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   OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14   

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OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14 (https://dejure.org/2015,9967)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2015 - 5 LB 149/14 (https://dejure.org/2015,9967)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2015 - 5 LB 149/14 (https://dejure.org/2015,9967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 2 S 3 BBesG; § 819 Abs. 1 BGB
    Überprüfungspflicht eines Beamten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seiner Bezugsauszahlungen; Annahme von Mitverschulden bei Wiederholungsfehlern der Behörde bei überhöhten Auszahlungen von Bezügen an Beamte; Überzahlung wegen Eingabefehler durch die Behörde im Rahmen der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfungspflicht eines Beamten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seiner Bezugsauszahlungen; Annahme von Mitverschulden bei Wiederholungsfehlern der Behörde bei überhöhten Auszahlungen von Bezügen an Beamte; Überzahlung wegen Eingabefehler durch die Behörde im Rahmen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 12 Abs. 2 S. 3; BGB § 819 Abs. 1
    Überprüfungspflicht eines Beamten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seiner Bezugsauszahlungen; Annahme von Mitverschulden bei Wiederholungsfehlern der Behörde bei überhöhten Auszahlungen von Bezügen an Beamte; Überzahlung wegen Eingabefehler durch die Behörde im Rahmen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beamter darf sich nicht auf die Rechtmäßigkeit von Überzahlung verlassen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beamter darf sich nicht auf die Rechtmäßigkeit von Überzahlung verlassen

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14
    Denn die hier vorliegende Fallkonstellation lasse sich nicht mit den vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 4.11 - und - BVerwG 2 C 15.10 -, juris) entschiedenen Fällen vergleichen.

    Letztlich ist das Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung dann offensichtlich, wenn es für den Empfänger ohne weiteres erkennbar ist (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn. 16 m. w. N.).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass außerdem die konkrete Höhe der Überzahlung offensichtlich ist (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn. 17).

    Bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa besonderer wirtschaftlicher Probleme des Beamten, kann auch eine darüber hinausgehende Ermäßigung des Rückforderungsbetrages in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rnrn.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei im Rahmen der Massenverwaltung erfolgenden Überzahlungen, deren Ursache entweder in einem Fehler des behördlich verwendeten Computersystems oder aber in einem Eingabefehler liegt, ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände - etwa bei einem Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen, weil es sich bei derartigen Fehlern um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler handelt.

    Die Billigkeitsentscheidung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG dient in erster Linie dazu, eine für die Behörde zumutbare und für den Beamten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine Rolle spielen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn. 24).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14
    Denn die hier vorliegende Fallkonstellation lasse sich nicht mit den vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 4.11 - und - BVerwG 2 C 15.10 -, juris) entschiedenen Fällen vergleichen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei im Rahmen der Massenverwaltung erfolgenden Überzahlungen, deren Ursache entweder in einem Fehler des behördlich verwendeten Computersystems oder aber in einem Eingabefehler liegt, ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände - etwa bei einem Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen, weil es sich bei derartigen Fehlern um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler handelt.

    Auf Seiten des Verschuldens der Klägerin fällt darüber hinaus erheblich ins Gewicht, dass hier - im Gegensatz zu den vom Bundesverwaltungsgericht in den genannten Urteilen vom 26. April 2012 (a. a. O.) entschiedenen Fällen - nicht nur geringe monatliche Beträge überzahlt worden sind.

    Ist der unberechtigte Vermögenszuwachs aber noch vorhanden, ist es grundsätzlich nicht unbillig, dass der Beamte den zurückgeforderten Betrag zahlt (so auch Hamb. OVG, Urteil vom 10.12.2009 - 1 Bf 144/08 -, juris Rn. 36; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.; VG Düsseldorf, Urteil vom 17.6.2014 - 26 K 9255/12 -, juris Rn. 37).

    Der vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 26. April 2012 (a. a. O.) aufgestellte Grundsatz, wonach bei einem überwiegenden behördlichen Mitverschulden an der Überzahlung im Regelfall 30 Prozent von dem rückgeforderten Betrag zu erlassen sind, dürfte in solchen Fällen keine Anwendung finden.

