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   OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13   

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OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13 (https://dejure.org/2014,14456)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.05.2014 - 7 LC 16/13 (https://dejure.org/2014,14456)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 7 LC 16/13 (https://dejure.org/2014,14456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 S. 1 AEG; § 23 Abs. 1 AEG
    Klagebefugnis eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens für die Anfechtung einer Freistellungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens für die Anfechtung einer Freistellungsverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 2 Abs. 2 S. 1; AEG § 23 Abs. 1
    Klagebefugnis eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens für die Anfechtung einer Freistellungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475

    Nutzungsrecht bezüglich stillgelegter Bahnanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13
    Ein in diesem Sinn drittschützender Charakter der Vorschrift lässt sich aber weder aufgrund der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Freistellung (§ 23 Abs. 1 AEG a. F.) noch aufgrund der Verfahrensvorschriften (§ 23 Abs. 2 und 3 AEG a. F.) feststellen (Bay. VGH, Urt. v. 9.7. 2013 - 22 B 13.475 -, GewArch 2014, 44 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 20).

    Denn die Vorschrift hat nicht die Wahrung der Rechte der zu Beteiligenden als Ziel, sondern dient dazu, eine möglichst umfassende Grundlage für die Beurteilung zu schaffen, ob ein Interesse an einer eisenbahnspezifischen Nutzung aktuell fehlt und auch langfristig nicht zu erwarten ist (BVerwG, Beschl. v. 21.4. 2010 - BVerwG 7 B 39.09 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 19, unter Hinweis auf BT-Drucks. 15/4419 v. 1.12.2004, S. 19; Bay. VGH, Urt. v. 9.7. 2013 - 22 B 13.475 -, a. a. O.; Hermes, a. a. O., § 23 Rn. 35; Kramer, a. a. O., VerwArch 2013, 26 [60]).

    Hätte nämlich der Bundesgesetzgeber einen Drittschutz der in § 23 Abs. 2 AEG (a. F.) genannten Beteiligten gewollt, so wäre anzunehmen, dass er aus Gründen der Rechtssicherheit auch eine förmliche und damit nachweisbare Zustellung zumindest an diejenigen Beteiligten vorgeschrieben hätte, die fristgerecht eine Stellungnahme nach § 23 Abs. 2 AEG (a. F.) abgegeben haben (Bay. VGH, Urt. v. 9.7. 2013 - 22 B 13.475 -, a. a. O.).

    Sie werden aber nicht dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (Bay. VGH, Urt. v. 9.7. 2013 - 22 B 13.475 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 28).

  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13
    Wegen der Verschiedenheit der Rechtskraftwirkung einer Prozess- und einer Sachabweisung darf eine Klage grundsätzlich nicht zugleich aus prozessrechtlichen und aus sachlich-rechtlichen Gründen abgewiesen werden (BVerwG, Beschl. v. 2.11.2011 - BVerwG 3 B 54.11 -, NVwZ-RR 2012, 86 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6; Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 21).

    Der Senat betrachtet die gebotene (OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2008 - 6 A 670/06 -, juris, Langtext Rn. 15) Umwandlung der erstinstanzlichen Entscheidung in ein Prozessurteil nicht als einen Teilerfolg des Rechtsmittels (ebenso: OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2008 - 6 A 670/06 -, juris, Langtext Rn. 22; BVerwG, Urt. v. 11.12.2013 - BVerwG 6 C 24.12 -, juris, Langtext, Rnrn. 14, 24 und 27 sowie 93 [insoweit bei juris nicht abgedruckt]; a. A. BVerwG Beschl. v. 2.11.2011 - BVerwG 3 B 54.11 -, a. a. O., juris, Langtext, Rn. 8 [insoweit bei juris nicht abgedruckt]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - 6 A 670/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13
    Die Berufung ist mit der Maßgabe (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2008 - 6 A 670/06 -, juris) zurückzuweisen, dass die Klage lediglich als unzulässig abgewiesen wird.

    Der Senat betrachtet die gebotene (OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2008 - 6 A 670/06 -, juris, Langtext Rn. 15) Umwandlung der erstinstanzlichen Entscheidung in ein Prozessurteil nicht als einen Teilerfolg des Rechtsmittels (ebenso: OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2008 - 6 A 670/06 -, juris, Langtext Rn. 22; BVerwG, Urt. v. 11.12.2013 - BVerwG 6 C 24.12 -, juris, Langtext, Rnrn. 14, 24 und 27 sowie 93 [insoweit bei juris nicht abgedruckt]; a. A. BVerwG Beschl. v. 2.11.2011 - BVerwG 3 B 54.11 -, a. a. O., juris, Langtext, Rn. 8 [insoweit bei juris nicht abgedruckt]).

  • BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 24.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13
    Aus dem im Wege der Auslegung zu ermittelnden Schutzzweck der Bestimmung muss sich [zudem] ergeben, dass sie unmittelbar (auch) den rechtlichen Interessen dieses Personenkreises zu dienen bestimmt ist und nicht nur tatsächlich, also reflexartig, seine Rechte berührt (BVerwG, Urt. v. 11.12.2013 - BVerwG 6 C 24.12 -, juris, Langtext Rn. 30).

    Der Senat betrachtet die gebotene (OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2008 - 6 A 670/06 -, juris, Langtext Rn. 15) Umwandlung der erstinstanzlichen Entscheidung in ein Prozessurteil nicht als einen Teilerfolg des Rechtsmittels (ebenso: OVG NRW, Beschl. v. 16.12.2008 - 6 A 670/06 -, juris, Langtext Rn. 22; BVerwG, Urt. v. 11.12.2013 - BVerwG 6 C 24.12 -, juris, Langtext, Rnrn. 14, 24 und 27 sowie 93 [insoweit bei juris nicht abgedruckt]; a. A. BVerwG Beschl. v. 2.11.2011 - BVerwG 3 B 54.11 -, a. a. O., juris, Langtext, Rn. 8 [insoweit bei juris nicht abgedruckt]).

  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13
    Denn die Freistellungsverfügung ist trotz des Gesetzeswortlauts des § 23 Abs. 1 Satz 1 AEG a. F. (d. h. des Paragrafen in seiner hier anzuwendenden Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April. 2005 (BGBl. I, 1138 [1145]), "Die ... Planfeststellungsbehörde stellt ... für Grundstücke ... die Freistellung fest, ...", ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, der für ein Grundstück die Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Widmung zu Eisenbahnbetriebszwecken beseitigt und den rechtlichen Zustand wiederaufleben lässt, in dem sich das Grundstück vor der Belastung mit dem Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB befunden hat (BVerwG, Beschl. v. 21.4.2014 - BVerwG 6 B 55.13 -, juris, Langtext Rn. 13, und Beschl. v. 21.4.2010 - BVerwG 7 B 39.09 -, NVwZ 2010, 1159 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18).

    Auch gemäß § 14 AEG und nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2001/14/EG bestehen Zugangsrechte nur gegenüber Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Betreibern von Schienenwegen, die den Betrieb der jeweiligen Infrastruktureinrichtung nicht bereits in zulässiger Weise eingestellt haben (BVerwG, Beschl. v. 21.3. 2014 - BVerwG 6 B 55.13 -, juris, Langtext Rnrn. 14 und 16).

  • BVerwG, 21.04.2010 - 7 B 39.09

    Eisenbahn; Betriebsanlage; Freistellung von Bahnbetriebszwecken; privates

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13
    Denn die Freistellungsverfügung ist trotz des Gesetzeswortlauts des § 23 Abs. 1 Satz 1 AEG a. F. (d. h. des Paragrafen in seiner hier anzuwendenden Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April. 2005 (BGBl. I, 1138 [1145]), "Die ... Planfeststellungsbehörde stellt ... für Grundstücke ... die Freistellung fest, ...", ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, der für ein Grundstück die Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Widmung zu Eisenbahnbetriebszwecken beseitigt und den rechtlichen Zustand wiederaufleben lässt, in dem sich das Grundstück vor der Belastung mit dem Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB befunden hat (BVerwG, Beschl. v. 21.4.2014 - BVerwG 6 B 55.13 -, juris, Langtext Rn. 13, und Beschl. v. 21.4.2010 - BVerwG 7 B 39.09 -, NVwZ 2010, 1159 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18).

    Denn die Vorschrift hat nicht die Wahrung der Rechte der zu Beteiligenden als Ziel, sondern dient dazu, eine möglichst umfassende Grundlage für die Beurteilung zu schaffen, ob ein Interesse an einer eisenbahnspezifischen Nutzung aktuell fehlt und auch langfristig nicht zu erwarten ist (BVerwG, Beschl. v. 21.4. 2010 - BVerwG 7 B 39.09 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 19, unter Hinweis auf BT-Drucks. 15/4419 v. 1.12.2004, S. 19; Bay. VGH, Urt. v. 9.7. 2013 - 22 B 13.475 -, a. a. O.; Hermes, a. a. O., § 23 Rn. 35; Kramer, a. a. O., VerwArch 2013, 26 [60]).

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13
    a) Ein Gewerbebetrieb genießt den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG) nur insoweit, als die Unternehmerin Inhaberin einer Rechtsstellung ist, d. h. soweit sie gegen Beeinträchtigungen ihres eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs rechtlich abgesichert ist (BVerwG Urt. v. 11.11.1983 - BVerwG 4 C 82.80 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 17).

    Im Übrigen unterscheiden sich Fälle, in denen es darum geht, ob eine bestimmte vorteilhafte verkehrliche Verbindung, die bislang vielfach benutzt wurde, entfallen soll (vgl. etwa: BVerwG Urt. v. 11.11.1983 - BVerwG 4 C 82.80 -, a. a. O., juris, Langtext Rnrn. 1 und 17), auch dadurch von der vorliegenden Konstellation, dass eine bereits stillgelegte Strecke - wie hier die umstrittene Strecke Nr. 1963 - nicht benutzt wird und daher keine verkehrliche Verbindung gewährleistet, auf deren Fortbestand eine Unternehmerin vertraut und sich in schutzwürdiger Weise eingestellt haben kann.

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13
    Zwar kommt es in Betracht der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 2 AEG i. V. m. § 11 Abs. 1a AEG drittschützenden Gehalt beizumessen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 - NuR 2014, 213 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 71, m. w. N.).

    Es besteht daher kein Raum für die Herleitung einer Klagebefugnis aus dem - hier unanwendbaren - planerischen Abwägungsgebot, das seinerseits (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 58, m. w. N.) drittschützenden Charakter bereits hinsichtlich solcher privaten Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind.

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13
    Wegen der Verschiedenheit der Rechtskraftwirkung einer Prozess- und einer Sachabweisung darf eine Klage grundsätzlich nicht zugleich aus prozessrechtlichen und aus sachlich-rechtlichen Gründen abgewiesen werden (BVerwG, Beschl. v. 2.11.2011 - BVerwG 3 B 54.11 -, NVwZ-RR 2012, 86 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6; Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 21).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13
    Die - wenn auch verzögerte - tatsächliche Inbetriebnahme des Zugfunks indiziert (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.7. 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u. a. -, BVerwGE 56, 110 [122]) die grundsätzliche Richtigkeit der entsprechenden Prognose des Eisenbahn-Bundesamtes zu dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung.
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 148.65
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2013 - 8 A 10050/13

    Betriebsgenehmigung für Eisenbahnstrecke Gerolstein - Prüm

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

  • VG Würzburg, 24.10.2017 - W 4 K 16.616

    Fehlender Drittschutz einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken

    Allein die Behauptung einer Verletzung ihrer subjektiven Rechte führt ebenso wenig wie die förmliche Zustellung des streitgegenständlichen Bescheids vom 12. Mai 2016 zur Begründung einer Klagebefugnis im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 28.5.2014 - 7 LC 16/13 - juris Rn. 46).

    Ist der Kläger - wie vorliegend - nicht selbst Adressat des Freistellungsbescheids vom 12. Mai 2016 (OVG Lüneburg, U.v. 28.5.2014 - 7 LC 16/13 - juris Rn. 7), sondern lediglich als Dritter betroffen, so ist für die Klagebefugnis erforderlich, dass er die Verletzung einer Vorschrift behauptet, die seinem Schutz als Dritter zu dienen bestimmt ist, und dass eine Verletzung dieser Norm zumindest möglich erscheint.

    Diesbezüglich hat die obergerichtliche Rechtsprechung in Bezug auf Kläger, die ein wirtschaftliches Interesse am Anschluss an eine freigestellte Strecke geltend gemacht haben, betont, dass Art. 14 Abs. 1 GG bzw. Art. 103 Abs. 1 BV lediglich das Erworbene, d.h. einen konkreten Bestand an Rechten und Gütern, aber nicht bloße Umsatz- und Gewinnchancen schützt (BayVGH, U.v. 9.7.2013 - 22 B 13.475 - juris Rn. 28; OVG Lüneburg, U.v. 28.5.2014 - 7 LC 16/13 - juris Rn. 52 ff.).

  • VG Hannover, 25.11.2022 - 5 A 2022/22

    Bahnhof; begünstigend; Eisenbahn; Eisenbahnrechtlicher Planungsvorbehalt;

    Damit gilt ab diesem Zeitpunkt (ggf. wieder) die gemeindliche Planungshoheit (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28.5.2014 - 7 LC 16/13 -, juris Rn. 47).
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