Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6624
OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97 (https://dejure.org/1999,6624)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.1999 - 2 L 620/97 (https://dejure.org/1999,6624)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 (https://dejure.org/1999,6624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Beitrittsgebiet; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anerkennung einer Dienstzeit; Beamte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beitrittsgebiet; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anerkennung einer Dienstzeit; Beamte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
    Er hat dabei als hergebrachten Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zu berücksichtigen, dass den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256 ff.; BVerfG, Beschl. v. 30.3.1977 - 2 BvR 1039/75 u.a. - , BVerfGE 44, 249 ff; BVerwG, Urt. v. 25.4.1996 - 2 C 27/95 -, BVerwGE 101, 116 ff.).

    Daraus ergeben sich Unebenheiten, Friktionen und Mängel, die aber in Kauf genommen werden müssen, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987, aaO).

    Hinzu kommen müssen weitere Gründe, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und die Kürzung von Versorgungsbezügen als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987, aaO).

    Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr anerkannt (vgl. Beschl. v. 30.9.1987, aaO), dass sich der Dienstherr von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten kann, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus anderen öffentlichen Kassen verweist, sofern diese jedenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind.

    Zweifel an dieser Größenordnung des Unterschiedsbetrages ergeben sich allerdings daraus, dass im Hinblick auf die Amtsangemessenheit der Versorgung nur die Nettoruhegehaltsbeträge miteinander zu vergleichen sind (vgl. Urt. des BVerwG v. 22.3.1990, aaO; Beschl. des BVerfG v. 30.9.1987, aaO; Beschl. des BVerfG v. 30.3.1977, aaO).

    Da Renten und Pensionen steuerlich unterschiedlich behandelt werden, ist aber grundsätzlich die Nettoversorgung höher, je höher der Rentenanteil an der Ruheversorgung ist (vgl.hierzu auch BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987, aaO).

    Da Rentenansprüche grundsätzlich den Eigentumsschutz aus Art. 14 GG genießen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987, aaO) und sich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers darauf erstreckt, darüber zu befinden, was in concreto als im Wesentlichen gleich und was als so verschieden anzusehen ist, dass die Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt, war er befugt, bei der Regelung an die bereits in der Alterssicherung der ehemaligen DDR berücksichtigungsfähigen Zeiten anzuknüpfen.

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
    Anwartschaften auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften sind durch Art. 33 Abs. 5 GG in gleicher Weise wie bereits bezogene Versorgungsleistungen geschützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.10.1992 - 1 BvR 1962/91- , ZBR 93, 61 ff. = NVwZ 93, 467).

    Nach ständiger Rechtsprechung belässt Art. 33 Abs. 5 GG dem Besoldungsgesetzgeber bei der Konkretisierung der Verpflichtung zum angemessenen Unterhalt aber einen weiten Spielraum des politischen Ermessens, innerhalb dessen er die Versorgung der Beamten den besonderen Gegebenheiten, den tatsächlichen Notwendigkeiten sowie der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen kann (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 ff; BVerfG, Beschl. v. 14.6.1960 - 2 BvL 7/60 - , BVerfGE 11, 203 ff.; BVerwG, Urt. v. 25.4,1996, aaO).

    Das Beamtenverhältnis ist nämlich ein wechselseitig bindendes Treueverhältnis, aus dem nicht nur die Verpflichtung des Dienstherrn folgt, den Beamten amtsangemessen zu alimentieren, sondern umgekehrt auch die Pflicht des Beamten, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.3.1990, aaO).

    Zweifel an dieser Größenordnung des Unterschiedsbetrages ergeben sich allerdings daraus, dass im Hinblick auf die Amtsangemessenheit der Versorgung nur die Nettoruhegehaltsbeträge miteinander zu vergleichen sind (vgl. Urt. des BVerwG v. 22.3.1990, aaO; Beschl. des BVerfG v. 30.9.1987, aaO; Beschl. des BVerfG v. 30.3.1977, aaO).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
    Er hat dabei als hergebrachten Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zu berücksichtigen, dass den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256 ff.; BVerfG, Beschl. v. 30.3.1977 - 2 BvR 1039/75 u.a. - , BVerfGE 44, 249 ff; BVerwG, Urt. v. 25.4.1996 - 2 C 27/95 -, BVerwGE 101, 116 ff.).