  • OVG Hamburg, 10.12.2009 - 1 Bf 144/08

    Zu den Anforderungen an die im Ermessen stehende Entscheidung der Behörde, über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14
    Ist der unberechtigte Vermögenszuwachs aber noch vorhanden, ist es grundsätzlich nicht unbillig, dass der Beamte den zurückgeforderten Betrag zahlt (so auch Hamb. OVG, Urteil vom 10.12.2009 - 1 Bf 144/08 -, juris Rn. 36; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.; VG Düsseldorf, Urteil vom 17.6.2014 - 26 K 9255/12 -, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99

    Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14
    Die Beklagte kann sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1999 (- BVerwG 2 C 11.99 -, juris Rn. 36) berufen, mit dem die Entscheidung einer Behörde, neben der Rückforderung überzahlter Bezüge seit Zugang des Rückforderungsbescheides Zinsen zu fordern, als rechtmäßig angesehen worden ist.
  • VG Düsseldorf, 17.06.2014 - 26 K 9255/12

    Besoldung; Rückforderung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14
    Ist der unberechtigte Vermögenszuwachs aber noch vorhanden, ist es grundsätzlich nicht unbillig, dass der Beamte den zurückgeforderten Betrag zahlt (so auch Hamb. OVG, Urteil vom 10.12.2009 - 1 Bf 144/08 -, juris Rn. 36; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.; VG Düsseldorf, Urteil vom 17.6.2014 - 26 K 9255/12 -, juris Rn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14

    Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14
    Vielmehr ist die wiederholte fehlerhafte Eingabe hier - anders als in dem vom Senat ebenfalls am 28. April 2015 (5 LB 141/14) entschiedenen Fall einer Rückforderung wegen nach § 57 BeamtVG zu kürzender Versorgungsbezüge - der Massenverwaltung zuzuordnen.
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 33.87

    Rückforderung einer dem Erben des Beihilfeberechtigten zugeflossenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14
    Die Verweisung des § 52 Abs. 2 BeamtVG auf die sinngemäß anzuwendenden Bereicherungsvorschriften des bürgerlichen Rechts ist deshalb ebenso wie die des § 12 Abs. 2 BBesG lediglich auf die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen zu beziehen, nicht dagegen auf Neben- und Folgeforderungen wie einen Verzugsschaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.1990 - BVerwG 2 C 33.87 -, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14
    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14
    Diese Art des Wegfalls der Bereicherung kommt nicht nur bei Aufwendungen, die außerhalb des Rahmens der sonstigen Lebensgewohnheiten liegen (sog. Luxusausgaben), sondern auch dann in Betracht, wenn die zu viel gezahlten Bezüge zu einer verhältnismäßig geringfügigen Verbesserung der allgemeinen Lebenshaltung aufgewendet worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1961 - BVerwG VI C 25.60 -, DVBl. 1962, 25 f.).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Bei geringfügigen Überzahlungen, die nicht mehr als 10 Prozent der an sich zustehenden Bezüge betragen, wird ein offenbarer Wegfall der Bereicherung unterstellt (Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2015 - 5 LB 149/14 -, juris Rn. 36 m. w. Nw.).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LB 156/15

    Abdienquote; Ausbildungsgeld; Ausbildungskosten; besondere Härte; Bundeswehr;

    Die Regelungen der §§ 284 ff. BGB über den Verzug sind im öffentlichen Recht nicht generell entsprechend anwendbar (BVerwG, Urteil vom 22.3.1990 - BVerwG 2 C 33.87 -, juris Rn. 24; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2015 - 5 LB 141/14 -, juris Rn. 131; Urteil vom 28.4.2015 - 5 LB 149/14 -, juris, Rn. 60, beide zu Fällen der Rückforderung von überzahlten Bezügen wegen einer verschärften Haftung nach § 819 Abs. 1 BGB).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 5 LA 84/16

    Besoldungsvorbehalt

    In diesem Zusammenhang weist der beschließende Senat auf seine Rechtsprechung hin, wonach bei geringfügigen Überzahlungen, welche nicht mehr als 10 Prozent der an sich zustehenden Bezüge betragen, ein offenbarer Wegfall der Bereicherung vermutet wird (Nds. OVG, Urteil vom 28.4.2015 - 5 LB 149/14 -, juris Rn. 36), es also einer Glaubhaftmachung der Entreicherung nicht bedarf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2018 - 4 B 13.17

    (Unter-)Alimentation eines Richters und Altersteilzeitzuschlag

    Die Gleichsetzung der Quoten von Arbeitszeit und Besoldung ist ein Grundprinzip der Besoldung, dessen Kenntnis bei allen Beamten (vgl. zu einem Rückforderungsfall OVG Lüneburg, Urteil vom 28. April 2015 - 5 LB 149/14 - juris Rn. 43 mit 45) und erst recht bei Richtern vorausgesetzt wird.
  • OVG Thüringen, 08.11.2023 - 2 ZKO 558/19

    Rückforderung überzahlter Bezüge; Relevanz eines Verschuldens der Behörde;

    Ist der Beamte nicht entreichert, ist es für ihn im Regelfall tragbar, den überzahlten Betrag zurückzuzahlen (vgl. OVG Nds, Urteil vom 28. April 2015 - 5 LB 149/14 - Juris, Rn. 57; Beschluss vom 2. August 2023 - 5 LA 151/21 - Juris, Rn. 28; vgl. nur insoweit OVG LSA, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 L 23/20 - Juris, Rn. 46).
  • VG Schleswig, 23.08.2019 - 12 A 157/17

    Rückforderung der überzahlten Bezüge eines Soldaten wegen Entfernung aus dem

    Diese Art des Wegfalls der Bereicherung kommt nicht nur bei Aufwendungen, die außerhalb des Rahmens der sonstigen Lebensgewohnheiten liegen (sogenannte Luxusaufwendungen), sondern auch dann in Betracht, wenn die zuviel gezahlten Bezüge zu einer verhältnismäßig geringfügigen Verbesserung der allgemeinen Lebenshaltung aufgewendet worden sind (OVG Lüneburg, Urteil vom 28.04.2015 - 5 LB 149/14 - juris Rn. 36).

    Bei geringfügigen Überzahlungen, die nicht mehr als 10 % der an sich zustehenden Bezüge betragen, wird insofern ein offenbarer Wegfall der Bereicherung unterstellt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.04.2015 a.a.O. unter Hinweis auf Schinkel/Seifert in: Fürst (Hrsg.) GKÖD, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Teil 3, § 12 BBesG Rdnr. 20 f).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - 3 A 1186/21
    vgl. OVG LSA, Beschluss vom 06.10.2020 - 1 L 23/20 -, juris Rn. 46; Nds. OVG, Urteil vom 28.04.2015 - 5 LB 149/14 -, juris Rn. 57; Hamb. OVG, Urteil vom 10.12.2009 - 1 Bf 144/08 -, juris Rn. 36; so auch OVG Nds., Beschluss vom 02.08.2023 - 5 LA 151/21 -, juris Rn. 28; OVG NRW, Beschluss vom 07.11.2022 - 3 E 485/22 -, S. 3 des Beschlussabdrucks, n. v.; VG Köln, Urteil vom 23.05.2023 - 15 K 3973/20 -, juris Rn. 34 f.; VG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2019 - 26 K 12269/17 -, juris Rn. 49 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 2580/14

    Rückforderung der Besoldung wegen Fehlerhaftigkeit der festgesetzten

    vgl. Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 27. November 2013 - ZI1-30200/1#7 -, der auf Nr. 12.2.12 BBesGVwV Bezug nimmt und nunmehr einen Wegfall der Bereicherung bis zu einem Betrag von 200 Euro unterstellt (zuvor 300 DM = 153, 39 Euro); ebenso Nds. OVG, Urteil vom 28. April 2015 - 5 LB 149/14 -, juris, Rn. 36; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. Januar 2014 - 10 A 11010/13.OVG -, n. v., Urteilsabdruck, S. 6 f.; Hamb. OVG, Urteil vom 27. Januar 1995- Bf I 3/94 -, juris, Rn. 26 (jeweils zu 10%-Grenze); zur Entreicherung bei geringfügigen Überzahlungen siehe auch BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 C 4.11 -, Schütz BeamtR ES/C V 5 Nr. 84 = juris, Rn. 8, und vom 10. Oktober 1961 - 6 C 25.60 -, BVerwGE 13, 107 (109 ff.).
  • VG Schleswig, 16.08.2019 - 12 A 157/17

    Rückforderung der überzahlten Bezüge eines Soldaten wegen Entfernung aus dem

    Diese Art des Wegfalls der Bereicherung kommt nicht nur bei Aufwendungen, die außerhalb des Rahmens der sonstigen Lebensgewohnheiten liegen (sogenannte Luxusaufwendungen), sondern auch dann in Betracht, wenn die zuviel gezahlten Bezüge zu einer verhältnismäßig geringfügigen Verbesserung der allgemeinen Lebenshaltung aufgewendet worden sind (OVG Lüneburg, Urteil vom 28.04.2015 - 5 LB 149/14 - juris Rn. 36).

    Bei geringfügigen Überzahlungen, die nicht mehr als 10 % der an sich zustehenden Bezüge betragen, wird insofern ein offenbarer Wegfall der Bereicherung unterstellt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.04.2015 a.a.O. unter Hinweis auf Schinkel/Seifert in: Fürst (Hrsg.) GKÖD, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Teil 3, § 12 BBesG Rdnr. 20 f).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2020 - 1 L 23/20

    Rückforderung von Dienstbezügen: Billigkeitsentscheidung bei überwiegendem

    Hält es die Behörde unter diesen Umständen dem Bezügeempfänger vielmehr grundsätzlich für zumutbar, den überzahlten Betrag in angemessenen Raten ungekürzt zurückzuzahlen, liegt darin keine fehlerhafte Ausübung des Billigkeitsermessens (vgl. HambOVG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 1 Bf 144/08 -, juris Rn. 36; NdsOVG, Urteil vom 28. April 2015 - 5 LB 149/14 -, juris Rn. 57; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 2014 - 26 K 9255/12 -, juris Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

  • VG Osnabrück, 22.07.2015 - 3 A 78/12

    Altersabhängige Besoldung; altersdiskriminierende Besoldung;

  • VG Freiburg, 16.09.2015 - 7 K 2047/14

    Soldat auf Zeit; besoldungsrechtliche Anrechnung von anderweitigem Einkommen;

  • VG Hannover, 10.10.2019 - 2 A 876/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VG Köln, 09.11.2016 - 23 K 242/15
  • VG Köln, 03.02.2016 - 23 K 3330/14
  • VG Karlsruhe, 14.06.2018 - 12 K 103/17

    Rückforderung von Ruhegehalt von einem wegen Schwerbehinderung in den Ruhestand

  • VG Köln, 02.03.2016 - 23 K 3374/14

    Rückforderung der Überzahlung von Dienstbezügen i.R.d. Beförderung zum Feldwebel;

  • VG Stade, 01.06.2023 - 3 A 2195/18

    Dienstbezüge; Erschwerniszulage für fliegendes Personal der Bundeswehr; kein

  • VG Meiningen, 20.08.2015 - 1 K 364/13

    Ungleichbehandlung bei Besoldung kommunaler Wahlbeamter

  • VG Aachen, 21.05.2015 - 1 K 1000/14

    Bezügerückforderung; Überzahlung; Bezügemitteilung; Entreicherung; Vermutung;

  • VG Lüneburg, 20.12.2016 - 8 A 30/16

    Erschwerniszulage; Fliegerzulage; Wehrfliegerverwendungsfähigkeit

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