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   OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03   

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OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03 (https://dejure.org/2006,13499)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.03.2006 - 9 KN 34/03 (https://dejure.org/2006,13499)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. März 2006 - 9 KN 34/03 (https://dejure.org/2006,13499)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren wegen von privater Seite initiierter Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes neben einem Mischgebiet.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 14 GG; § 133 BGB; § 157 BGB; § 1 Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 7 BauGB
    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für einen Normenkontrollantrag bei wirksamen Verzicht auf nachbarliche Abwehrrechte zu Lasten des Antragstellers; Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets neben einem Mischgebiet; Wirksame Erklärung eines Einwendungsverzichts; ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 III; ; BauGB § 1 VI; ; BauGB § 1 VII; ; BImSchG § 50

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eingeschränktes Gewerbegebiets neben Mischgebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
    Entscheidend für die Lösung des aus dem unmittelbaren Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und Wohngebiet folgenden Konflikts ist, dass der Bebauungsplan sicherstellt, dass der angestrebte Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm tatsächlich erreicht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.1.1992 - 4 B 71/90 - NVwZ 1992, 663 = BRS 54 Nr. 18 = Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5.).

    Stellt sich - wie hier - heraus, dass im konkreten Fall unter Beachtung der getroffenen Festsetzungen keine Unzuträglichkeiten zwischen dem Gewerbebetrieb und der Wohnnutzung zu erwarten sind, kann die Gemeinde das bei der Abwägung auch dahingehend berücksichtigen, dass das Nebeneinander im Bebauungsplan ausgewiesen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.1.1992 - 4 B 71/90 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00

    Abwägung; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Gewerbebetrieb; Immissionsschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
    Es stellt ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung dar, dass gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung wegen ihrer prinzipiellen Konfliktanfälligkeit nicht unmittelbar nebeneinander liegen sollen (BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309; OVG Lüneburg, Urteil vom 25.06.2001 - 1 K 1850/00 - NdsRpfl 2001, 428 = BauR 2001, 1862 = NVwZ-RR 2002, 172 = BRS 64 Nr. 15).

    Wenn es sich um eine Neuplanung auf bisher unbebauten Flächen handelt, hat das Optimierungsgebot des § 50 BImSchG erhebliches Gewicht (OVG Lüneburg, Urteil vom 25.06.2001 - 1 K 1850/00 - a. a. O.).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
    Das Bebauungsplanverfahren gilt im Allgemeinen nicht einem bestimmten Vorhaben (BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 1/86 - BRS 47 Nr. 3 = NVwZ 1988, 351 = Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 29).

    Diese Vorgehensweise ist solange rechtlich unbedenklich, wie sich die planende Gemeinde den Vorstellungen des Investors nicht völlig unterordnet und nach außen lediglich als dessen Vollzugsinstanz erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 1.86 - NVwZ 1988, 351 ).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
    Es stellt ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung dar, dass gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung wegen ihrer prinzipiellen Konfliktanfälligkeit nicht unmittelbar nebeneinander liegen sollen (BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309; OVG Lüneburg, Urteil vom 25.06.2001 - 1 K 1850/00 - NdsRpfl 2001, 428 = BauR 2001, 1862 = NVwZ-RR 2002, 172 = BRS 64 Nr. 15).

    Daraus folgt vor allem der Grundsatz der (angemessenen) räumlichen Trennung sich sonst beeinträchtigender Nutzungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 = NJW 1975, 70).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 10a B 2515/02

    Einsatz von dieselbetriebenen Lastwagenkühlaggregaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
    Bei der danach gebotenen Abwägung waren neben den Betriebsinteressen der vorhandenen und künftig im Plangebiet ansiedelnden gewerblichen Unternehmen auch die Anforderungen an die Wahrung gesunder Wohnverhältnisse (§ 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB ) im Hinblick auf die im südlichen Bereich des Plangebiets gelegenen Wohngrundstücke zu berücksichtigen und die planbedingten Konflikte zwischen diesen Belangen zu lösen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 16.10.2003 - 10a B 2515/02.NE - BRS 66 Nr. 27 = BauR 2004, 452).

