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   OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04   

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OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04 (https://dejure.org/2004,4108)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 (https://dejure.org/2004,4108)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2004 - 2 NB 729/04 (https://dejure.org/2004,4108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs. 4 VwGO ; § 173 S. 1 VwGO ; § 85 Abs. 2 ZPO ; § 60 Abs. 1 VwGO
    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung innerhalb der Begründungsfrist; Ablehnung der Wiedereinsetzung wegen schuldhafter Fristversäumnis; Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Psychologie im ersten Fachsemester ; ...

  • Judicialis

    HRG § 57 b; ; NHG § 31; ; VWGO § 146; ; VwGO § 60 I; ; ZPO § 85 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebegründungsfrist; Kapazitätserschöpfungsgebot; Lehrdeputat; Numerus-clausus; Sorgfaltspflicht; Stellenverlagerung; Telefax; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung innerhalb der Begründungsfrist; Ablehnung der Wiedereinsetzung wegen schuldhafter Fristversäumnis; Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Psychologie im ersten Fachsemester ; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 754
  • DÖV 2004, 933 (Kurzinformation)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.09.2000 - VI B 5/00

    Schriftsatzübermittlung per Telefax

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
    Auch wenn ein Rechtsmittelführer grundsätzlich die Rechtsmittelfrist ausschöpfen und mit der Absendung eines bestimmenden Schriftsatzes - hier der Beschwerdebegründung nebst maßgeblicher, seinen Vortrag erst belegender Anlagen - , die unter Nutzung der modernen Telekommunikationsmittel auch per Telefax erfolgen darf (BGH, Beschl. v. 10.6.1998 - XII ZB 47/98 -, FamRZ 1999, 21), bis zum letzten Tag der Frist zuwarten kann, kann er dem Vorwurf mangelnder Sorgfaltspflicht im Rahmen der Prüfung der Verschuldensfrage nach § 60 Abs. 1 VwGO nur dann entgehen, wenn er mit der Übersendung des bestimmenden Schriftsatzes (per Telefax) angesichts einer sich dem Ende zuneigenden Rechtmittelfrist so rechtzeitig beginnt, dass die Übermittlung unter gewöhnlichen Umständen vor Fristablauf abgeschlossen ist (BFH, Beschl. v. 28.9.2000 - VI B 5/00 -, NJW 2001, 991; Nds. OVG, Beschl. v. 11.2.2004 - 13 ME 379/03 -).
  • BGH, 10.06.1998 - XII ZB 47/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Übermittlung eines fristwahrenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
    Auch wenn ein Rechtsmittelführer grundsätzlich die Rechtsmittelfrist ausschöpfen und mit der Absendung eines bestimmenden Schriftsatzes - hier der Beschwerdebegründung nebst maßgeblicher, seinen Vortrag erst belegender Anlagen - , die unter Nutzung der modernen Telekommunikationsmittel auch per Telefax erfolgen darf (BGH, Beschl. v. 10.6.1998 - XII ZB 47/98 -, FamRZ 1999, 21), bis zum letzten Tag der Frist zuwarten kann, kann er dem Vorwurf mangelnder Sorgfaltspflicht im Rahmen der Prüfung der Verschuldensfrage nach § 60 Abs. 1 VwGO nur dann entgehen, wenn er mit der Übersendung des bestimmenden Schriftsatzes (per Telefax) angesichts einer sich dem Ende zuneigenden Rechtmittelfrist so rechtzeitig beginnt, dass die Übermittlung unter gewöhnlichen Umständen vor Fristablauf abgeschlossen ist (BFH, Beschl. v. 28.9.2000 - VI B 5/00 -, NJW 2001, 991; Nds. OVG, Beschl. v. 11.2.2004 - 13 ME 379/03 -).
  • BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
    Zwar können bei fristgebundenen Schriftsätzen wie hier dem Beschwerdebegründungsschriftsatz technische Defekte bei dem Telefaxgerät des Gerichts u. U. eine Wiedereinsetzung rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 6.3.1995 - II ZB 1/95 -, MDR 1995, 527 u. v. 30.10.1996 - XII ZB 140/96 -, FamRZ 1997, 414f.), dies ist hier aber deswegen unbeachtlich, weil der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin mit der Übermittlung der (umfänglichen) Anlagen der Beschwerdebegründung erst so spät, und zwar sieben Minuten vor Mitternacht (Fristablauf) begonnen hat, dass die Übermittlung unter gewöhnlichen Umständen vor Fristablauf nicht mehr abgeschlossen werden konnte; denn die Anlagen umfassen 51 Seiten, die Übermittlung dieser Seiten hätte aber auch bei einem einwandfreiem Funktionieren des Telefaxgerätes des Oberverwaltungsgerichts ca. 30 Minuten in Anspruch genommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02

    Kapazitätseinbußen: befristete Stellen - Lehrdeputatsermäßigung; Schwundkorrektur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
    Allerdings kann die Antragsgegnerin für die Stellenverlagerung den oben dargestellten Grund, die Verbesserung ihrer Chancen bei zukünftigen Lehrstuhlberufungsverhandlungen, anführen, auch wird man der Antragsgegnerin als Hochschule generell in gewissem Umfang wie etwa bei der Umwandlung von Dauerstellen in befristete Stellen ein Stellendispositionsermessen (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.1.2002 - NC 9 S 24/02 -, WissR 2002, 184 = KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 31) zubilligen können.
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
    Wird demgegenüber die Übersendung eines bestimmenden Schriftsatzes so spät vor dem drohenden Fristablauf begonnen, dass nur eine geringe Zeitreserve verbleibt, die etwa durch die (wahrscheinliche) Belegung des Telefaxgerätes des Rechtmittelgerichts durch andere (fristabhängige) Übertragungen aufgebraucht wird (s. dazu BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 19.11.1999 - 2 BvR 565/98 -, NJW 2000, 574 = MDR 2000, 168), oder dass die Übermittlung eines (umfangreichen) bestimmenden Schriftsatzes - wie hier - erst nach Fristablauf abgeschlossen werden kann, so ist die Fristversäumnis verschuldet mit der Folge, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist nach § 60 VwGO nicht erfolgen kann.
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
    Finden aber die (novellierten) Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und des Hochschulrahmengesetzes auf die hier nur interessierenden Arbeitsverträge Anwendung, so ist dem Verwaltungsgericht darin beizupflichten, dass der bloße Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 57 a ff. HRG n. F. und die Bestimmung des § 31 NHG n. F. für sich genommen nichts darüber besagt, ob dem betreffenden wissenschaftlichen Mitarbeiter in dem jeweiligen Arbeitsvertrag auch - von seiner Lehrverpflichtung abzuziehende - Zeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.7.1987 - BVerwG 7 C 10.86 u. a. -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 34, S. 29 = DVBl. 1988, 392) für dessen berufliche Fort- und Weiterbildung zugestanden worden ist.
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 70.85

    Hochschulpersonal - Umstrukturierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
    Finden aber die (novellierten) Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und des Hochschulrahmengesetzes auf die hier nur interessierenden Arbeitsverträge Anwendung, so ist dem Verwaltungsgericht darin beizupflichten, dass der bloße Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 57 a ff. HRG n. F. und die Bestimmung des § 31 NHG n. F. für sich genommen nichts darüber besagt, ob dem betreffenden wissenschaftlichen Mitarbeiter in dem jeweiligen Arbeitsvertrag auch - von seiner Lehrverpflichtung abzuziehende - Zeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.7.1987 - BVerwG 7 C 10.86 u. a. -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 34, S. 29 = DVBl. 1988, 392) für dessen berufliche Fort- und Weiterbildung zugestanden worden ist.
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
    2.2 Der Senat kann offen lassen, ob Stellenverlagerungen, die sich kapazitätsreduzierend auf das Lehrdeputat eines Numerus-clausus-Faches auswirken, unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Gebots der erschöpfenden Kapazitätsauslastung (s. dazu BVerfG, Beschl. v. 22.10.1991 - 1 BvR 393, 610/85 -, BVerfGE 85, 36(56)) zumindest dann als zulässig erachtet werden können, wenn die Wissenschaftsverwaltung, die auch an das Kapazitätserschöpfungsgebot gebunden ist (BVerfG, aaO), darlegen kann, dass die Stellenverlagerung aus sachlichen Gründen erfolgt ist und insbesondere auf einer sorgfältigen Planung, und zwar auf einer auf die einzelne Stelle bezogenen Abwägung mit den Aufgaben der Hochschule in Forschung, Lehre und Studium einerseits und den Teilhaberechten der Studienbewerber auf Zugang zu einem Studium ihrer Wahl andererseits beruht (vgl. Bahro, in: Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, RdNr. 18 zu Art. 7 des Staatsvertrages (S. 96) u. OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.12.1986 - 10 OVG B 1856/84 u. a. -, KMK-HSchR 1985, 560f.).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04
    Zwar können bei fristgebundenen Schriftsätzen wie hier dem Beschwerdebegründungsschriftsatz technische Defekte bei dem Telefaxgerät des Gerichts u. U. eine Wiedereinsetzung rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 6.3.1995 - II ZB 1/95 -, MDR 1995, 527 u. v. 30.10.1996 - XII ZB 140/96 -, FamRZ 1997, 414f.), dies ist hier aber deswegen unbeachtlich, weil der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin mit der Übermittlung der (umfänglichen) Anlagen der Beschwerdebegründung erst so spät, und zwar sieben Minuten vor Mitternacht (Fristablauf) begonnen hat, dass die Übermittlung unter gewöhnlichen Umständen vor Fristablauf nicht mehr abgeschlossen werden konnte; denn die Anlagen umfassen 51 Seiten, die Übermittlung dieser Seiten hätte aber auch bei einem einwandfreiem Funktionieren des Telefaxgerätes des Oberverwaltungsgerichts ca. 30 Minuten in Anspruch genommen.
  • VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05

    Zulassung zum Studiengang der Humanmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

    Teilhaberechte der Studienbewerber sind - soweit ersichtlich - nicht in den Blick genommen, geschweige denn in eine konkrete Abwägungsentscheidung einbezogen worden (zu einem derartigen Abwägungsausfall vgl. etwa auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, NVwZ-RR 2004, 754, 756).