    Auch der Versorgungsanspruch des Beamten ist nur in seinem Kernbereich geschützt, der nicht berührt wird, so lange der standesgemäße Unterhalt nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.3.1977, aaO; BVerwG, Urt. v. 29.6.1970 - VI C 41.66 -, ZBR 70, 391 ff).

    Zweifel an dieser Größenordnung des Unterschiedsbetrages ergeben sich allerdings daraus, dass im Hinblick auf die Amtsangemessenheit der Versorgung nur die Nettoruhegehaltsbeträge miteinander zu vergleichen sind (vgl. Urt. des BVerwG v. 22.3.1990, aaO; Beschl. des BVerfG v. 30.9.1987, aaO; Beschl. des BVerfG v. 30.3.1977, aaO).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
    Er hat dabei als hergebrachten Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zu berücksichtigen, dass den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256 ff.; BVerfG, Beschl. v. 30.3.1977 - 2 BvR 1039/75 u.a. - , BVerfGE 44, 249 ff; BVerwG, Urt. v. 25.4.1996 - 2 C 27/95 -, BVerwGE 101, 116 ff.).

    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 25.4.1996, aaO) auch gegen die für eine Übergangszeit abgesenkte Besoldung für im Beitrittsgebiet erstmals ernannte und verwendete Beamte, Richter und Soldaten nach der zweiten Besoldungs-ÜbergangsVO (z.B. Richter: 80 v.H. nach BesGr. R 1 BBesO R) keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert.

  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
    Dass eine bestimmte Tätigkeit im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR nicht berücksichtigt wird, sieht die Rechtsprechung auch in anderen Fällen nicht als Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes an (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 6.2.1996 - 2 BvR 209/92 -, ZBR 1996, 178 f. = DVBl. 1996, 1122 f. betr. die Berechnung des Besoldungsdienstalters).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1996 - 10 A 10751/96

    Berufssoldaten; Versorgungsrecht; Ruhegehaltssatz; Ruhen der Versorgungsbezüge;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
    Dieser Kernbestand macht jedoch - über die amtsgemäße Mindestversorgung hinaus - nur das erdiente Ruhegehalt aus, d.h. das Ruhegehalt, das dem Beamten aufgrund seiner Dienstleistung nach Maßgabe des zuletzt innegehabten Amtes und der Dauer der Dienstzeit zusteht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.10.1996 - 10 A 10751/96 -, ZBR 1997, 298).
  • BVerfG, 29.10.1992 - 1 BvR 1962/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtanwendung der Härteklausel im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
    Anwartschaften auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften sind durch Art. 33 Abs. 5 GG in gleicher Weise wie bereits bezogene Versorgungsleistungen geschützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.10.1992 - 1 BvR 1962/91- , ZBR 93, 61 ff. = NVwZ 93, 467).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
    Eine Verletzung der Alimentationspflicht des Dienstherrn wurde bislang weder in der Kürzung von Gehalt oder Versorgungsbezügen aufgrund einer Disziplinarmaßnahme, noch in der Verringerung von Dienstbezügen aufgrund vorzeitiger Zur-Ruhe-Setzung wegen Dienstunfähigkeit, noch in der Verringerung des Ruhegehaltes durch den im Ehescheidungsverfahren durchgeführten Versorgungsausgleich gesehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 -, DVBl. 1996, 502 f = NVwZ 1996, 584 f.).
  • BVerwG, 13.12.1996 - 2 B 57.96

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Ruhegehaltsfähigkeit eines Erziehungsurlaubs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
    Auch die zeitanteilige Kürzung des Ruhegehalts in Fällen von Teilzeitbeschäftigung und Urlaub ohne Dienstbezüge ist ebenso als verfassungskonform bestätigt worden, wie die teilweise bestehende Nichtruhegehaltsfähigkeit von Erziehungsurlaub eines Beamten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.1998 - 2 C 2/98 -, DVBl. 1998, 1079 f.; BVerwG, Beschl. v. 13.12.1996 - 2 B 57/96 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87

    Richter - Besoldung - Grundgehalt - Absenkung - Vorzeitiger Ruhestand - Spätere

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Urt. des BVerwG v. 28.4.1988 - 2 C 51/87 -, DÖD 1989, 33 f.; BVerfG, Beschl v. 19.1.1989 - 2 BvR 378/88 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

  • BVerfG, 19.01.1989 - 2 BvR 378/88
  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992;; Versorgungsabschlag bei

  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung

    BVerwG 2 C 23.99 OVG 2 L 620/97.
  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 12b Abs 1 BeamtVG - Keine Grundrechtsverletzung

    b) das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 -,.

    Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 - und das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 - (ZBR 2001, S. 210) zutreffend ausgeführt haben, ist § 12 b Abs. 1 BeamtVG verfassungsgemäß.

  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 3 ZB 15.1614

    Kein Zulassungsgrund für die Berufung bei Nichtanerkennung von

    Bereits das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (2 L 620/97 - juris Rn. 8; nachgehend BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. und BVerfG, B.v. 24.3.2003 a.a.O.) im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Nichtanerkennung rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger DDR-Vordienstzeiten darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung von Vordienstzeiten im Beitrittsgebiet auch die erheblichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte im Zuge der Wiedervereinigung zu berücksichtigen seien (vgl. in diesem Sinne auch: VG Meiningen, U.v. 5.2.1999 - 1 K 588/97 - juris Rn. 23: "Die Anrechenbarkeit aller Dienstzeiten im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR hätten für die öffentlichen Kassen zu nicht unerheblichen Steigerungen bei den Versorgungsaufwendungen geführt. Rückstellungen oder ähnliches wurden und konnten nicht gebildet werden. Die Haushalte vor allem der neuen Bundesländer hätten in eine verfassungsrechtlich nicht zu verantwortende Schieflage geraten können.").
  • VGH Hessen, 13.11.2007 - 1 UE 438/07

    Zur Anerkennung ruhegehaltsfähiger Vordienstzeiten eines Professors in der DDR

    Diese Regelung ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 - zu BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - 2 C 23.99 - ZBR 2002, 210; OVG Nds., Urteil vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 - in Schütz, Beamtenrecht ES/C II 1.6 Nr. 2) und auch auf Zeiten im Sinne von § 67 Abs. 2 BeamtVG anwendbar, da Vordienstzeiten, die im Alterssicherungssystem der früheren DDR bis zum 3. Oktober 1990 bei fehlender Beamtenversorgung zu Rentenansprüchen führten, grundsätzlich gleich behandelt werden sollen.
  • VGH Bayern, 02.04.2014 - 3 ZB 12.202

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (2 L 620/97, juris Rn. 8; nachgehend BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23/99 und BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01- beide juris) darauf hingewiesen, dass auch die erheblichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte im Zuge der Wiedervereinigung zu berücksichtigen seien (vgl. in diesem Sinne auch: VG Meiningen, U.v. 5.2.1999 - 1 K 588/97 - juris Rn. 23: "Die Anrechenbarkeit aller Dienstzeiten im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR hätten für die öffentlichen Kassen zu nicht unerheblichen Steigerungen bei den Versorgungsaufwendungen geführt. Rückstellungen oder ähnliches wurden und konnten nicht gebildet werden. Die Haushalte vor allem der neuen Bundesländer hätten in eine verfassungsrechtlich nicht zu verantwortende Schieflage geraten können.").
  • VG Würzburg, 29.08.2017 - W 1 K 17.246

    Anrechnung von in der ehemaligen DDR abgeleisteten Zeiten auf die vorgeschriebene

    Zudem soll durch den Vorrang des Rentenrechts sichergestellt werden, dass vor dem 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegte Zeiten, die im Alterssicherungssystem der früheren DDR bis zum 3. Oktober 1990 bei dort fehlender Beamtenversorgung zu Rentenansprüchen führten, grundsätzlich einheitlich behandelt werden (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 28.4.1999 - 2 L 620/97 - juris; VG Dresden, a.a.O.).
  • VG Dresden, 04.04.2006 - 11 K 18/03

    Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten von ehemaligen DDR-Bediensteten;

    Damit wird zum einen eine "Doppelanrechnung" dieser Zeiten durch rentenrechtliche und versorgungsrechtliche Berücksichtigung - und damit eine "Überversorgung" derjenigen Beamten ausgeschlossen, die neben dem auf dem Alimentationsgrundsatz beruhenden Anspruch auf Altersversorgung einen aus dem Gebiet der ehemaligen DDR überführten Rentenanspruch besitzen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urt. vom 28.4.1999 - 2 L 620/97 - juris).
  • VG Potsdam, 13.04.2011 - 2 K 1604/06

    Anrechnung von rentenrechtlichen Zeiten bei der Ermittlung der Beamtenversorgung

    mit jeweils dezidierter Begründung: BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - 2 C 23.99 - BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2007 - OVG 4 N 69.06 -, Rn 2; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 - alle zitiert nach Juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht