicht zu (noch offengelassen im Senatsurteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 - juris Rn. 87; s. a. BayVGH, Urteil vom 14.7.2016 - 20 B 15.565 - juris Rn. 14).

    Im Übrigen kann das Gericht zwar die gewählte Schätzungsmethode und das Ergebnis der Schätzung überprüfen und dieses bei Fehlern in der Höhe korrigieren (Senatsurteil vom 28. Februar 2018, a. a. O., Rn. 87).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2021 - 6 C 11131/20

    Normenkontrolle gegen Gästebeitragssatzung

    Eine solche Inanspruchnahme Privater für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist im Falle der Beherbergungsbetriebe zulässig, weil diese als zur Mitwirkung Herangezogene eine rechtlich und wirtschaftlich nahe Beziehung zum Abgabengegenstand aufweisen (vgl. zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit der Inhaber von Beherbergungsbetrieben: OVG Nds, Beschluss vom 28. September 1990 - 14 M 60/90 -, juris Rn. 2 f., m.w.N.; zum Vollzug der Gästebeitragssatzung durch die Heranziehung Dritter: OVG RP, Urteil vom 27. September 2018 - 6 C 10513/18.OVG -, juris Rn. 41; allgemein zur Zulässigkeit der Einziehungs- und Ablieferungspflicht der Inhaber von Beherbergungsbetriebe bei entsprechenden Kommunalabgaben OVG Nds, Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris Rn. 37; VGH BW, Urteil vom 14. September 2017, a.a.O., juris Rn. 75, und Beschluss vom 25. Februar 2002, a.a.O., juris Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 1. August 2016 - 4 BV 15.844 -, juris Rn. 23, und Urteil vom 12. Februar 2004 - 5 N 02.1674 -, juris Rn. 59; Beschlüsse vom 9. Mai 2011 - 5 ZB 11.111 -, juris Rn. 4, und vom 11. März 2009 - 4 CS 08.3002 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 14 A 316/13 -, juris Rn. 125 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 33; HessVGH, Beschluss vom 22. Februar 1995 - 5 N 2973/88 -, juris Rn. 63; VG Koblenz, Urteil vom 8. Dezember 2012 - 6 K 643/12.KO -, juris Rn. 21; Elmenhorst, a.a.O., § 12 Erl.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2018 - 6 C 10513/18

    Normenkontrollverfahren gegen Gästebeitrag in Bernkastel-Kues erfolglos

    Eine solche Inanspruchnahme Privater für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist im Falle der Beherbergungsbetriebe zulässig, weil diese als zur Mitwirkung Herangezogene eine rechtlich und wirtschaftlich nahe Beziehung zum Abgabengegenstand aufweisen (vgl. zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit der Beherbergungsbetreiber Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. September 1990 - 14 M 60/90 -, juris Rn. 2 f. m.w.N.; allgemein zur Zulässigkeit der Einziehungsund Ablieferungspflicht der Beherbergungsbetriebe bei entsprechenden Kommunalabgaben Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris Rn. 37; VGH BW, Urteil vom 14. September 2017 - 2 S 2439/16 -, juris Rn. 75; ders., Beschluss vom 25. Februar 2002 - 2 S 277/02 -, juris Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 1. August 2016 - 4 BV 15.844 -, juris Rn. 23; ders., Beschluss vom 9. Mai 2011 - 5 ZB 11.111 -, juris Rn. 4; ders., Beschluss vom 11. März 2009 - 4 CS 08.3002 -, juris Rn. 11; ders., Urteil vom vom 12. Februar 2004 - 5 N 02.1674 -, juris Rn. 59; OVG NRW, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 14 A 316/13 -, juris Rn. 125 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 33; HessVGH, Beschluss vom 22. Februar 1995 - 5 N 2973/88 -, juris Rn. 63; VG Koblenz, Urteil vom 8. Dezember 2012 - 6 K 643/12.KO -, juris Rn. 21; Elmenhorst, in: Praxis der Kommunalverwaltung, Loseblatt, § 12 KAG Rn. 203; Lichtenfeld, in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, 33. Lfg.
  • VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22

    Amtsermittlungspflicht; Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Kunstfreiheit;

    Das Verwaltungsgericht kann nur eine bereits durchgeführte Schätzung der steuererhebenden Kommune hinsichtlich der gewählten Methode sowie des Ergebnisses überprüfen und bei Fehlern in der Höhe korrigieren (so auch schon Nds. OVG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris Rn. 87).
  • VG Braunschweig, 17.01.2024 - 8 A 55/22

    Amtsermittlungspflicht; Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Kunstfreiheit;

    Von der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen sind jedenfalls dann nicht nur Sachverhaltsschätzungen "der Höhe nach", sondern auch Sachverhaltsschätzungen "dem Grunde nach" erfasst, wenn diese auf der Verletzung einer Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen beruhen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris Rn. 63 f.).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 218/16

    Kurbeiträge dürfen für Gästeübernachtungen geschätzt werden

    Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in drei Berufungsverfahren mit Urteilen vom 28. Februar 2018 (Az. 9 LC 217/16, 9 LC 218/16 und 9 LC 220/16) über die Haftung von Unterkunftgebern für nicht eingezogene und nicht abgeführte Kurbeiträge entschieden.

    Im Ergebnis hat der Senat in einem Fall die Schätzung der Anzahl der Übernachtungsgäste und der Übernachtungen im vorgenommenen Umfang für rechtmäßig gehalten (9 LC 220/16), in einem anderen Fall die Schätzung geringfügig geändert (9 LC 217/16) und in einem weiteren Fall eine Schätzung nicht für rechtmäßig erachtet, weil der betroffene Kläger nach Überzeugung des Senats die Anzahl der Übernachtungsgäste zumindest nachträglich ordnungsgemäß angegeben hatte (9 LC 218/16).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16

    Schätzung der Kurbeiträge durch die erhebende Kommune bei Betrieb eines

    Eine Kurbeiträge erhebende Kommune ist in einem Haftungsbescheid gegenüber den Unterkunftgebern (hier: einem Betreiber eines Wohnmobilparkplatzes) entsprechend § 162 AO i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG 2012 zur Schätzung der Anzahl der Übernachtungen befugt (siehe auch Parallelentscheidung, Urteil vom 28.2.2018 - 9 LC 217/16 - entgegen OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - und - B 4 K 05.774 -).
  • VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21

    Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete;

    Der Hinweis der Antragsgegnerin auf das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2018 (- 9 LC 217/16 -, juris Rn. 87, die Antragsgegnerin verweist hier auf Rn. 83), wonach Verwaltungsgerichte die gewählte Schätzungsmethode und das Ergebnis der Schätzung überprüfen und dieses bei Fehlern in der Höhe korrigieren könnten, rechtfertigt eine abweichende Beurteilung nicht.
  • VG Ansbach, 05.09.2018 - AN 9 K 18.01014

    Störerauswahl bei Nutzungsuntersagung für ein durch eine Gesellschaft

    (vgl. NdsOVG, U.v. 28.2.2018 - 9 LC 217/16 - juris Rn. 40).
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