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 16.10.2003 - 10a B 2515/02.NE - BRS 66 Nr. 27 = BauR 2004, 452).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
    Davon ist beispielsweise auszugehen, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, oder eine positive städtebauliche Zielsetzung nur vorgeschoben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - ZfBR 1999, 279 = BauR 1999, 1136).

    Dabei liegt es im weiten planerischen Ermessen der Gemeinde, welche städtebaulichen Ziele sie sich setzt (BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - BR 1999, 352; Urteile vom 22.5.1987 - 4 N 4.86 - BVerwGE 77, 308; - 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
    Wann dies der Fall ist, richtet sich im Wesentlichen nach den jeweiligen Verhältnissen im Einzelfall (BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 NB 1/89 - NVwZ 1989, 653 = BRS 49 Nr. 37).

    Bei einer solchen Fallgestaltung ist das Rechtsschutzbedürfnis indes nur zu verneinen, wenn für das Normenkontrollgericht auf der Hand liegt, dass eine nachfolgende oder zeitgleich geführte Klage unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt erfolglos sein wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 -, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2000 - 7a D 60/99

    Mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Preußenpark" der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
    Die städtebauliche Steuerungsfunktion der gemeindlichen Bauleitplanung wird auch durch die Interessen privater Investoren beeinflusst, denn die gemeindliche Bauleitplanung vollzieht sich nicht abstrakt im freien Raum (vgl. OVG Münster, Urteil vom 7.12.2000 - 7a D 60/99 - NVwZ-RR 2001, 635 = BRS 63 Nr. 34 = BauR 2001, 1054).

    Entscheidend für die Frage der Beachtung der Erfordernisse des § 1 Abs. 3 BauGB ist allein, ob die jeweilige Planung - mag sie von privater Seite initiiert worden sein oder nicht - in ihrer konkreten Ausgestaltung darauf ausgerichtet und in ihrer konkreten Form der Durchführung dadurch motiviert ist, den betroffenen Raum in der nach Maßgabe der gesetzlichen Bindungen, insbesondere des § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB, letztlich von der Gemeinde selbst zu verantwortenden Weise sinnvoll städtebaulich zu ordnen (OVG Münster, Urteil vom 7.12.2000 - 7a D 60/99 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1990 - 8 S 3031/89

    Faktisches Gewerbegebiet neben reinem Wohngebiet; Abstandsflächen bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
    Dies hat wiederum zur Folge, dass grundsätzlich nach Möglichkeit nebeneinander nur um eine Immissionsstufe im Sinne der §§ 2 ff. BauNVO voneinander unterschiedene Baugebiete auszuweisen sind (vgl. VGH BW Urteil vom 07.03.1990 - 8 S 3031/89 - UPR 1991, 155).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.1991 - 6 K 29/89

    Industriegebiet; Gewerbegebiet; Außenbereich; Wohngebiet; Bauernhof

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
    Zwar hat der 6. Senat des Nds. OVG in seinem Urteil vom 26.08.1991 (- 6 K 29/89 - OVGE MüLü 42, 407 = BRS 52 Nr. 25 = NdsRpfl 1991, 304) unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.1989 ( - NB 28.89 - zitiert nach juris) ausgeführt, die in einem Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen seien schon mit gesetzlichen Vorgaben in Form von Planungsleitsätzen und Optimierungsgeboten nicht vereinbar, weil das Nebeneinander von Mischgebiet und Gewerbegebiet gegen § 50 BImSchG verstoße.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10317/05

    Abwägungsfehlerfreie Sicherung des Ausgleichs von planbedingten Eingriffen in

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung von Emissionsgrenzwerten;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1231/90

    Zur Verwendung in der PlanzeichenVO nicht vorgesehener Planzeichen; Bebauungsplan

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

  • VGH Hessen, 27.04.1994 - 3 TH 20/94
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1986 - 8 S 782/86

    Zustimmung zu baurechtlich genehmigtem Vorhaben im Vergleich vor dem Zivilgericht

  • OVG Saarland, 14.03.1983 - 2 R 14/82
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 2534/99