    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier den Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden in Anlehnung an einen Gesamtstreitwert aus allen ausgesprochenen Zulassungen und dem jeweiligen Verhältnis zur Bewerberzahl vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 44; wiederum anders etwa im Falle eines Antrags auf Beteiligung an einem Losverfahren: VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.05.2005 - 4 Nc 928/04 - Beschluss vom 19.04.2005 - 4 Nc 109/04 - VG Schwerin, Beschluss vom 01.09.2005 - 3 C 16/04 u.a. - VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2005 - VG 12 A 1331.04 - VG Arnsberg, Beschluss vom 20.01.2001 - 12 L 1109/01 - unter Verweis auf die gleichlautende Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen; VG Regensburg, Beschluss vom 12.08.2005 - RO 7 E 05.10082 - für eine Halbierung des Auffangwertes im Eilverfahren: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.06.2005 - 7 C 05.10476 - Sächs. OVG, Beschluss vom 13.07.2005 - NC 2 E 86/05 - anknüpfend an die zitierte Stellungnahme des BVerwG: OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Y 13/05 -).

  • VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05

    Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

    Aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Baden-Württemberg setzt die Kammer hier den Auffangstreitwert an (vgl. die ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, zuletzt etwa Beschluss vom 06.05.2004 - NC 9 S 281/04 - Beschluss vom 04.04.2005 - NC 9 S 3/05 - zu abweichenden Streitwertberechnungsmethoden in Anlehnung an einen Gesamtstreitwert aus allen ausgesprochenen Zulassungen und dem jeweiligen Verhältnis zur Bewerberzahl vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 44; wiederum anders etwa im Falle eines Antrags auf Beteiligung an einem Losverfahren: VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.05.2005 - 4 Nc 928/04 - Beschluss vom 19.04.2005 - 4 Nc 109/04 - VG Schwerin, Beschluss vom 01.09.2005 - 3 C 16/04 u.a. - VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2005 - VG 12 A 1331.04 - VG Arnsberg, Beschluss vom 20.01.2001 - 12 L 1109/01 - unter Verweis auf die gleichlautende Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen; VG Regensburg, Beschluss vom 12.08.2005 - RO 7 E 05.10082 - für eine Halbierung des Auffangwertes im Eilverfahren: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.06.2005 - 7 C 05.10476 - Sächs. OVG, Beschluss vom 13.07.2005 - NC 2 E 86/05 - anknüpfend an die zitierte Stellungnahme des BVerwG: OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Y 13/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06

    Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung;

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28. April 2004 (2 NB 729/04 -, NVwZ-RR 2004, 754f.) ausgeführt hat, sagt der bloße Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 57 a ff. HRG und die Bestimmung des § 31 NHG für sich genommen nichts darüber aus, ob einem wissenschaftlichen Mitarbeiter in dem jeweiligen Arbeitsvertrag auch - eine von seiner Lehrverpflichtung abzuziehende - Zeit für dessen berufliche Fort- und Weiterbildung tatsächlich zugestanden worden ist.
  • VG Braunschweig, 24.11.2015 - 6 C 518/15

    Annahmeverhalten; Besetzungsrüge; dialogorientiertes Serviceverfahren;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer und des Nieder-sächsische Oberverwaltungsgerichts, den Streitwert in Eilverfahren mit dem Ziel der vorläufigen Zulassung zu einem Vollstudium auf den Auffangwert festzusetzen, weil solche Verfahren in aller Regel die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen (vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, NVwZ, Beil. 2/2013, S. 57 ff. zu Nr. 18.1 und 1.5 Satz 2 sowie Nds. OVG, B. v. 28.04.2004 - 2 NB 729/04 - und VG Braunschweig, B. v. 25.10.2007 - 6 C 295/07 - m. w. N.).
  • VG Braunschweig, 22.12.2014 - 6 C 255/14

    Hochschulpakt 2020; Professorinnenprogramm; Überbuchung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer und des Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts, den Streitwert in Eilverfahren mit dem Ziel der vorläufigen Zulassung zu einem Vollstudium auf den Auffangwert festzusetzen, weil solche Verfahren in aller Regel die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen (vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, NVwZ, Beil. 2/2013, S. 57 ff. zu Nr. 18.1 und 1.5 Satz 2 sowie Nds. OVG, B. v. 28.04.2004 - 2 NB 729/04 - und VG Braunschweig, B. v. 25.10.2007 - 6 C 295/07 - m. w. N.).
  • VG Sigmaringen, 12.11.2004 - NC 6 K 239/04

    Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin

    Lässt die von der Universität getroffene Entscheidung eine solche Abwägung - insbesondere in einem so genannten harten Numerus Clausus Fach - vermissen, reicht ein bloßer Verweis auf das Stellendispositionsermessen nicht aus (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2004 - 2 NB 729/04 -, NVwZ-RR 2004, 754).
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