    Erforderlichkeit der Bauleitplanung - vorgeschobene Motive

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • VGH Hessen, 07.12.1994 - 4 TH 3032/94

    Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte; Wirksamkeit;

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03

    Ausfertigung eines Flächennutzungsplans; Nebeneinander von städtebaulichen

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03

    Normenkontrollverfahren gegen einen geänderten Bebauungsplan; Einhaltung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2003 - 9 A 4911/00

    Beteiligung von Angrenzern bei Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.1996 - 1 S 134/96

    Abstandsvorschriften - Rechtlich gesicherte Unüberbaubarkeit des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2002 - 10a D 86/00

    Normenkontrollantrag gegen die Änderung eines Bebauungsplans als Vorbereitung von

  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Die - unabhängig von der Frage der Herstellung der Genehmigungsfähigkeit zu beurteilende - Bindungswirkung setzt nach Ansicht der Fachgerichte lediglich voraus, dass der Verzichtswille eindeutig zum Ausdruck kommt und sich auf ein bestimmtes Vorhaben bezieht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 4 TH 3032/94 -, NVwZ-RR 1995, S. 495; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. März 2006 - 9 KN 34/03 -, juris, Rn. 27), soweit - was hier offensichtlich nicht zu besorgen steht - die Grenzen gesetzlicher Verbote oder der guten Sitten nicht überschritten werden (vgl. BGHZ 79, 131 ; OVG Saarland, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 2/01 -, NJW 2003, S. 768 ).
  • VGH Bayern, 30.01.2024 - 2 ZB 22.2512

    Nachbarunterschrift, Konkludenter Rechtsverzicht, Ausreichend gesicherte

    Ein wirksamer Verzicht auf öffentlich-rechtliche Nachbarrechte kann daher nur angenommen werden, wenn der Nachbar den Verzichtswillen unmissverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht hat (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 28.3.2006 - 9 KN 34/03 - juris Rn. 27; OVG Saarlouis, U.v. 1.1.2002 - 2 R 2/01 - juris Rn. 43).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2008 - 3 K 8/07

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Schaffung der planungsrechtlichen

    Entscheidend für die Frage der Beachtung der Erfordernisse des § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB ist allein, ob die jeweilige Planung - mag sie von privater Seite initiiert worden sein oder nicht - in ihrer konkreten Ausgestaltung darauf ausgerichtet und in ihrer konkreten Form der Durchführung dadurch motiviert ist, den betroffenen Raum in der nach Maßgabe der gesetzlichen Bindungen, insbesondere des § 1 Abs. 5, 6 und Abs. 7 BauGB, letztlich von der Gemeinde selbst zu verantwortenden Weise sinnvoll städtebaulich zu ordnen (OVG Lüneburg, U. v. 28.03.2006 - 9 KN 34/03 - zit. nach juris).

    Stellt sich heraus, dass im konkreten Fall unter Beachtung der getroffenen Festsetzungen keine Unzuträglichkeiten zwischen dem Gewerbebetrieb und der Wohnnutzung zu erwarten sind, kann die Gemeinde das bei der Abwägung auch dahingehend berücksichtigen, dass das Nebeneinander im Bebauungsplan ausgewiesen wird (vgl. BVerwG, B. v. 20.1.1992 - 4 B 71/90 - NVwZ 1992, 663; OVG Lüneburg, 28.03.2006 - 9 KN 34/03).

  • VG Düsseldorf, 03.12.2019 - 28 K 984/17
    Die - unabhängig von der Frage der Herstellung der Genehmigungsfähigkeit zu beurteilende - Bindungswirkung setzt nach Ansicht der Fachgerichte lediglich voraus, dass der Verzichtswille eindeutig zum Ausdruck kommt und sich auf ein bestimmtes Vorhaben bezieht, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 4 TH 3032/94 -, NVwZ-RR 1995, 495; Nds. OVG, Urteil vom 28. März 2006 - 9 KN 34/03 -, juris Rn. 27, soweit die Grenzen gesetzlicher Verbote oder der guten Sitten nicht überschritten werden.
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